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   OLG Nürnberg, 31.05.2005 - 1 Ws 321/05   

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https://dejure.org/2005,8970
OLG Nürnberg, 31.05.2005 - 1 Ws 321/05 (https://dejure.org/2005,8970)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31.05.2005 - 1 Ws 321/05 (https://dejure.org/2005,8970)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 1 Ws 321/05 (https://dejure.org/2005,8970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Pflichtverteidigergebühren; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Beauftragung als Wahlverteidiger für die Anwendung alten oder neuen Rechts

  • Judicialis

    BRAGO § 97; ; RVG § 61

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 97; RVG § 61
    Beauftragung des Wahlverteidigers als maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung neuen Rechts bei Pflichtverteidigerbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 328 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 17.01.2005 - 2 StE 10/03

    Pflichtverteidigervergütung nach neuem Gebührenrecht: Stichtagsbestimmung bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.05.2005 - 1 Ws 321/05
    Dem kann nicht mit dem Argument entgegengetreten werden, hier sei die Sache anders zu sehen als im Fall der nachträglichen Gewährung von Prozeßkostenhilfe, bei der soweit ersichtlich einhellig der Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung als maßgeblich angesehen wird; mit der Niederlegung des Wahlmandats bzw. spätestens mit der Pflichtverteidigerbestellung ende das Wahlmandat und stehe somit nicht mehr als Anknüpfungspunkt zur Verfügung (vgl. den Beschluß des 1. Strafsenats des Kammergerichts Berlin vom 17.01.2005, Az. (1) 2 StE 10/03-2(4/3)), und die Folge sei, daß der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit als Wahlverteidiger die Gebühren eines Wahlverteidigers nach der BRAGO erhalte, dagegen eine Pflichtverteidigervergütung nach RVG und zwar gem. § 48 Abs. 5 S. 1 RVG auch für seine Tätigkeit vor seiner Bestellung (vgl. OLG Schleswig, Beschluß vom 30.11.2004 1 Ws 423/04, NJW 2005, 234).
  • OLG Schleswig, 30.11.2004 - 1 Ws 423/04

    Vergütung des nach Pflichtverteidigers nach RVG

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.05.2005 - 1 Ws 321/05
    Dem kann nicht mit dem Argument entgegengetreten werden, hier sei die Sache anders zu sehen als im Fall der nachträglichen Gewährung von Prozeßkostenhilfe, bei der soweit ersichtlich einhellig der Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung als maßgeblich angesehen wird; mit der Niederlegung des Wahlmandats bzw. spätestens mit der Pflichtverteidigerbestellung ende das Wahlmandat und stehe somit nicht mehr als Anknüpfungspunkt zur Verfügung (vgl. den Beschluß des 1. Strafsenats des Kammergerichts Berlin vom 17.01.2005, Az. (1) 2 StE 10/03-2(4/3)), und die Folge sei, daß der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit als Wahlverteidiger die Gebühren eines Wahlverteidigers nach der BRAGO erhalte, dagegen eine Pflichtverteidigervergütung nach RVG und zwar gem. § 48 Abs. 5 S. 1 RVG auch für seine Tätigkeit vor seiner Bestellung (vgl. OLG Schleswig, Beschluß vom 30.11.2004 1 Ws 423/04, NJW 2005, 234).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Für die Frage der Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 1 RVG auf derartige Fälle hat sich der Senat der in Übereinstimmung mit der Gesetzesbegründung stehenden (vgl. BT-Drucks. 15/1971, S. 203 zu § 60), in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und in der Literatur nahezu einhellig vertretenen Meinung (vgl. die Nachweise bei Volpert, in: Burhoff RVG aaO. Teil A Rdn. 1941) angeschlossen, wonach es auch hier entscheidend auf den Zeitpunkt der Bestellung als Pflichtverteidiger ankommt (vgl. Beschluss vom 11.10.2014 - 2 Ws 526/14; anders noch - zur Frage der Weitergeltung der BRAGO gemäß § 61 Abs. 1 RVG - Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 31.05.2005 - 1 Ws 321/05, NStZ-RR 2005, 328).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - 2 Ws 231/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbares Vergütungsrecht auf den vor dem Stichtag

    Der Senat schließt sich der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung an, wonach es für die Frage der Anwendbarkeit neuen oder alten Rechts in Fällen, in denen der bestellte Pflichtverteidiger vorher als Wahlverteidiger tätig gewesen ist, allein auf den Zeitpunkt der Bestellung des Pflichtverteidigers ankommt (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2005, 214, 215 mwN; OLG Schleswig NJW 2005, 234 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 18.2.2005 [2 ARs 28/05]; KG Rpfleger 2005, 276, 277; KG, Beschlüsse vom 11.2.2005 [5 Ws 656/04] und 17.2.2005 [5 Ws 633/04]; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.5.2005 [1 Ws 321/05]; LG Berlin Rpfleger 2005, 54, 55).
  • LG Düsseldorf, 17.07.2014 - 4 KLs 14/13

    Übergangsregelung, Pflichtverteidiger, Rechtsmitteleinlegung

    Denn mit der Rechtsmitteleinlegung kommt es zu einer Zäsur, die nach dem Gesetz die erklärte Rechtsfolge hat, dass neues Recht anwendbar ist (so auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.05.2005, Az. 1 Ws 321/05 zu § 61 Abs. 1 S. 2 RVG).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - HI-2 Ws 231/05

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwaltes; Anforderungen an die

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