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   OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05   

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https://dejure.org/2005,3493
OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05 (https://dejure.org/2005,3493)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.10.2005 - 2 Ws 488/05 (https://dejure.org/2005,3493)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 488/05 (https://dejure.org/2005,3493)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftbefehl; Angeklagter mit Wohnsitz im Ausland

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 230 Abs. 2
    Haftbefehl; Angeklagter mit Wohnsitz im Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einspruch gegen Strafbefehl und Gesamtgeldstrafe wegen Nötigung und Körperverletzung; Unentschuldigtes Ausbleiben des Angeklagten zur Hauptverhandlung trotz Anordnung bezüglich persönlichem Erscheinen; Fehlender Nachweis über ordnungsgemäßen Zugang der Ladung; ...

  • Judicialis

    StPO § 230 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 230 Abs. 2
    Ausbleiben des Angeklagten bei Aufenthalt im Ausland - Haftbefehl nur aufgrund ordnungsgemäßer Ladung - keine Androhung unmittelbaren Zwangs auf fremdem Staatsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 22
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 11.03.1998 - 1 Ws 28/98

    Haftgrund der Fluchtgefahr im Fall der Rückkehr eines Ausländers an seinen den

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1998, 427, 428; OLG Hamm NStZ-RR 2004, 278 = StV 2005, 35; OLG Karlsruhe StV 2005, 33 m. krit. Anm. Hilger).

    Eine Mitwirkungspflicht besteht- auch für Personen mit Wohnsitz im Ausland - hinsichtlich der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung (OLG Stuttgart NStZ 1998, 427, 428).

  • OLG Frankfurt, 21.01.1998 - 1 Ws 189/97
    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05
    Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 m. w. N.; OLG Oldenburg StV 2005, 432).

    Die Ausübung hoheitlicher Gewalt liegt aber bereits in der Androhung von Zwangsmitteln (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19) und nicht erst in deren Festsetzung oder Vollzug.

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04

    Haftgrund der Fluchtgefahr: Verneinung bei Bereitschaft des im Ausland

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05
    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1998, 427, 428; OLG Hamm NStZ-RR 2004, 278 = StV 2005, 35; OLG Karlsruhe StV 2005, 33 m. krit. Anm. Hilger).

  • OLG Oldenburg, 21.02.2005 - 1 Ws 73/05

    Wirksamkeitserfordernisse der Zustellung eines Haftbefehls im Ausland durch

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05
    Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 m. w. N.; OLG Oldenburg StV 2005, 432).

    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.

  • OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 1 Ws 61/98
    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05
    Die Möglichkeit des Angeklagten, sich in der Hauptverhandlung durch einen Verteidiger vertreten zu lassen (§ 411 Abs. 2 S. 1 StPO), schließt die sich aus § 236 StPO ergebende Befugnis des Gerichts nicht aus, sein persönliches Erscheinen anzuordnen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 180 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/04

    Fluchtgefahr, Ausländer; Gestellungspflicht; Wohnsitz im Ausland

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1998, 427, 428; OLG Hamm NStZ-RR 2004, 278 = StV 2005, 35; OLG Karlsruhe StV 2005, 33 m. krit. Anm. Hilger).
  • OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05
    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.
  • OLG Karlsruhe, 15.10.1998 - 2 Ws 222/98
    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05
    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 2 Ws 358/02

    Haftbefehl im Zusammenhang mit einem dringenden Tatverdacht über eine

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05
    Der Senat hat bereits früher die Auffassung vertreten, dass ein Vorgehen gemäß § 230 Abs. 2 StPO in diesen Fällen jedenfalls unzweckmäßig ist, aber Fluchtgefahr i. S. des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO besteht, wenn sich aus dem gesamten Verhalten des Beschuldigten ergibt, dass er nicht bereit ist, am Strafverfahren soweit mitzuwirken, wie er hierzu verpflichtet ist (OLG Köln NStZ 2003, 219; dazu Dahs/Riedel, StV 2003, 416).
  • LG Kleve, 24.08.2018 - 120 Qs 45/18

    Ordnungsgemäße Ladung eines dauerhaft im Ausland lebenden Angeklagtenzum

    Ob daraus abzuleiten ist, dass eine mit der beschriebenen Warnung verbundene Ladung an in Ausland wohnende Angeklagte ausnahmslos als unwirksam anzusehen ist (so wohl die in der Beschwerde zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 18.10.2005 - 2 Ws 488/05) oder im Anschluss eine im Vordringen begriffene Rechtsprechung die Warnung der Wirksamkeit der Ladung jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn sie den eindeutig einschränkenden Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2014 - 2 Ws 334/14 -, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Auf diese Möglichkeit hat bereits die von der Verteidigung zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 18.10.2005 - 2 Ws 488/05 -, abgedruckt unter NStZ-RR 2006, 22, hingewiesen und in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten, dass Fluchtgefahr im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO besteht, wenn sich aus dem gesamten Verhalten des Beschuldigten ergibt, dass er nicht bereit ist, am Strafverfahren so weit mitzuwirken, wie er hierzu verpflichtet ist (nähere Ausführungen dazu in einem weiteren Beschluss des OLG Köln vom 07.08.2002 - 2 Ws 358/02 -, abgedruckt unter NStZ 2003, 219).

