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   BGH, 21.02.2006 - 1 StR 456/05   

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https://dejure.org/2006,2685
BGH, 21.02.2006 - 1 StR 456/05 (https://dejure.org/2006,2685)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2006 - 1 StR 456/05 (https://dejure.org/2006,2685)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 1 StR 456/05 (https://dejure.org/2006,2685)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 34 StGB; § 35 StGB; § 46 StGB; Art. 1 GG; Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG; § 261 StPO
    Tötung eines behinderten Neugeborenen aus Angst um den Fortbestand der Ehe (Totschlag; Strafzumessung: keine Mathematisierung, Verantwortungsübernahme aus religiösen Gründen unter Ablehnung anwaltlichen Beistands, Erörterungsmängel; Lebensschutz Behinderter; Euthanasie; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schädelverformungen und Deformation von Händen und Füßen wegen eines Apert-Syndroms bei Neugeborenen; Tötung eines Säuglings durch luftdichtes Abdecken einer Babytragetasche mit Wolldecken; Tätervorstellung eines sanften Todes durch Kohlenmonxidvergiftung; Vorübergehende ...

  • Judicialis

    StGB § 213

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 1 § 212 Abs. 1 § 213
    Keine Mathematisierung der Strafzumessung; Strafzumessung bei Tötung eines behinderten Neugeborenen durch die Mutter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil im Fall einer Kindstötung im Strafausspruch aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Urteil im Fall einer Kindstötung im Strafausspruch aufgehoben

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.2.2006)

    Strafe gegen Vater wegen Tötung des Sohnes // Landgericht muss Motive des 38-Jährigen erneut prüfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 270
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - 1 StR 456/05
    Damit verkennen die Beschwerdeführer, dass die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht zwingend zu sein brauchen; es genügt vielmehr, dass sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (st. Rspr.; BGHSt 10, 208, 209; 29, 18, 20; BGH NStZ 1998, 366, 368).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - 1 StR 456/05
    Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass durch eine Einordnung der Tat anhand des rechnerischen Mittels des Strafrahmens die Gefahr einer Mathematisierung oder einer schematischen Vorgehensweise entsteht; solches ist jedoch dem Wesen der Strafzumessung grundsätzlich fremd (BGHSt 34, 345, 350 ff.; BGH NStZ-RR 1999, 101, 102; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 3 StR 406/02).
  • BGH, 03.12.2002 - 3 StR 406/02

    Unzulässigkeit einer Mathematisierung der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - 1 StR 456/05
    Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass durch eine Einordnung der Tat anhand des rechnerischen Mittels des Strafrahmens die Gefahr einer Mathematisierung oder einer schematischen Vorgehensweise entsteht; solches ist jedoch dem Wesen der Strafzumessung grundsätzlich fremd (BGHSt 34, 345, 350 ff.; BGH NStZ-RR 1999, 101, 102; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 3 StR 406/02).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - 1 StR 456/05
    Damit verkennen die Beschwerdeführer, dass die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht zwingend zu sein brauchen; es genügt vielmehr, dass sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (st. Rspr.; BGHSt 10, 208, 209; 29, 18, 20; BGH NStZ 1998, 366, 368).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - 1 StR 456/05
    Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass durch eine Einordnung der Tat anhand des rechnerischen Mittels des Strafrahmens die Gefahr einer Mathematisierung oder einer schematischen Vorgehensweise entsteht; solches ist jedoch dem Wesen der Strafzumessung grundsätzlich fremd (BGHSt 34, 345, 350 ff.; BGH NStZ-RR 1999, 101, 102; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 3 StR 406/02).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - 1 StR 456/05
    Damit verkennen die Beschwerdeführer, dass die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht zwingend zu sein brauchen; es genügt vielmehr, dass sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (st. Rspr.; BGHSt 10, 208, 209; 29, 18, 20; BGH NStZ 1998, 366, 368).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Basierend auf einer - noch - tragfähigen Tatsachengrundlage hat die Kammer insoweit namentlich aus dem Zustand der Ehe und dem Verhältnis des Angeklagten zu seiner Tochter sowie den Persönlichkeiten der Eheleute unter Berücksichtigung der hinsichtlich G. H. festgestellten Tötungshandlungen mögliche Schlüsse gezogen; zwingend brauchen diese nicht zu sein (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurt. vom 21. Februar 2006 - 1 StR 456/05 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Selbst in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ist sie als Fremdkörper in der Strafzumessung (BGH NStZ-RR 2006, 201, 202) sowie systemwidrig (BGH NStZ 2005, 465, 466) bezeichnet und es ist für wünschenswert erachtet worden, diese - ansonsten als rechtlich verfehlt erachtete (BGH NStZ-RR 1999, 101, 102; 2000, 43; 2006, 270, 271; NStZ 2007, 28) - Mathematisierung der Strafenfindung zu überdenken (BGH, Beschl. v. 23. Juni 2006 - 1 ARs 5/04; BGH wistra 2004, 470).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2020 - 3 Ss 107/20

