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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2006 - 2 StR 280/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6758
BGH, 15.09.2006 - 2 StR 280/06 (https://dejure.org/2006,6758)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2006 - 2 StR 280/06 (https://dejure.org/2006,6758)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2006 - 2 StR 280/06 (https://dejure.org/2006,6758)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 55 StGB; § 32 StGB; § 223 StGB; § 228 StGB
    Erörterungsmangel (Urteilsgründe; Vollstreckungsstand möglicherweise gesamtstrafenfähiger Strafen); Notwehr (Verteidigungswille); Einwilligung in eine Körperverletzung (Verstoß gegen die guten Sitten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schweigen eines Urteils zum Vollstreckungsstand einer gesamtstrafenfähigen Entscheidung als Erörterungsmangel; Unwirksamkeit eines Einverständnisses

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 228

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1; StPO § 344 Abs. 2
    Sach- oder Verfahrensrüge bei Schweigen des Urteils zum Vollstreckungsstand gesamtstrafenfähiger Entscheidungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 106/90

    Vorliegen eines Verteidigungswillen - Notwehr bei einverständlicher Prügelei

    Auszug aus BGH, 15.09.2006 - 2 StR 280/06
    Im Rahmen einer solchen einverständlichen Schlägerei sind beide Seiten gleichermaßen Angreifer und Verteidiger; ein Notwehrrecht steht den Beteiligten schon deshalb nicht zu (BGH NJW 1990, 2263, 2264; OLG Stuttgart NJW 1992, 850, 851), weil es ihnen am Verteidigungswillen fehlt.
  • BGH, 17.02.2004 - 1 StR 369/03

    Ausnahmsweise nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Beschlussverfahren

    Auszug aus BGH, 15.09.2006 - 2 StR 280/06
    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar im Urteil vom 17. Februar 2004 (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 4) entschieden, das Schweigen eines Urteils zum Vollstreckungsstand einer gesamtstrafenfähigen Entscheidung stelle keinen Erörterungsmangel dar, weil in diesem Fall grundsätzlich davon auszugehen sei, dass dem Tatrichter insoweit Feststellungen nicht möglich waren.
  • OLG Stuttgart, 07.10.1991 - 3 Ss 333/91
    Auszug aus BGH, 15.09.2006 - 2 StR 280/06
    Im Rahmen einer solchen einverständlichen Schlägerei sind beide Seiten gleichermaßen Angreifer und Verteidiger; ein Notwehrrecht steht den Beteiligten schon deshalb nicht zu (BGH NJW 1990, 2263, 2264; OLG Stuttgart NJW 1992, 850, 851), weil es ihnen am Verteidigungswillen fehlt.
  • BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07

    Zurückweisung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; absolute

    Unter solchen Umständen wäre dem Angeklagten, auch wenn er dabei den Kürzeren gezogen hätte, der Einsatz des Messers verwehrt gewesen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2006 - 2 StR 280/06; BGH NJW 1990, 2263, 2264; OLG Stuttgart NJW 1992, 850, 851).
  • BGH, 26.10.2016 - 2 StR 275/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität des Freispruchs; erforderliche

    Den Urteilsgründen ist hinreichend zu entnehmen, dass das Landgericht die Konstellation einer einverständlichen Prügelei, die ein Notwehrrecht ausschließen kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 106/90, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 6 mwN; Senat, Beschluss vom 15. September 2006 - 2 StR 280/06, NStZ-RR 2006, 376), bedacht hat.
  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 293/07

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung; Strafrahmenwahl bei

    Vorliegend aber hat die Kammer die Möglichkeit der Gesamtstrafenbildung ersichtlich nicht geprüft und in der Folge bewusst dem Beschlussverfahren überlassen, sondern diese übersehen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 15.09.2006 - 2 StR 280/06).
  • LG Aachen, 20.04.2020 - 52 Ks 5/20
    Eine Rechtfertigung der Tat des Angeklagten aufgrund eines Notwehrrechts scheitert schon daran, dass im Rahmen einer einverständlichen Schlägerei beide Seiten gleichermaßen Angreifer und Verteidiger sind und ein Notwehrrecht den Beteiligten in dieser Konstellation schon deshalb nicht zusteht, weil es ihnen am Verteidigungswillen fehlt (BGH, Beschl. v. 15.09.2006, Az. 2 StR 280/06, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 01.06.2015 - 1 RVs 35/15

    Erörterungsmangel im Urteil bei offensichtlichem Übersehen der Möglichkeit einer

    Das gilt aber dann nicht, wenn sich aus den Urteilsgründen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Tatrichter die Möglichkeit einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung übersehen hat (BGH, Beschl. v. 15.09.2006 - 2 StR 280/06 - juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2006 - 2 StR 282/06   

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https://dejure.org/2006,6816
BGH, 09.08.2006 - 2 StR 282/06 (https://dejure.org/2006,6816)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2006 - 2 StR 282/06 (https://dejure.org/2006,6816)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2006 - 2 StR 282/06 (https://dejure.org/2006,6816)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 376
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99

    Anwendung der Härtevorschrift beim Verfall

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - 2 StR 282/06
    Der angegebenen Begründung lässt sich auch nicht entnehmen, ob das Landgericht bei der Bestimmung des Verfallsbetrages etwa von der Härteregelung des § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB Gebrauch gemacht hat, was voraussetzen würde, dass der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Angeklagten vorhanden ist (vgl. BGHR StGB § 73 c Wert 2).
  • BGH, 24.08.2011 - 2 StR 109/11

    Feststellungsvoraussetzungen des Betrugsschadens (Saldierung; mögliche,

    Die Ausführungen des Tatgerichts zur Verfallsanordnung müssen erkennen lassen, wie es den Verfallsbetrag ermittelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 StR 282/06, NStZ-RR 2006, 376).
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Rechtsprechung
   OLG München, 29.09.2006 - 4St RR 177/06   

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https://dejure.org/2006,17105
OLG München, 29.09.2006 - 4St RR 177/06 (https://dejure.org/2006,17105)
OLG München, Entscheidung vom 29.09.2006 - 4St RR 177/06 (https://dejure.org/2006,17105)
OLG München, Entscheidung vom 29. September 2006 - 4St RR 177/06 (https://dejure.org/2006,17105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 2 Abs. 4; ; StGB § 2 Abs. 4 Satz 1; ; AWG § 34 Abs. 4; ; AWV § 69 e Abs. 2 Buchst. c (in der Fassung der 40. ÄnderungsVO vom 11.12.1997)

  • rechtsportal.de

    Strafmilderung bei versuchtem Embargoverstoß nach Außenwirtschaftsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines verbotenen Handelsgeschäfts in der Form eines Embargoverstoßes; Übertragung sonstiger Vermögenswerte durch Gebietsansässige an Gebietsfremde im Irak; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Außenwirtschaftsverkehrs; Einordnung der Tat als Verbrechen oder ...

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit eines Embargoverstoßes

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1982 - 3 StR 363/82

    Berücksichtigung der Gesamtheit der alten und neuen gesetzlichen Regelung zur

    Auszug aus OLG München, 29.09.2006 - 4St RR 177/06
    Entscheidend ist vielmehr, welches Gesetz für den konkreten Einzelfall nach dessen besonderen Umständen die mildeste Beurteilung zulässt (BGH NStZ 1983, 80; NStZ 1983, 416; Schönke/Schröder/Eser StGB 27. Aufl. § 2 Rn. 30; Lackner/Kühl StGB 25. Aufl. § 2 Rn. 3; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 2 Rn. 10; Leipziger Kommentar/Gribbohm StGB 11. Aufl. § 2 Rn. 20).

    Für die Revisionsgerichte ist hierbei die Einordnung der Tat durch den Tatrichter und die ausgesprochene Strafe zu beachten, soweit diese revisionsrechtlich vertretbar ist (vgl. BGH NStZ 1983, 80/81).

  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 493/98

    EG-Verordnung Nr. 3381194; Ausschließlich militärische Waren;

    Auszug aus OLG München, 29.09.2006 - 4St RR 177/06
    Die neu geschaffenen Qualifikationstatbestände des Art. 34 Abs. 6 Nr. 4 AWG n.F. vermögen hieran nichts zu ändern, da sie lediglich zusätzliche abstrakt-konkrete Gefährdungsmodalitäten (vgl. BGH NJW 1999, 2129) voraussetzen, die auch nach alter Rechtslage zu einer Bestrafung nach § 34 Abs. 4 AWG geführt hätten.
  • BGH, 14.07.1998 - 1 StR 110/98

    Beihilfe zu einem Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz - Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG München, 29.09.2006 - 4St RR 177/06
    Es handelt sich daher um ein Zeitgesetz im weiteren Sinne nach § 2 Abs. 4 Satz 1 StGB (vgl. entsprechend für das Serbien-Embargo BGH StV 99, 26).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG München, 29.09.2006 - 4St RR 177/06
    Entscheidend ist vielmehr, welches Gesetz für den konkreten Einzelfall nach dessen besonderen Umständen die mildeste Beurteilung zulässt (BGH NStZ 1983, 80; NStZ 1983, 416; Schönke/Schröder/Eser StGB 27. Aufl. § 2 Rn. 30; Lackner/Kühl StGB 25. Aufl. § 2 Rn. 3; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 2 Rn. 10; Leipziger Kommentar/Gribbohm StGB 11. Aufl. § 2 Rn. 20).
  • OLG Hamburg, 16.06.2020 - 6 Rev 3/20

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person: Unzureichende Darstellung

    Denn die Veränderung der Verjährungsfrist ergibt sich vorliegend aus der Herabsetzung der Höchststrafe, die im Rahmen der Prüfung des milderen Rechts zu berücksichtigen ist (Fischer, StGB, 67. Auflage, § 2, Rn. 7a; NK-Hassemer/Kargl, StGB, 5. Auflage, § 2, Rn. 25; OLG München, Urteil vom 29.09.2006 - 4St RR 177/06; vgl. auch BGH, NJW 2005, 2566).
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