Weitere Entscheidung unten: KG, 22.07.2005

Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05 (StrVollz)   

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OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05 (StrVollz) (https://dejure.org/2005,5715)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.06.2005 - 1 Ws 185/05 (StrVollz) (https://dejure.org/2005,5715)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 1 Ws 185/05 (StrVollz) (https://dejure.org/2005,5715)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 115 Abs. 1 S. 3 StVollzG; § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG; § 10 StVollzG
    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte in einem Beschluss; Anforderung an die Bezugnahme auf bei den Gerichtsakten befindlichen Schriftstücke; Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen für die Rückverlegung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte in einem Beschluss; Anforderung an die Bezugnahme auf bei den Gerichtsakten befindlichen Schriftstücke; Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen für die Rückverlegung eines ...

  • Judicialis

    StVollzG § 115

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 115 Abs. 1 S. 3
    Anforderungen an die Bezugnahme auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 327 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 356
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.04.1958 - II C 163.57

    Begründung eines Bescheides - Bewilligung eines Armenrechts - Allgemeine

    Auszug aus OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05
    Danach muss der Tatbestand, auch wenn wegen der Einzelheiten soweit wie möglich Bezug auf die Gerichtsakten genommen werden soll, insgesamt eine sowohl für die Beteiligten als auch für außenstehende Dritte verständliche, klare, vollständige und richtige Grundlage der Entscheidung bieten (BVerwGE 7, 12; BGH MDR 1977, 480; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 117, Rdn. 13 m.w.N.).

    Möglich ist hier aber auch die Bezugnahme auf die Begründung der angefochtenen Entscheidung, allerdings nur, soweit dadurch die Verständlichkeit der Darstellung und der Begründung aus sich heraus nicht in Frage gestellt wird (BVerwGE 7, 12 und 61, 367), und - wie § 115 Abs. 1 Satz 4 StVollzG auch ausdrücklich herausstellt - deutlich wird, dass sich das Gericht diese Überlegungen zu eigen macht.

  • OLG Celle, 15.09.2004 - 1 Ws 272/04

    Sofortige Ablösung eines Gefangenen aus dem offenen Vollzug; Verlegung eines

    Auszug aus OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05
    Daran hat sich auch durch die Neufassung des § 115 Abs. 1 StVollzG durch das am 1. April 2005 in Kraft getretene Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) im Grundsatz nichts geändert; nach wie vor will der Gesetzgeber die vollständige und unschwere Überprüfbarkeit der gerichtlichen Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz sicherstellen (BT-Drs. 15/2252 S. 6; zur Senatsrechtsprechung zu § 115 StVollzG a.F. vgl. zuletzt Beschluss vom 15. September 2004 - 1 Ws 272/04 - abgedruckt in NStZ-RR 2005, 29; s.a. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl., § 115 Rdn. 10 m.w.N.).
  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

    Das Verfahrensrecht ist so anzuwenden, daß die eigentlichen materiellen Rechtsfragen entschieden werden und ihnen nicht durch übertriebene Anforderungen an das formelle Recht ausgewichen wird (vgl. BVerfG NJW 2005, 814; Senat NStZ-RR 2005, 356).
  • KG, 11.01.2016 - 2 Ws 303/15

    Religionsfreiheit im Strafvollzug

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Vorliegen einer erörterungsbedürftigen Rechtsfrage naheliegt (vgl. OLG Hamm NJW 1978, 553; Senat ZfStrVo 2002, 248; Beschlüsse vom 7. November 2007 - 2/5 Ws 130/06 Vollz - und 27. September 2006 - 5 Ws 35/06 Vollz -) oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt ZfStrVo 2001, 53; Senat NStZ-RR 2013, 189).

    Hiernach müssen die von den Strafvollstreckungskammern erlassenen Beschlüsse grundsätzlich den Anforderungen genügen, die § 267 StPO an die Begründung strafrechtlicher Urteile stellt (vgl. OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat NStZ-RR 2013, 189; Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 2 Ws 185/15 Vollz - Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 115 Rdn. 6; Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschn. P Rdn. 76).

  • OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer;

    Auch nach der am 01.04.2004 in Kraft getretenen Änderung des § 115 Abs. 1 StVollzG muss die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, dass eine hinreichende Überprüfung des Beschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356).

    Auch nach der am 01.04.2004 in Kraft getretenen Änderung des § 115 Abs. 1 StVollzG muß die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, daß eine hinreichende Überprüfung des Beschlußes im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356).

  • OLG Karlsruhe, 04.09.2014 - 1 Ws 91/14

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei Sicherungsverwahrung:

    Zu den Darlegungspflichten gehört insbesondere, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung im Einzelnen maßgebend gewesen sind (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; vgl. auch BVerwGE 22, 218), in einer Weise wiedergegeben werden, die vom Leser ohne aufwändige eigene Bemühungen nachvollzogen werden kann (vgl. BGH StraFo 2011, 358).
  • KG, 21.10.2013 - 2 Ws 451/13

    Sicherungsverwahrung: Fälligkeit der Ausgleichsentschädigung für erworbene

    Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat NStZ-RR 2004, 255).

