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   KG, 13.06.2005 - 1 AR 587/05 - 5 Ws 253/05   

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https://dejure.org/2005,21656
KG, 13.06.2005 - 1 AR 587/05 - 5 Ws 253/05 (https://dejure.org/2005,21656)
KG, Entscheidung vom 13.06.2005 - 1 AR 587/05 - 5 Ws 253/05 (https://dejure.org/2005,21656)
KG, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - 1 AR 587/05 - 5 Ws 253/05 (https://dejure.org/2005,21656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    § 61 RVG
    Übergangsrecht beim nach § 397a Abs. 2 StPO beigeordneten Beistand des Nebenklägers

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwalts; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • Burhoff online

    Übergangsrecht beim nach § 397a Abs. 2 StPO beigeordneten Beistand des Nebenklägers

  • Judicialis

    ZPO §§ 114 ff.; ; StPO § ... 141; ; StPO § 141 Abs. 1; ; StPO § 397 a Abs. 2; ; RVG § 2; ; RVG § 14; ; RVG § 33 Abs. 3 Satz 3; ; RVG § 33 Abs. 6 Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 6 Satz 4; ; RVG § 45 Abs. 1; ; RVG § 56 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 1; ; RVG § 60; ; RVG § 61; ; RVG § 61 Abs. 1; ; RVG § 61 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 60 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 134

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mandatierung als Nebenklägervertreter vor dem 1. Juli 2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 160
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 18.02.2005 - 2 ARs 28/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbares Vergütungsrecht auf den vor dem Stichtag

    Auszug aus KG, 13.06.2005 - 5 Ws 253/05
    Diese Auffassung, die auch vom OLG Köln in seinem Beschluß vom 18. Februar 2005 - 2 ARs 28/05 - (RVGreport 2005, 141, 142) vertreten wird, berücksichtigt auch die gesetzgeberischen Vorstellungen, wie sie in den Materialien zum Gesetzentwurf (BT-Drucksache 15/1971, S. 203, 204) zum Ausdruck gebracht worden sind.
  • BGH, 01.03.1973 - III ZR 188/71

    Gerichtsreferendar als Armenvertreter

    Auszug aus KG, 13.06.2005 - 5 Ws 253/05
    Anerkannt ist insoweit, daß die Beiordnung allein einen Vertrag oder ein sonstiges Rechtsverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Prozeßkostenhilfeberechtigten nicht begründen kann, es vielmehr für die Vertretung des Berechtigten durch den Rechtsanwalt noch eines entsprechenden Auftrages bedarf (vgl. BGHZ 60, 255, 258), so daß die Beiordnung auf ein - wie vorliegend - bereits bestehendes Mandat keine grundsätzliche Auswirkung hat.
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus KG, 13.06.2005 - 5 Ws 253/05
    Die gerichtliche Bestellung zum Verteidiger ist eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken (vgl. BVerfGE 39, 238, 241 = NJW 1975, 1015).
  • KG, 17.01.2005 - 2 StE 10/03

    Pflichtverteidigervergütung nach neuem Gebührenrecht: Stichtagsbestimmung bei

    Auszug aus KG, 13.06.2005 - 5 Ws 253/05
    a) Betreffend die letztgenannte Konstellation hat der Senat in seinem Beschluß vom 11. Februar 2005 - 5 Ws 656/04 - (RVGreport 2005, 186) seine Rechtsprechung zu § 134 BRAGO für den Fall des § 61 Abs. 1 RVG nicht mehr aufrechterhalten und sich insoweit der - neuen - Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Kammergerichts in dessen Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) - (RVGreport 2005, 100), dem OLG Schleswig (NJW 2005, 234) sowie dem OLG Hamm (Beschluß vom 10. Januar 2005 - 2 (s) Sbd.
  • OLG Schleswig, 30.11.2004 - 1 Ws 423/04

