Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.09.2004 - 3 Ws 61/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13236
OLG Hamburg, 21.09.2004 - 3 Ws 61/04 (https://dejure.org/2004,13236)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2004 - 3 Ws 61/04 (https://dejure.org/2004,13236)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2004 - 3 Ws 61/04 (https://dejure.org/2004,13236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,13236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erledigung der Maßregel; Freiheitsanspruch bei fehlender Aussicht auf Heilung

  • Judicialis

    StGB § 67d Abs. 2; ; StGB § 63; ; StGB § 67d Abs. 6 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • spiegel.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 03.07.2006)

    Das Risiko ist immer da

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 01.10.2005)

    Psychiatrie: Ich bin mein eigener Sklave

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 40
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2004 - 3 Ws 61/04
    Der Gesetzgeber hat damit die Praxis der Rechtsprechung festgeschrieben (vgl. Begründung zum Gesetzesentwurf vom 02.04.2004, Ds BT 15/2887, S. 10, 15), nach der der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur bei der Prüfung der Aussetzungsreife der Maßregel nach § 67 Abs. 2 StGB zu berücksichtigen ist (grundlegend BVerfGE 70, 297ff, siehe ferner OLG Düsseldorf, NStZ 1991, 104; OLG Koblenz, NJW 1999, 876 f), sondern auch - trotz negativer Legalprognose des Betroffenen - zur Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus führen kann (BVerfG, NJW 1995, 3048 f; OLG Celle, NJW 1989, 491 f; LG Paderborn, StV 1991, 73 f; OLG Karlsruhe, NStZ 1999, 37 Schönke-Schröder-Stree, 21. Aufl. 2001, Rdz 3 zu § 62 StGB; SK-Horn, Rdz. 12 zu § 67 d m.w.N.; ablehnend Tröndle/Fischer, 52. Aufl. 2004, Rdz. 6 zu § 62).

    Liegen diese Voraussetzungen für die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht vor, folgt zwingend, dass das Gericht die Maßregel für erledigt zu erklären hat (BVerfG, NJW 1995, 3048, 3049).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2004 - 3 Ws 61/04
    Der Gesetzgeber hat damit die Praxis der Rechtsprechung festgeschrieben (vgl. Begründung zum Gesetzesentwurf vom 02.04.2004, Ds BT 15/2887, S. 10, 15), nach der der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur bei der Prüfung der Aussetzungsreife der Maßregel nach § 67 Abs. 2 StGB zu berücksichtigen ist (grundlegend BVerfGE 70, 297ff, siehe ferner OLG Düsseldorf, NStZ 1991, 104; OLG Koblenz, NJW 1999, 876 f), sondern auch - trotz negativer Legalprognose des Betroffenen - zur Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus führen kann (BVerfG, NJW 1995, 3048 f; OLG Celle, NJW 1989, 491 f; LG Paderborn, StV 1991, 73 f; OLG Karlsruhe, NStZ 1999, 37 Schönke-Schröder-Stree, 21. Aufl. 2001, Rdz 3 zu § 62 StGB; SK-Horn, Rdz. 12 zu § 67 d m.w.N.; ablehnend Tröndle/Fischer, 52. Aufl. 2004, Rdz. 6 zu § 62).

    Anhalt hierfür mögen die Strafrahmen derjenigen Tatbestände geben, die der Täter verwirklicht hat und an die seine Unterbringung anknüpft, aber auch diejenigen der von ihm drohenden Delikte (BVerfGE 70, 297, 316).

