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   KG, 01.12.2004 - 5 Ws 561/04, 1 AR 1135/04   

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https://dejure.org/2004,43304
KG, 01.12.2004 - 5 Ws 561/04, 1 AR 1135/04 (https://dejure.org/2004,43304)
KG, Entscheidung vom 01.12.2004 - 5 Ws 561/04, 1 AR 1135/04 (https://dejure.org/2004,43304)
KG, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 5 Ws 561/04, 1 AR 1135/04 (https://dejure.org/2004,43304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der gewährten Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verwirklichung des Straftatbestands der Hehlerei oder einer Urkundenfälschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1; MRK Art. 6 Abs. 2
    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftat innerhalb der Bewährungszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 94
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05

    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der

    Die in einer solchen Entscheidung getroffenen Tatsachenfeststellungen haben vielmehr lediglich die Bedeutung eines Beweisgrundes (vgl. auch KG, NStZ-RR 2005 S. 94; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 361/07

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund eines rechtskräftigen

    Dies gilt aber dann nicht, wenn die Gründe eines rechtskräftigen Urteils den Schuldspruch nicht tragen (vgl. Senat NStZ-RR 2005, 94; Lackner/Kühl aaO mit weit. Nachw.) oder wenn ein Strafbefehl nur auf den hinreichenden Tatverdacht gestützt ist, eine Überzeugungsbildung nicht zuläßt und der Verurteilte sich gegen ihn erkennbar zur Wehr setzen wollte (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136).
  • OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ws 5/16

    Auslandstaten als Anlass zum Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung;

    Jedenfalls auf inländische rechtskräftige Urteile darf sich das Widerrufsgericht aber stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen ( vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270; KG NStZ-RR 2005, 94, NStZ 2015, 165 m.w.N. ).
  • KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07

    Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der

    Zwar sind die zur Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung berufenen Gerichte nicht an die rechtskräftige Entscheidung des erkennenden Gerichts des Anlassverfahrens gebunden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45, KG NStZ-RR 2005, 94).
  • OLG Celle, 07.06.2017 - 2 Ws 107/17

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat

    Anderes kann daher nur dann gelten, wenn das neue Urteil ersichtlich unrichtig ist oder auf einer offensichtlich fehlerhaften Rechtsanwendung beruht (KG Berlin, Beschluss vom 01. Dezember 2004, - 1 AR 1135/04 - StraFo 2005, 80; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 1995, - 1 Ws 555/95 -, StV 1996, 45).
  • KG, 23.05.2014 - 2 Ws 198/14

    Bewährungswiderruf wegen Auslandstat

    Das Gericht darf sich aber auf ein rechtskräftiges Urteil stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270 ; Senat NStZ-RR 2005, 94; Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Fischer, StGB 61. Aufl., § 56f Rdn. 7; Stree a.a.O.).
  • KG, 23.06.2006 - 5 Ws 215/06

    Entscheidung über den Widerruf einer Bewährung: Befasstwerden einer

    Umstände, die einer Heranziehung der Entscheidung als Widerrufsgrund entgegenstünden, wie etwa die vom Tatgericht verkannte fehlende Strafbarkeit des angeklagten Verhaltens (vgl. KG NStZ-RR 2005, 94; LG Franfurt am Main StV 2004, 554), sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 477/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund rechtskräftiger

    Das Gericht darf sich zwar auf ein rechtskräftiges Urteil (zu Besonderheiten bei einem rechtskräftigen Strafbefehl vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136 und Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 2 Ws 344-345/12 - mit weit. Nachweisen) stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270 ; Senat NStZ-RR 2005, 94; Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Fischer, StGB 61. Aufl., § 56f Rdn. 7; Stree a.a.O.).
  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 478/13

    Bindung des Widerrufsgerichts an die Ausgangsverurteilung i.R.d. Widerrufs der

    Das Gericht darf sich zwar auf ein rechtskräftiges Urteil (zu Besonderheiten bei einem rechtskräftigen Strafbefehl vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136 und Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 2 Ws 344-345/12 - mit weit. Nachweisen) stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270; Senat NStZ-RR 2005, 94; Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Fischer, StGB 61. Aufl., § 56f Rdn. 7; Stree a.a.O.).
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