Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 28.04.2006

Rechtsprechung
   KG, 16.09.2005 - (3) 1 Ss 340/05 (86/05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3103
KG, 16.09.2005 - (3) 1 Ss 340/05 (86/05) (https://dejure.org/2005,3103)
KG, Entscheidung vom 16.09.2005 - (3) 1 Ss 340/05 (86/05) (https://dejure.org/2005,3103)
KG, Entscheidung vom 16. September 2005 - (3) 1 Ss 340/05 (86/05) (https://dejure.org/2005,3103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Überprüfung der Fahrerlaubnis bei Überlassen eines PKWs an eine andere Person; Fahrlässiges Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Überlassen eines PKWs an eine Person ohne Fahrerlaubnis

  • Judicialis

    StVG § 21 Abs. 1 Nr. 2; ; StVG § 21 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 21 Abs. 1 Nr. 2; StVG § 21 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Zu den Sorgfaltspflichten beim Überlassen eines Kraftfahrzeugs

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Halter muss sich den Führerschein nicht vor jeder Fahrt zeigen lassen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fahrlässigkeit: Herkunft der Sorgfaltspflichten - Allgemeiner Maßstab des Durchschnittsbürgers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 249 (Ls.)
  • NZV 2006, 487 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 08.05.1980 - 1 Ss 165/80
    Auszug aus KG, 16.09.2005 - 1 Ss 340/05
    Es wäre eine Überspannung der Sorgfaltspflicht und würde an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen, würde man vom Halter verlangen, er müsse sich vor jeder Fahrzeugüberlassung erneut den Führerschein vorlegen lassen (vgl. BayObLG DAR 1978, 168 [juris]; BayObLG DAR 1988, 387 [juris]; s. auch OLG Koblenz VRS 60, 56; Hentschel, StVR 38. Aufl., StVG § 21 Rdn. 12).
  • BayObLG, 20.01.1988 - RReg. 1 St 1/88

    Pflicht; Strafbewehrt; Halter; Überlassung; Fahrzeug; Fahrerlaubnis; Vorlage;

    Auszug aus KG, 16.09.2005 - 1 Ss 340/05
    Es wäre eine Überspannung der Sorgfaltspflicht und würde an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen, würde man vom Halter verlangen, er müsse sich vor jeder Fahrzeugüberlassung erneut den Führerschein vorlegen lassen (vgl. BayObLG DAR 1978, 168 [juris]; BayObLG DAR 1988, 387 [juris]; s. auch OLG Koblenz VRS 60, 56; Hentschel, StVR 38. Aufl., StVG § 21 Rdn. 12).
  • OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ss 111/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Nichts anderes kann aber für die einmalige Überlassung des Kraftfahrzeugs an einen Dritten gelten, wenn der Fahrzeughalter bereits früher zuverlässige Kenntnis davon erlangt hatte, dass dem Dritten die erforderliche Fahrerlaubnis erteilt worden ist (BayObLG DAR 1978, 168; KG, Beschluss vom 16.09.2005, Az. 1 Ss 340/05 ¿ zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.2020 - 1 OLG 2 Ss 39/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne

    In bestimmten Fällen wird bei persönlicher Bekanntschaft und sicherem Wissen um eine zumindest in der Vergangenheit bestehende Fahrerlaubnis sogar der Fahrlässigkeitsvorwurf kritisch gesehen (BayObLGSt 77, 163; KG, NZV 2006, 487; BGH, Urteil vom 16. Mai 1966 - II ZR 79/64, NJW 1966, 1359).
  • BayObLG, 07.11.2022 - 203 StRR 420/22

    Unternehmensinterne Delegation der Halteraufgaben; Überlassung eines

    Der Halter muss sich dazu in der Regel vom Fahrer den Originalführerschein vorlegen lassen, wenn er nicht sicher weiß, dass der andere eine Fahrerlaubnis besitzt (BGH VRS 34, 354; KG Berlin, Beschluss vom 16. September 2005 - (3) 1 Ss 340/05 (86/05) -, juris Rn. 7; König in Hentschel/König/Dauer, StVR, 45. Aufl. § 21 StVG Rn. 12 m.w.N.; Mielchen/Meyer DAR 2008, 5 ff., 7; Schäler DAR 2013, 235, 236).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3246
OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06 (https://dejure.org/2006,3246)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.04.2006 - 1 Ss 25/06 (https://dejure.org/2006,3246)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. April 2006 - 1 Ss 25/06 (https://dejure.org/2006,3246)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung: Annahme vorsätzlicher Begehungsweise

