Weitere Entscheidung unten: LG Offenburg, 31.05.2006

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - I-18 U 12/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6067
OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - I-18 U 12/06 (https://dejure.org/2006,6067)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2006 - I-18 U 12/06 (https://dejure.org/2006,6067)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - I-18 U 12/06 (https://dejure.org/2006,6067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Strafrechtsentschädigung, Vorteilsausgleichung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StREG § 7, BRAGO § 83 Abs. 3
    Strafrechtsentschädigung, Vorteilsausgleichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorteilsausgleichung durch Anrechnung von ersparten Verpflegungskosten auf Verteidigergebühren; Kongruenz als Voraussetzung für die Durchführbarkeit der Vorteilsausgleichung; Zusammenhang zwischen der Unterbringung und Verpflegung in einer Haftanstalt und dem Entstehen ...

  • Judicialis

    StREG § 7; ; BRAGO § 83 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StREG § 7; BRAGO § 83 Abs. 3
    Strafrechtsentschädigung - Vorteilsausgleichung durch Anrechnung von ersparten Verpflegungskosten auf Verteidigergebühren; Gebührenrahmen für Entschädigungsverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2336
  • NStZ-RR 2006, 358
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78

    Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - 18 U 12/06
    Die Richtigkeit dieses Ergebnisses bestätigt auch der Vergleich mit der Rechtslage bei Körperverletzungen, bei denen anerkannt ist, dass die durch einen Krankenhausaufenthalt ersparten Verpflegungsaufwendungen allenfalls von den Heilungskosten abgezogen werden können, aber nicht vom Verdienstausfallschaden (BGH NJW 1980, 1787 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1983 - 2 Ss OWi 581/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - 18 U 12/06
    Vielmehr hat das Landgericht zu Recht festgehalten, dass nur solche Nachteile, die unmittelbare Folgen des Verlustes der persönlichen Freiheit sind, im Kongruenzverhältnis zu Unterkunft und Verpflegung in der Haftanstalt und den dadurch ersparten Kosten stehen, nicht aber Rechtsanwalts- einschließlich Verteidigerkosten (so auch Baukelmann, Anm. zu LG Frankfurt 29.06.1983, NStZ 1985, 32; Schätzler-Kunz, § 7 Rdz. 84).
  • LG Oldenburg, 09.07.2008 - 5 O 667/08

    Zahlung der vollen Verteidigerkosten für die Beendigung einer Untersuchungshaft

    Allein die Tatsache, dass es sich um einen inhaftierten Mandanten handelte, rechtfertigt keine Erhöhung der Regelgebühr (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2336 [OLG Düsseldorf 10.05.2006 - 18 U 12/06] ).
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Rechtsprechung
   LG Offenburg, 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 - 1 AK 12/05, 1 KLs 16 Js 10008/05, 1 AK 12/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9784
LG Offenburg, 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 - 1 AK 12/05, 1 KLs 16 Js 10008/05, 1 AK 12/05 (https://dejure.org/2006,9784)
LG Offenburg, Entscheidung vom 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 - 1 AK 12/05, 1 KLs 16 Js 10008/05, 1 AK 12/05 (https://dejure.org/2006,9784)
LG Offenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 - 1 AK 12/05, 1 KLs 16 Js 10008/05, 1 AK 12/05 (https://dejure.org/2006,9784)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Nr. 4102 VV RVG
    Vernehmungsterminsgebühr; analoge Anwendung; Teilnahme an SV-Exploration

  • openjur.de

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Terminsgebühr für die Teilnahme an der Exploration des Beschuldigten durch einen psychiatrischen Sachverständigen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Terminsgebühr eines Anwalts für die Teilnahme an einem Explorationsgespräch mit dem psychiatrischen Sachverständigen; Vergütung der Teilnahme eines Rechtsanwalts an einem Explorationsgespräch bei fehlender Notwendigkeit und fehlendem Rechtsanspruch an der Teilnahme

  • Burhoff online

    Vernehmungsterminsgebühr; analoge Anwendung; Teilnahme an SV-Exploration

  • ra.de
  • RA Kotz

    Terminsgebühr für Teilnahme an dem Explorationsgespräch

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4102 (analog)
    Rechtsanwaltsvergütung: Teilnahme an einem Explorationsgespräch durch einen Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Terminsgebühr - (Vernehmungs-)Terminsgebühr für Teilnahme an Sachverständigen-Exploration

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 358
  • StV 2007, 478
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.08.2002 - 3 StR 239/02

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; außertatbestandliches Handlungsziel);

    Auszug aus LG Offenburg, 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05
    Der Verteidiger hat allerdings keinen Anspruch darauf, bei einem Explorationsgespräch anwesend zu sein (BGH NStZ 2003, 101 ff).

    Angesichts der Bedeutung von Explorationsgesprächen für das weitere Verfahren, insbesondere wenn, wie hier, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB in Betracht kommt, kann die Teilnahme des Verteidigers an solchen Gesprächen auch nicht als überflüssig angesehen werden, wenn sie auch nicht notwendig ist sowie kein Rechtsanspruch darauf besteht (BGH NStZ 2003, 101).

  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 153/03

    Anwaltsgebühren für Rechtsbeschwerden in Zwangsvollstreckungsverfahren vor dem

    Auszug aus LG Offenburg, 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05
    Die analoge Anwendung einer Gebührenvorschrift setzt eine Lücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BGH, 9 a. Zivilsenat, Beschluss vom 30.01.2004, NJW-RR 2004, 502 f.).
  • LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16

    Rechtsanwaltsvergütung im Strafverfahren: Terminsgebühr für die Teilnahme des

    Während einerseits davon ausgegangen wird, dass die in Nr. 4102 VV-RVG aufgezählten Fälle der Vergütung von außergerichtlichen Terminsteilnahmen des Rechtsanwalts abschließend seien und sich eine analoge Anwendung verbiete (u.a. LG Zweibrücken, Beschluss vom 29. Juni 2012 - Qs 56/12 -, BeckRS 2012, 17846; LG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2009 - 10 Qs 69/09 -, BeckRS 2011, 02605; Kotz, in: Beck"scher Online-Kommentar RVG, 33. Edition, RVG VV 4102 - Rn. 12; Burhoff, in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl. , Nr. 4102 VV-RVG, Rn. 45), halten andere eine analoge Anwendung der betreffenden Vergütungsvorschrift in einem Fall wie dem vorliegenden für möglich (u.a. LG Offenburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 -, NStZ-RR 2006 358 ; LG Braunschweig, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 7 Qs 83/11 - BeckRS 2011, 24885; LG Freiburg, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 3 KLs 250 Js 24324/12 u.a. -, juris).

    Diesbezüglich wird auf die überzeugenden Ausführungen des Landgerichts Offenburg in seinem Beschluss vom 31. Mai 2006 (1 KLs 16 Js 10008/05 - NStZ-RR 2006, 358) verwiesen und ergänzend ausgeführt:.

    Genauso fehlt es aber auch an der Einfügung der Worte "nur" oder "ausschließlich", welche dazu führen würden, dass der Wille des Gesetzgebers hinsichtlich des Vorliegens einer nicht analogiefähigen Ausnahmeregelung eindeutig wäre (vgl. hierzu auch LG Offenburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 -, NStZ-RR 2006, 358).

  • LG Freiburg, 04.07.2014 - 3 KLs 28/12

    Gebühren des Strafverteidigers: Teilnahme an Explorations- oder Ortsterminen

    Die Kammer hält es im Einklang mit der Auffassung des Landgerichts Offenburg vom 31.05.2006 (vgl. NStZ-RR 2006, 358 ff.) und des Landgerichts Braunschweig vom 06.05.2011 (JurBüro 2011, 524 ff.) für zutreffend, dass bei einer Teilnahme von Verteidigern an Explorations- oder Ortsterminen gerichtlich bestellter Sachverständiger analog Nr. 4102 VV RVG eine Terminsgebühr anfällt.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die überzeugenden Erwägungen in der Entscheidung des Landgerichts Offenburg vom 31.05.2006 (a.a.O., juris Rdnr. 17 ff.) verwiesen.

  • OLG Saarbrücken, 08.08.2011 - 1 Ws 89/11

    Rechtsanwaltsvergütung; Besondere Terminsgebühr der Nr. 4102 VV- RVG; Analoge

    Auch eine analoge Anwendung der - hier allein in Betracht kommenden - Nr. 4102 Nr. 1 und 3 VV RVG , die richterliche Vernehmungen und Augenscheinseinnahmen (Nr. 1) bzw. die Teilnahme an Haftprüfungsterminen (Nr. 3) betroffen (so: AG Freiburg/Breisgau, Beschluss vom 21.12.2010 - 20 Cs 620 Js 8165/08, juris; vgl. auch LG Offenburg, NStZ-RR 2006, 358 für die Teilnahme des Pflichtverteidigers an einem Termin zur Exploration des Beschuldigten durch einen psychiatrischen Sachverständigen und LG Braunschweig, Beschluss vom 6.5.2011 - 7 Qs 83/11, juris für die Teilnahme des Verteidigers an einem von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin), scheidet - wie die Kammer zutreffend ausgeführt, hat - aus.
  • LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11

    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr für einen von einem gerichtlich

    Auf die Wahrnehmung anderer außergerichtlicher Termine ist diese Vorschrift entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. Burhoff, RVQ Straf- und Bußgeldsachen, 2. Aufl. 2007, Nr. 4102 VV Rn. 45) aber analog anwendbar (vgl. LG Offenburg, Beschluss vom 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05, NStZ-RR 2006, 358 ff. [LG Offenburg 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 - 1 AK 12/05] ; AG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 21.12.2010 - 20 Ls 620 Js 8165/08, zit. nach [...]).
  • KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11

    Verteidigervergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem

    b) Einer entsprechenden Anwendung der Gebührentatbestände der Nr. 4102 VV RVG auf den Erörterungstermin nach § 202a StPO steht auch entgegen, dass es sich hierbei bereits um eine Ausnahmeregelung von dem Grundsatz handelt, demzufolge außerhalb der Hauptverhandlung abgehaltene Termine nicht gesondert vergütet werden (vgl. Senat aaO; OLG Saarbrücken aaO; Burhoff, RVG 3. Aufl., Nr. 4102 VV Rdn. 45 [S. 1006]; ders. RVGreport 2011, 383 und 2010, 401; a. A. LG Offenburg NStZ-RR 2006, 358).
  • LG Saarbrücken, 25.03.2011 - 2 KLs 15/10

    Pflichtverteidigervergütung: Terminsgebühr auf Grund der Teilnahme des

    Der gegenteiligen Ansicht des Amtsgerichts Freiburg (NJW - Spezial 2011, 92; vgl. auch für den Fall der Teilnahme des Verteidigers an einer Exploration des Beschuldigten LG Offenburg, NStZ-RR 2006, 358), nach welcher eine analoge Anwendung der Nr. 4102 Nr. 1 und Nr. 3 VV - RVG wegen Vorliegens einer planwidrigen Regelungslücke geboten sei, schließt sich die Kammer nicht an.
  • AG Freiburg, 21.12.2010 - 20 Ls 620 Js 8165/05

    Entstehen einer Terminsgebühr für die notwendige Teilnahme eines Verteidigers an

    Die analoge Anwendung im Bereich der Terminsgebühr ist in der Rechtsprechung bereits anerkannt (LG Offenburg NStZ-RR 2006, 358 [Teilnahme des Verteidigers an einem Termin zur Exploration des Beschuldigten durch einen psychiatrischen Sachverständigen]).
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