Rechtsprechung
BGH, 28.10.2004 - StB 5/04 (2 BJs 53/04-4) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erfordernis der eigenständigen Prüfung des Tatverdachts durch den Ermittlungsrichter bei Anordnung einer Durchsuchung; Vorliegen eines konkreten Organisationsbezugs als Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen des Unterstützens der Bildung einer terroristischen ...
- Judicialis
StPO § 102; ; StGB § 129 a Abs. 5 Satz 2; ; StGB § 129 b Abs. 1; ; StGB § 111; ; StGB § 129 b Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 129 a; ; StGB § 129 b Abs. 1 Satz 3
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 73
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.10.2004 - 2 BJs 53/04
Auszug aus BGH, 28.10.2004 - StB 5/04
2 BJs 53/04-4 StB 5/04. - BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt …
Auszug aus BGH, 28.10.2004 - StB 5/04
Es versteht sich daher von selbst, daß dieser die gesetzlichen Voraussetzungen des Eingriffs ohne Bindung an die Beurteilung der Verdachtslage durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft zu prüfen hat (BVerfG NJW 2004, 3171;… Wache in KK 5. Aufl. § 162 Rdn. 19).
- BGH, 24.11.2009 - StB 48/09
Überwachung der Telekommunikation; Beschlagnahme von E-Mails beim Provider …
An die Bewertung der Verdachtslage oder einzelner Beweismittel durch die Ermittlungsbehörden ist er dabei nicht gebunden (BGH NStZ-RR 2005, 73 f.). - OLG München, 08.05.2007 - 6 St 1/07
Verfassungsmäßiger Straftatbestand der Unterstützung ausländischer …
b) Der Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) hat sich in den veröffentlichten Beschlüssen vom 28.10.2004, 8.9.2005 und 21.12.2005 (NStZ-RR 2005, 73; 2006, 240; StraFo 2006, 377) mit § 129b StGB befasst und ebenfalls keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert. - OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2008 - 1 N 86.06
Versammlungsrecht: Verbot einer öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen; …
Die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses steht auch nicht deshalb in Frage, weil das Verwaltungsgericht auch Ausführungen zur mangelnden strafrechtlichen Relevanz des vorliegenden Internetaufrufs (dazu im einzelnen BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 28. Oktober 2004 - StB 5/04 - NStZ-RR 2005, 73, der auch die deutsche Fassung des Aufrufs im Wortlaut wiedergibt) gemacht hat. - VG Berlin, 25.10.2006 - 1 A 288.04
Verbot des "Arabisch-Islamischen-Kongresses in Europa" im Oktober 2004 in Berlin …
Mit Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 2 Bjs 53/04-4 - (NStZ-RR 2005, 73) wies der Bundesgerichtshof eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters zurück.