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   BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05   

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BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05 (https://dejure.org/2006,5932)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2006 - 2 StR 445/05 (https://dejure.org/2006,5932)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05 (https://dejure.org/2006,5932)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Richterliche Würdigung von Zeugenaussagen hinsichtlich deren Glaubwürdigkeit; Voraussetzungen des Vorliegens einer Nötigungshandlung im Sinne von § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 176 Abs. 1; ; StGB § 176 Abs. 3 aF; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3
    Ausnutzen der schutzlosen Lage des Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 241
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 209/00

    Beweiswürdigung (Pflicht zur Hinzuziehung eines Glaubwürdigkeitsgutachten;

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05
    Ausnahmen können sich ergeben, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erinnerungsfähigkeit einer Beweisperson aus besonderen, psychodiagnostisch erfassbaren Gründen eingeschränkt ist oder dass besondere psychische Dispositionen oder Belastungen - die auch im verfahrensgegenständlichen Geschehen selbst ihre Ursache haben können - die Zuverlässigkeit der Aussage in Frage stellen könnten, und dass für die Feststellung solcher Faktoren und ihrer möglichen Einflüsse auf den Aussageinhalt eine besondere, wissenschaftlich fundierte Sachkunde erforderlich ist, über welche der Tatrichter im konkreten Fall nicht verfügt (vgl. BGH NStZ 2001, 105).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05
    Diese Rechtsprechung, der andere Strafsenate des Bundesgerichtshofs entgegen getreten sind (vgl. BGH NStZ 2005, 267; 2006, 165; BGH StV 2005, 269; 2006, 14) hat der Senat nach Erlass des angefochtenen Urteils aufgegeben (Senatsurt. vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, NJW 2006, 1146, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; Urt. vom 8. März 2006 - 2 StR 600/05).
  • BGH, 14.02.2005 - 3 StR 230/04

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Vorstellung des Tatopfers; Gewalt); Vorsatz

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05
    Diese Rechtsprechung, der andere Strafsenate des Bundesgerichtshofs entgegen getreten sind (vgl. BGH NStZ 2005, 267; 2006, 165; BGH StV 2005, 269; 2006, 14) hat der Senat nach Erlass des angefochtenen Urteils aufgegeben (Senatsurt. vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, NJW 2006, 1146, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; Urt. vom 8. März 2006 - 2 StR 600/05).
  • BGH, 01.07.2004 - 4 StR 229/04

    Sexuelle Nötigung in Form der Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage;

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05
    Diese Rechtsprechung, der andere Strafsenate des Bundesgerichtshofs entgegen getreten sind (vgl. BGH NStZ 2005, 267; 2006, 165; BGH StV 2005, 269; 2006, 14) hat der Senat nach Erlass des angefochtenen Urteils aufgegeben (Senatsurt. vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, NJW 2006, 1146, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; Urt. vom 8. März 2006 - 2 StR 600/05).
  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 600/05

    Verfolgungsverjährung (Ruhen); Vergewaltigung (schutzlose Lage; Wahrnehmung durch

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05
    Diese Rechtsprechung, der andere Strafsenate des Bundesgerichtshofs entgegen getreten sind (vgl. BGH NStZ 2005, 267; 2006, 165; BGH StV 2005, 269; 2006, 14) hat der Senat nach Erlass des angefochtenen Urteils aufgegeben (Senatsurt. vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, NJW 2006, 1146, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; Urt. vom 8. März 2006 - 2 StR 600/05).
  • BGH, 26.08.2005 - 3 StR 260/05

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (schutzlose Lage; Wohnung; Tenorierung beim

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05
    Diese Rechtsprechung, der andere Strafsenate des Bundesgerichtshofs entgegen getreten sind (vgl. BGH NStZ 2005, 267; 2006, 165; BGH StV 2005, 269; 2006, 14) hat der Senat nach Erlass des angefochtenen Urteils aufgegeben (Senatsurt. vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, NJW 2006, 1146, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; Urt. vom 8. März 2006 - 2 StR 600/05).
  • BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer kindlichen Zeugin (prinzipiell vorhandenen

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05
    Die mit Jugendschutzsachen befassten Spruchkörper verfügen regelmäßig über besondere Sachkunde auch zur Beurteilung der Aussagen kindlicher Zeugen (vgl. BGH, Urt. vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98, insoweit in NStZ 1999, 297 nicht abgedruckt; BGH, Urt. vom 27. Januar 2005 - 3 StR 431/04, NStZ 2005, 394 m.w.N.).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05
    Die mit Jugendschutzsachen befassten Spruchkörper verfügen regelmäßig über besondere Sachkunde auch zur Beurteilung der Aussagen kindlicher Zeugen (vgl. BGH, Urt. vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98, insoweit in NStZ 1999, 297 nicht abgedruckt; BGH, Urt. vom 27. Januar 2005 - 3 StR 431/04, NStZ 2005, 394 m.w.N.).
  • BGH, 09.08.2005 - 3 StR 464/04

    Vergewaltigung (schutzlose Lage); sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05
    Diese Rechtsprechung, der andere Strafsenate des Bundesgerichtshofs entgegen getreten sind (vgl. BGH NStZ 2005, 267; 2006, 165; BGH StV 2005, 269; 2006, 14) hat der Senat nach Erlass des angefochtenen Urteils aufgegeben (Senatsurt. vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, NJW 2006, 1146, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; Urt. vom 8. März 2006 - 2 StR 600/05).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 351/03

    Sexuelle Nötigung; sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung (besondere

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05
    Hierbei hat es sich ersichtlich an der in der Senatsentscheidung vom 28. Januar 2004 (NStZ 2004, 440) dargelegten Auslegung orientiert, wonach es bei Vorliegen einer objektiv schutzlosen Lage auf die Erkenntnis dieser Lage durch das Tatopfer nicht ankomme.
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Dies gilt auch für die Aussage kindlicher und jugendlicher Zeugen, die Opfer eines Sexualdelikts geworden sind (BGH, Urteil vom 26.04.2006 - 2 StR 445/05 - NStZ-RR 2006, 241).
  • BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensrüge (notwendige Angaben bei

    Solche Umstände können gegeben sein, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erinnerungsfähigkeit einer Beweisperson aus besonderen, psychodiagnostisch erfassbaren Gründen eingeschränkt ist oder dass besondere psychische Dispositionen oder Belastungen - die auch im verfahrensgegenständlichen Geschehen selbst ihre Ursache haben können - die Zuverlässigkeit der Aussage in Frage stellen könnten, und dass für die Feststellung solcher Faktoren und ihrer möglichen Einflüsse auf den Aussageinhalt eine besondere, wissenschaftlich fundierte Sachkunde erforderlich ist, über welche der Tatrichter im konkreten Fall nicht verfügt (BGH, Urteil vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN).

    Erst recht bestanden keine Besonderheiten im genannten Sinn darin, dass Gegenstand der Aussage Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Zeugin waren und dass diese zur Zeit der geschilderten Vorfälle in kindlichem bzw. jugendlichem Alter war (vgl. BGH, aaO, NStZ-RR 2006, 241).

  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16

    Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen

    Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (BGH, Urteile vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 Rn. 7, NStZ 2010, 51, 52 und vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN; Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672).
  • BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Aufklärungsrüge i.R. einer Beschwerde;

    ... Besonderheiten im genannten Sinn sind nicht schon allein deshalb anzunehmen, weil Gegenstand der Aussage eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist oder weil eine Beweisperson zur Zeit des geschilderten Vorfalls in kindlichem oder jugendlichem Alter war oder dies zum Zeitpunkt ihrer Aussage ist" (BGH, Urteil vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05 - NStZ-RR 2006, 241 = juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 98/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Fehlen einer eine vollständigen

    Der Tatbestand setzt allerdings voraus, dass das Opfer gerade aus Furcht vor gewaltsamen Nötigungshandlungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet; nur "gelegentlich" einer objektiv schutzlosen Lage vollführte sexuelle Handlungen genügen nicht (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241, 242).
  • BGH, 19.04.2007 - 4 StR 23/07

    Rechtskräftiger Freispruch bei Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs eines

    Besonderheiten, die hier ausnahmsweise die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich gemacht haben könnten (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2006, 241), sind nicht ersichtlich.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst nach rechtskräftiger strafgerichtlicher

    Besondere Umstände im genannten Sinn sind nicht schon allein deshalb anzunehmen, weil Gegenstand der Aussage eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist oder weil eine Beweisperson zur Zeit des geschilderten Vorfalls im kindlichen oder jugendlichen Alter war oder dies zum Zeitpunkt ihrer Aussage ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05 -, juris Rn. 3; Krehl, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Auflage 2019, § 244 Rn. 51 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.2019 - 2 B 13.19

    Rechtmäßige Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten; Berücksichtigung eines

    Besondere Umstände im genannten Sinn sind nicht schon allein deshalb anzunehmen, weil Gegenstand der Aussage eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist oder weil eine Beweisperson zur Zeit des geschilderten Vorfalls im kindlichen oder jugendlichen Alter war oder dies zum Zeitpunkt ihrer Aussage ist (BGH, Urteil vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05 - NStZ-RR 2006, 241 Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 3 B 101.12 - juris Rn. 4).
  • KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13

    Zur Aufklärungspflicht bezüglich der Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit eines

    Ausnahmen können sich ergeben, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erinnerungsfähigkeit einer Beweisperson aus besonderen, psychodiagnostisch erfassbaren Gründen eingeschränkt ist oder dass besondere psychische Dispositionen oder Belastungen - die auch im verfahrensgegenständlichen Geschehen selbst ihre Ursache haben können - die Zuverlässigkeit der Aussage in Frage stellen könnten, und dass für die Feststellung solcher Faktoren und ihrer möglichen Einflüsse auf den Aussageinhalt eine besondere, wissenschaftlich fundierte Sachkunde erforderlich ist, über welche der Tatrichter im konkreten Fall nicht verfügt (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 241).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 89/20

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung unter Berücksichtigung der

    Dies kann dann geboten sein, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erinnerungsfähigkeit einer Beweisperson aus besonderen, psychodiagnostisch erfassbaren Gründen eingeschränkt ist oder dass besondere psychische Dispositionen oder Belastungen - die auch im verfahrensgegenständlichen Geschehen selbst ihre Ursache haben können - die Zuverlässigkeit der Aussage in Frage stellen könnten, und dass für die Feststellung solcher Faktoren und ihrer möglichen Einflüsse auf den Aussageinhalt eine besondere, wissenschaftlich fundierte Sachkunde erforderlich ist, über welche der Tatrichter im konkreten Fall nicht verfügt (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241).
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