Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 15.12.2004

Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2005 - 3 StR 39/05   

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https://dejure.org/2005,6706
BGH, 17.05.2005 - 3 StR 39/05 (https://dejure.org/2005,6706)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2005 - 3 StR 39/05 (https://dejure.org/2005,6706)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - 3 StR 39/05 (https://dejure.org/2005,6706)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Ob eine Rechtsfolge "angemessen" sei, habe das Revisionsgericht auf der Grundlage der Feststellungen des angefochtenen Urteils unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, "insbesondere aller nach § 46 StGB für die Strafzumessung erheblichen Umstände", zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05 -, NStZ 2005, S. 465 = BGHR StPO § 354 Abs. 1 a Anwendungsbereich 3).

    Das schriftliche Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO kenne keine Verpflichtung des Revisionsgerichts, das Beratungsergebnis vor Entscheidungserlass mitzuteilen (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 3 StR 39/05 -, www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen, ohne Gründe abgedruckt in NStZ-RR 2005, S. 272).

  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 528/05

    Anhörungsrüge (rechtliches Gehör; Gelegenheit zur Stellungnahme)

    Der Senat war nicht verpflichtet, den Verurteilten darauf hinzuweisen, dass er im Ergebnis dem Antrag des Generalbundesanwalts folgen wolle (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. vom 17. Mai 2005 - 3 StR 39/05).
  • OLG Jena, 14.09.2005 - 1 Ss 6/05
    Die Prüfung der Angemessenheit der Strafe durch das Revisionsgericht kann auch im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO erfolgen (BGH, Beschluss vom 17.5.2005, 3 StR 39/05, zit. nach Juris, insoweit in NStZ 2005, 465 nicht abgedruckt).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.12.2004 - 1 Ws 759/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8152
OLG Koblenz, 15.12.2004 - 1 Ws 759/04 (https://dejure.org/2004,8152)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.12.2004 - 1 Ws 759/04 (https://dejure.org/2004,8152)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 1 Ws 759/04 (https://dejure.org/2004,8152)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Formulierung "unter Ausschluss vernünftiger Zweifel" in Urteilsgründen; Überprüfbarkeit der Beweiskraft eines neuen Beweismittels im Additionsverfahren, durch das Wiederaufnahmegericht; Grenzen der Zulässigkeit einer vorweggenommenen Beweiswürdigung; ...

  • Judicialis

    StPO § 359 Nr. 5; ; StPO § 360 Abs. 2; ; StPO § 368 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StPO § 359 Nr. 5 § 360 Abs. 2 § 368 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 272
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2004 - 1 Ws 759/04
    Zwar ist es dem Wiederaufnahmegericht grundsätzlich nicht verwehrt, bereits im Aditionsverfahren die Beweiskraft eines neuen Beweismittels kritisch zu prüfen, allerdings nur, soweit dies ohne förmliche Beweiserhebung möglich ist (Senatsbeschl. v. 08.02.2000 - StV 03, 229; siehe auch BVerfG NStZ 95, 43).
  • OLG Koblenz, 08.02.2000 - 1 Ws 796/99

    Tatbeteiligter Zeuge als neues Beweismittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2004 - 1 Ws 759/04
    Zwar ist es dem Wiederaufnahmegericht grundsätzlich nicht verwehrt, bereits im Aditionsverfahren die Beweiskraft eines neuen Beweismittels kritisch zu prüfen, allerdings nur, soweit dies ohne förmliche Beweiserhebung möglich ist (Senatsbeschl. v. 08.02.2000 - StV 03, 229; siehe auch BVerfG NStZ 95, 43).
  • KG, 05.07.2001 - 4 Ws 64/01
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2004 - 1 Ws 759/04
    Die Grenzen der Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung sind jedenfalls überschritten, wenn den Angaben eines Zeugen, der bei "Aussage gegen Aussage" nunmehr zugunsten des Verurteilten aussagen will, von vorneherein, ohne vorherige Vernehmung, die Glaubhaftigkeit abgesprochen würde (siehe KG, Beschl. v. 05.07.2001 - 4 Ws 64/01 : "Die endgültige Entscheidung über die Glaubwürdigkeit des Beweismittels kann vielmehr grundsätzlich nur in einer neuen Hauptverhandlung getroffen werden.").
  • OLG Köln, 15.07.2013 - 2 Ws 288/13

    Zum Begriff des neuen Beweismittels im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO

    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass Zeugen, die in der Hauptverhandlung vor dem erkennenden Gericht die Aussage verweigert haben, neue Beweismittel im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO darstellen (Vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 155; OLG Koblenz NStZ-RR 2005, 272; Meyer-Goßner, a.a.O., § 359 Rn. 33; Schmidt, in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 359, Rn. 29.).
  • OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18
    So wird etwa die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines im Wiederaufnahmeantrag benannten Zeugen - sofern nicht schon im Zulässigkeitsverfahren sicher festgestellt werden kann, dass die Zeugen vorsätzliche Falschaussagen abgeben würden - in der Regel der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben müssen (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2005, 272).
  • OLG Jena, 02.04.2013 - 1 Ws 391/12

    Wiederaufnahme im Strafverfahren: Neuheit von in der Hauptverhandlung erörterten

    Dabei ist das Wiederaufnahmegericht nicht auf diese abstrakte Erheblichkeitsprüfung beschränkt, sondern hat bereits im Additionsverfahren die Beweiskraft des neuen Beweismittels kritisch zu prüfen, allerdings nur soweit dies ohne förmliche Beweiserhebung möglich ist (Senatsbeschluss vom 12.5.2009, 1 Ws 149/09; OLG Koblenz Beschluss vom 15.12.2004, 1 Ws 759/04 bei juris; siehe auch BVerfG NStZ 1995, 43, 44 und BVerfG, Beschluss vom 16.5.2007, Az: 2 BvR 93/07 bei juris).
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