Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.04.2006

Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2410
BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05 (1) (https://dejure.org/2006,2410)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2006 - 3 StR 284/05 (1) (https://dejure.org/2006,2410)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05 (1) (https://dejure.org/2006,2410)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 175 Abs. 1 GVG; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK; § 244 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 253 Abs. 2 StPO; § 129a StGB
    Öffentlichkeit des Verfahrens (genereller Ausschluss bestimmter Altersgruppen); Aussetzung des Verfahrens (faires Verfahren; Recht auf Verteidigung; Aufklärungspflicht); Zurückweisung eines Beweisantrages (ergänzende Verlesung von Protokollen); Protokollverlesung zum ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rüge der Nichteinhaltung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens; Ausschluss von Personen unter 16 Jahren; Voraussetzungen für das Vorliegen von tätiger Reue; Verpflichtung zur ...

  • Wolters Kluwer

    Befugnis des vorsitzenden Richters zum Ausschluss von Personen unter 16 Jahren von der Verhandlung vor dem Strafgericht; Voraussetzungen für das Eingreifen der Klammerwirkung des Organisationsdelikts des § 129a Strafgesetzbuch (StGB); Voraussetzungen einer tätigen Reue nach ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 129 a Abs. 1; ; StGB § 129 a; ; StGB § 129 a Abs. 7; ; StGB § 129 Abs. 6; ; StGB § 129; ; StGB a.F. § 311 Abs. 1; ; GVG § 175 Abs. 1

  • RA Kotz

    Öffentlichkeitsausschluss: Ausschluss von Personen unter 16 Jahren wegen fehlender Erwachsenreife

  • RA Kotz

    Öffentlichkeitsausschluss: Ausschluss von Personen unter 16 Jahren wegen fehlender Erwachsenreife

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 129a Abs. 1
    Tateinheit zwischen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und den als Mitglied begangenen Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung auch bei Ausschluss von Jugendlichen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung auch bei Ausschluss von Jugendlichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 652
  • NStZ-RR 2006, 232
  • StV 2006, 627
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05
    Damit war eine Aussetzung nicht nur nicht geboten, sie hätte vielmehr dem Gebot der rechtsstaatlich geforderten Beschleunigung des Strafverfahrens widersprochen (BVerfGE 63, 45, 68 f.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05
    Er darf solche Angaben, für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen und deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrunde legen, nur weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6 und Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05
    Er darf solche Angaben, für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen und deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrunde legen, nur weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6 und Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05
    Er darf solche Angaben, für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen und deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrunde legen, nur weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6 und Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05
    Ist - wie hier - die Sicherheit im Gerichtsgebäude nicht ohne weiteres gewährleistet, dürfen im Rahmen einer Sicherheitsverfügung Maßnahmen, die den Zugang zu einer Gerichtsverhandlung regeln, getroffen werden, wenn für sie ein verständlicher Anlass besteht, wobei die Entscheidung hierüber im pflichtgemäßen Ermessen des die Sitzungspolizei ausübenden Vorsitzenden steht (BGHSt 27, 13 ff.).
  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag (Unzulässigkeit); Verlesung des Protokolls über

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05
    Die dann an sich gebotene Vernehmung der Verhörsperson kann bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Verlesung nach § 253 Abs. 2 StPO ersetzt werden (BGH NStZ 2002, 46 f.).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 102/08

    Schwerer Raub (gefährliches Werkzeug; Verwenden: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr

    Bereits die Anwendung des Zweifelssatzes ist verfehlt; denn er gebietet es nicht, zu Gunsten des Angeklagten zum objektiven wie zum subjektiven Tatbestand einen Sachverhalt zu unterstellen, für dessen Vorliegen nach den festgestellten Umständen nichts spricht (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NStZ 2005, 155; 2006, 652 m. w. N.).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    Die Erpressungsstraftaten werden durch das fortdauernde Vereinigungsdelikt zwar nicht mit den Betäubungsmitteltaten zu einer einzigen tateinheitlichen Tat verklammert, da die zu verklammernden Taten angesichts der Strafandrohung im Verhältnis zur Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht leichter oder gleichwertig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ-RR 2006, 232, 233).
  • BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21