  • OLG Koblenz, 17.09.1998 - 1 Ws 172/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2004 - 3 Ws 61/04
    Der Gesetzgeber hat damit die Praxis der Rechtsprechung festgeschrieben (vgl. Begründung zum Gesetzesentwurf vom 02.04.2004, Ds BT 15/2887, S. 10, 15), nach der der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur bei der Prüfung der Aussetzungsreife der Maßregel nach § 67 Abs. 2 StGB zu berücksichtigen ist (grundlegend BVerfGE 70, 297ff, siehe ferner OLG Düsseldorf, NStZ 1991, 104; OLG Koblenz, NJW 1999, 876 f), sondern auch - trotz negativer Legalprognose des Betroffenen - zur Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus führen kann (BVerfG, NJW 1995, 3048 f; OLG Celle, NJW 1989, 491 f; LG Paderborn, StV 1991, 73 f; OLG Karlsruhe, NStZ 1999, 37 Schönke-Schröder-Stree, 21. Aufl. 2001, Rdz 3 zu § 62 StGB; SK-Horn, Rdz. 12 zu § 67 d m.w.N.; ablehnend Tröndle/Fischer, 52. Aufl. 2004, Rdz. 6 zu § 62).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1990 - 2 Ws 537/90
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2004 - 3 Ws 61/04
    Der Gesetzgeber hat damit die Praxis der Rechtsprechung festgeschrieben (vgl. Begründung zum Gesetzesentwurf vom 02.04.2004, Ds BT 15/2887, S. 10, 15), nach der der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur bei der Prüfung der Aussetzungsreife der Maßregel nach § 67 Abs. 2 StGB zu berücksichtigen ist (grundlegend BVerfGE 70, 297ff, siehe ferner OLG Düsseldorf, NStZ 1991, 104; OLG Koblenz, NJW 1999, 876 f), sondern auch - trotz negativer Legalprognose des Betroffenen - zur Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus führen kann (BVerfG, NJW 1995, 3048 f; OLG Celle, NJW 1989, 491 f; LG Paderborn, StV 1991, 73 f; OLG Karlsruhe, NStZ 1999, 37 Schönke-Schröder-Stree, 21. Aufl. 2001, Rdz 3 zu § 62 StGB; SK-Horn, Rdz. 12 zu § 67 d m.w.N.; ablehnend Tröndle/Fischer, 52. Aufl. 2004, Rdz. 6 zu § 62).
  • LG München I, 25.01.1989 - 1 KLs 237 Js 390042/88

    Hans-Joachim Bohlmann

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2004 - 3 Ws 61/04
    Die Staatsanwaltschaft München I wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 30.04.2004, mit dem die durch Urteil des Landgerichts München I vom 25.01.1989 - 1 Kls 237 Js 390042/88 - angeordnete Unterbringung des Beschwerdegegners in einem psychiatrischen Krankenhaus mit Wirkung ab 01.07.2004 für erledigt erklärt worden ist.
  • OLG Karlsruhe, 14.08.1998 - 2 Ws 149/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2004 - 3 Ws 61/04
    Der Gesetzgeber hat damit die Praxis der Rechtsprechung festgeschrieben (vgl. Begründung zum Gesetzesentwurf vom 02.04.2004, Ds BT 15/2887, S. 10, 15), nach der der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur bei der Prüfung der Aussetzungsreife der Maßregel nach § 67 Abs. 2 StGB zu berücksichtigen ist (grundlegend BVerfGE 70, 297ff, siehe ferner OLG Düsseldorf, NStZ 1991, 104; OLG Koblenz, NJW 1999, 876 f), sondern auch - trotz negativer Legalprognose des Betroffenen - zur Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus führen kann (BVerfG, NJW 1995, 3048 f; OLG Celle, NJW 1989, 491 f; LG Paderborn, StV 1991, 73 f; OLG Karlsruhe, NStZ 1999, 37 Schönke-Schröder-Stree, 21. Aufl. 2001, Rdz 3 zu § 62 StGB; SK-Horn, Rdz. 12 zu § 67 d m.w.N.; ablehnend Tröndle/Fischer, 52. Aufl. 2004, Rdz. 6 zu § 62).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03

    Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht; allgemeine Handlungsfreiheit;

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2004 - 3 Ws 61/04
    In Anlehnung an eine Bemerkung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 10.10.2003 (NStZ-RR 2004, 76) vertrat das Landgericht die Auffassung, die Unterbringung gemäß § 63 StGB nähere sich dem Vollzug einer gegenständlich nicht angeordneten Sicherungsverwahrung an, wenn - wie hier - die Besserungsprognose sich weiterhin verschlechtert habe oder eine Besserung sogar ausgeschlossen sei.
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2005 - 2 Ws 72/04

    Unterbringung: Erledigung einer lang andauernden Unterbringung in einem

    Bei langandauernden Unterbringungen (BVerfGE 70, 297, 315 f.; NJW 1995, 3048 f.; OLG Hamburg NStZ-RR 2005, 40 f.) sind die Strafvollstreckungsgerichte in besonderem Maße gehalten, auf der Grundlage ausreichend geklärter Tatsachen hinsichtlich Diagnose und Prognose (BVerfGE 70, 297, 308 ff.) eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen, in der die mögliche Gefährdung der Allgemeinheit zur Dauer des Freiheitsentzuges in Beziehung zu setzen ist.

    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen ist (BVerfGE 70, 297, 315; Senat NStZ 1999, 37; OLG Hamburg NStZ-RR 2005, 40 f.), wobei jeweils das Gewicht der bedrohten Rechtsgüter zu berücksichtigen ist.

    Mit in die Abwägung einzustellen ist auch der Grad der Wahrscheinlichkeit einer Tatbegehung, dem je nach Wertigkeit des gefährdeten Rechtsguts unterschiedliches Gewicht zukommt und bei dessen Bestimmung auch Möglichkeiten zur Risikoreduzierung außerhalb des Maßregelvollzugs mitbedacht werden müssen (BVerfGE 70, 297, 313 f.; vgl. auch NJW 1995, 3048 f.; OLG Hamburg NStZ-RR 2005, 40 f.).

    Diese Erledigung wird allerdings erst zum 1.2.2006 eintreten, um dem Zentrum für Psychiatrie N. die Gelegenheit zu geben, den Untergebrachten auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2005, 40, 43).

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2016 - 2 Ws 74/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Überprüfung der

    Bei der insoweit vorzunehmenden Abwägung insbesondere zwischen der Dauer des bisherigen Freiheitsentzugs und dem Gewicht der Anlasstaten sowie der in Freiheit zu erwartenden Taten unter besonderer Berücksichtigung des Grundrechts des Verurteilten auf Fortbewegungsfreiheit aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (vgl. BVerfG, NJW 1986, 767, 770; Senat, NStZ-RR 2005, 338; OLG Hamburg, NStZ-RR 2005, 40; siehe auch BVerfG, NStZ-RR 2012, 385) ist einerseits zu sehen, dass die Unterbringung des Verurteilten im Maßregelvollzug bereits nahezu elf Jahre und damit einen erheblichen Zeitraum andauert und nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen von dem Verurteilten in Zukunft keine weiteren Straftaten mit dem allerdings erheblichen Gewicht der Anlasstaten zu erwarten sind, bei deren Begehung er zwei verschiedene Verbrechenstatbestände (räuberische Erpressung, versuchte schwere Brandstiftung) verwirklichte.
  • KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13

    Zu den Voraussetzungen der Erledigung einer Maßregel

    Dies folgt nicht zuletzt daraus, dass der Gesetzgeber für diese Maßregel im grundsätzlichen Unterschied zur Strafe eine absolute zeitliche Höchstgrenze nicht vorgesehen hat (vgl. nur HansOLG NStZ-RR 2005, 40 - [juris Rdn. 46]).
  • OLG Köln, 17.09.2012 - 2 Ws 653/12

    Pflichten der Justiz zur Einhaltung der Überprüfungsfristen im Maßregelvollzug

    Angesichts der Schwere des Ausgangsdeliktes und der damit verbundenen Straferwartung steht die bisherige Dauer der Unterbringung auch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang (BVerfG, NJW 2004, 739, 742; OLG Hamburg, NStZ-RR 2005, 40, 42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht