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   BGH, 19.10.2005 - 2 StR 98/05   

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https://dejure.org/2005,5337
BGH, 19.10.2005 - 2 StR 98/05 (https://dejure.org/2005,5337)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2005 - 2 StR 98/05 (https://dejure.org/2005,5337)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 2 StR 98/05 (https://dejure.org/2005,5337)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten; Erfordernis des Tatsachenvortrags hinsichtlich des vorliegenden Verfahrenshindernisses; Verletzung der Fürsorgepflicht als Verbindung der mehrfachen Misshandlungen von Schutzbefohlenen zu einer Tat; Möglichkeit der ...

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 225 Abs. 3 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 225 Abs. 3 Nr. 2
    Konkurrenzen beim "Quälen" durch erhebliche Körperverletzungen

  • rechtsportal.de

    StGB § 225 Abs. 3 Nr. 2
    Konkurrenzen beim "Quälen" durch erhebliche Körperverletzungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.04.2004 - 1 StR 14/04

    Ausnahmsweise unwirksamer Rechtsmittelverzicht (Verhandlungsfähigkeit: Begriff

    Auszug aus BGH, 19.10.2005 - 2 StR 98/05
    Wenn das Landgericht in der Hauptverhandlung ersichtlich keinen Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten hatte und solche von der Verteidigung auch nicht geltend gemacht worden sind, so kann diese grundsätzlich auch vom Revisionsgericht ohne Bedenken bejaht werden (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 20. April 2004 - 1 StR 14/04; BGH, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 1 StR 120/01; BGH, Beschl. vom 27. April 2001 - 3 StR 502/99; BGH NStZ 1984, 181 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 120/01

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auszug aus BGH, 19.10.2005 - 2 StR 98/05
    Wenn das Landgericht in der Hauptverhandlung ersichtlich keinen Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten hatte und solche von der Verteidigung auch nicht geltend gemacht worden sind, so kann diese grundsätzlich auch vom Revisionsgericht ohne Bedenken bejaht werden (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 20. April 2004 - 1 StR 14/04; BGH, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 1 StR 120/01; BGH, Beschl. vom 27. April 2001 - 3 StR 502/99; BGH NStZ 1984, 181 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter; Neufestsetzung von Einzelstrafen unter

    Auszug aus BGH, 19.10.2005 - 2 StR 98/05
    Eine Änderung des Konkurrenzverhältnisses lässt in aller Regel - so auch hier - den Unrechts- und Schuldgehalt unberührt (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschl. vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94

    Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen;

    Auszug aus BGH, 19.10.2005 - 2 StR 98/05
    Bedenken bestehen insbesondere auch deshalb, weil teilweise zwischen den Einzelhandlungen deutliche zeitliche Zäsuren (z.B. fünfwöchiger Krankenhausaufenthalt des Kindes) bestanden und weil es teilweise ganz erhebliche Körperverletzungen waren, die auch unter Berücksichtigung, dass das Tatbestandsmerkmal "Quälen" typischerweise mehrere Handlungen voraussetzt (vgl. BGHSt 41, 113 f.), nicht ohne weiteres die Annahme nur einer Tat rechtfertigen.
  • BGH, 27.04.2001 - 3 StR 502/99

    Wirksame Zurücknahme der eingelegten Revision; Ermächtigung des Verteidigers

    Auszug aus BGH, 19.10.2005 - 2 StR 98/05
    Wenn das Landgericht in der Hauptverhandlung ersichtlich keinen Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten hatte und solche von der Verteidigung auch nicht geltend gemacht worden sind, so kann diese grundsätzlich auch vom Revisionsgericht ohne Bedenken bejaht werden (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 20. April 2004 - 1 StR 14/04; BGH, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 1 StR 120/01; BGH, Beschl. vom 27. April 2001 - 3 StR 502/99; BGH NStZ 1984, 181 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 92/07

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz bei systematischen gefährlichen

    So kam es mindestens jeden Tag zu körperlicher Misshandlung, teilweise dauerten diese, wie die mangelhafte Versorgung, auch über den gesamten Tatzeitraum fort (anders im Tatsächlichen BGH NStZ-RR 2006, 42).
  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 142/22

    Quälen und rohes Misshandeln von Schutzbefohlenen (Konkurrenzen; Zusammenfassung

    Wenngleich mehrere Einzelhandlungen - insbesondere bei deutlichen zeitlichen Zäsuren und ganz erheblichen Körperverletzungen - nicht generell im Rahmen einer tatbestandlichen Handlungseinheit als eine Tat des Quälens zusammenzufassen sind (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2005 - 2 StR 98/05, NStZ-RR 2006, 42), kann in Bezug auf dasselbe Opfer bei einer äußeren und inneren Geschlossenheit des Tatgeschehens eine Bewertung als lediglich eine Tat naheliegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, BGHR StGB § 225 Misshandlung 2 Rn. 26).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12

    Verhandlungsfähigkeit (Voraussetzungen; Feststellung für das Verfahren in der

    Auch der Verteidiger hat in seinem Schriftsatz vom 4. Oktober 2012 keinerlei Anhaltspunkte benannt, die konkret auf eine Verhandlungsunfähigkeit während der erstinstanzlichen Hauptverhandlung oder in dem danach anhängig gewordenen Revisionsverfahren hindeuten würden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2005 - 2 StR 98/05, NStZ-RR 2006, 42; HK-Julius, aaO).
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