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   LG Ingolstadt, 23.05.2005 - 2 Qs 69/05   

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https://dejure.org/2005,30151
LG Ingolstadt, 23.05.2005 - 2 Qs 69/05 (https://dejure.org/2005,30151)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 23.05.2005 - 2 Qs 69/05 (https://dejure.org/2005,30151)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 2 Qs 69/05 (https://dejure.org/2005,30151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • lawblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Entsagung von Vernunft

Verfahrensgang

  • AG Pfaffenhofen/Ilm - Ds 22 Js 20828/04
  • LG Ingolstadt, 23.05.2005 - 2 Qs 69/05

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 313
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Düsseldorf, 25.01.2005 - 17 K 572/02

    Freiberufler; Astrologische Lebensberatung; Wissenschaftlich; Erzieherisch;

    Auszug aus LG Ingolstadt, 23.05.2005 - 2 Qs 69/05
    Anzumerken ist noch, dass z.B. auch das Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 25.01.2005, AZ: 17 K 572/02, die Tätigkeit einer Frau, die hauptsächlich in der Deutung von Horoskopen und Legen von Karten bestand, als gewerbliche Tätigkeit anerkannt hat und eine dementsprechende Besteuerung der Tätigkeit der Dame bestätigt hat.
  • LG Mannheim, 30.04.1992 - 4 Ns 80/91

    Teufelsaustreibung - §§ 263, 13 StGB

    Auszug aus LG Ingolstadt, 23.05.2005 - 2 Qs 69/05
    Vielmehr ist anzunehmen - wie bereits auch das Landgericht Mannheim in seinem Urteil vom 30.04.1992 (vgl. NJW 1993, 1488 ff. [LG Mannheim 30.04.1992 - (12) 4 Ns 80/91] ) angenommen hat -, dass bei Diensten wie Kartenlegen und Handlesen gerade bei den insoweit üblichen geringen Honoraren die Kunden selbst davon ausgehen, dass sie keine echten Leistungen im Sinne einer Verifizierung des vorher Gesagten erwarten, sondern vielmehr eine jahrmarktähnliche Unterhaltung kaufen wollen (vgl. LG Mannheim, a.a.O.) oder sich vielmehr im Rahmen einer allgemeinen Lebensberatung Tipps oder Anregungen holen wollen.
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 87/10

    Zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen

    Hiervon abzugrenzen sind Fälle, in denen es allein um die Erbringung allgemeiner Lebensberatung geht oder tatsächlich nicht der Einsatz magischer Kräfte und Fähigkeiten, sondern nur eine jahrmarktähnliche Unterhaltung erwartet und geschuldet wird (s. dazu LG Ingolstadt, NStZ-RR 2005, 313, 314; LG Mannheim aaO).
  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Vorliegend ist nach dem unstreitigen Vorbringen der Parteien nicht davon auszugehen und wäre im Hinblick auf die Höhe der vereinbarten Vergütung auch fernliegend, dass die Parteien nicht den Einsatz übernatürlicher Kräfte übereinstimmend vereinbart haben, sondern lediglich eine jahrmarktähnliche Unterhaltung geschuldet ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.01.2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 = NJW 2011, 756, 757 Rn. 11; s. hierzu auch LG Ingolstadt, Beschl. v. 23.05.2005 - 2 Qs 69/05, NStZ-RR 2005, 313, 314).
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