Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.03.2006 | BGH, 22.02.2006

Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4523
BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05 (https://dejure.org/2006,4523)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2006 - 5 StR 552/05 (https://dejure.org/2006,4523)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 5 StR 552/05 (https://dejure.org/2006,4523)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Vorliegen neuer Tatsachen; Kenntnis des Gerichts von einem zeitlich zurückliegenden Totschlag

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 66b; ; StGB § 66b Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b
    Keine "neuen" Tatsachen bei deren Erkennbarkeit in der früheren Verhandlung

  • rechtsportal.de

    StGB § 66b
    Keine "neuen" Tatsachen bei deren Erkennbarkeit in der früheren Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 172
  • NStZ-RR 2006, 204
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05
    Rechtsfehler, die durch Nichtberücksichtigung von Tatsachen der genannten Art entstanden sind, können nicht durch eine Entscheidung nach § 66b StGB korrigiert werden (BGH NStZ 2005, 561, 562 m. Anm. Ullenbruch; BGH NJW 2005, 3078, 3080; BGH StV 2006, 66; BGH, Beschl. vom heutigen Tage - 5 StR 585/05; sämtlich zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Zum weiteren Verfahren weist der Senat auf seinen Beschluss vom heutigen Tage - 5 StR 585/05 hin.

  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05
    Rechtsfehler, die durch Nichtberücksichtigung von Tatsachen der genannten Art entstanden sind, können nicht durch eine Entscheidung nach § 66b StGB korrigiert werden (BGH NStZ 2005, 561, 562 m. Anm. Ullenbruch; BGH NJW 2005, 3078, 3080; BGH StV 2006, 66; BGH, Beschl. vom heutigen Tage - 5 StR 585/05; sämtlich zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05
    Rechtsfehler, die durch Nichtberücksichtigung von Tatsachen der genannten Art entstanden sind, können nicht durch eine Entscheidung nach § 66b StGB korrigiert werden (BGH NStZ 2005, 561, 562 m. Anm. Ullenbruch; BGH NJW 2005, 3078, 3080; BGH StV 2006, 66; BGH, Beschl. vom heutigen Tage - 5 StR 585/05; sämtlich zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05
    Rechtsfehler, die durch Nichtberücksichtigung von Tatsachen der genannten Art entstanden sind, können nicht durch eine Entscheidung nach § 66b StGB korrigiert werden (BGH NStZ 2005, 561, 562 m. Anm. Ullenbruch; BGH NJW 2005, 3078, 3080; BGH StV 2006, 66; BGH, Beschl. vom heutigen Tage - 5 StR 585/05; sämtlich zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Die Rechtsprechung hat dies dahin konkretisiert, dass die Tatsachen dem letztinstanzlich zuständigen Gericht im Ausgangsverfahren auch nicht bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufklärungspflichten hätten bekannt werden können (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlich NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 2 StR 598/05 vom 3. Februar 2006, Absatz-Nr. 13; BGH, 2 StR 4/06 vom 15. Februar 2006, Absatz-Nr. 15; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172; BGH, 1 StR 476/05 vom 23. März 2006, Absatz-Nr. 18, 22).

    Damit wird sichergestellt, dass durch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ausgangsverfahren zu Lasten des Verurteilten im Nachhinein korrigiert werden (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlicht NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172 ; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ).

  • BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

    Erkennbar sind Tatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter hätte aufklären müssen, um entscheiden zu können, ob eine Maßregel nach §§ 63, 64, 66, 66a StGB anzuordnen ist (BGHSt 50, 275), bzw. solche Tatsachen, die der Tatrichter nach dem Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel zu erforschen hatte und bei hinreichender Aufklärung gefunden hätte (BGH NStZ-RR 2006, 172).
  • BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe; neue Tatsache);

    Erkennbar sind Tatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter hätte aufklären müssen, um entscheiden zu können, ob eine Maßregel nach §§ 63, 64, 66, 66 a StGB anzuordnen ist (BGHSt 50, 275), bzw. solche Tatsachen, die der Tatrichter nach dem Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel zu erforschen hatte und bei hinreichender Aufklärung gefunden hätte (BGH NStZ-RR 2006, 172).
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen und Zweck eines

    Eine bloße Änderung der psychiatrischen Diagnose kann daher nicht als neue Tatsache gelten, wenn sie nicht auf einer neuen tatsächlichen Grundlage - neuen Anknüpfungstatsachen - beruht (BGH NStZ-RR 2006, 172).
  • LG Hannover, 18.05.2007 - 58 A 5/06

    Formelle und materielle Voraussetzungen der nachträglichen Anordung einer

    Erkennbar sind Tatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter hätte aufklären müssen, um entscheiden zu können, ob eine Maßregel nach §§ 63, 64, 66, 66 a StGB anzuordnen ist (BGHSt 50, 275), bzw. solche Tatsachen, die der Tatrichter nach dem Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel zu erforschen hatte und bei hinreichender Aufklärung gefunden hätte (BGH NStZ-RR 2006, 172 [BGH 22.02.2006 - 5 StR 552/05] ).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2006 - 4 StR 472/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8058
BGH, 09.03.2006 - 4 StR 472/05 (https://dejure.org/2006,8058)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2006 - 4 StR 472/05 (https://dejure.org/2006,8058)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2006 - 4 StR 472/05 (https://dejure.org/2006,8058)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Notwendigkeit eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang zum Drogenmissbrauch und der begangenen Tat: Äußerung der hangbedingten Gefährlichkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang zum Drogenmissbrauch und der Tat als Voraussetzung für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Voraussetzung einer hangbedingten Gefährlichkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 3; ; StGB § 64 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - 4 StR 472/05
    Die konkrete Tat muss also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2 m.w.N.).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94

    Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - 4 StR 472/05
    Nach dem Wegfall des die Zuständigkeit des Schwurgerichts begründenden Tatvorwurfs des versuchten Totschlags verweist der Senat die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH NJW 1994, 3304, 3305; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 354 Rdn. 42).
  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 6/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Sie muss also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (BGH, Urteil vom 11. September 1990 -1 StR 293/90, NStZ 1991, 128; Beschluss vom 9. März 2006 - 4 StR 472/05, NStZ-RR 2006, 204).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.07.2020 - 5 Ks 104 Js 459/19

    Angeklagte, Hauptverhandlung, Abschiebung, Erkrankung, Vergewaltigung,

    Die Tat muss also in dem Hang ihre Wurzel finden und Symptomwert für den Hang des Täters zu Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (BGH, Beschluss v. 09.03.2006, Az. 4 StR 472/05, Zif. 2 - zitiert nach iuris).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 18/19

    Begründetheit einer Revision im Strafprozess; Vorliegen des für eine

    Der für eine Unterbringung nach § 64 StGB erforderliche symptomatische Zusammenhang liegt vor, wenn die Anlasstat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2006 - 4 StR 472/05; NStZ-RR 2006, 204).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2006 - 5 StR 31/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6386
BGH, 22.02.2006 - 5 StR 31/06 (https://dejure.org/2006,6386)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2006 - 5 StR 31/06 (https://dejure.org/2006,6386)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 5 StR 31/06 (https://dejure.org/2006,6386)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 21 StGB; § 64 StGB
    Strafzumessung (Schärfung wegen des nichtigen Tatanlasses nicht bei ausschlaggebender verminderter Schuldfähigkeit); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrbegründung durch eine Anlasstat)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils; Anordnung einer Unterbringung in einer Erziehungsanstalt; Verwerfung einer Revision; Stellungnahme eines Sachverständigen zur Frage noch erhaltener Schuldfähigkeit; Verminderung der Steuerungsfähigkeit durch massive Alkoholisierung; Ablehnung ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Gefährlichkeit trotz Fehlens einschlägiger Vorstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 204 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.2000 - 5 StR 289/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - 5 StR 31/06
    Angesichts des Tatbildes der tödlichen Gewalttat des alkoholkranken, mit 3, 47 ‰ massiv alkoholisierten Angeklagten gegen einen Trinkgenossen aufgrund nichtigsten Anlasses - Streit, ob das Opfer dem Angeklagten für diesen eingekaufte Zigaretten zu dessen etwa fünf Meter entfernter Parkbank zu bringen habe oder ob der Angeklagte sie sich abholen müsse - überbewerten Gericht und Sachverständiger bei der Verneinung einer Wiederholungsgefahr das Fehlen einschlägiger Vorbelastungen des Angeklagten; sie lassen unbeachtet, dass die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr allein durch die Anlasstat begründet werden kann und durch eine hangbedingte schwere Gewalttat regelmäßig hinreichend belegt wird (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 7).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - 5 StR 31/06
    Da nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen ein Ausmaß der Alkoholerkrankung des Angeklagten, bei dem die Voraussetzungen des § 63 StGB in Erwägung zu ziehen wären, ausscheidet, ein Hang im Sinne des § 64 StGB indes feststeht, wird das neue Tatgericht die ausstehende Maßregelentscheidung auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen, namentlich auch zum Vorleben des Angeklagten, die lediglich durch weitere, ihnen nicht widersprechende Feststellungen ergänzbar sind, zu treffen und dafür - erneut mit sachverständiger Hilfe - im Wesentlichen nur noch die Frage hinreichender Erfolgsaussicht einer Entziehungskur im Sinne von BVerfGE 91, 1 zu klären haben.
  • BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Wahl des Strafrahmens und der konkreten

    Auch wenn die von § 64 Satz 1 StGB geforderte Gefahr allein durch die Anlasstat begründet werden kann und durch eine hangbedingte schwere Gewalttat regelmäßig hinreichend belegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 5 StR 31/06, NStZ-RR 2006, 204 (Ls) mwN), hätte es hier mit Rücksicht auf die festgestellte Provokationslage und den sich daraus ergebenden besonderen Situationsbezug näherer Ausführungen dazu bedurft, warum mit einer Wiederholung zu rechnen ist.
  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung,

    Zwar kann die von § 64 Satz 1 StGB geforderte Gefahr allein durch die Anlasstat begründet werden und wird durch eine hangbedingte schwere Gewalttat regelmäßig hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 5 StR 31/06, NStZ-RR 2006, 204 mwN).
  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 580/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Die nicht weiter begründete Behauptung des Landgerichts, es mangele an einer solchen Gefahr weiterer Straftaten, lässt unbeachtet, dass die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr allein durch die Anlasstat begründet werden kann und durch eine hangbedingte schwere Gewalttat regelmäßig hinreichend belegt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2006 - 5 StR 31/06, NStZ-RR 2006, 204, und vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 7).
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