Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3435
BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05 (https://dejure.org/2005,3435)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2005 - 1 StR 65/05 (https://dejure.org/2005,3435)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 1 StR 65/05 (https://dejure.org/2005,3435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 226 Abs. 2 StGB; § 225 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 StGB; § 13 StGB; Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Wissentliche schwere Körperverletzung (Anforderungen an den subjektiven Tatbestand: Irrelevanz einer reinen Hoffnung auf das Ausbleiben schwerwiegender Folgen; Unterernährung von Kindern; Garantenstellung der Eltern: rechtzeitige Einschaltung von Ärzten; Abgrenzung von ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung eines Tatrichters; Extreme Abmagerung eines Kindes im Hause seiner Eltern; Durch die Eltern zugesagte hausärztliche Untersuchung des Kindes; Feststellung des Wissensfaktors beim direkten Vorsatz 2. Grades durch Rückschlüsse

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 225 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 225 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 226 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 226 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 1 § 226 Abs. 2
    Voraussetzungen einer wissentlich schweren Körperverletzung durch Unterlassen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Urteil im Fall eines unterernährten 15-jährigen Mädchens auf

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urteilsaufhebung im Fall eines unterernährten 15-jährigen Mädchens

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 174
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., BGH NStZ-RR 2003, 371; BGH NStZ 2004, 35, 36 m.w.Nachw.).

    Neben objektiven Umständen können auch Erkenntnisse zur Interessenlage von Angeklagten ein wichtiger Anhaltspunkt für innere Tatsachen sein (BGH NStZ 2004, 35).

  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00

    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05
    Da es sich hier um einen Qualifikationstatbestand handelt, ist auch insoweit der Schuldvorwurf betroffen (BGH NJW 2001, 980; BGHR StGB § 226 Abs. 2, schwere Körperverletzung 2).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05
    Die Rechtsprechung stellt insoweit wertend auf den Schwerpunkt des Vorwurfs ab (BGHSt 6, 46, 59; 40, 257).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05
    Es ist aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt geboten, zugunsten der Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (BGH NJW 2002, 2188, 2189 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.06.2002 - 5 StR 103/02

    Urteil wegen des Benzinanschlags in Bernau rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05
    Da es sich hier um einen Qualifikationstatbestand handelt, ist auch insoweit der Schuldvorwurf betroffen (BGH NJW 2001, 980; BGHR StGB § 226 Abs. 2, schwere Körperverletzung 2).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05
    Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnung an jedermann stellt (BGHSt 43, 66, 77 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.02.1954 - GSSt 3/53

    Kuppelei gegenüber Verlobten; Tun und Unterlassen

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05
    Die Rechtsprechung stellt insoweit wertend auf den Schwerpunkt des Vorwurfs ab (BGHSt 6, 46, 59; 40, 257).
  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., BGH NStZ-RR 2003, 371; BGH NStZ 2004, 35, 36 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90

    Beweiswürdigung - Unwiderlegbarkeit - Unwiderlegbarkeit innerer Tatsachen -

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05
    Schon deshalb, weil die Angeklagten von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht haben, ist die Feststellung sogenannter innerer Tatsachen - hier der Motive für ihr Handeln - nur durch Rückschlüsse möglich (BGH NJW 1991, 2094 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 233/11

    Aussetzung durch Im Stich lassen als Unterlassungsdelikt (keine

    Letztlich ist bei der Bewertung von Verhaltensweisen unter dem Blickwinkel, ob strafbares Tun oder strafbares Unterlassen vorliegt, darauf abzustellen, worin der "Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit" liegt (st. Rspr., vgl. BGH (GrSSt), Beschluss vom 17. Februar 1954 - GSSt 3/53, BGHSt 6, 46, 59; BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - 1 StR 422/04, BGH NStZ 2005, 446, 447; BGH, Urteil vom 12. Juli 2005 - 1 StR 65/05, NStZ-RR 2006, 174, 175; w. Nachw., auch für die anderen Auffassungen, bei Wielant, aaO, S. 156 Fußn. 379).
  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 289/16

    Körperverletzung durch Unterlassen (Reichweite der Beschützergarantenpflicht bei

    Die Erkennbarkeit des lebensbedrohlichen Zustandes der Nebenklägerin bereits um 2 Uhr stützt die Strafkammer vor dem Hintergrund des auch für den Angeklagten deutlich erkennbaren und erkannten Gewichtsverlustes der Nebenklägerin (vgl. dazu auch BGH, Urteile vom 12. Juli 2005 - 1 StR 65/05, NStZ-RR 2006, 174, 175; vom 4. August 2015 - 1 StR 624/14, juris Rn. 24) und die ihm bekannten aktuellen gesundheitlichen Probleme der Nebenklägerin nach dem Genuss der Himbeeren rechtsfehlerfrei im Wesentlichen auf die entsprechenden Ausführungen des rechtsmedizinischen Sachverständigen.
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt zur Lösung der Abgrenzungsproblematik wertend auf den Schwerpunkt des Vorwurfs ab (vgl. BGH (GS), Beschluss vom 17. Februar 1954 - GSSt 3/53, BGHSt 6, 46, 59; BGH, Urteil vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 265 f.; BGH, Urteil vom 12. Juli 2005 - 1 StR 65/05, NStZ-RR 2006, 174; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, NJW 2010, 2963, 2966, zur Aufnahme in BGHSt bestimmt).
  • KG, 12.12.2016 - 3 Ws 637/16