    Recht des letzten Wortes (negative Beweiskraft des Protokolls; Revisionsgrund:

    Vielmehr ist die Einlassung des Angeklagten - ebenso wie andere Beweismittel - auf ihre Plausibilität und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574, Rn. 11; Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, Rn. 7; Beschluss vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2006, 652, 653; Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 482/97, StV 1998, 589, 590).
  • BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19

    Unzulässiges Ziehen nachteiliger Schlüsse aus dem anfänglichen Schweigen des

    Vielmehr sind sie - nicht anders als andere Beweismittel - insbesondere auf ihre Plausibilität und anhand des übrigen Beweisergebnisses auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2006, 652, 653; LRStPO/Sander, § 261 Rn. 112a).
  • BGH, 05.11.2020 - 4 StR 381/20

    Grundsätze der Strafzumessung (tatschulderhöhende Berücksichtigung einer

    Vielmehr ist die Einlassung des Angeklagten - ebenso wie andere Beweismittel - auf ihre Plausibilität und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, juris Rn. 7; vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2006, 652, 653 und vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 482/97, StV 1998, 589, 590; zum erheblich verminderten Beweiswert einer Einlassung mittels Verteidigererklärung vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, juris Rn. 23).
  • BGH, 16.01.2008 - 3 StR 479/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (erwiesene Tatsache); Widerspruchsfreiheit der

    Derartige Angaben muss er auch nicht nach dem Zweifelssatz zu Gunsten eines Angeklagten unterstellen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NStZ 2006, 652 m. w. N; NStZ 2005, 155).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2021 - 6 StS 4/20

    Hauptverhandlungstermine in dem Verfahren gegen Ravsan B.

    Der Senat muss dies auch nicht zugunsten des Angeklagten unterstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2006 -3 StR 284/05, juris Rn. 8).
  • AG Schmallenberg, 25.10.2021 - 6 OWi 35/21

    Corona Schutzverordnung NRW - Verstoß gegen Übernachtungsverbot

    Solche entlastenden Angaben eines Betroffenen, für deren Richtigkeit es keine zureichenden Anhaltspunkte gibt, sind vom Gericht nicht schon als unwiderlegt hinzunehmen und den Feststellungen zugrunde zu legen, weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (vgl. BGHSt 34, 29 (34); BGH NStZ 1987, 474; NJW 1988, 779 (780); NStZ 2006, 652 (653) mwN; 2011, 302 (303); 11.8.2011 - 4 StR 191/11).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2006 - 2 StR 63/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3892
BGH, 07.04.2006 - 2 StR 63/06 (https://dejure.org/2006,3892)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2006 - 2 StR 63/06 (https://dejure.org/2006,3892)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2006 - 2 StR 63/06 (https://dejure.org/2006,3892)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung zwischenzeitlich vollstreckter Geldstrafen bei der Gesamtstrafenbildung; Erforderlichkeit der Bildung von zwei Gesamtstrafen; Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 b; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StPO § 460; ; StPO § 462; ; StPO § 462 a Abs. 3; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 55 Abs. 1; StPO § 358 Abs. 2
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung und Zurückverweisung in der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2712 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 232
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 2/05

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Härteausgleich;

    Auszug aus BGH, 07.04.2006 - 2 StR 63/06
    Sie ist im vorliegenden Fall nicht dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO vorzubehalten, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 4 StPO selbst treffen kann (BGH, Beschl. vom 8. Juli 2005 - 2 StR 2/05).
  • BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01

    Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 07.04.2006 - 2 StR 63/06
    Andernfalls würde einem Revisionsführer wegen seines Rechtsmittels ein durch die frühere Gesamtstrafenbildung erlangter Rechtsvorteil genommen (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 2 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

    Auszug aus BGH, 07.04.2006 - 2 StR 63/06
    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung obliegt somit dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1 Entscheidung 2).
  • BGH, 05.07.2023 - 4 StR 183/23

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Maßgeblichkeit des Vollstreckungsstands der

    Denn der Angeklagte hat durch die rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung einen Rechtsvorteil erlangt, der ihm auf seine Revision hin nicht genommen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 Rn. 4; Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06 Rn. 4).
  • BGH, 10.11.2011 - 3 StR 355/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft; Teilnahme);

