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   BGH, 26.01.2006 - 5 StR 514/05   

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BGH, 26.01.2006 - 5 StR 514/05 (https://dejure.org/2006,7938)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2006 - 5 StR 514/05 (https://dejure.org/2006,7938)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 5 StR 514/05 (https://dejure.org/2006,7938)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 136
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - 5 StR 514/05
    Die für eine Maßregel nach § 63 StGB weiter erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades hinsichtlich neuerlicher schwerer Störungen des Rechtsfriedens (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16; BGH NStZ-RR 2003, 232) wird aber mit der knappen Gesamtwürdigung des Landgerichts nicht belegt.

    Der neue Tatrichter wird im Rahmen der Prüfung, ob die Unterbringung erforderlich ist, auch berücksichtigen können, dass der Angeklagte sogar überwiegend uneingeschränkt schuldfähig gewesen ist, so dass gegen ihn als Mittel der Einwirkung vornehmlich die Strafe zur Verfügung gestanden hat (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16 m.w.N.).

  • BGH, 07.04.1995 - 4 StR 146/95

    Gefährlichkeitsprognose - Situationsangepaßtes Handeln - Vorstrafen

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - 5 StR 514/05
    Darauf wäre die Sachaufklärung bei der hier lange zurückliegenden Anlasstat zu erstrecken gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 1995 - 4 StR 146/95).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - 5 StR 514/05
    Die für eine Maßregel nach § 63 StGB weiter erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades hinsichtlich neuerlicher schwerer Störungen des Rechtsfriedens (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16; BGH NStZ-RR 2003, 232) wird aber mit der knappen Gesamtwürdigung des Landgerichts nicht belegt.
  • BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Aussetzung zur Bewährung;

    Hierdurch wird die erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades hinsichtlich neuerlicher schwerer Störungen des Rechtsfriedens (BGH NStZ-RR 2006, 136; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16) trotz einzelner missverständlicher Formulierungen noch ausreichend belegt.

    Aufgrund dieser Umstände ist belegt, dass das Landgericht nicht nur von der Möglichkeit, sondern von einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades (BGH NStZ-RR 2006, 136; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11, 27) für die Begehung zukünftiger Taten ausgehen durfte und die Umschreibung als "gewisse Wahrscheinlichkeit" nur eine unpräzise Formulierung darstellt.

  • BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dabei hat es seiner Beurteilung neben der für verfolgbar erachteten Anlasstat (Fall II.2) zutreffend auch die weiteren festgestellten Gewalttaten des Beschuldigten vom 4. April 2011 und 20. März 2013 (Fall II.4) zugrunde gelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 1995 - 4 StR 146/95, S. 4; vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 StR 514/05, NJW-RR 2006, 136 f.).
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