    Auch nach der seit dem 1. April 2004 geltenden Neufassung des § 115 Abs. 1 StVollzG (Einfügung von Sätzen 2 bis 4) muss die Darstellung indes aus sich heraus verständlich sein, und die entscheidungserheblichen Tatsachen und maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte sind nach wie vor vollständig wiederzugeben (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; Callies/Müller-Dietz, § 115 Rdn. 10).

  • OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16

    Telefonentgelte im Strafvollzug

    Auch wenn wegen der Einzelheiten von Aktenbestandteilen auf diese Bezug genommen wird, muss der Tatbestand des Beschlusses insgesamt eine sowohl für die Beteiligten als auch für außenstehende Dritte verständliche, klare, vollständige und richtige Grundlage der Entscheidung bieten (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356 [357]; OLG Karlsruhe, a. a. O.).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2016 - 1 Ws 174/16

    Verlegung aus einer Justizvollzugsanstalt in eine Sozialtherapeutische Anstalt

    Zu den Darlegungspflichten gehört insbesondere, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung im Einzelnen maßgebend gewesen sind (Senat a.a.O.; vgl. hierzu auch OLG Celle NStZ-RR 2005, 356 sowie BVerwGE 22, 218), in einer Weise wiedergegeben werden, die vom Leser ohne aufwändige eigene Bemühungen nachvollzogen werden kann (vgl. BGH StraFo 2011, 358).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2016 - 1 Ws 169/15

    Strafvollzug: Anforderungen an Behandlungsangebote zur Vermeidung der nachmalig

    Zu den Darlegungspflichten gehört insbesondere, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung im Einzelnen maßgebend gewesen sind (Senat a.a.O.; vgl. hierzu auch OLG Celle NStZ-RR 2005, 356 sowie BVerwGE 22, 218), in einer Weise wiedergegeben werden, die vom Leser ohne aufwändige eigene Bemühungen nachvollzogen werden kann (vgl. BGH StraFo 2011, 358).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2016 - 2 Ws 570/15

    Einwendungen eines Strafgefangenen in Baden-Württemberg gegen Lohnabrechnung:

    Auch wenn wegen der Einzelheiten von Aktenbestandteilen auf diese Bezug genommen wird, muss der Tatbestand des Beschlusses insgesamt eine sowohl für die Beteiligten als auch für außenstehende Dritte verständliche, klare, vollständige und richtige Grundlage der Entscheidung bieten (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356).
  • KG, 18.06.2014 - 2 Ws 123/14

    Computer in der Sicherungsverwahrung.

    Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 2 Ws 336/13 Vollz - juris; NStZ-RR 2004, 255).
  • OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21

    Keine generelle Ermächtigungsgrundlage der JVA zur Übergabe von Schreiben an

  • KG, 19.08.2015 - 2 Ws 154/15

    Sicherungsverwahrung; Überprüfungsverfahren i.S.d. § 119a StVollzG

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06

    Zulässigkeit der Verweisung auf Schriftstücke in den Akten; Begriff der

  • OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16

    Strafvollzug: Gefangenentelefoniekosten

  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung durch unzureichend

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 1 Ws 190/15

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter

  • OLG Karlsruhe, 08.07.2016 - 1 Ws 14/16

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter

  • OLG Celle, 22.12.2022 - 3 Ws 512/22

    Eingangspost; Postkontrolle; neue psychogene Stoffe; npS; neue psychoaktive

  • KG, 22.08.2012 - 4 Ws 87/12

    Jugendmaßregelvollzug: Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen über

  • KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17

    Ausstattung des Haftraumes eines Strafgefangenen: Lampe

  • OLG Celle, 06.08.2012 - 1 Ws 256/12

    Rechtsbeschwerde gegen die Berechnung des Haftkostenbeitrags gegenüber einem

  • OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12

    Beteiligte Vollzugsbehörde bei Anfechtung einer Verlegung im Falle einer bereits

  • OLG Rostock, 06.02.2012 - I Vollz (Ws) 3/12

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen: Antrag des

  • KG, 15.08.2018 - 2 Ws 130/18

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung in einer Strafvollzugssache:

  • KG, 22.08.2016 - 5 Ws 111/16

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im

  • KG, 04.01.2013 - 2 Ws 532/12

    Psychotherapeutische Behandlung eines Gefangenen

  • KG, 15.07.2013 - 2 Ws 336/13

    Strafvollzugssache: Notwendige Begründung der Entscheidung der

  • OLG Celle, 30.08.2021 - 3 Ws 217/21

    Formelle Anforderungen an Inhalt des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer;

  • OLG Koblenz, 14.05.2020 - 4 Ws 192/20

    Abgelehnter Antrag des Besuchs der Tochter im Rahmen des Maßregelvollzugs Pflicht

  • KG, 15.04.2016 - 2 Ws 81/16

    Sicherungsverwahrung: Kostenerstattungsanspruch eines Sicherungsverwahrten für

  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 1 Vollz (Ws) 167/05

    Strafvollzugsache; Entscheidung der Strafvollstreckungskammer; Anforderungen;