    Dabei wird er zu beachten haben, dass nach Aufhebung einer Gesamtstrafe in der erneuten Verhandlung eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung vorzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06, NStZ-RR 2006, 232; Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72); sie entscheidet über die Zäsurwirkung.
  • OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 2 Ss 311/07

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Einbeziehung einer Verwarnung mit

    Sie ist im vorliegenden Fall nicht dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO vorzubehalten, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 4 StPO selbst treffen kann (vgl. BGH NJW 2006, 2712).
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 437/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung)

    Die Beschwer eines Angeklagten durch die unterlassene Einbeziehung von Einzelstrafen kann aber entfallen, wenn eine Zäsurwirkung für eine einzubeziehende Verurteilung hätte beachtet werden müssen und deshalb mehrere Gesamtstrafen zu bilden gewesen wären (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06, NStZ-RR 2006, 232).
  • BGH, 29.04.2014 - 2 StR 636/13

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot

    Hatte das erste Tatgericht in der aufgehobenen Entscheidung bei der Bildung der Gesamtstrafe rechtsfehlerhaft eine Einzelstrafe aus einem früherem Urteil herangezogen, so ergibt sich wegen des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 StPO) die Obergrenze für die neu zu bildende Gesamtstrafe aus der Höhe der vom ersten Tatrichter verhängten Gesamtstrafe abzüglich der rechtsfehlerhaft einbezogenen Strafe (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 4; Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06, NStZ-RR 2006, 232; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170).
  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 284/08

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung (lückenhafte Darstellung; bloße

    Wäre dieser noch nicht vollstreckt - wobei auf die bislang ungeklärte Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung abzustellen ist (BGH NStZ-RR 2006, 232; Fischer, StGB 55. Aufl. § 55 Rdn. 37a) - so würde diese Vorverurteilung Zäsurwirkung entfalten.
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 41/20

    Unterlassen einer etwaigen nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Denn aus den Feststellungen des Landgerichts ergibt sich, dass eine solche aufgrund Zäsurwirkungen zur Bildung zweier oder gar dreier Gesamtfreiheitsstrafen statt einer Gesamtfreiheitsstrafe geführt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06, NStZ-RR 2006, 232).
  • BGH, 12.01.2021 - 1 StR 404/20

    Gesamtstrafenbildung (Nachteilsausgleich für im Ausland verhängte Strafen nur bei

    a) Bei allein aus inländischen Strafen zu bildenden Gesamtstrafen ist ein Angeklagter durch die unterbliebene Einbeziehung einer anderen Strafe nicht beschwert, wenn diese aufgrund ihrer Zäsurwirkung die Festsetzung zweier Gesamtstrafen erfordert und sich hieraus für den Angeklagten eine höhere Gesamtsanktion ergeben hätte (BGH, Beschlüsse vom 14. März 2017 - 4 StR 599/16; vom 21. Januar 2014 - 5 StR 439/13 Rn. 2; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 198/10 unter 2.; vom 25. November 2009 - 2 StR 465/09 und vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06 Rn. 4; Urteile vom 12. Februar 1992 - 3 StR 515/91 Rn. 3 f., BGHR StGB § 55 Abs. 1 Beschwer 2 und vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 291/18 Rn. 47).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2023 - 1 ORs 4 Ss 18/23
    a) Der nun mit der Sache befasste Tatrichter hat in der erneuten Verhandlung die Gesamtstrafenbildung gem. § 55 Abs. 1 S. 1 StGB nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung zu prüfen (BGH, Beschluss vom 07.04.2006 - 2 StR 63/06, NStZ-RR 2006, 232).
  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 213/08

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (fehlerhafte Einbeziehung; Beschwer)

    Zwar ist die vom Landgericht vorgenommene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB) rechtsfehlerhaft, weil sie nicht auf der Grundlage der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung durchgeführt worden ist (vgl. BGH NStZ 2001, 645; NStZ-RR 2006, 232; Fischer, StGB 55. Aufl. § 55 Rdn. 37 a).
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