Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2006 - 3 StR 89/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5235
BGH, 22.06.2006 - 3 StR 89/06 (https://dejure.org/2006,5235)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2006 - 3 StR 89/06 (https://dejure.org/2006,5235)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 3 StR 89/06 (https://dejure.org/2006,5235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 63 StGB
    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; in dubio pro reo; abstrakt-theoretische Möglichkeit); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (außerordentlich beschwerende Maßnahme; Wahrscheinlichkeit schwerer Störungen des Rechtsfriedens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 265
  • NStZ-RR 2007, 257
  • NStZ-RR 2007, 260
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.1998 - 2 StR 65/98

    Hehlerei und Begünstigung

    Auszug aus BGH, 22.06.2006 - 3 StR 89/06
    Zweifeln, die sich auf die Unterstellung einer solchen Möglichkeit gründen, darf der Tatrichter nicht Raum geben; andernfalls überspannt er die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung (BGH NStZ-RR 1998, 275 m. w. N.).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 305/98

    Fehlende Hemmungsfähigkeit bezüglich sexuellem Verhalten gegenüber Kindern -

    Auszug aus BGH, 22.06.2006 - 3 StR 89/06
    Deshalb darf sie - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die einfache Möglichkeit künftiger schwerer Störungen des Rechtsfriedens besteht (BGH NStZ 1986, 572; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16, 25).
  • BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 22.06.2006 - 3 StR 89/06
    Deshalb darf sie - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die einfache Möglichkeit künftiger schwerer Störungen des Rechtsfriedens besteht (BGH NStZ 1986, 572; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16, 25).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches

    Auszug aus BGH, 22.06.2006 - 3 StR 89/06
    Deshalb darf sie - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die einfache Möglichkeit künftiger schwerer Störungen des Rechtsfriedens besteht (BGH NStZ 1986, 572; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16, 25).
  • BGH, 17.02.2009 - 3 StR 27/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Es ist bereits zu besorgen, dass das Landgericht seiner Beurteilung einen falschen Maßstab zugrunde gelegt und verkannt hat, dass die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur angeordnet werden darf, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die Möglichkeit häufiger schwerer Störungen des Rechtsfriedens bestehen (BGH NStZ-RR 2006, 265).
  • LG Arnsberg, 27.02.2012 - 6 KLs 17/11

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der Beharrlichkeit

    Zu erwarten in diesem Sinne sind Taten nur dann, wenn feststeht, dass sie wahrscheinlich begangen werden, sofern ihnen nicht ausreichend vorgebeugt wird (BGH NStZ-RR 2006, 265).
  • LG Darmstadt, 14.07.2011 - 1 KLs 325 Js 50835/10

    Bloße Nachstellung gemäß § 238 StGB rechtfertigt Unterbringung gemäß § 63 StGB

    Nicht ausreichend ist dagegen, dass die Taten nur möglicherweise begangen werden (BGH, NStZ 1986, S. 572; NStZ-RR 2006, S. 265; NStZ-RR 2009, S. 169).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09

    Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach

    Während für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" (BGH NStZ 1986, 572; 91, 528; NStZ-RR 2006, 265) erforderlich, aber auch ausreichend ist, bedarf es im Rahmen der §§ 66b Abs. 1, Abs. 2 StGB des Nachweise einer "hohen Wahrscheinlichkeit" (Fischer, a.a.O., § 66b Rdn. 37a; LK-Rissing-van-Saan/Peglau, § 66b Rdn. 137); es genügt insoweit nicht, dass überwiegende Umstände auf eine künftige Delinquenz des Verurteilten hindeuten, sondern es muss eine gegenwärtige erhebliche Gefahr vom Verurteilten ausgehen (BGH NStZ-RR 2008, 40; BVerfG, NJW 2006, 3485 ).
  • LG Traunstein, 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Kammer geht dabei sachverständig beraten von einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 306 (307); NStZ-RR 2006, 265) und nicht nur von der einfachen Möglichkeit künftiger schwerer Störungen des Rechtsfriedens aus.
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 489/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahr der Begehung

    Eine Gefahr der Begehung "erheblicher rechtswidriger Taten", das heißt die Wahrscheinlichkeit höheren Grades für schwere Störungen des Rechtsfriedens (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Juni 2006 - 3 StR 89/06 -, NStZ-RR 2006, 265; BGH, Urteil vom 27. November 2008 - 3 StR 450/08 -, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 30), ist damit jedoch nicht belegt.
  • OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 1 Ws 48/08

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an

    Infolge seines Zustandes müssen von dem Betroffenen weitere Taten zu erwarten sein, was - da die Maßregel ihn in hohem Maße beschwert - nur zur Anordnung der Unterbringung führt, wenn nicht nur die einfache Möglichkeit, sondern eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für neuerliche schwere Störungen des Rechtsfriedens besteht (BGH NStZ-RR 2007, 300; BGH NStZ-RR 2006, 265; BGH NStZ 1986, 572; Senatsbeschlüsse v. 29.1.1998 - 1 Ws 21/98 u. v. 5.11.2007 - 1 Ws 119/07 - Fischer, StGB, 55. Aufl., § 63 Randziffer 13).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2013 - 1 Ws 13/13

    Erlass eines einstweiligen Unterbringungsbefehls wegen im Zustand einer

    Dabei ist prognostisch nicht lediglich von der einfachen Möglichkeit häufiger schwerer Störungen des Rechtsfriedens auszugehen, vielmehr besteht eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades, dass der Angeklagte infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 169 f.; NStZ-RR 2006, 265).
  • KG, 29.12.2017 - 5 Ws 228/17

    Maßregelvollstreckung: Notwendige Gefährlichkeitsprognose bei Prüfung einer

    Für die Feststellung einer Negativprognose ergeben sich daher entsprechende Anforderungen: Die bloße Möglichkeit oder eine lediglich "latente" Gefahr einer (prognoserelevanten) rechtswidrigen Tat reicht für die Annahme einer Taterwartung im Sinne von § 63 Abs. 1 StGB und - dementsprechend - für die Bejahung einer Gefahr im Sinne von § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB nicht aus; erforderlich ist vielmehr eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 141; 2011, 41; 2009, 306; 2006, 265; NStZ 1993, 78; Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08 - juris Rdn. 7; Senat NStZ-RR 2017, 8 - juris Rdn. 21 m.w.N.; ebenso OLG Hamm a.a.O.), mithin eine - von der einfachen Möglichkeit abzugrenzende - bestimmte Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH StV 2001, 676 - juris Rdn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht