Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.09.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2474
OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04 (https://dejure.org/2005,2474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.08.2005 - 3 Ss 224/04 (https://dejure.org/2005,2474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. August 2005 - 3 Ss 224/04 (https://dejure.org/2005,2474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Auseinandersetzung mit Zeugenaussagen in Beweiswürdigung; Änderung des Anklagevorwurfs in tatsächlicher Hinsicht; Hinweispflicht auf die tatsächliche Grundlage des Schuldspruchs als protokollpflichtiger Verfahrensvorgang; Voraussetzungen der Beweiswürdigung ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 267; ; StPO § 273

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 261; StPO § 267; StPO § 273
    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 18 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (56)

  • BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Antwort auf Anfragebeschluss; Prüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04
    So hat zum Beispiel der 2. Strafsenat des BGH in seiner am 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04 - beschlossenen Antwort auf den Anfragebeschluss des 5. Strafsenats vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 - an dieser Rechtsansicht festgehalten und sie näher begründet.

    Auch der 1., 3. und 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes halten im übrigen grundsätzlich eine Verfahrensrüge für erforderlich, wenn eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung geltend gemacht werden soll (1. Strafsenat: Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04; 3. Strafsenat: Beschluss vom 12. August 2004 - 3 ARs 5/04; 4. Strafsenat: Beschluss vom 25. März 2004 - 4 ARs 6/04) Nur im Ausnahmefall ist die Erhebung allein der Sachrüge als Grundlage für die Prüfung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung ausreichend (vgl. BGH Beschluss vom 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04), nämlich dann wenn sich aus den Urteilsgründen alles zur Beurteilung eines Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK entnehmen lässt und es nur um die Überprüfung der Wertung des Tatrichters geht.

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04
    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht ( BGHSt 17, 351 (352) = NJW 1962, 1832; BGHSt 21, 149 (151) = NJW 1967, 213; BGHSt 29, 18 (20) = NJW 1979, 2318; BGHSt 31, 139 (140) = NJW 1983, 816, BGH NStZ-RR 1998, 17 s. ferner - jew. mwN - LR-Hanack 24. Aufl., § 337 Rn 77; KK-Herdegen 3. Aufl., § 244 Rn 40; Pikart ebda., § 337 Rn 3).

    Jedes Beweismittel darf und muss er dabei frei würdigen, ohne an bestimmte Beweisregeln oder sonstige Richtlinien gebunden zu sein, die ihm vorschreiben, unter welchen Voraussetzungen er eine Tatsache für bewiesen oder nicht bewiesen zu halten oder welchen Wert er einem Beweismittel zuzumessen hat (vgl. BGHSt 29, 18, 20).

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04
    Dabei sind jedoch Bezugnahmen auf die Strafzumessungserwägungen in einfacheren Fällen zulässig ( BGH NStZ 1987, 183, BGHSt 24, 268, 271; BGH Urteil v. 30.6.1998, 1 StR 251/98, Detter, NStZ 1999, 120, 123).

    Daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet ( st. Rspr. vgl. BGHST 24, 268 zuletzt BGH - Urteil vom 12.5.2005, 5 StR 86/05-).

  • OLG Hamm, 06.02.2008 - 3 Ss 7/08

    Aufklärungsrüge; Beweismittel; ladungsfähige Anschrift

    Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweissituation nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, dass er alle maßgeblichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 10.08.2005, 3 Ss 224/04; BGH, StV 2007, 284; BGH, Beschluss vom 21.09.2007, 2 StR 390/07; BGH StV 2004, 58 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 06.09.2005 - 4 StR 386/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6895
BGH, 06.09.2005 - 4 StR 386/05 (https://dejure.org/2005,6895)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2005 - 4 StR 386/05 (https://dejure.org/2005,6895)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2005 - 4 StR 386/05 (https://dejure.org/2005,6895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erörterungsmangel in der Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage; Verwertung der Aussage bei kurz nach der Tat aufgetretener psychischer Erkrankung; Berücksichtigung einer möglichen Beeinträchtigung der Wahrnehmungsfähigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 06.09.2005 - 4 StR 386/05
    Wenn, wie hier, Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 261, Beweiswürdigung 23).
  • OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07

    ADHS; Schuldfähigkeit; Erörterungsmangel

    Ein solcher liegt vor, wenn der Tatrichter die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl dazu Anlass bestand (BayObLG NZV 2001, 353 f.; vgl. auch: BGH NStZ-RR 2007, 6 f.; BGH NStZ-RR 2006, 18; BGH Beschl. v. 01.09.2004 - 2 StR 268/04).
  • OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05

    Verzögerung des Verfahrens zur persönlichen Vernehmung wichtiger Zeugen -

    Ob dies in Verbindung mit dem attestierten psychopathologischen Befund Anlass für eine sachverständige Beratung hinsichtlich der Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit der Zeugin bietet (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 18), wird das Tatgericht unter Einbeziehung des persönlichen Eindrucks von der Zeugin (erneut) zu beurteilen haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht