Rechtsprechung
BGH, 24.11.2004 - 5 StR 239/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 22 StGB; § 24 StGB; § 212 StGB
Versuchter Totschlag; Rücktritt (Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch; Unterlassung weiterer unerkannt untauglicher Versuche) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch wegen Fehlschlags; Erkennbarkeit der Untauglichkeit der Tatwaffe für den Täter
- Judicialis
StGB § 24 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 64 Abs. 2; ; StPO § 154a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1
Rücktritt vom Versuch bei unerkannt untauglichen Möglichkeiten des Weiterhandelns - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 998 (Ls.)
- NStZ-RR 2005, 70
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 24.11.2004 - 5 StR 239/04
Für den Maßregelausspruch weist der Senat auf den gegenüber dem Wortlaut des § 64 Abs. 2 StGB verbindlich eingeschränkten Maßstab nach BVerfGE 91, 1 hin.
- BGH, 21.08.2018 - 3 StR 205/18
Prüfung der möglichen Verneinung eines besonders schweren Falles des Betruges …
Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erfasst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 10;… vom 23. Februar 2016 - 3 StR 5/16, juris Rn. 5). - BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch; …
Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt; zumindest soll ein freiwilliger Verzicht auf weitere Tathandlungen zur Straffreiheit nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04, NStZ-RR 2005, 70, 71). - BGH, 23.02.2016 - 3 StR 5/16
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei in Betracht kommendem Rücktritt …
Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt; zumindest soll ein freiwilliger Verzicht auf weitere Tathandlungen zur Straffreiheit nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04, NStZ-RR 2005, 70, 71). - BGH, 13.10.2005 - 5 StR 394/05
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung einer …
Mit Beschluss vom 24. November 2004 (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 10 - "russisches Roulette") hatte der Senat die Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe zu sechs Jahren Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen nicht tragfähiger Ablehnung eines Rücktritts vom Totschlagsversuch mit den Feststellungen aufgehoben. - BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16
Fehlende Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters beim möglichen Rücktritt …
Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt; zumindest soll ein freiwilliger Verzicht auf weitere Tathandlungen zur Straffreiheit nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04, NStZ-RR 2005, 70, 71).
Rechtsprechung
BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 21 StGB
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Tatmodalitäten und Tatmotive sowie des Nachtatverhaltens nur nach dem Maß der Vorwerfbarkeit bzw. nach Maßgabe der verminderten Schuldfähigkeit; Borderline-Syndrom) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine strafschärfende Wertung von Tatmodalitäten und Tatmotiven; Strafschärfende Wertung des Verhaltens nach der Tat; Berücksichtigung einer Borderline-Persönlichkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de
StGB § 21 § 46 Abs. 2
Strafzumessung beim vermindert schuldfähigen Täter - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 70 (Ls.)
- StV 2005, 495
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.10.2002 - 5 StR 365/02
Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; erhebliche affektiver Erregung …
Auszug aus BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04
Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so daß für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 46 Rdn. 28; 33 m.w.N.; st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1992, 538; NStZ-RR 2003, 104, 105). - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04
Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so daß für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 46 Rdn. 28; 33 m.w.N.; st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1992, 538; NStZ-RR 2003, 104, 105). - BGH, 14.07.1992 - 1 StR 302/92
Weitergehende strafmildernde Bedeutung der Alkoholisierung neben einer …
Auszug aus BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04
Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so daß für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 46 Rdn. 28; 33 m.w.N.; st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1992, 538; NStZ-RR 2003, 104, 105).
- BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18
Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die …
c) Sind Handlungsmodalitäten indes Ausdruck und Folge der Minderung der Hemmungsfähigkeit, dürfen sie dem Täter in dem Umfang, in dem die Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt war, nicht zum Vorwurf gemacht und deshalb auch nicht straferschwerend angelastet werden (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1961 - 4 StR 373/61 Rn. 10, BGHSt 16, 360, 364;… vom 7. Juli 1993 - 2 StR 17/93 Rn. 14 mwN …und vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04 Rn. 24, BGHSt 49, 239, 246;… Beschlüsse vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02 Rn. 4 und vom 3. November 2004 - 2 StR 295/04 Rn. 7). - BGH, 21.01.2014 - 2 StR 434/13
Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung (Bedeutung von auf …
Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so dass für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2004 - 2 StR 295/04, StV 2005, 495 mwN). - BGH, 11.01.2022 - 1 StR 447/21
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Tatumständen nur bei …
Gleiches gilt für das Nachtatverhalten (BGH, Beschluss vom 3. November 2004 - 2 StR 295/04 Rn. 7).