Weitere Entscheidungen unten: BGH, 10.11.2004 | OLG Brandenburg, 04.11.2004

Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5146
BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04 (https://dejure.org/2004,5146)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2004 - 3 StR 226/04 (https://dejure.org/2004,5146)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 3 StR 226/04 (https://dejure.org/2004,5146)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Objektive Notwehrlage beim äußeren Anschein eines Angriffs; Anforderungen an die Bewertung der Einlassung des Angeklagten; Vorliegen einer (Putativ-) Notwehrlage bei erkennbarem Aufgeben eines zunächst befürchteten lebensgefährlichen Angriffs; Erfordernis der Gesamtschau ...

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 45
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04
    Vielmehr muß er sich seine Überzeugung von deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme bilden (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6; Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).

    Denn Belastungsindizien, die für sich genommen nicht geeignet sind, die Einlassung des Angeklagten zu widerlegen, können doch in ihrer Gesamtheit dem Gericht die Überzeugung eines bestimmten, von der Einlassung abweichenden Geschehensablaufs vermitteln (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 6 und Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2000, 86).

  • BGH, 01.12.1987 - 1 StR 582/87

    Grenzen der Verteidigung gegen einen schuldhaft provozierten Angriff - Zulässige

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04
    Die Urteilsgründe belegen nicht, daß der Angeklagte bei der Schußabgabe - dem entscheidenden Zeitpunkt (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 2) - irrig von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff des R. auf sein Leben ausging und die lebensgefährlichen Schüsse zur Abwehr des Angriffs als letztes Mittel der Verteidigung für erforderlich und geboten hielt.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04
    Vielmehr muß er sich seine Überzeugung von deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme bilden (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6; Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 15.05.1979 - 1 StR 74/79

    Schlafzimmereindringling - §§ 34, 35 StGB, Dauergefahr

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04
    In diesem Fall hätte J. den vom Angeklagten zunächst befürchteten lebensgefährlichen Angriff erkennbar aufgegeben, so daß zum Zeitpunkt der Schußabgabe keine (Putativ-) Notwehrlage mehr bestanden hätte (vgl. BGH NJW 1979, 2053; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 32 Rdn. 16).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04
    Vielmehr muß er sich seine Überzeugung von deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme bilden (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6; Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99

    (Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04
    Denn Belastungsindizien, die für sich genommen nicht geeignet sind, die Einlassung des Angeklagten zu widerlegen, können doch in ihrer Gesamtheit dem Gericht die Überzeugung eines bestimmten, von der Einlassung abweichenden Geschehensablaufs vermitteln (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 6 und Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2000, 86).
  • OLG Stuttgart, 18.03.2013 - 1 Ss 661/12

    Alkoholverbot für Fahranfänger: Frage des Verstoßes bei einer

    Insbesondere darf er bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit und Schlüssigkeit der Einlassung des Betroffenen Indizien, die auf einen von der Einlassung abweichenden Geschehensablauf hinweisen, nicht unerörtert lassen (BGH NStZ-RR 2005, 45).
  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 466/19

    Mord (Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke; Ableitung aus dem objektiven

    Vielmehr muss es sich seine Überzeugung von deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit auf Grund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme bilden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 3 StR 226/04, NStZ-RR 2005, 45, 46).
  • BGH, 06.07.2022 - 2 StR 50/21

    Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (abstraktes

    Der Tatrichter hat sich aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung zu bilden (vgl. Senat, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 3 StR 226/04, NStZ-RR 2005, 45, 46).
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 5 Ss 127/08

