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   BGH, 29.11.2005 - 5 StR 339/05   

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https://dejure.org/2005,6316
BGH, 29.11.2005 - 5 StR 339/05 (https://dejure.org/2005,6316)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2005 - 5 StR 339/05 (https://dejure.org/2005,6316)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2005 - 5 StR 339/05 (https://dejure.org/2005,6316)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung; Anordnung einer Sicherungsverwahrung auf Grund des Vorliegens einer Gefährlichkeitsprognose; Prognose hinsichtlich der weiteren Begehung sexueller Straftaten

  • Judicialis

    StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66; ; StPO § 246a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66
    Anwendbarkeit bei "Gelegenheitstaten"

  • rechtsportal.de

    StGB § 66
    Anwendbarkeit bei "Gelegenheitstaten"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 105
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.1989 - 5 StR 555/88

    Anordnung der Sicherungsverwahrung ohne einen Sachverständigen über den Zustand

    Auszug aus BGH, 29.11.2005 - 5 StR 339/05
    Die Frage, ob das Fehlen von Darlegungen zu den Äußerungen eines Sachverständigen im Hinblick auf die zwingende Verfahrensvorschrift des § 246a StPO (vgl. BGHR StPO § 246a Satz 1 Sicherungsverwahrung 2; BGH bei Holtz MDR 1990, 97) einen auf die Sachrüge zu beachtenden Begründungsmangel darstellt, kann hier letztlich dahinstehen, da die Entscheidung des Landgerichts, von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abzusehen, auch sonst nicht tragfähig begründet worden ist.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.11.2005 - 5 StR 339/05
    a) Den für die sachlichrechtliche Nachprüfung allein zur Verfügung stehenden Urteilsgründen (BGHSt 35, 238, 241) ist nicht hinreichend deutlich zu entnehmen, ob der zur Frage der Schuldfähigkeit gehörte Sachverständige über die einen Hang ausmachenden Persönlichkeitsmerkmale des Angeklagten und die Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB überhaupt vernommen worden ist.
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 198/96

    Symptomtaten - Straftaten - Verschiedener Art - Indizwert - Schwerkrimineller

    Auszug aus BGH, 29.11.2005 - 5 StR 339/05
    c) Bei dieser Sachlage kann die Begründung für die beanstandete Ablehnung der Maßregelanordnung gegen den jetzt 28-jährigen Angeklagten - trotz ähnlich motivierter Taten zum Nachteil derselben Geschädigten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10) - nicht hingenommen werden.
  • BGH, 10.03.1993 - 3 StR 544/92

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 29.11.2005 - 5 StR 339/05
    Die Anwendung des § 66 StGB ist lediglich ausgeschlossen, wenn eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung die Tat allein verursacht hat (vgl. BGH MDR 1980, 326, 327; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 7).
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 29.11.2005 - 5 StR 339/05
    Die Anwendung des § 66 StGB ist lediglich ausgeschlossen, wenn eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung die Tat allein verursacht hat (vgl. BGH MDR 1980, 326, 327; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 7).
  • BGH, 22.03.2022 - 1 StR 455/21

    Sexualdelikt zum Nachteil einer 11-jährigen Schülerin in München muss

    Die Strafhöhe kann durch diese Wechselwirkung beeinflusst werden; beide Sanktionen müssen nicht nur einzeln, sondern auch zusammen angemessen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 StR 188/20 Rn. 16; vgl. auch Urteile vom 21. Oktober 2004 - 4 StR 325/04 Rn. 12; vom 29. November 2005 - 5 StR 339/05 Rn. 7 und vom 19. Juni 2008 - 4 StR 114/08 Rn. 18; siehe auch BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, 179).
  • BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

    Hinzu kommt, dass das Landgericht selbst auf der Grundlage seiner Bewertung der Taten die Sicherungsverwahrung im Ausgangsverfahren vorschnell ablehnte; denn unter bestimmten weiteren Umständen kommt die Annahme eines Hangs im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB auch dann in Betracht, wenn ein Täter immer wieder Augenblicks- oder Gelegenheitstaten begeht (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 105 m. w. N.).
  • BGH, 21.01.2021 - 2 StR 188/20

    Absolute Revisionsgründe (Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des

    Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB bedarf es insbesondere auch beim Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und angeordneter Sicherungsverwahrung einer Gesamtwürdigung des Gewichts aller gegen einen Angeklagten verhängten Rechtsfolgen, um deren Wirkung insgesamt und damit die Schuldangemessenheit der Gesamtsanktion zu prüfen (vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 724; s. auch BGH, Urteil vom 29. November 2005 - 5 StR 339/05, NStZ-RR 2006, 105; Urteil vom 19. Juni 2008 - 4 StR 114/08, NJW 2008, 3008).
  • BGH, 10.10.2008 - 4 StR 141/08

    Versuchte Vergewaltigung; Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter

    Die Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist nur gegeben, wenn die bestimmte Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHSt 25, 59, 61) besteht, dass er auch in Zukunft Straftaten begehen wird, die eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens darstellen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 105).
  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 18/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Wechselwirkung zwischen der verhängten Strafe und

    Die Strafhöhe kann indes durch diese Wechselwirkung beeinflusst werden; beide Sanktionen müssen nicht nur einzeln, sondern auch zusammen angemessen sein (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 StR 188/20; vgl. auch BGH, Urteile vom 21. Oktober 2004 - 4 StR 325/04, NStZ-RR 2005, 39; vom 29. November 2005 - 5 StR 339/05, NStZ-RR 2006, 105; vom 19. Juni 2008 - 4 StR 114/08, NJW 2008, 3008; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, 179).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2005 - 3 StR 370/05   

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https://dejure.org/2005,7275
BGH, 08.11.2005 - 3 StR 370/05 (https://dejure.org/2005,7275)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2005 - 3 StR 370/05 (https://dejure.org/2005,7275)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2005 - 3 StR 370/05 (https://dejure.org/2005,7275)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Verurteilung wegen (vollendeter) schwerer räuberischer Erpressung mangels Herbeiführung eines Vermögensnachteils; Ausreichen der Feststellung: "Die formellen Voraussetzungen nach § 66 Abs. 1 und 4 Strafgesetzbuch (StGB) sind erfüllt", für die Anordnung der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    StGB § 253 Abs. 1 § 255
    Unterzeichnung eines Kaufvertrags als Vermögensnachteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - 3 StR 370/05
    Die Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist nur gegeben, wenn die bestimmte Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHSt 25, 59, 61) besteht, dass er auch in Zukunft Straftaten begehen wird, die eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens darstellen.
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