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Indizien für die Annahme einer vorsätzlichen Tatbegehung bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr; Verpflichtung eines Bußgeldrichters zum Hinweis auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes gegenüber dem Betroffenen

  • verkehrsrechtsforum.de

    Kommt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Verurteilung wegen einer Vorsatztat in betracht, so muß das Gericht hierauf hinweisen.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 24; StVG § 25; StVO § 3; StPO § 265; StPO § 260 Abs. 4; OWiG § 46; BKatV § 2 Abs. 2 S. 2
    Überschreitung der außerorts zulässigen Geschwindigkeit um ca. 50 % als Indiz für Vorsatz

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Verurteilung wegen einer Vorsatztat - Hinweispflicht des Gerichts

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Hinweispflicht auf bestehen einer Vorsatztat?

  • rechtsportal.de

    StVG § 24 § 25; StVO § 3
    Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei Überschreitung der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Ab welcher Überschreitung liegt Vorsatz vor?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    50%ige Geschwindigkeitsüberschreitung - Vorsatz

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Hohe Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als Vorsatz

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Hohe Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als Vorsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 249
  • NZV 2006, 437
  • VersR 2007, 223
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 16.10.2003 - Ss OWi 283/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06
    Da der Bußgeldbescheid vom 24.06.2005 hierzu überhaupt keine Angabe enthält, ist insoweit jedoch vom Vorwurf fahrlässiger Tatbegehung auszugehen (OLG Schleswig SchlHA 2001, 138; OLG Düsseldorf ZfSch 1994, 228), so dass der Bußgeldrichter in entsprechender Anwendung des § 265 StPO den Betroffenen auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hätte hinweisen müssen (OLG Dresden DAR 2004, 102; OLG Hamm VRS 63, 56).

    Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass sich der Betroffene nach einem förmlichen gerichtlichen Hinweis anders verteidigt oder seinen Einspruch zurückgenommen hätte (OLG Dresden DAR 2004, 102).

  • KG, 17.11.2004 - 3 Ws (B) 485/04

    Bußgeldurteil wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Verhängung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06
    So könnte der hiermit verbundene Makel im Wiederholungsfall nicht nur zu einer Erhöhung der Geldbuße, sondern auch zu erleichterter Annahme einer beharrlichen Pflichtverletzung nach § 25 StVG führen (vgl. KG NZV 2005, 330 f.; Hentschel, a.a.O., § 25 Rn. 15).
  • OLG Hamm, 30.03.2005 - 4 Ss OWi 173/05

    Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß bei deutlichem Überschreiten allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06
    Bei einer Überschreitung um beinahe 50 % liegt nach Auffassung des Senates auch außerorts ein solches Bewusstsein nahe, weshalb bei Hinzutreten weiterer Umstände von einer vorsätzlichen Tatbegehung ausgegangen werden kann (vgl. hierzu OLG Koblenz DAR 1999, 227 f. -51% außerorts - KG NZV 2004, 598 -46% innerorts - KG VRS 100, 471 ff -40% innerorts - OLG Rostock Verkehrsrecht aktuell 2005, 70 -50 % innerorts - einschränkend: OLG Hamm DAR 2005, 407 -70% außerorts - vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2005, StVO, § 3 Rn. 51 a.E.; Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2005, Rn. 1324 ff, 1333).
  • OLG Koblenz, 11.02.1999 - 2 Ss 4/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06
    Bei einer Überschreitung um beinahe 50 % liegt nach Auffassung des Senates auch außerorts ein solches Bewusstsein nahe, weshalb bei Hinzutreten weiterer Umstände von einer vorsätzlichen Tatbegehung ausgegangen werden kann (vgl. hierzu OLG Koblenz DAR 1999, 227 f. -51% außerorts - KG NZV 2004, 598 -46% innerorts - KG VRS 100, 471 ff -40% innerorts - OLG Rostock Verkehrsrecht aktuell 2005, 70 -50 % innerorts - einschränkend: OLG Hamm DAR 2005, 407 -70% außerorts - vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2005, StVO, § 3 Rn. 51 a.E.; Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2005, Rn. 1324 ff, 1333).
  • OLG Hamm, 08.03.1982 - 2 Ss OWi 2407/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06
    Da der Bußgeldbescheid vom 24.06.2005 hierzu überhaupt keine Angabe enthält, ist insoweit jedoch vom Vorwurf fahrlässiger Tatbegehung auszugehen (OLG Schleswig SchlHA 2001, 138; OLG Düsseldorf ZfSch 1994, 228), so dass der Bußgeldrichter in entsprechender Anwendung des § 265 StPO den Betroffenen auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hätte hinweisen müssen (OLG Dresden DAR 2004, 102; OLG Hamm VRS 63, 56).
  • KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzlichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06
    Bei einer Überschreitung um beinahe 50 % liegt nach Auffassung des Senates auch außerorts ein solches Bewusstsein nahe, weshalb bei Hinzutreten weiterer Umstände von einer vorsätzlichen Tatbegehung ausgegangen werden kann (vgl. hierzu OLG Koblenz DAR 1999, 227 f. -51% außerorts - KG NZV 2004, 598 -46% innerorts - KG VRS 100, 471 ff -40% innerorts - OLG Rostock Verkehrsrecht aktuell 2005, 70 -50 % innerorts - einschränkend: OLG Hamm DAR 2005, 407 -70% außerorts - vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2005, StVO, § 3 Rn. 51 a.E.; Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2005, Rn. 1324 ff, 1333).
  • KG, 12.04.2001 - 3 Ws (B) 92/01