    Beweiswürdigung; Zweifelssatz; Anforderungen; Urteilshründe; Lücke

    Der Zweifelssatz bedeutet nicht, dass das Gericht von der dem Angeklagten günstigsten Fallgestaltung auch dann ausgehen muss, wenn hierfür keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen ( Meyer-Goßner, StPO, 50, Aufl., § 261 Rdnr. 26 m.w.N., BGH NStZ 2002, 48, NStZ-RR 2005, 147); vielmehr muss sich das Tatgericht seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme bilden (BGH NStZ-RR 2005, 45).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2004 - 1 StR 463/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8204
BGH, 10.11.2004 - 1 StR 463/04 (https://dejure.org/2004,8204)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2004 - 1 StR 463/04 (https://dejure.org/2004,8204)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2004 - 1 StR 463/04 (https://dejure.org/2004,8204)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 45 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 1 StR 463/04
    Der Senat weist nochmals darauf hin, daß die ergänzende Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung in derartigen Fällen aus Gründen des Opferschutzes nur im Ausnahmefall nach Maßgabe der Aufklärungspflicht oder auch des Beweisantragsrechts erfolgen soll (dazu BGHSt 48, 268).
  • BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03

    Aufklärungspflicht und Unmittelbarkeitsgrundsatz (zulässiger Augenschein durch

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 1 StR 463/04
    Die Vorführung der ermittlungsrichterlichen Vernehmung der ausweislich des Protokolls nach § 52 StPO belehrten Geschädigten ist aber neben ihrer persönlichen Vernehmung im Wege des Urkundsbeweises zulässig (BGH NStZ 2004, 348).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.11.2004 - 2 Ws 237/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26932
OLG Brandenburg, 04.11.2004 - 2 Ws 237/03 (https://dejure.org/2004,26932)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.2004 - 2 Ws 237/03 (https://dejure.org/2004,26932)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 2004 - 2 Ws 237/03 (https://dejure.org/2004,26932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von einem Anzeigenerstatter entstandenen außergerichtlichen Kosten und notwendigen Auslagen durch die Staatskasse

  • OLG Brandenburg PDF
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 45
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 11.09.1989 - 2 Ws 149/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2004 - 2 Ws 237/03
    Darüber hinaus kennt das Klageerzwingungsverfahren keine Kosten- oder Auslagenentscheidungen zu Gunsten des Antragstellers, und zwar auch dann nicht, wenn der Antrag infolge einer Wiederaufnahme der Ermittlungen erledigt wird (OLG Schleswig SchlHA 86, 106; OLG Koblenz NStZ 1990, 48; KG Berlin vom 12.11.1997 - 3Ws 278/96 - Jurisnr. KORE437339700; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 177 Rn. 1).
  • OLG Nürnberg, 27.07.2020 - Ws 590/20

    Keine Prozesskostenhilfe im Klageerzwingungsverfahren bei Wiederaufnahme der

    Insbesondere ergeht bei Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft während des Klageerzwingungsverfahrens keine Kostenentscheidung (OLG Jena NStZ-RR 2007, 223; OLG Brandenburg NStZ-RR 2005, 45; OLG Koblenz NStZ 1990, 48).

    Die durch den Klageerzwingungsantrag veranlassten Kosten gehören zu den notwendigen Auslagen, die - nach Zulassung des Antragstellers als Nebenkläger - dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung in der Regel zur Last fallen (KG, Beschluss vom 12.11.1997 - 3 Ws 298/06 - Juris; OLG Brandenburg, NStZ-RR 2005, 45, KK-StPO/Moldenhauer, 8. Aufl. 2019, StPO § 177 Rn. 1; BeckOK StPO/Gorf, 36. Ed. 1.1.2020, StPO § 177 Rn. 2).

  • OLG Bamberg, 25.02.2009 - 3 Ws 29/07

    Klageerzwingungsverfahren: Erledigung durch Wiederaufnahme der Ermittlungen

    Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den ablehnenden Bescheid des vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft ist bei Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen den Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft aufgrund prozessualer Überholung regelmäßig als verfahrensrechtlich erledigt anzusehen mit der Folge, dass eine Entscheidung über den Antrag nicht mehr veranlasst ist (Anschluss u.a. an OLG Brandenburg NStZ-RR 2005, 45 und VRS 114, 37 ff. sowie OLG Jena NStZ-RR 2007, 223).

