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   BGH, 28.07.2005 - 4 StR 109/05   

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https://dejure.org/2005,3931
BGH, 28.07.2005 - 4 StR 109/05 (https://dejure.org/2005,3931)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2005 - 4 StR 109/05 (https://dejure.org/2005,3931)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 4 StR 109/05 (https://dejure.org/2005,3931)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 22 StGB; § 15 StGB; § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB; § 240 StGB; § 264 StPO
    "Nötigung im Straßenverkehr"; vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung (konkrete Gefährdung); Tat im prozessualen Sinne; bedingter Tötungsvorsatz (offensichtlich lebensgefährliche Tathandlung: Rammen eines ungeschützten Motorradfahrers bei hoher Geschwindigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Tatvorwurfs bei einer auf drei Handlungen beruhenden Tat; Annahme bedingter Tötungsvorsatz bei Durchführung eines leichtfertigen Spurwechels

  • Judicialis

    StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 264; ; StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1
    Tötungsvorsatz beim bewussten Rammen eines Motorrades auf der Autobahn

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 372
  • NZV 2005, 538
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.02.1998 - 4 StR 55/98

    Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf des schweren Raubes in

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 4 StR 109/05
    Da es sich bei den dem Angeklagten zur Last gelegten drei Handlungen um eine Tat im Sinne des § 264 StPO handelt, ist eine Beschränkung gemäß § 154 a Abs. 2 StPO und nicht eine Teileinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO auszusprechen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Februar 1998 - 4 StR 55/98).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 4 StR 109/05
    Der aus der für den Angeklagten danach offensichtlichen Lebensgefährlichkeit seiner Vorgehensweise und dem gleichwohl durchgeführten Spurwechsel gezogene Schluß, daß dieser die "erkannte Möglichkeit, daß der Geschädigte bei dem Sturz tödlich verletzt werden würde, zumindest billigend in Kauf genommen" hat, ist möglich und daher ebenfalls rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 56).
  • BGH, 04.03.1997 - 4 StR 48/97

    Bewusst zweckwidriger Einsatz des vom Täter gesteuerten Fahrzeugs in

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 4 StR 109/05
    Die Beschränkung erfolgt, soweit es die Verurteilung im Fall II. 1. wegen Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung betrifft, weil die gemäß § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB zur Tatbestandsverwirklichung erforderliche konkrete Gefährdung durch die bisherigen Feststellungen nicht hinreichend belegt ist (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 261 m.N.).
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 4 StR 109/05
    Der Senat ergänzt den Maßregelausspruch um die versehentlich unterbliebene Anordnung der Einziehung des Führerscheins (vgl. BGHSt 5, 168, 178 f.; BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 381/02).
  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 381/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; erforderliche ergänzende Einziehung des

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 4 StR 109/05
    Der Senat ergänzt den Maßregelausspruch um die versehentlich unterbliebene Anordnung der Einziehung des Führerscheins (vgl. BGHSt 5, 168, 178 f.; BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 381/02).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    bb) Die Annahme einer Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 4 StR 109/05, NStZ-RR 2005, 372; Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.).
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