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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2005 - 4 StR 431/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5169
BGH, 10.11.2005 - 4 StR 431/05 (https://dejure.org/2005,5169)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2005 - 4 StR 431/05 (https://dejure.org/2005,5169)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2005 - 4 StR 431/05 (https://dejure.org/2005,5169)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis des bewusst zweckgerichteten Einsatzes eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Stellung für Eingriff in den fließenden Verkehr

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 315 b Abs. 1; ; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1
    Voraussetzungen bei "Eingriffen" im fließenden Straßenverkehr

  • rechtsportal.de

    StGB § 315b Abs. 1
    Voraussetzungen bei "Eingriffen" im fließenden Straßenverkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 109 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - 4 StR 431/05
    Im fließenden Straßenverkehr stellt ein Verkehrsvorgang nur dann einen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB dar, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird (vgl. BGHSt 48, 233).
  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 3 Ss 528/07

    Beweiswürdigung; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Verdeckungsabsicht

    Im fließenden Verkehr stellt ein Verkehrsvorgang nur dann einen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne von § 315 b Abs. 1 StGB dar, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird (BGHSt 48, 233; BGH StraFo 2006, 122).
  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09

    Einlassung; Beweiswürdigung; Anforderung; gefährlicher Eingriff; Straßenverkehr;

    Im fließenden Verkehr stellt ein Verkehrsvorgang nur dann einen Eingriff in den Straßenverkehr i. S. von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB dar, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzu kommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird (vgl. BGHSt, a.a.O.; BGH StraFo 2006, 122; OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2008 - 3 Ss 528/07 - = NZV 2008, 261 f.; jeweils m.w.N.; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 315 b, Rdnrn. 9 ff., insbesondere 9 a, 14 m.w.N.).
  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

    Die Strafbarkeit nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB bei einem Verkehrsvorgang im fließenden Verkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff) setzt regelmäßig voraus, daß zu dem bewußt zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, daß es mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - mißbraucht wird, weil erst dann eine - über den Tatbestand des § 315 c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB vorliegt (vgl. BGHSt 48, 233, 237; BGH, StraFo 2006, 122; BGH, NStZ 2010, 391, 392; BGH, NStZ-RR 2012, 123, 124).
  • AG Rudolstadt, 02.07.2013 - 110 Js 14767/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht: Mit bedingtem Schädigungsvorsatz verübter

    Die Strafbarkeit nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB bei einem Verkehrsvorgang im fließenden Verkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff) setzt regelmäßig voraus, daß zu dem bewußt zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, daß es mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - mißbraucht wird, weil erst dann eine - über den Tatbestand des § 315 c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB vorliegt (vgl. BGHSt 48, 233, 237; BGH, StraFo 2006, 122; BGH, NStZ 2010, 391, 392; BGH, NStZ-RR 2012, 123, 124).
  • OLG Köln, 06.10.2011 - 2 Ws 632/11

    Sperrfrist für einen neuerlichen Antrag auf Reststrafenaussetzung

    Auf die gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10.11.2005 - 4 StR 431/05 das vorgenannte Urteil des Landgerichts S. soweit der Angeklagte wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt worden ist und im Ausspruch über die insoweit verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren aufgehoben, den Angeklagten hinsichtlich des Vorwurfs des fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr freigesprochen und unter Verwerfung der weitergehenden Revision die Sache zur erneuten Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts S. zurückgesandt .
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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2005 - 2 StR 507/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5877
BGH, 01.03.2005 - 2 StR 507/04 (https://dejure.org/2005,5877)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2005 - 2 StR 507/04 (https://dejure.org/2005,5877)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2005 - 2 StR 507/04 (https://dejure.org/2005,5877)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 283 Abs. 1 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 4 StPO; § 28 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Konkursverschleppung (Überzeugungsbildung; Urteilsgründe; Überschuldungsstatus); Untreue (Treueverhältnis); Doppelverwertungsverbot (besonderes persönliches Merkmal; Täterschaft; Beihilfe; Strafmilderung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Aufstellung eines Überschuldungsstatus zur Ermittlung einer Überschuldung einer GmbH ; Erörterung einer Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) neben einer Milderung nach § 27 Abs. 2 StGB bei einem Gehilfen

  • Judicialis

    StPO §§ 44 ff.; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § 28 Abs. 1; ; StGB § 49; ; StGB § 263 Abs. 3 n.F.; ; StGB § 266 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 28 Abs. 1 § 266 Abs. 1
    Folgen des fehlendes Treueverhältnisses beim Gehilfen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 109
  • StV 2005, 330 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.08.1986 - 4 StR 358/86