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein gegen den ablehnenden Bescheid des vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft gerichteter Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 172 Abs. 2 Satz 1 StPO) durch die Wiederaufnahme der Ermittlungen erledigt ist, wird in Rechtsprechung und Literatur kontrovers beantwortet (für Erledigung: OLG Hamm NJW 1957, 1730; OLG München MDR 1964, 170 f.; OLG Zweibrücken MDR 1987, 341; OLG Celle OLGSt StPO § 172 Rn. 26; OLG Koblenz NStZ 1990, 48 f.; OLG Brandenburg NStZ-RR 2005, 45 sowie VRS 114, 37 ff.; OLG Jena NStZ-RR 2007, 223; Pfeifer StPO 5. Aufl. § 172 Rn. 12; KK/Schmid StPO 6.Aufl. § 172 Rn. 57; Krekeler/Löffelmann StPO § 172 Rn. 42; Nötzel in Vordermayer/von Heintschel-Heinegg, Handbuch für den Staatsanwalt 3. Aufl. S. 1300 Rn. 65; aA.: OLG Bamberg NStZ 1989, 543 f.; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 148; Rieß NStZ 1989, 545; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 172 Rn. 36; KMR/Plöd StPO § 172 Rn. 80 [siehe aber Rn. 66]; SK/Wohlers StPO § 172 Rn. 11 ff.; LR/Graalmann-Scheerer StPO 26. Aufl. § 172 Rn. 182; HK/Krehl 3. Aufl. § 172 Rn. 21).

  • OLG Bamberg, 17.12.2015 - 3 Ws 33/15

    Erledigung des Klageerzwingungsantrags durch Wiederaufnahme der Ermittlungen

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 24.08.2015 gegen den Bescheid des GenStA vom 20.07.2015 hat durch die unter dem 04.12.2015 angeordnete formale Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die StA und die hierdurch eingetretene prozessuale Überholung seine Erledigung gefunden; eine Entscheidung über den Antrag ist deshalb nicht mehr veranlasst (st.Rspr. des Senats; vgl. neben OLG Bamberg [3. Strafsenat], Beschl. v. 25.02.2009 - 3 Ws 29/07 = OLGSt StPO § 172 Nr. 50 = NStZ 2010, 590 u. a. OLG Brandenburg NStZ-RR 2005, 45; OLG Jena NStZ-RR 2007, 223 und schon OLG Koblenz NStZ 1990, 48; vgl. wie hier aus der Kommentarliteratur u. a. KK-Moldenhauer StPO 7. Aufl. [2013] § 172 Rn. 57; Satzger/Schluckebier/Widmaier-Sing/Vordermayer StPO 2. Aufl. [2016] § 172 Rn. 40, jeweils m. w. N.; a.A. [Erledigung erst mit Anklageerhebung] Meyer-Goßner/Schmitt StPO 58. Aufl. § 172 Rn. 36).
  • VerfGH Bayern, 21.01.2010 - 27-VI-09
    Nach der Gegenansicht erledigt sich das Klageerzwingungsverfahren durch die Wiederaufnahme der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (OLG Koblenz vom 11.9.1989 = NStZ 1990, 48; OLG Brandenburg vom 4.11.2004 = NStZ-RR 2005, 45; OLG Jena vom 12.12.2006 = NStZ-RR 2007, 223; Schmid in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, RdNr. 57 zu § 172; Pfeifer, StPO, 5. Aufl. 2005, RdNr. 12 zu § 172).
  • OLG Jena, 12.12.2006 - 1 Ws 393/05

    Erledigung

    Die durch den Klageerzwingungsantrag veranlassten Kosten gehören zu den notwendigen Auslagen die - nach Zulassung des Antragstellers als Nebenkläger - dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung in der Regel zur Last fallen (siehe KG, Beschluss vom 12.11.1997, 3 Ws 298/06, bei Juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.11.2004, 2 Ws 237/03, NStZ-RR 2005, 45 ).
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