Weitere Entscheidung unten: LG Görlitz, 09.09.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06   

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https://dejure.org/2006,3890
OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06 (https://dejure.org/2006,3890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.03.2006 - 2 Ss 47/06 (https://dejure.org/2006,3890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. März 2006 - 2 Ss 47/06 (https://dejure.org/2006,3890)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende Begründung einer formellen Rüge im Revisionsverfahren; Anforderungen an Nachweis eines während der Hauptverhandlung schlafenden Staatsanwaltes; Schlaf eines notwendigen Teilnehmers der Hauptverhandlung als "Abwesenheit"

  • Judicialis

    StPO § 226; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 344

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Staatsanwalt schlafend - Revisionsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 226; StPO § 338 Nr. 5; StPO § 344
    Anwesenheit in der Hauptverhandlung; schlafender Staatsanwalt; Verfahrensrüge; Begründung; erforderlicher Vortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Staatsanwalt: eingenickt oder "abwesend"? - Straftäter rügt Verfahrensfehler während der Gerichtsverhandlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Schlafender Staatsanwalt" ist nicht per se ein Revisionsgrund - OLG Hamm zum Umfang der Begründung einer Verfahrensrüge wegen eines "offensichtlich schlafenden" Staatsanwalts

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 45 Ns. 100 Js 266/04
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1449
  • NStZ-RR 2006, 315
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06
    Der Revision ist zwar darin Recht zu geben, dass vorliegend eine besonders sorgfältige Beweiswürdigung erforderlich war, weil die Zeugin in einem Punkt sowohl beim Amtsgericht als auch - zunächst - beim Landgericht die Unwahrheit gesagt hatte, was die Zeugin dann auch eingeräumt hat (vgl. zur Aussage gegen Aussage Problematik u.a. BGHSt 44, 153 = NJW 1998, 3788; Meyer-Goßner, a.a.O., § 261 Rn. 11 a mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06
    Der Senat überspannt insoweit im Übrigen nicht die Anforderungen an die formelle Rüge (vgl. dAzu BVerfG NJW 2005, 1999 = StV 2005, 369).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02

    Wahrunterstellung (Erörterungsmangel: Umfang der Erörterungspflicht; Aufdrängen;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06
    Dabei ist vor allem auch von Bedeutung, dass es sich insoweit um so genanntes Randgeschehen gehandelt hat (vgl. dAzu BGH NStZ-RR 2003, 268), die Zeugin aber im eigentlich Kernbereich ihrer Aussage sowohl bei der Polizei als auch beim Amtsgericht und sodann bei der Strafkammer im wesentlichen übereinstimmende Angaben gemacht hat.
  • BGH, 20.10.1981 - 5 StR 564/81

    Rechtliche Wirkungen des Schlafens eines Schöffen während einer Zeugenvernehmung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06
    Zutreffend weist die Generalstaatsanwaltschaft nämlich darauf hin, dass eine Anwendung der zum "schlafenden Richter" zu § 338 Nr. 1 StPO geltenden Grundsätze (vgl. dAzu Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 10 ff. mit weiteren Nachweisen) überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft über einen "nicht unerheblichen Zeitraum" (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 41; Meyer-Goßner, a.a.O., § 338 Rn. 14 mit weiteren Nachweisen) "fest geschlafen" hätte.
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Rechtsprechung
   LG Görlitz, 09.09.2005 - 2 Qs 154/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33281
LG Görlitz, 09.09.2005 - 2 Qs 154/05 (https://dejure.org/2005,33281)
LG Görlitz, Entscheidung vom 09.09.2005 - 2 Qs 154/05 (https://dejure.org/2005,33281)
LG Görlitz, Entscheidung vom 09. September 2005 - 2 Qs 154/05 (https://dejure.org/2005,33281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Ablehnung des Antrags auf Terminsverlegung im Hinblick auf § 305 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO); Voraussetzungen für die Annahme einer rechtsfehlerfreien Ermessensausübung durch den Vorsitzenden des Schöffengerichtes nach § 213 StPO bei der Terminierung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 315
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 28.06.2004 - 1 Ws 121/04

    Terminsverlegung - Sind alle Verteidiger verhindert,muss der Termin verlegt

    Auszug aus LG Görlitz, 09.09.2005 - 2 Qs 154/05
    Ausnahmsweise ist die Beschwerde jedoch dann statthaft, wenn die Entscheidung des Vorsitzenden rechtswidrig ist, insbesondere weil eine in rechtsfehlerhafter Ermessenausübung getroffene Entscheidung für Verfahrensbeteiligte eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt, weil sie zum Beispiel unschwer vermeidbar das Recht des Angeklagten beeinträchtigt, sich des Beistandes eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung evident ist (ders., ebenda; OLG Dresden NJW 2004, S. 3196 [OLG Dresden 28.06.2004 - 1 Ws 121/04] m. w. N).
  • OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ws 233/09

    Terminsverlegung; Ablehnung; Anfechtbarkeit; Ermessensentscheidung; Urlaub,

    Eine Entscheidung des Meinungsstreites kann aber dahinstehen, da auch der Auffassung, die eine Beschwerde in Ausnahmefällen, nämlich bei Ermessensfehlgebrauch für statthaft erachtet (zu vgl. Senatsbeschluss aaO; LG Görlitz, NStZ-RR 2006, 315; OLG Frankfurt, StV 1993, 6-7), die Beschwerde hier nicht begründet wäre.
  • LG Braunschweig, 18.08.2008 - 10 Qs 249/08
    Die mittlerweile herrschende Auffassung, der sich die Kammer anschließt, hält eine Anfechtung ausnahmsweise dann für statthaft, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für die Verfahrensbeteiligten eine besondere selbständige Beschwer bewirkt, was dann der Fall ist, wenn eine Verfügung des Vorsitzenden unschwer vermeidbar das Recht des Angeklagten beeinträchtigt, sich des Beistandes eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen (vgl. Meyer-Goßner,StPO, 51. Aufl., § 213 Rand-Nr. 8 m.w.N., OLG Nürnberg, StV 2005, 491 [OLG Nürnberg 05.04.2005 - 1 Ws 361/05] f; OLG Dresden, NJW 2004, 3196f; LG Berlin, StV 2003, 441f; LG Görlitz, NStZ-RR 2006, 315; OLG Stuttgart, Justiz 2006, 8 unter Beschränkung auf eklatante und gewichtige Rechtsverstöße).
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