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   BGH, 20.06.2006 - 1 StR 169/06   

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https://dejure.org/2006,3941
BGH, 20.06.2006 - 1 StR 169/06 (https://dejure.org/2006,3941)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2006 - 1 StR 169/06 (https://dejure.org/2006,3941)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 1 StR 169/06 (https://dejure.org/2006,3941)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 137 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. c EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Recht auf ein faires Verfahren (Wahlverteidigung; Recht auf Verfahrensbeschleunigung von Mitangeklagten als Rechtfertigungsgrund; Terminierungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 513
  • NStZ-RR 2006, 271
  • StV 2006, 625
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 20.06.2006 - 1 StR 169/06
    Dieses Gebot unterliegt strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. etwa BVerfG NJW 2006, 672, 673; BVerfG StraFo 2006, 196).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus BGH, 20.06.2006 - 1 StR 169/06
    Dieses Gebot unterliegt strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. etwa BVerfG NJW 2006, 672, 673; BVerfG StraFo 2006, 196).
  • BGH, 19.01.2006 - 1 StR 409/05

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Terminierung der Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 20.06.2006 - 1 StR 169/06
    Grundsätzlich hat ein Angeklagter das Recht, sich in einem Strafverfahren von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BGH NStZ 1998, 311, 312; Senat, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 1 StR 409/05 -).
  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 483/97

    Aussetzung des Verfahrens: Ablehnung eines mit "Terminschwierigkeiten" des

    Auszug aus BGH, 20.06.2006 - 1 StR 169/06
    Grundsätzlich hat ein Angeklagter das Recht, sich in einem Strafverfahren von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BGH NStZ 1998, 311, 312; Senat, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 1 StR 409/05 -).
  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    "auszuschalten", wird auf die Senatsentscheidungen vom 20. Juni 2006 - 1 StR 169/06 (abgedr. in NStZ 2006, 513) und vom 29. August 2006 - 1 StR 285/06 (abgedr. in NStZ 2007, 163) verwiesen.
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 285/06

    Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat

    Für die Beurteilung eines auf die Terminierung bezüglichen Antrags, der mit der Verhinderung eines Verteidigers begründet wird, gilt nichts anderes (vgl. Senat NStZ 1998, 311, 312; NStZ-RR 2006, 271, 272).

    Bei dieser Sachlage konnte der Vorsitzende der schnellstmöglichen Durchführung der Hauptverhandlung Vorrang geben, zumal er davon ausgehen konnte, dass der zur Verfahrenssicherung bestellte weitere Pflichtverteidiger zu ordnungsgemäßer Verteidigung in Abstimmung mit Rechtsanwalt L. in der Lage war (vgl. Senat NStZ-RR 2006, 271, 272).

  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 474/06

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (faires Verfahren; Wahlverteidigung:

    Allerdings ist der Vorsitzende gehalten, über Anträge auf Verlegung eines Termins nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und den berechtigten Interessen der Prozessbeteiligten zu entscheiden (BGH NStZ-RR 2006, 271, 272; NStZ 1998, 311, 312; GA 1981, 37, 38).
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