    Anforderungen an die ausreichende Feststellung des Tatbestands der Überschuldung

    Auszug aus BGH, 01.03.2005 - 2 StR 507/04
    a) Hinsichtlich der Verurteilung wegen Konkursverschleppung und Bankrotts ist zu bemerken: Zur Ermittlung einer Überschuldung der GmbH ist - wie auch das Landgericht zutreffend ausführt - grundsätzlich die Aufstellung eines Überschuldungsstatus erforderlich (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Überschuldung 1 und 2; BGH NStZ 2003, 546, 547; StV 2004, 319, 320).
  • BGH, 22.04.1988 - 2 StR 111/88

    Veruntreuung von Geld einer Spielbank durch Croupiers - Nichtvorliegen der

    Auszug aus BGH, 01.03.2005 - 2 StR 507/04
    Bei einem Gehilfen, der wie der Angeklagte, im Zeitpunkt der Gehilfenhandlung nicht selbst in einem Treueverhältnis zu den Geschädigten stand, ist eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB neben der Milderung nach § 27 Abs. 2 StGB zu erörtern, es sei denn, das Tatgericht hätte schon wegen Fehlens des Treueverhältnisses Beihilfe statt Täterschaft angenommen (vgl. BGHSt 26, 53, 54; BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2).
  • BGH, 12.08.1987 - 3 StR 250/87

    Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung - Auslegung einer Urkunde durch

    Auszug aus BGH, 01.03.2005 - 2 StR 507/04
    a) Hinsichtlich der Verurteilung wegen Konkursverschleppung und Bankrotts ist zu bemerken: Zur Ermittlung einer Überschuldung der GmbH ist - wie auch das Landgericht zutreffend ausführt - grundsätzlich die Aufstellung eines Überschuldungsstatus erforderlich (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Überschuldung 1 und 2; BGH NStZ 2003, 546, 547; StV 2004, 319, 320).
  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Auszug aus BGH, 01.03.2005 - 2 StR 507/04
    a) Hinsichtlich der Verurteilung wegen Konkursverschleppung und Bankrotts ist zu bemerken: Zur Ermittlung einer Überschuldung der GmbH ist - wie auch das Landgericht zutreffend ausführt - grundsätzlich die Aufstellung eines Überschuldungsstatus erforderlich (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Überschuldung 1 und 2; BGH NStZ 2003, 546, 547; StV 2004, 319, 320).
  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen

    Auszug aus BGH, 01.03.2005 - 2 StR 507/04
    Bei einem Gehilfen, der wie der Angeklagte, im Zeitpunkt der Gehilfenhandlung nicht selbst in einem Treueverhältnis zu den Geschädigten stand, ist eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB neben der Milderung nach § 27 Abs. 2 StGB zu erörtern, es sei denn, das Tatgericht hätte schon wegen Fehlens des Treueverhältnisses Beihilfe statt Täterschaft angenommen (vgl. BGHSt 26, 53, 54; BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2).
  • BGH, 14.01.2003 - 4 StR 336/02

    Vorsätzlich unterlassene Konkursantragstellung oder Vergleichsantragstellung

    Auszug aus BGH, 01.03.2005 - 2 StR 507/04
    a) Hinsichtlich der Verurteilung wegen Konkursverschleppung und Bankrotts ist zu bemerken: Zur Ermittlung einer Überschuldung der GmbH ist - wie auch das Landgericht zutreffend ausführt - grundsätzlich die Aufstellung eines Überschuldungsstatus erforderlich (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Überschuldung 1 und 2; BGH NStZ 2003, 546, 547; StV 2004, 319, 320).
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 234/12

    Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig

    Ist nicht allein schon wegen des Fehlens des strafbegründenden persönlichen Merkmals Beihilfe statt Täterschaft angenommen worden (BGH, Beschluss vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54; BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 106; zu weitgehend hierzu Tiedemann in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 283 Rn. 228), ist der Strafrahmen für den Teilnehmer gemäß § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB zu mildern (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 1994 - 1 StR 169/94; offen gelassen in BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 5 StR 491/94, BGHSt 41, 1, 2; Reinhart in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, § 283 StGB Rn. 75; für Abs. 1 auch Fischer, StGB, 60. Aufl., § 283 Rn. 38; a.A. Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 283 Rn. 25).
  • BGH, 21.03.2018 - 1 StR 423/17

    Insolvenzverschleppung (Mitglied des Vertretungsorgans als besonderes

    Bei einem Gehilfen, der - wie der Angeklagte - im Zeitpunkt der Gehilfenhandlung nicht selbst die Sondereigenschaft als Mitglied eines Vertretungsorgans einer juristischen Person (Fall II. der Urteilsgründe) und die besondere Pflichtenstellung als Schuldner innehatte (Fall IV. der Urteilsgründe), ist die Strafe nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB zu mildern, es sei denn, das Tatgericht hätte allein wegen Fehlens der Sondereigenschaft Beihilfe statt Täterschaft angenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54 f.; vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2; vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109; vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102 und vom 27. Januar 2015 - 4 StR 476/14, wistra 2015, 146).
  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 651/10