    Vergewaltigung durch Masseur ohne Gewalt oder Drohung durch Ausnutzung von

    Da vorliegend Revision (auch) zuungunsten des Angeklagten eingelegt wurde, ein Hinweis nach § 265 StPO aufgrund der auf Vergewaltigung lautenden Anklage und des auf Vergewaltigung lautenden erstinstanzlichen Urteils nicht veranlasst war, der Sachverhalt zur Klärung des Schuldspruchs erschöpfend festgestellt ist und sich der Rechtsfehler auf die rechtliche Bewertung (hier die Subsumtion unter ein Merkmal des besonders schweren Falles) beschränkt, ist der Senat befugt, eine solche Schuldspruchänderung zu Lasten des Angeklagten selbst vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - 2 StR 180/06 BeckRS 2006, 9871 Rn. 4; siehe ferner BGH, Urteil vom 15. September 1981 - 5 StR 407/81 NStZ 1982, 27; BGH Urteil vom 21. Februar 2006 - 1 StR 456/05 NStZ-RR 2006, 270; KMR/Momsen § 354 Rn. 18; MüKo/Knauer/Kudlich, StPO 1. Aufl. 2019, § 353 Rn. 40; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl. 2019 § 353 Rn. 23; hinsichtlich der Trennbarkeit von Feststellungen und rechtlicher Wertung gelten bei der Anwendung des § 353 StPO andere Grundsätze als bei §§ 318, 344 StPO: KK/Gericke, StPO, 8. Aufl. 2019 § 353 Rn. 23).
  • OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    d) Nachdem die Revision der Staatsanwaltschaft lediglich einen Wertungsfehler des Landgerichts aufgedeckt hat, können die zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen bestehen bleiben, wobei ergänzende Feststellungen, die nicht im Widerspruch zu den bisher getroffenen stehen, möglich bleiben (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 270 [271]).
  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 471/07

    Strafzumessung bei einem versuchten "Mitnahmesuizid" zulasten des eigenen

    Denn angesichts der außergewöhnlichen Umstände der Tat und der Persönlichkeit der Angeklagten wäre auf das festgestellte Motiv für die Tötung - welches der Sachverständige, dessen Gutachten die Strafkammer folgt, als Handeln aus "positiven Fremdwertgefühlen" bei "erheblichen perspektivischen Ängsten" um ihre Tochter beschreibt - im Rahmen der Strafzumessung besonderes Gewicht zu legen gewesen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 270, 271).
  • BGH, 25.06.2009 - 2 StR 113/09

    Berechnung der Kompensation für rechtsstaatswidrig Verfahrensverzögerungen

    Der Senat geht nach dem Gesamtzusammenhang der Strafzumessungserwägungen davon aus, dass sich der Tatrichter bei der Einordnung der Taten in den gefundenen Strafrahmen nicht rechtsfehlerhaft (vgl. hierzu u. a. BGH NStZ-RR 2006, 270, 271 m.w.N.) an dem rechnerischen Mittel des Strafrahmens orientiert hat, sondern dass es sich bei der Formulierung um die überflüssige Mitteilung handelt, wo sich die konkrete Strafe innerhalb des Strafrahmens befindet.
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