    Begriff des Beweisantrages; Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06
    Bei einer Überschreitung um beinahe 50 % liegt nach Auffassung des Senates auch außerorts ein solches Bewusstsein nahe, weshalb bei Hinzutreten weiterer Umstände von einer vorsätzlichen Tatbegehung ausgegangen werden kann (vgl. hierzu OLG Koblenz DAR 1999, 227 f. -51% außerorts - KG NZV 2004, 598 -46% innerorts - KG VRS 100, 471 ff -40% innerorts - OLG Rostock Verkehrsrecht aktuell 2005, 70 -50 % innerorts - einschränkend: OLG Hamm DAR 2005, 407 -70% außerorts - vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2005, StVO, § 3 Rn. 51 a.E.; Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2005, Rn. 1324 ff, 1333).
  • OLG Braunschweig, 05.03.2002 - 2 Ss BZ 6/02

    Beurkundung; Hauptverhandlung; Wesentliche Förmlichkeit; Bußgeldbescheid;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06
    Diese wesentliche Förmlichkeit ist dem Protokoll nicht zu entnehmen, so dass es als unerheblich anzusehen ist, ob der Betroffene aufgrund der Hauptverhandlung mit einer solchen Umgestaltung rechnen musste (OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 179 f.; Brandenburgisches OLG ZfSch 2000, 174 f.).
  • OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13

    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen werden kann, wenn anhand der Motorengeräusche, der sonstigen Fahrgeräusche, der Fahrzeugvibration und anhand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung ändert, der Fahrer zuverlässig einschätzen kann und dadurch erkennt, dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschreitet (vgl. dazu OLG Koblenz, DAR 1999, 227; KG, Beschluss vom 29.09.2000, 2 Ss 218/00; OLG Celle, NZV 2011, 618; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 249; OLG Düsseldorf, NZV 1995, 161; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVO, Rdnr. 56).

    - 50 % (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 249).

  • OLG Celle, 09.08.2011 - 322 SsBs 245/11

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Dem steht auch nicht entgegen, dass es sich bei dem benutzten Fahrzeug um eine größere Limousine mit einem großvolumigen Triebwerk handelt, denn dem Fahrzeugführer kann seine Geschwindigkeitsüberschreitung wegen der erhöhten Fahrgeräusche und vor allem wegen des sich schneller verändernden Umgebungseindrucks nicht verborgen geblieben sein (Anschluss OLG Karlsruhe, 28. April 2006, 1 Ss 25/06, NZV 2006, 437).

    Es ist deshalb von vorsätzlichem Handeln auszugehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 06.10.2010 - 322 SsBs 292/10 - sowie Beschluss vom 26.10.2010 - 322 SsBs 344/10 - vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.04.2006, 1 Ss 25/06 m. w. N. -juris).

  • OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13

    Anforderungen an die Feststellungen zur vorsätzlichen

    Je höher die prozentuale Überschreitung ausfällt, desto eher wird sie von einem Kraftfahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit kennt, aufgrund der stärkeren Fahrgeräusche und der schneller vorbeiziehenden Umgebung bemerkt (OLG Braunschweig a. a. O.; OLG Karlsruhe NZV 2006, 437; KG NZV 2004, 598 und a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 4 RBs 96/19

    Poliscan Speed, Vorsatz, Absehen vom Fahrverbot, Arbeitsplatzverlust

    Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - wie vorliegend - um fünfundsechzig Prozent kann allerdings regelmäßig von vorsätzlicher Tatbegehung ausgegangen werden, da deren Annahme sich bei derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen aufdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 557/96, NStZ-RR 1997, 378, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 50 km/h; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 1994 - 5 Ss (OWi) 423/94, NZV 1995, 161, außerorts um mindestens 52 km/h; OLG Celle, Beschluss vom 9. August 2011, a.a.O., außerorts um mehr als 45 Prozent; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. April 2006 - 1 Ss 25/06, NStZ-RR 2006, 249, außerorts um annähernd 50 Prozent; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - 2 Ss 4/99, DAR 1999, 227, außerorts um 51 km/h, und 17. Oktober 2012 - 2 SsBs 76/12, zfs 2013, 471, außerorts um mindestens 40 km/h; jeweils nach ).
  • OLG Brandenburg, 17.06.2014 - 53 Ss OWi 230/14

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Bundesstraßen:

    Dabei wird regelmäßig von Vorsatz auszugehen sein, wenn in solchen Fällen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 40 km/h überschritten wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Februar 1999, Az.: 2 Ss 4/99, zitiert nach juris), bzw. wenn sonst die zulässige Höchstgeschwindigkeit um annähernd 50 % überschritten wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. April 2006, Az.: 1 Ss 25/06; OLG Celle, Beschluss vom 9. August 2011, Az.: 322 SsBs 245/11, beide zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 18.04.2017 - 1 OWi 4 SsBs 27/17

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Anzunehmen ist Vorsatz zudem bei einer relativen Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um mindestens 50 % (vgl. KG NZV 2005, 596; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 249; OLG Celle NZV 2011, 618 [ab 45 %]; OLG Brandenburg VRS 127 [2014], 41).
  • OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 Rb 9/19

    Fahrverbot, beharrlicher Verstoß, Urteilsanforderungen, PoliscanSpeed

    Zwar hat der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 31 km/h und damit um mehr als 50 % überschritten, was grundsätzlich sogar geeignet ist, eine vorsätzliche Begehung zu indizieren, wenn anhand der Motorengeräusche, der sonstigen Fahrgeräusche, der Fahrzeugvibration und anhand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung ändert, der Fahrer zuverlässig einschätzen kann und dadurch erkennt, dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschreitet (vgl. OLG Karlsruhe VRS 110 (2006), 439, 440; OLG Celle NZV 2011, 618; siehe insgesamt auch OLG Celle NZV 2014, 232, 233).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2019 - 53 Ss OWi 132/19

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen einer mit dem

    Bei einer Überschreitung um beinahe 50 % liegt auch außerorts ein solches Bewusstsein nahe (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. April 2006 - 1 Ss 25/06 -, juris m. w. N.).
  • OLG Braunschweig, 07.02.2011 - Ss (OWiZ) 225/10

    Zur Annahme von Vorsatz bei einem Geschwindigkeitsverstoß

    Je höher die prozentuale Überschreitung ausfällt, desto eher wird sie von einem Kraftfahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit kennt, aufgrund der stärkeren Fahrgeräusche und der schneller vorbeiziehenden Umgebung bemerkt (KG NZV 2004, 598 und a. a. O.; OLG Karlsruhe NZV 2006, 437).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 245/21

    Anforderungen an die Feststellung des Verschuldens hinsichtlich einer

    Je höher die prozentuale Überschreitung ausfällt, desto eher wird sie von einem Kraftfahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit kennt, aufgrund der stärkeren Fahrgeräusche und der schneller vorbeiziehenden Umgebung bemerkt (schon OLG Karlsruhe NZV 2006, 437; KG NZV 2004, 598).
  • AG Schwerte, 05.06.2014 - 10 OWi 573 Js 42/13

    Fahrverbot, lange Verfahrensdauer, Rechtsmittel

  • OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 53 Ss OWi 444/19

    Anforderungen an die Feststellungen eines vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoßes

  • OLG Brandenburg, 26.08.2019 - Ss OWi 175/19

    Vorsatz, Geschwindigkeitsüberschreitung

  • OLG Koblenz, 01.12.2017 - 1 OWi 6 SsBs 99/17

    Überzeugung von der Eichung eines Messgeräts durch aufgebrachte Eichsiegel

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07
  • OLG Schleswig, 24.03.2020 - II OLG 30/20
  • OLG Brandenburg, 11.06.2019 - Ss OWi 95/19
  • OLG Köln, 03.01.2013 - 1 RBs 333/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verurteilung wegen Vorsatzes anstelle der im

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