    Verurteilung des Arbeitgebers wegen Hinterziehung von Lohnsteuer bei

    Hiervon hätte nur dann abgesehen werden können, wenn das Landgericht die Täterschaft des Angeklagten allein schon wegen Fehlens eines besonderen persönlichen Merkmals verneint hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54; BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, wistra 1988, 303; BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 206/11

    Untreue; psychische Beihilfe (objektiv fördernde Funktion; konkrete

    Bei einem Gehilfen, der - wie der Angeklagte - im Zeitpunkt der Unterstützungshandlung nicht selbst in einem Treueverhältnis zu der Geschädigten steht, ist eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB neben der Milderung nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB zu erörtern, es sei denn, das Tatgericht hätte allein wegen des Fehlens des Treueverhältnisses Beihilfe statt Täterschaft angenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2; Beschluss vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109; Beschluss vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 309/11

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; besonderes persönliches Merkmal); Beihilfe;

    Bei einem Gehilfen, der - wie der Angeklagte - im Zeitpunkt der Gehilfenhandlung nicht selbst in einem Treueverhältnis zu der Geschädigten stand, ist eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB neben der Milderung nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB zu erörtern, es sei denn, das Tatgericht hätte allein wegen Fehlens des Treueverhältnisses Beihilfe statt Täterschaft angenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2; Beschluss vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109; Beschluss vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102).
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 233/12

    Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig

    Ist nicht allein schon wegen des Fehlens des strafbegründenden persönlichen Merkmals Beihilfe statt Täterschaft angenommen worden (BGH, Beschluss vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54; BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 106; zu weitgehend hierzu Tiedemann in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 283 Rn. 228), wie hier die Urteilsgründe für alle drei revidierenden Angeklagten ergeben, ist der Strafrahmen für die Teilnehmer gemäß § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB zu mildern (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 1994 - 1 StR 169/94; offen gelassen in BGHSt 41, 1, 2; Reinhart in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, § 283 Rn. 75; für Abs. 1 auch Fischer, StGB, 60. Aufl., § 283 Rn. 38; a.A. Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 283 Rn. 25).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 310/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der geschuldeten

    Hiervon kann nur dann abgesehen werden, wenn das Landgericht die Täterschaft des Angeklagten allein schon wegen Fehlens eines besonderen persönlichen Merkmals verneint hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54; vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, wistra 1988, 303; vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153, 155).
  • BGH, 26.09.2012 - 2 StR 553/11

    Untreue (Pflichtwidrigkeit; Einverständnis des Vermögensinhabers bei der GmbH:

    Sollte das Landgericht der Auffassung gewesen sein, dass die Tat der Angeklagten B.-B. bereits nach den allgemeinen Regeln ohne Rücksicht auf das Fehlen der Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH NJW 2006, 522, 530) als Teilnahme zu werten ist, wäre eine doppelte Strafrahmenmilderung nach §§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1 StGB zu prüfen gewesen (vgl. BGHSt 26, 53, 55; BGH NStZ-RR 2006, 109).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Eine doppelte Strafmilderung gem. § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB und § 28 Abs. 1 StGB kommt dann nicht in Betracht, wenn der Sache nach Mittäterschaft vorliegt und die Gehilfenstellung allein auf dem Fehlen der Vermögensbetreuungspflicht beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.1975 - 2 StR 567/74 = NJW 1975, 837; BGH, Beschluss vom 22.04.1988 - 2 StR 111/88 -, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 01.03.2005 - 2 StR 507/04 -, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 26.11.2008 - 5 StR 440/08 -, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - 2 StR 25/07 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - 3 StR 206/11 -, juris Rn. 7 f.; KG Berlin, Beschluss vom 02.04.2012 - (4) 161 Ss 30/12 (67/12) -, juris Rn. 24).
  • KG, 02.04.2012 - 161 Ss 30/12

    Untreue: Ermittlung des Vermögensnachteils bei Insolvenz des Geschädigten;

    Eine doppelte Strafmilderung kommt nur dann nicht in Betracht, wenn der Sache nach Mittäterschaft vorliegt und die Gehilfenstellung allein auf dem Fehlen der Vermögensbetreuungspflicht beruht, andernfalls ist der Strafrahmen zwingend doppelt zu mildern (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04 - = NStZ-RR 2006, 109, m.w.Nachw.).
  • LG Lübeck, 30.09.2011 - 1 Ns 28/11

