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   OLG Celle, 26.11.2004 - 1 Ws 388/04   

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https://dejure.org/2004,5632
OLG Celle, 26.11.2004 - 1 Ws 388/04 (https://dejure.org/2004,5632)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.11.2004 - 1 Ws 388/04 (https://dejure.org/2004,5632)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. November 2004 - 1 Ws 388/04 (https://dejure.org/2004,5632)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 Abs. 1 OWiG; § 444 Abs. 1 StPO
    Beschwerde der Staatsanwaltschaft bei Ablehnung der Anordnung einer Verfahrensbeteiligung; Vorliegen eines betriebsbezogenen Handelns von Organen einer juristischen Person; Anordnung einer Verfahrensbeteiligung bei Vorliegen einer betriebsbezogenen Pflichtverletzung; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft bei Ablehnung der Anordnung einer Verfahrensbeteiligung; Vorliegen eines betriebsbezogenen Handelns von Organen einer juristischen Person; Anordnung einer Verfahrensbeteiligung bei Vorliegen einer betriebsbezogenen Pflichtverletzung; ...

  • Judicialis

    OWiG § 30 Abs. 1; ; StPO § 444 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    OWiG § 30 Abs. 1 ; StPO § 444 Abs. 1
    Verfahrensbeteiligung bei betriebsbezogener Pflichtverletzung von Organen einer juristischen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Geldbuße - Zur Beteiligung eines Unternehmens am Strafverfahren bei einer Pflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 30 Abs. 1; StPO § 444 Abs. 1
    Anordnung der Verfahrensbeteiligung einer juristischen Person

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1816 (Ls.)
  • NStZ 2006, 26
  • NStZ-RR 2005, 82
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 6022/16

    Ruhen des Verfahrens; Schweben von Vergleichsverhandlungen; Klagebefugnis einer

    vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. November 2004 - 1 Ws 388/04 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, § 30, Rn. 19; Rebmann/Roth/Herrmann, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 30, Rn. 26.
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