    Dahinstehen kann dabei, ob dies schon daraus folgt, dass die für den Erlass eines neuen Haftbefehls bestehende Erstzuständigkeit des Amtsgerichts umgangen würde (so OLG Köln, NStZ-RR 2006, 22, 23; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 89, 90), weil das Beschwerdegericht grundsätzlich alle in der Sache erforderlichen Entscheidungen selbst zu treffen hat (vgl. § 309 Abs. 2 StPO).

  • OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07

    Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden

    Das OLG Köln (Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 488/05 - NStZ-RR 2006, 22ff) hat, dem OLG Frankfurt (Beschluss vom 21. Januar 1998 - 1 Ws 189/97 - NStZ-RR 1999, 18ff) folgend, die Frage der Zulässigkeit eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO gegen einen dauernd im Ausland lebenden Angeklagten wie folgt beantwortet:.
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20

    Soziale Bindungen; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; Gewahrsamsbruch;

    Sollte der Beschuldigte zu der anzuberaumenden Hauptverhandlung nicht erscheinen, wird zu prüfen sein, ob nunmehr die Voraussetzungen des § 112 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO vorliegen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.10.2005 - 2 Ws 488/05; OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 8; a.A. Ullenboom , NJW 2018, 2671 f. [Erlass eines Sitzungshaftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO]).
  • OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08

    Strafverfahren: Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland

    Soweit einige Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 1999, 18ff [Beschluss vom 21. Januar 1998 - 1 Ws 189/97 - ]; ihm folgend OLG Köln NStZ-RR 2006, 22ff [Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 488/05 - ] und OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris; a.A. offenbar OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.02.2005 - 1 Ws 73/05 -, zitiert nach juris ) die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung mache die Ladung unwirksam mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe, teilt der Senat diese Auffassung nicht.
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden

    Zwar wird die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung führe zu einer nicht ordnungsgemäßen Ladung mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2006, 22 f und Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14

    Inhalt einer Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten im Hinblick auf

    Allerdings darf nach wohl überwiegender Meinung die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten die in § 216 Abs. 1 Satz 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens nicht enthalten, da dies die Androhung der Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staates darstellt, die entsprechend dem Territorialitätsprinzip unzulässig ist (KG StraFo 2013, 425; OLG Brandenburg St\/ 2009, 348; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 ; KK-Gmel, 7. Auflage 2013, § 216 Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2010 - 3 Ws 175/10

    Umwandlung eines Untersuchungshaftbefehls in einen Haftbefehl wegen

    Eine Ausnahme gilt in der Beschwerdeinstanz insoweit, als es dem Beschwerdegericht mit Rücksicht auf die Erstzuständigkeit des Tatgerichts (§ 125 Abs. 2 StPO) verwehrt ist, einen Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO in einen Untersuchungshaftbefehl umzuwandeln (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1980, 868; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22, 23; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 89, 90; KK-Gmel , StPO; 6. Aufl., § 230 Rdn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2016 - 3 Ws 634/16

    Zulässiger Inhalt der Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten

    Nach wohl überwiegender Meinung darf die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten die in § 216 Abs. 1 Satz 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens nämlich nicht enthalten, da dies die Androhung der Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staates darstellt, die entsprechend dem Territorialitätsprinzip unzulässig ist (KG StraFo 2013, 425; OLG Brandenburg StV 2009, 348 ; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 ; KK-Gmel, StPO , 7. Aufl. 2013, Rdn, 5 zu § 216 m.w.N.).
  • KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10

    Haftbefehl: Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden

    Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310].
  • OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12

    Strafverfahren: Ungehorsamshaft bei wahrscheinlicher Möglichkeit zur

    Es ist umstritten, ob die Androhung von Zwangsmitteln gegen einen - wie hier der Angeklagte - im Ausland wohnenden Angeklagten auf dem Gebiet des fremden Staates wegen Völkerrechtswidrigkeit die Ordnungsgemäßheit der Ladung entfallen lässt (bejahend u.a. OLG Köln in NStZ-RR 2006, 22; mit beachtlichen Gründen verneinend u.a. OLG Rostock in NStZ 2010, 412; verneinend bei erteiltem Hinweis, dass die Zwangsmittel lediglich im Inland vollstreckt werden können, Meyer-Goßner, a.a.O., § 216 Rdn. 4).
  • LG Aachen, 06.04.2020 - 60 Qs 17/20

    Haftbefehl; Flucht; Fluchtgefahr; soziale Bindungen; Coronavirus

  • LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13

    Androhung von Zwangsmitteln in der Ladung gegenüber einem im Ausland lebenden

  • OLG Hamburg, 07.03.2012 - 2 Ws 36/12

    Haftbefehl gegen einen in der Hauptverhandlung ausgebliebenen schuldunfähigen

  • OLG Celle, 20.03.2009 - 1 Ws 141/09

    Fluchtgefahr bei möglicher Absetzung ins Ausland und schwerer Erreichbarkeit des

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