  • KG, 18.08.2016 - 5 Ws 97/16

    Antragsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug: Zulässigkeit der

  • KG, 27.02.2014 - 2 Ws 55/14

    Widerruf von Maßnahmen im Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • KG, 26.09.2011 - 2 Ws 257/11

    Strafvollzug: Erweiterter Aufschluss für einen Gefangenen bei möglicher

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Rechtsprechung
   KG, 22.07.2005 - 5 Ws 365/05 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12665
KG, 22.07.2005 - 5 Ws 365/05 Vollz (https://dejure.org/2005,12665)
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KG, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - 5 Ws 365/05 Vollz (https://dejure.org/2005,12665)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zustellung als Voraussetzung für die Ingangsetzung des Laufs der Zweiwochenfrist; Anspruch auf ein faires Verfahren

  • Judicialis

    StVollzG § 112 Abs. 1 Satz 1; ; StVollzG § 114 Abs. 2 Satz 2; ; VwVfG § 37 Abs. 3; ; VwVfG § 37 Abs. 3 Satz 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 356
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.07.2002 - 5 Ws 310/02

    Berechnung der Frist zur Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung bei

    Auszug aus KG, 22.07.2005 - 5 Ws 365/05
    Sie ist zulässig, weil mit der angefochtenen Entscheidung dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt wurde (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 8. Juli 2005 - 5 Ws 309/05 Vollz -, 25. Februar 2005 - 5 Ws 85/05 Vollz - und vom 31. August 2001 - 5 Ws 543/01 Vollz - Arloth in Arloth/Lücke-mann, StVollzG § 116 Rdn. 3).

    Für die Frage, wann bzw. unter welchen Voraussetzungen die schriftliche Bekanntgabe erfolgt ist, sind - mangels spezieller Regelung im Strafvollzugsgesetz - die sachnahen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden (vgl. allgemein zu der über die ausdrückliche Verweisung in § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG hinausgehenden Notwendigkeit, im Strafvollzugsrecht ergänzend verwaltungsrechtliche Normen und Grundsätze heranzuziehen (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 383; Schuler in Schwind/Böhm, StVollzG 3. Aufl., § 120 Rdn. 1; Volckart in AK-StVollzG 4. Aufl., § 120 Rdn. 2, 3; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 10. Aufl., § 120 Rdn. 1; Arloth in Arloth/Lückemann, StVollzG § 120 Rdn. 1, 2).

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist

    Auszug aus KG, 22.07.2005 - 5 Ws 365/05
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren schließt nämlich die Verpflichtung der Gerichte ein, das Verfahrensrecht so anzuwenden, daß die eigentlichen materiellen Rechtsfragen entschieden werden und ihnen nicht durch übertriebene Anforderungen an das formelle Recht ausgewichen wird (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2005, 814).
  • KG, 04.12.2020 - 2 Ws 152/20

    Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss einer Strafvollstreckungskammer wegen

    Die Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts zulässig, sondern auch wenn mit der angefochtenen Entscheidung dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2012 - 2 Ws 612/10-; KG NStZ-RR 2005, 356; KG NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 8. Juli 2005 - 5 Ws 309/05 Vollz -, 25. Februar 2005 - 5 Ws 85/05 Vollz - und vom 31. August 2001 - 5 Ws 543/01 Vollz - Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rdn. 3a]).
  • KG, 24.03.2010 - 2 Ws 24/10

    Lockerungen in der Sicherungsverwahrung: Ermessensreduzierung auf Null bei der

    Der Anspruch auf ein faires Verfahren schließt die Verpflichtung der Gerichte ein, das Verfahrensrecht so anzuwenden, daß die eigentlichen materiellen Rechtsfragen entschieden werden und ihnen nicht durch übertriebene Anforderungen an das formelle Recht ausgewichen wird (vgl. BVerfGK 4, 137 = NJW 2005, 814, 815; Senat NStZ-RR 2005, 356).
  • KG, 24.09.2020 - 5 Ws 164/20

    Erledigung im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

    Die Rechtsbeschwerde ist nicht nur gegen Sach-, sondern auch gegen Prozessentscheidungen der Strafvollstreckungskammern statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2005 - 5 Ws 365/05 Vollz - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • KG, 06.02.2007 - 2 Ws 42/07

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Die Rechtsbeschwerde ist auch nicht aus dem Gesichtspunkt zulässig, daß mit der angefochtenen Entscheidung dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt worden wäre (vgl. OLG Frankfurt am Main ZfStrVO 1979, 60; Senat NStZ-RR 2005, 356 = ZfStrVO 2005, 305; NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 2. März 2006 - 5 Ws 91/06 Vollz - 8. Juli 2005 - 5 Ws 309/05 Vollz - 13. Februar 2002 - 5 Ws 93/02 Vollz - 14. Dezember 2001 - 5 Ws 779/01 Vollz - und 4. Juli 2001 - 5 Ws 346-347/01 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, § 116 Rdn. 3 StVollzG; Kamann/Volckart, StVollzG 5. Aufl., § 116 Rdn. 11 mit weit.
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