    Hauptverfahrenseröffnung wegen Tötung auf Verlangen: Abgrenzung zwischen aktivem

    Die Vereitelung einer effektiven Rettungsmöglichkeit stellt sich als positives Tun dar (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 174; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., Vor § 13 Rn 159 mwN; eher in Frage gestellt in BGHSt 40, 257 [Sterbehilfe]), so dass es auch insoweit nicht darauf ankommt, ob den Angeschuldigten eine Erfolgsabwendungspflicht traf.
  • AG Kassel, 04.05.2015 - 263 Ls 1660 Js 41854/13

    Garantenstellung der Eltern für ihre Kinder, Abgrenzung von Tun und Unterlassen

    Entscheidend sei danach, wo der Schwerpunkt des Vorwurfs beim Täterverhalten zu sehen sei (BGHSt 6, 59; BGH NStZ 1999, 607; NStZ 2003, S. 657, NStZ 2005, 447, NStZ-RR 2006, S. 174; aus der Literatur beispielsweise Wessels-Beulke, Strafrecht Allgemeiner Teil, Randnummer 700 mit weiteren Nennungen).
  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Denn jedenfalls ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen in den Fällen, die - bezogen auf denselben Erfolg - gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Elemente von Tun und Unterlassen enthalten, maßgeblich die Beurteilung der Frage, ob der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit bei dem Tun oder dem Unterlassen liegt (vgl. BGH NStZ-RR 2019, 74; BGH NJW 2015, 96, 100; BGH NStZ 2012, 86, 88; BGH NStZ-RR 2006, 174; BGH NStZ 2005, 446, 447; BGH NStZ 2003, 657; BGH NStZ 1999, 607; BGH NJW 1995, 204, 206; BGHSt 6, 46, 59; Fischer a.a.O. § 13 Rn. 5 m.w.N., abl., da zu "beliebig", große Teile des Schrifttums., vgl. etwa Kudlich NJW 2011, 2857f.; Stein GA 2010, 129, 134; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Gaede StGB 5. Aufl. § 13 Rn. 7; MüKo/Freund a.a.O. § 13 Rn. 5).
  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 597/18

    Beihilfe (psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort)

    Denn der Schwerpunkt dieses Verhaltens des Angeklagten M. liegt im Unterlassen von Hilfeleistungen zu Gunsten des Geschädigten und nicht in aktivem Tun (vgl. zur Abgrenzung von Tun und Unterlassen BGH, Urteil vom 12. Juli 2005 - 1 StR 65/05, NStZ-RR 2006, 174, 175 mwN).
  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 274/13

    Schwere Körperverletzung (qualifizierte Begehung mit dolus directus:

    Hierfür reicht zwar aus, dass der Täter die schwere Körperverletzung als sichere Folge seines Handelns voraussieht (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980, 981; vom 25. Juni 2002 - 5 StR 103/02, BGHR StGB § 226 Abs. 2 Schwere Körperverletzung 2; vom 12. Juli 2005 - 1 StR 65/05, NStZ-RR 2006, 174, 175).
  • OLG München, 17.04.2018 - DS-Not 1/16

    Verletzung notarieller Amtspflichten durch Missachtung der Hinwirkungspflicht aus

    Daneben kann auch die Interessenlage des Beklagten ein Anhaltspunkt für innere Tatsachen sein (vgl. BGH vom 26.06.2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35 Rn. 12; vom 12.07.2005 - 1 StR 65/05, juris Rn. 14).
  • BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17

    Schwere Körperverletzung (erforderliche Vorstellung des Täters für die

    c) Die unterlassene Prüfung des § 226 Abs. 2 StGB ist auch auf die Nebenklägerrevision hin zu berücksichtigen, weil es sich um einen Qualifikationstatbestand handelt und insoweit der Schuldvorwurf betroffen ist (BGH, Urteil vom 12. Juli 2005 - 1 StR 65/05, juris Rn. 16, NStZ-RR 2006, 174, 175).
  • BGH, 03.08.2023 - 4 StR 467/22

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Vorliegen eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht