Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 03.03.2006

Rechtsprechung
   KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06, 1 AR 468-469/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16283
KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06, 1 AR 468-469/06 (https://dejure.org/2006,16283)
KG, Entscheidung vom 18.05.2006 - 5 Ws 249/06, 1 AR 468-469/06 (https://dejure.org/2006,16283)
KG, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249/06, 1 AR 468-469/06 (https://dejure.org/2006,16283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens bzw. des Nachweises eines charakterlichen Wandels bei einem so genannten "Erstverbüßer" im Falle eines bereits eingetretenen Bewährungsbruches durch den Betroffenen; Bestehen von Vorgaben ...

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 354 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1987 - 3 Ws 37/87

    Aussetzungsantrag; Strafrestaussetzung; Strafvollstreckungskammer;

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    § 454 a StPO soll dem Gericht einen Anreiz bieten, Entlassungsentscheidungen frühzeitig zu treffen, da eine sachgerechte, die soziale Wiedereingliederung des Verurteilten fördernde Entlassungsvorbereitung die (möglichst frühzeitige) Kenntnis vom Entlassungszeitpunkt voraussetzt (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1987, 1046; Fischer in Karlsruher Kommentar, StPO 5. Aufl., § 454 a Rdn. 2; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 454 a Rdn. 1).

    So hat etwa das OLG Düsseldorf (MDR 1987, 1046) entschieden, daß ein Antrag nach § 57 Abs. 1 StGB mehr als drei Monate vor dem Zeitpunkt der theoretisch möglichen bedingten Entlassung gestellt werden dürfe, damit für den Fall einer ablehnenden Entscheidung der Strafvollstreckungskammer noch eine rechtzeitige Entscheidung des Beschwerdegerichts ermöglicht werde; auch die Entscheidung über die Aussetzung dürfe mehr als drei Monate vor dem möglichen Entlassungszeitpunkt ergehen.

  • KG, 01.10.1999 - 5 Ws 571/99
    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    Eine Reststrafenaussetzung könnte danach nur dann verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt wäre, daß die charakterlichen Mängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, daß die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170; Senat, Beschlüsse vom 15. März 2006 - 5 Ws 104/06 -, 21. Dezember 2005 - 5 Ws 613-614/05 - und 11. November 2005 - 5 Ws 510/05 - std. Rspr.).

    Allein der Wille, sich künftig straffrei zu führen, reicht hierfür nicht aus (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170).

  • OLG Zweibrücken, 11.09.1991 - 1 Ws 297/91

    Vollzug ; Vollzugsdauer; Entlassungsentscheidung; Entlassungszeitpunkt;

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    § 454 a StPO regelt zwar ausdrücklich nur den (hier nicht gegebenen) Fall einer positiven Entscheidung über die Reststrafenaussetzung (vgl. die Fallkonstellationen bei OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Pfälzisches OLG Zweibrücken NStZ 1992, 148 und NStZ 1991, 207).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99

    Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    § 454 a StPO regelt zwar ausdrücklich nur den (hier nicht gegebenen) Fall einer positiven Entscheidung über die Reststrafenaussetzung (vgl. die Fallkonstellationen bei OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Pfälzisches OLG Zweibrücken NStZ 1992, 148 und NStZ 1991, 207).
  • OLG Zweibrücken, 15.10.1990 - 1 Ws 429/90

    Verurteilter; Untersuchungshaft ; Gericht des ersten Rechtszuges; Strafe;

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    § 454 a StPO regelt zwar ausdrücklich nur den (hier nicht gegebenen) Fall einer positiven Entscheidung über die Reststrafenaussetzung (vgl. die Fallkonstellationen bei OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Pfälzisches OLG Zweibrücken NStZ 1992, 148 und NStZ 1991, 207).
  • OLG Saarbrücken, 24.08.1998 - 1 Ws 159/98

    Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    Die besondere Schutzwürdigkeit der von einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter im konkreten Fall stellt erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 5 Ws 12-13/06 -, 29. September 2005 - 5 Ws 447/05 - und 17. Mai 2005 - 5 Ws 236/05 -).
  • OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99
    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    Die besondere Schutzwürdigkeit der von einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter im konkreten Fall stellt erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 5 Ws 12-13/06 -, 29. September 2005 - 5 Ws 447/05 - und 17. Mai 2005 - 5 Ws 236/05 -).
  • KG, 08.06.1995 - 5 Ws 154/95
    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    Der Grundsatz, daß bei einem Erstverbüßer im allgemeinen erwartet werden kann, der Strafvollzug übe eine deutliche Wirkung aus und halte ihn von der Begehung weiterer Straftaten ab (vgl. KG NStZ-RR 1997, 27; std. Rspr.), kommt vorliegend nicht zum Tragen.
  • KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06

