Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.06.2005

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.06.2005 - 2 BvR 760/05   

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BVerfG, 03.06.2005 - 2 BvR 760/05 (https://dejure.org/2005,9001)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.2005 - 2 BvR 760/05 (https://dejure.org/2005,9001)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 2005 - 2 BvR 760/05 (https://dejure.org/2005,9001)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des ausländischen Rechtskreises für die Bewertung von Handlungen als Untreue nach deutschem Recht - Verletzung des Rechts auf ein faires Strafverfahren wegen fehlender Übersetzung des Strafurteils in die Sprache des Verurteilten

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 345 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3
    Recht des der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten auf Übersetzung des Strafurteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 273 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2005 - 2 BvR 760/05
    Für den hier gegebenen Fall eines Angeklagten, der durch einen Rechtsanwalt verteidigt wird und über diesen Revision eingelegt hat, ist anerkannt, dass sich dem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren kein Anspruch des Angeklagten darauf entnehmen lässt, dass ihm das Gericht das schriftlich niedergelegte Urteil für die Zwecke der Revisionsbegründung in einer Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache mitteilt (vgl. BVerfGE 64, 135 ).
  • BGH, 18.02.2020 - 3 StR 430/19

    Kein Anspruch auf schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen

    Eine effektive Verteidigung des Angeklagten auch in der Revisionsinstanz wird dadurch ausreichend gewährleistet, dass der von Gesetzes wegen für die Revisionsbegründung verantwortliche Rechtsanwalt das schriftliche Urteil kennt, denn er ist zur Revisionsrechtfertigung berufen und verpflichtet; auf rechtliche Hinweise des Angeklagten ist er bei der Revisionsbegründung nicht angewiesen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2005 - 2 BvR 760/05, juris Rn. 7; vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80, BVerfGE 64, 135, 155).

    Nicht der Angeklagte hat unter Zuhilfenahme seines Verteidigers die Revisionsbegründung zu verfassen, sondern der Verteidiger hat diese im Rahmen des Mandatsverhältnisses gegebenenfalls in Rücksprache mit seinem Mandanten zu erstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 2 BvR 760/05, juris Rn. 8).

    Der Anspruch auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren gebietet die schriftliche Übersetzung schließlich auch nicht deswegen, weil der Angeklagte neben seinem Verteidiger die Revision selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle begründen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 2 BvR 760/05, juris Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80, BVerfGE 64, 135, 155 f.).

    Es bleibt dem Angeklagten überlassen, ob er eine Übersetzung anfertigen lässt, um auf dieser Grundlage eine selbständige Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle zu geben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 2 BvR 760/05, juris Rn. 9).

    Zum anderen ist die Schwerpunktbildung in der anwaltlichen Tätigkeit in die Verantwortung des einzelnen Strafverteidigers gestellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 2 BvR 760/05, juris Rn. 2).

    d) Schließlich ergibt sich kein aus der Verfassung herzuleitender Anspruch auf schriftliche Übersetzung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 2 BvR 760/05, juris; BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80, BVerfGE 64, 135; Kühne, StV 2019, 599, 600; Basdorf in Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer, 1990, S. 19, 26 ff.; aA Kotz, StRR 2014, 364, 365 f.; Sieg, MDR 1981, 281, 282; Römer, NStZ 1981, 474, 475; Schmidt, Verteidigung von Ausländern, 4. Aufl., S. 132).

  • BGH, 22.01.2018 - 4 StR 506/17

    Schriftliche Übersetzung eines Urteils (Zuständigkeit des Vorsitzenden für die

    b) Das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK ist vorliegend bereits dadurch gewahrt, dass dem verteidigten Angeklagten die mündliche Urteilsbegründung in der Hauptverhandlung durch einen Dolmetscher übersetzt wurde (vgl. EGMR, ÖJZ 1990, 412 - Kamasinski ./. Österreich; BVerfGE 64, 135, 143; BVerfG, NStZ-RR 2005, 273 (Ls); OLG Köln, NStZ-RR 2006, 51; OLG Hamm, StV 2014, 534; OLG Stuttgart, StV 2014, 536, 537; OLG Braunschweig, aaO, Rn. 10; LR-StPO/Esser, aaO, Art. 6 EMRK Rn. 849; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 187 GVG Rn. 4).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2021 - 3 V 40/20

    Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides - Zur Offenlegung der

    Das Recht auf ein faires Verfahren ist erst dann verletzt, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Gerichte ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Beschl. vom 17.05.1983, 2 BvR 731/80, NJW 1983, 2762; BVerfG, Beschl. vom 03.06.2005, 2 BvR 760/05, NStZ-RR 2005, 273).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2005 - 5 StR 168/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5786
BGH, 14.06.2005 - 5 StR 168/05 (https://dejure.org/2005,5786)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2005 - 5 StR 168/05 (https://dejure.org/2005,5786)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 5 StR 168/05 (https://dejure.org/2005,5786)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 46 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 354 Abs. 1 StPO
    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; überlange Verfahrensdauer; auszuweisende Kompensation: Vornahme durch das Revisionsgericht); milderes Gesetz (strikte Alternativität)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Kennzeichnung eines wegen einer überlangen Verfahrensdauer erfolgten Strafabschlags; Anwendung von DDR-Strafrecht wegen der Eröffnung eines deutlich milderen Strafrahmens als im Strafgesetzbuch (StGB); Möglichkeit einer Verurteilung auf Bewährung durch das ...

  • Judicialis

    StPO § 153a Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 2 Abs. 3; ; EGStGB Art. 315 Abs. 1; ; StGB-DDR § 62 Abs. 1; ; StGB-DDR § 62 Abs. 2; ; StGB-DDR § 25 Nr. 2; ; StGB-DDR § 33

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung trotz gerichtlicher Handlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 273
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 120/97

    Entscheidungen über Haftbeschwerden oder Berufungen in politischen Strafsachen -

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 168/05
    In diesen beiden Fällen hatte der Senat mit Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 120/97 - (NStZ-RR 1997, 359) ein erstes freisprechendes Urteil des Landgerichts auf die Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben.
  • BGH, 26.06.2002 - 5 StR 53/02

    Verurteilung auf Bewährung nach DDR-Strafrecht; strikte Alternativität

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 168/05
    Über die danach gebotene Aufhebung des Strafausspruchs hinaus macht der Senat von der Möglichkeit einer Verurteilung auf Bewährung selbst Gebrauch in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 354 Abs. 1 StPO, wie dies in Fällen dieser Art zur Vermeidung einer weiteren Verfahrensverzögerung geboten ist (vgl. nur BGH, Beschluß vom 26. Juni 2002 - 5 StR 53/02).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 168/05
    Es hat indes die unerläßliche Konsequenz der näheren Kennzeichnung eines wegen einer solchen Verfahrensverzögerung erfolgten Strafabschlages (vgl. nur BGHSt 45, 308, 309 f. m.w.N.) außer acht gelassen.
  • BGH, 04.04.2001 - 5 StR 68/01

    Rechtsgut bei der Rechtsbeugung (DDR-Taten); Überdehnung von Strafgesetzen;

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 168/05
    Hierbei hat das Landgericht jedoch nicht bedacht, daß wegen der herausgehobenen Besonderheit einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung dem Recht der DDR im vorliegenden Fall die Möglichkeit eine außergewöhnliche Strafmilderung in entsprechender Anwendung von § 62 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 25 Nr. 2 StGB-DDR entnommen werden kann (vgl. BGHR StGB § 339 DDR-Richter 2).
  • OLG Hamm, 01.09.2005 - 2 Ss 66/05

    Zurückverweisung; Unzuständigkeit; Berufung; Tatort; Erfolgsort

    Eine solche Anregung zeigt, dass zu diesem Zeitpunkt nach Ansicht der Kammer allenfalls eine Geldstrafe in Betracht kam (Senat in StV 1995, 182; vgl. auch BGH, Beschl. vom 14. Juni 2005 - 5 StR 168/05).
  • BGH, 30.06.2005 - 5 StR 12/05

    Mittäterschaft und Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerhinterziehung);

    Die vorrangige im Sinne des Art. 6 Abs. 1 MRK gebotene Vermeidung weiterer Verfahrensverzögerung veranlaßt den Senat daher, durch Aufrechterhaltung der bisher verhängten Einzelstrafen, die auf der Grundlage zu Unrecht verminderter Strafrahmen gebildet wurden, und der aus diesen Einzelstrafen gebildeten Gesamtstrafe zum Rechtsfolgenausspruch durchzuentscheiden und damit schnellstmöglich zu einer abschließenden Rechtsfolgenentscheidung zu gelangen, mit welcher dem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot Rechnung getragen wird (vgl. zu entsprechender Spruchpraxis der Durchentscheidung bei Verstößen gegen Art. 6 Abs. 1 MRK zuletzt BGH, Beschluß vom 14. Juni 2005 - 5 StR 168/05).
  • OLG Hamm, 02.11.2005 - 3 Ss 380/05

    Verfahrensverzögerung; Kompensation; Einzelstrafe; Gesamtstrafe

    Sinn der Regelung des § 354 Abs. 1 a StPO ist nämlich gerade auch die Beschleunigung des Verfahrens, der besonderes Gewicht dann zukommt, wenn es - wie hier - bereits zur rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gekommen ist (BGH, Urteil vom 30.06.2005 - 3 StR 122/05, S. 8 UA; BGH, NStZ-RR 2005, 273; BGH NJW 2005, 1813).
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