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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.03.2004 - 1 Ss 26/04   

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https://dejure.org/2004,6780
OLG Hamm, 04.03.2004 - 1 Ss 26/04 (https://dejure.org/2004,6780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.03.2004 - 1 Ss 26/04 (https://dejure.org/2004,6780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. März 2004 - 1 Ss 26/04 (https://dejure.org/2004,6780)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassen der Belehrung eines Beschuldigten über dessen Recht zur Konsultation eines Verteidigers vor seiner geständigen Einlassung gegenüber der Polizei als Revisionszulassungsgrund

  • Judicialis

    StPO § 136; ; StPO § 136 a; ; StPO § 163; ; StPO § 163 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136; StPO § 136a; StPO § 163; StPO § 163a
    Verteidigerkonsultation; Belehrung; fehlende Belehtung; Beweisverwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hamm - 12 Ds 707/03
  • OLG Hamm, 04.03.2004 - 1 Ss 26/04

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 47
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2004 - 1 Ss 26/04
    Was für die Belehrung über das Schweigerecht gilt, ist deshalb auch für diejenige zur Verteidigerkonsultation erheblich (BGH NJW 2002, 975, 976).

    Diese Grundsätze müssen, wie dargestellt, auch auf die Belehrung über das Recht zur Verteidigerkonsultation angewandt werden (BGH NJW 2002, 975, 976).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2004 - 1 Ss 26/04
    Dann besteht ein Beweisverwertungsverbot (BGHSt 38, 214, 224 f).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.12.2005 - 3 Ws 992/05   

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https://dejure.org/2005,31665
OLG Frankfurt, 09.12.2005 - 3 Ws 992/05 (https://dejure.org/2005,31665)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.12.2005 - 3 Ws 992/05 (https://dejure.org/2005,31665)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - 3 Ws 992/05 (https://dejure.org/2005,31665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer

    In sich geschlossene und aus sich heraus verständliche Darstellung des Sachverhalts zur objektiven und subjektiven Tatseite als Voraussetzung einer Antragschrift i.S.d. Strafprozessordnung (StPO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 47
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 28.04.2021 - 1 Ws 513/20

    Strafanzeige gegen Sitzungspräsidenten wegen Äußerungen in Fernsehsitzung;

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführt, wird der Antrag jedoch hinsichtlich eines Privatklagedelikts auch dann unzulässig, wenn das Privatklagedelikt in Tateinheit mit einem Offizialdelikt vorgeworfen wird, der Verdacht eines Offizialdelikts jedoch - wie hier - nicht begründet ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, 1 Ws 225/08 v. 11.12.2008 - Rn. 4 n. juris; OLG Frankfurt a. M., 3 Ws 992/05 v. 09.12.2005 - NStZ-RR 2006, 47; KK-StPO/Moldenhauer, a.a.O., § 172 Rn. 40).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2013 - 1 Ws 78/13

    Formerfordernisse für Antrag nach § 172 StPO

    Hierzu ist eine in sich geschlossene und aus sich heraus verständliche Darstellung des Sachverhalts zur objektiven und subjektiven Tatseite erforderlich, aus dem sich der dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftatbestand ergibt und der bei Unterstellung hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigen würde (ständige Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M., z.B. Beschlüsse vom 14.02.2005 - 3 Ws 105/05 - und vom 09.12.2005 - 3 Ws 992/05 - m.w.N.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 365; OLG Hamm NStZ 1992, 250; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, § 172 Rdnr. 27 ff.).
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