    Strafrestaussetzung: Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs bei

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    5 Ws 249/06 5 Ws 250/06 1 AR 468-469/06 .
  • KG, 08.01.2002 - 5 Ws 809/01
    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    An die Wahrscheinlichkeit künftigen Wohlverhaltens ist insbesondere dann ein kritischerer Maßstab anzulegen, wenn der Verurteilte bewährungsbrüchig geworden ist und dadurch bewiesen hat, daß der von ihm vermittelte günstige Eindruck falsch war (vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 5 Ws 12-13/06 -, 21. Dezember 2005 - 5 Ws 613-614/05 -, 21. Januar 2004 - 5 Ws 11/04 - und 8. Januar 2002 - 5 Ws 809/01 -).
  • KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09

    Verfahren der Strafrestaussetzung: Exploration von Tathintergrund und Tatdynamik

    Bei Tätern, deren Persönlichkeit Bedenken erweckt, ob sie charakterlich gefestigt genug sind, ist die kritische Probe in Freiheit zu bestehen, erst dann zu verantworten, wenn die Rückfallgefahr aufgrund konkreter Anhaltspunkte als gering einzuschätzen ist (vgl. KG, Beschluß vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 -).

    Der Verurteilte muß mithin die Tat als Fehlverhalten verinnerlicht und sie sich in ihrer konkreten Bedeutung und ihren Folgen so bewußt gemacht haben, daß eine Wiederholung unwahrscheinlich ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. April 2008 - 2 Ws 161-163/08 -, 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 -, 24. Januar 2002 - 5 Ws 39/02 - und vom 20. November 2001 - 5 Ws 692/01 -).

  • KG, 17.02.2014 - 2 Ws 23/14

    Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs

    Denn welches Maß der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erforderlich ist, hängt von den Eigenheiten der Persönlichkeit und dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter ab (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; Senat, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 Ws 505-506/07 - [juris] und Beschluss vom 18. Juni 2006 - 5 Ws 249-250/06 - std. Rspr.).

    Das Erstverbüßerprivileg gilt zudem bei der wiederholten Begehung einschlägiger Straftaten und bei mehrfachem Bewährungsversagen nur eingeschränkt (vgl. Senat NStZ-RR 2006, 354).

  • OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung: Erforderlichkeit der vollständigen

    Ein Ausnahmefall kann aber bei erneuter Straffälligkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 1 AR 468-469/06 und 5 Ws 249-250/06, juris; KG, Beschluss vom 17. Februar 2014 -2 Ws 23/14 und 141 AR 34/14 -, juris) sowie bei einem in der Person des Verurteilten angelegten erheblichen Rückfallrisiko (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1998 - 1 Ws 36/98 -, juris; KG, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 AR 1113, 1115/07 - 2 Ws 505-506/07, juris) vorliegen.
  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

    Denn welches Maß der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erforderlich ist, hängt von den Eigenheiten der Persönlichkeit und dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter ab (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saar-brücken NJW 1999, 439; Senat a.a.O. und Beschluß vom 18. Juni 2006 - 5 Ws 249-250/06 - std. Rspr.).
  • KG, 12.10.2006 - 5 Ws 482/06

    Strafvollzug: Notwendige Voraussetzung für bedingte Entlassung; zur Lastlegung

    Eine Reststrafenaussetzung kann danach nur dann verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt ist, daß die charakterlichen Mängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, daß die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170; Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 5 Ws 332/06 -, 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 - und 15. März 2006 - 5 Ws 104/06 - std. Rspr.).
  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Entfallen der Führungsaufsicht

    Die besondere Schutzwürdigkeit der von einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter (dazu vgl. BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; Senat NStZ 2007, 472) und das einschlägige Bewährungsversagen trotz der vorangegangenen mehrjährigen Verbüßung einer Freiheitsstrafe und führen dazu, dass bereits im Rahmen einer Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit zu stellen wären (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 - [= NStZ-RR 2006, 354 Ls], 6. Juli 2011 - 2 Ws 254/11 - und 25. November 2010 - 2 Ws 605/10 -).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 7 Ws 200/23