    Vorliegen einer psychischen Beihilfe zum Bankrott bei Vornahme einer Buchung

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 14.11.2005 - 1 Ss 194/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16274
OLG Jena, 14.11.2005 - 1 Ss 194/05 (https://dejure.org/2005,16274)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.11.2005 - 1 Ss 194/05 (https://dejure.org/2005,16274)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. November 2005 - 1 Ss 194/05 (https://dejure.org/2005,16274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 109 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2005 - 1 Ss 194/05
    Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und andere Gesetze vom 26.01.1998 ist § 26 Abs. 3 2. Halbsatz StVG i.V.m. § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG dahin auszulegen, dass der Bußgeldbescheid - mit der Folge der Verlängerung der Verjährungsfrist auf 6 Monate ab diesem Zeitpunkt - mit seinem Erlass nur dann "ergangen" ist, wenn er binnen 2 Wochen zugestellt wird (vgl. BGH NJW 2000, 820 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 10.08.1973 - Ss OWi 87/73
    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2005 - 1 Ss 194/05
    Durch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nämlich keine neue Verjährungsfrist in Lauf gesetzt, wenn die Verfolgungsverjährung schon vor dem Erlass des Wiedereinsetzungsbeschlusses eingetreten war (vgl. OLG Braunschweig NJW 1973, 2119).
  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

    Auszug aus OLG Jena, 14.11.2005 - 1 Ss 194/05
    Eine Entkräftung ist jedoch durch eine plausible, schlüssige Darstellung möglich, bei der der Betroffene regelmäßig den anderweitigen Ort seines Lebensmittelpunktes offen zu legen haben wird (vgl. BVerfG NJW 1992, 224 ).
  • BayObLG, 27.08.2021 - 204 StRR 341/21

    Asbeststrafbarkeit - Verfahrenseinstellung durch das Gericht wegen absoluter

    Demgegenüber stellte sich vor allem der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs teilweise auf den heute noch überwiegend in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung sowie in der Kommentarliteratur vertretenen Standpunkt, dass die angefochtene Entscheidung gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufzuheben und das Verfahren gemäß § 354 Abs. 1 StPO einzustellen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 11.1.2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150, juris Rn. 2 f.; KG, NStZ-RR 2009, 286, juris Rn. 6; OLG Celle, NStZ-RR 2012, 75, juris Rn. 5; NStZ 2008, 118, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, StraFo 2012, 332, juris Rn. 16; OLG Jena, VRS 110 [2006], 128, juris Rn. 4; OLG Koblenz, StraFo 2005, 129; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.7.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21, juris Rn. 35; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 206a Rn. 6a; MüKoStPO/Wenske, 1. Aufl., § 206a Rn. 23; KK-StPO/Schneider, a.a.O., § 206a Rn. 4 m.w.N.; so im Sonderfall des Teilfreispruchs auch BGH, Beschluss vom 13.2.2019 - 4 StR 555/18, NStZ 2019, 428, juris Rn. 1).
  • OLG Hamm, 12.12.2008 - 3 Ss OWi 250/08

    Wirksamkeit einer Zustellung

    Denn durch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird dann keine neue Verjährungsfrist in Lauf gesetzt, wenn die Verfolgungsverjährung schon vor dem Erlass des Wiedereinsetzungsbeschlusses eingetreten war (vgl. OLG Braunschweig NJW 1973, 2119; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.11.2005 - 1 Ss 194/05 -, veröffentlicht unter juris.de).
  • OLG Brandenburg, 12.06.2019 - 53 Ss OWi 169/19

    Verstoß gegen das Ladenöffnungszeitengesetz

    Hatte der Tatrichter hingegen bei Urteilserlass das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses übersehen, so ist das eingelegte Rechtsmittel an sich begründet, dies führt nicht zu einer Entscheidung nach § 206a StPO, sondern es ist unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, wozu § 206a StPO nicht berechtigt, eine Rechtsmittelentscheidung zu treffen (vgl. OLG Celle NStZ 2008, 228; OLG Düsseldorf StraFo 2012, 332; OLG Jena VRS 110, 128, 129).
  • OLG Brandenburg, 12.06.2019 - 1 Ss OWi 106/19
    Hatte der Tatrichter hingegen bei Urteilserlass das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses übersehen, so ist das eingelegte Rechtsmittel an sich begründet, dies führt nicht zu einer Entscheidung nach § 206a StPO, sondern es ist unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, wozu § 206a StPO nicht berechtigt, eine Rechtsmittelentscheidung zu treffen (vgl. OLG Celle NStZ 2008, 228; OLG Düsseldorf StraFo 2012, 332; OLG Jena VRS 110, 128, 129).
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