    Vergütung des nach Pflichtverteidigers nach RVG

    Auszug aus KG, 13.06.2005 - 5 Ws 253/05
    a) Betreffend die letztgenannte Konstellation hat der Senat in seinem Beschluß vom 11. Februar 2005 - 5 Ws 656/04 - (RVGreport 2005, 186) seine Rechtsprechung zu § 134 BRAGO für den Fall des § 61 Abs. 1 RVG nicht mehr aufrechterhalten und sich insoweit der - neuen - Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Kammergerichts in dessen Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) - (RVGreport 2005, 100), dem OLG Schleswig (NJW 2005, 234) sowie dem OLG Hamm (Beschluß vom 10. Januar 2005 - 2 (s) Sbd.
  • KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04

    Pflichtverteidigergebühren: Anwendbares Gebührenrecht für den zuvor als

    Auszug aus KG, 13.06.2005 - 5 Ws 253/05
    a) Betreffend die letztgenannte Konstellation hat der Senat in seinem Beschluß vom 11. Februar 2005 - 5 Ws 656/04 - (RVGreport 2005, 186) seine Rechtsprechung zu § 134 BRAGO für den Fall des § 61 Abs. 1 RVG nicht mehr aufrechterhalten und sich insoweit der - neuen - Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Kammergerichts in dessen Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) - (RVGreport 2005, 100), dem OLG Schleswig (NJW 2005, 234) sowie dem OLG Hamm (Beschluß vom 10. Januar 2005 - 2 (s) Sbd.
  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13

    Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen

    Anders als bei der Pflichtverteidigung besteht der frühere Auftrag, den der Nebenkläger seinem Rechtsanwalt erteilt hat, nach dessen Bestellung als Beistand fort (KG, NStZ-RR 2005, 327, 328; NStZ-RR 2006, 160; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 2005 - 1 Ws 208/05; a.A. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 1 Ws 202/06), so dass er auch zur Erteilung einer Untervollmacht weiterhin berechtigt ist (KG, NStZ-RR 2005, 327).
  • KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05

    Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Gebühren des anwaltlichen Vertreters des

    Dass der dem Nebenkläger beigeordnete Rechtsanwalt bei einer Verhinderung einen Vertreter beauftragt und dieser mit Genehmigung des Gerichts für ihn auftritt, ist erst recht unproblematisch, weil - anders als bei der Pflichtverteidigung, bei der der gewählte Verteidiger vor der Bestellung nach § 141 Abs. 1 StPO das Wahlmandat niederlegen muss - der Auftrag, den der Nebenkläger dem Rechtsanwalt erteilt hat, nach dessen Beiordnung fortbesteht, so dass er auch Untervollmacht erteilen kann (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Juni 2005 - 5 Ws 253/05 -).
  • KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05

    Gebühr des Zeugenbeistandes: Vergütung des nach dem Stichtag zum Zeugenbeistand

    Diese Rechtsprechung gilt auch für die Beiordnung eines Zeugenbeistands nach § 68 b StPO, denn ebenso wie für die Beiordnung nach § 141 StPO ist für die Beiordnung nach § 68 b StPO Voraussetzung, daß das Wahlmandat geendet hat; damit steht es als Anknüpfungspunkt für die Anwendung des Übergangsrechts nicht mehr zur Verfügung (anders für die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand eines Nebenklägers: KG, Beschluß vom 9. Juni 2005 - 4 Ws 47/05; KG, Beschluß 13. Juni 2005 - 5 Ws 253/05 -).
  • KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Liquidation des zur Vertretung des

    Das RDG ist jedoch vorliegend nicht anwendbar, weil zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bevollmächtigung und der Antragstellung noch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) galt (vgl. Senat RVGreport 2005, 186; Beschluß vom 13. Juni 2005 - 5 Ws 253/05 - KG, Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/04) - juris -).
  • KG, 10.08.2005 - 4 Ws 90/05

    Gebühren des Nebenklägervertreters: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung

    Diese Fallkonstellation ist mit derjenigen, in der ein vormals als Wahlverteidiger tätiger Rechtsanwalt einem Angeklagten nach dem Stichtag gemäß § 141 Abs. 1 zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, nicht vergleichbar (vgl. KG, Be-schluss vom 13. Juni 2005 - 5 Ws 253/05 -).
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