    Aussetzung des Strafrests gemäß § 57 Abs. 1 StGB

    An die Wahrscheinlichkeit künftigen Wohlverhaltens ist besonders dann ein kritischer Maßstab anzulegen, wenn der Verurteilte bewährungsbrüchig geworden ist und dadurch bewiesen hat, dass der von ihm vermittelte günstige Eindruck falsch war (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2. März 2023 - 7 Ws 16/23 m.w.N.; KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 = BeckRS 2006, 9284).
  • KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21

    Prognosegutachten zum Zwecke bestmöglicher Sachaufklärung; Versagung der

    Richtig ist zwar, dass das Erstverbüßerprivileg wegen der von dem Gesetzgeber in den Vordergrund gestellten Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit Einschränkungen erfährt, wenn besondere Umstände - in Form von gewichtigen negativen Prognoseindizien - vorliegen (Senat, Beschlüsse vom 21. Dezember 2018 - a.a.O. -, vom 24. August 2017 - a.a.O. - und vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 -, juris Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2014 - 3 Ws 382/14

    Strafvollstreckung: Anforderungen an die Kriminalprognose nach mehrfachem

    Die erhöhten Anforderungen, die nach mehrfachem und hochfrequentem Bewährungsbruch an die Kriminalprognose zu stellen sind (vgl. die st. Rspr. des Senats, z.B. 24.11.2011 - 3 Ws 795/11; KG, NStZ-RR 2006, 354; Beschl. v. 15.03.2006 - 5 Ws 104/06 - juris), sind vorliegend nicht erfüllt.
  • KG, 06.02.2020 - 5 Ws 215/19

    Voraussetzungen des § 57 StGB bei Organisierter Kriminalität (Rockermilieu)

    Denn der insoweit anzulegende Maßstab richtet sich nach der Schwere der Straftaten, die vom Verurteilten nach Erlangung der Freiheit im Falle eines Bewährungsbruchs zu erwarten stünden (§ 57 Abs. 1 Satz 2 StGB ; vgl. BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; KG NStZ 2007, 472; Beschluss vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 - = NStZ-RR 2006, 354 Ls; std.
  • OLG Frankfurt, 16.05.2008 - 3 Ws 465/08

    Voraussetzungen für Reststrafenaussetzung bei Erstverbüßung

  • KG, 29.08.2006 - 5 Ws 436/06

    Strafaussetzung: Versagung der Reststrafenaussetzung wegen fortbestehender

  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

  • LG Frankfurt/Main, 16.01.2017 - 2 KLs 6/16

    Strafrestaussetzung - Umstände für eine Halbstrafenaussetzung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 03.03.2006 - 1 Ws 50/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18534
OLG Jena, 03.03.2006 - 1 Ws 50/06 (https://dejure.org/2006,18534)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.03.2006 - 1 Ws 50/06 (https://dejure.org/2006,18534)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. März 2006 - 1 Ws 50/06 (https://dejure.org/2006,18534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,18534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Strafaussetzung zur Bewährung: Vollzugslockerungen als Voraussetzungen für die Aussetzung der Reststrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 354 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99

    Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2006 - 1 Ws 50/06
    Stehen danach Lockerungen noch aus, so kann das Vollstreckungsgericht gleichwohl im Wege eigenständiger prognostischer Einschätzung zu der Überzeugung gelangen, dass eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erst bejaht werden kann, wenn sich die neuen Verhaltensweisen auch und gerade unter Lockerungsbedingungen bestätigt und verfestigt haben (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 311 [313]).«.

    Stehen danach Lockerungen noch aus, so kann das Vollstreckungsgericht gleichwohl im Wege eigenständiger prognostischer Einschätzung zu der Überzeugung gelangen, dass eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erst bejaht werden kann, wenn sich die neuen Verhaltensweisen auch und gerade unter Lockerungsbedingungen bestätigt und verfestigt haben (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 311, 313).

  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2006 - 1 Ws 50/06
    Dabei wird nicht verkannt, dass Lockerungen bei Verbüßung längerer Freiheitsstrafen zwar regelmäßige, nicht aber zwingende Entlassungsvoraussetzung sind (BVerfG StV 2003, 677, 678), und dass ablehnende Lockerungsentscheidungen der Vollzugsbehörden nicht ohne Prüfung ihrer inhaltlichen Berechtigung zum Nachteil des Verurteilten verwertet werden dürfen (BverfG NJW 2000, 502, 504).
  • OLG Jena, 22.12.2005 - 1 Ws 451/05

    Reststrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2006 - 1 Ws 50/06
    Jedenfalls eine der ihm zur Last gelegten Taten hat der Beschwerdeführer eingeräumt, sodass trotz noch ausstehender gerichtlicher Entscheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit von der dahingehenden Straftatbegehung ausgegangen werden kann; dies reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Senates für eine Berücksichtigung im Rahmen der nach § 57 StPO anzustellenden Prognose aus (vgl. Senatsbeschluss vom 22.12.2005, 1 Ws 451/05), wobei das in Rede stehende Verhalten - entgegen dem Bemühen des Beschwerdeführers - auch nicht als bloße "Dummheit" abgetan werden kann.
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2006 - 1 Ws 50/06
    In der von der Verteidigung insoweit herangezogenen Entscheidung NJW 1998, 2202 ff, die eine gegen die Ablehnung der Reststrafenaussetzung gerichtete Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten zum Gegenstand hat, dem die Vollzugsbehörde trotz 25jähriger Inhaftierung selbst engmaschig betreute Lockerungen ohne hinreichende Gründe verweigerte, stellt das BVerfG fest, dass sich die Strafvollstreckungsgerichte mit einem solchen Vorgehen nicht abfinden dürfen, sondern demgegenüber im Aussetzungsverfahren unter Ausschöpfung ihrer prozessualen Möglichkeiten deutlich machen müssen, dass Vollzugslockerungen geboten seien (BVerfG NJW 1998, 2202, 2204).
  • BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02

    Zur Strafrestaussetzung für Ausländer ohne vorherige Gewährung von

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2006 - 1 Ws 50/06
    Dabei wird nicht verkannt, dass Lockerungen bei Verbüßung längerer Freiheitsstrafen zwar regelmäßige, nicht aber zwingende Entlassungsvoraussetzung sind (BVerfG StV 2003, 677, 678), und dass ablehnende Lockerungsentscheidungen der Vollzugsbehörden nicht ohne Prüfung ihrer inhaltlichen Berechtigung zum Nachteil des Verurteilten verwertet werden dürfen (BverfG NJW 2000, 502, 504).
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Dass der Gesetzgeber die Entscheidung über Lockerungen der Exekutive zugewiesen und zur gerichtlichen Kontrolle der Lockerungsentscheidung einen eigenen Rechtszug eingerichtet hat, vermag die Folgenlosigkeit einer rechtswidrigen Lockerungspraxis für die Aussetzungsentscheidung nicht zu begründen (so aber: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 3 Ws 1123-1124/99 -, NStZ-RR 2001, S. 311 im Anschluss an Wolf, NStZ 1998, S. 590 f.; dem folgend: KG Berlin, Beschluss vom 29. November 2001 - 1 AR 1196/01 -, [...], Abs.-Nr. 33; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 Ws 10/04 -, NStZ 2006, S. 64 (LS); ThürOLG, Beschluss vom 3. März 2006 - 1 Ws 50/06 -, [...], Abs.-Nr. 41-47).
  • KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13

    Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung wegen Vollzugsdefiziten

    Denn auch eine - wie der Beschwerdeführer vorträgt - fehlerhafte Verfahrensweise der Vollzugsbehörde würde nicht dazu führen, dass die begehrte Maßregelaussetzung trotz der noch fehlenden positiven Prognose zu bewilligen wäre (vgl. Thür. OLG Jena, Beschluss vom 3. März 2006 - 1 Ws 50/06 - = NStZ-RR 2006, 354 L; Senat, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - 2 Ws 646/10 - Fischer, StGB 60. Aufl., § 57 Rdn. 17).
  • OLG Oldenburg, 22.12.2008 - 1 Ws 705/08

    Versagung der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung wegen fehlender Erprobung

    Thüringer OLG NStZ-RR 2006, 354.
  • OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12

    Voraussetzungen der Aussetzung der restlichen Sicherungsverwahrung

    5 Der Senat folgt der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts seit seiner Entscheidung vom 23.02.2010 (3 Ws 142/10) unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Auffassung (Senat, NStZ-RR 2001, 311; ebenso die bisher h.M. vgl. z.B. OLG Hamm, NStZ 2006, 63; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 354; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 454a Rn 1; Appl, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 454a Rn 2), welche Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nach wie vor präferieren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht