Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.10.2005

Rechtsprechung
   BGH, 27.10.2005 - 1 StR 218/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 5 StrEG; § 6 StrEG; § 112 StPO; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 5 EMRK
    Entschädigungsansprüche bei fortdauernder Untersuchungshaft (Ausschlussgründe: widersprüchliches Aussageverhalten; Erörterungspflicht bei Zusprechung einer Entschädigung).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    BGH bestätigt Freispruch im Fall eines Kindstodes in Deggendorf

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Freispruch im Fall eines Kindstodes in Deggendorf bestätigt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch im Fall eines Kindstodes in Deggendorf

Verfahrensgang

  • LG Deggendorf, 19.01.2005 - 1 Ks Js 8609/02
  • BGH, 27.10.2005 - 1 StR 218/05

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2006, 457 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 48
  • StV 2006, 62



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06  

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame

    Denn die Staatsanwaltschaft hat an mehreren Stellen zur Darlegung des von ihr geltend gemachten Verfahrensfehlers auf bei den Akten befindliche Schriftstücke Bezug genommen, ohne diese in ihrem Wortlaut oder ihrem wesentlichen Inhalt nach in der Revisionsrechtfertigungsschrift mitzuteilen (vgl. BGHSt 40, 3, 5; BGH NStZ-RR 2006, 48, 49; BGH, Beschluss vom 30. September 2003 - 4 StR 315/03 - und vom 1. Juni 2006 - 4 StR 75/06, insoweit in NStZ-RR 2007, 107 nicht abgedruckt).

    Der Umstand, dass die Bezugnahme unter Benennung der Blattzahlen in den Strafakten erfolgt ist, ändert hieran nichts (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 48, 49).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 U 5642/08  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Im Strafverfahren ist es üblich, das im Rahmen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens veranlasste Gutachten als "vorläufig" zu bezeichnen, da staatsanwaltschaftlich und auch gerichtlich veranlasste Gutachten in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht durch den Sachverständigen mündlich erstattet werden (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 27.10.2005, NStZ-RR 2006, 48ff).
  • OLG München, 21.08.2006 - 4St RR 148/06  

    Durchsuchungsbeschluss aufgrund von Erkenntnissen zu Nichtkatalogtaten aus

    Dabei genügt es nicht, auf Fundstellen in den Akten Bezug zu nehmen, vielmehr müssen solche Stellen, wenn sie für die Beurteilung der Rüge von Bedeutung sein können, in ihrem Wortlaut oder ihrem wesentlichen Inhalt nach in der Rechtfertigungsschrift wiedergegeben werden (BGH NStZ-RR 2006, 48/49; Meyer-Goßner StPO 49.Aufl. § 344 Rn.21 ff.).

Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2005 - 5 StR 432/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 48 (Ls.)
  • StV 2006, 516



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 09.11.2006 - 5 StR 349/06  

    Besondere Unterbrechungsfrist von elf Tagen (Konzentrationsmaxime; Recht auf

    Ein Ausschluss des Beruhens bei der geltend gemachten Verletzung der besonderen Unterbrechungsfrist von elf Tagen in § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO ist möglich, die abschließende Urteilsberatung (am 3. März 2006) sicher innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO stattgefunden hat (vgl. RGSt 57, 422, 423; BGH StV 1982, 4, 5; 2006, 516).

    Neben den von der Bundesanwaltschaft unter Hinweis auf BGH StV 2006, 516 geäußerten Bedenken gegen die Zulässigkeit der Rüge kann der Senat vorliegend ausnahmsweise ausschließen, dass das Urteil auf dem Rechtsfehler beruht (§ 337 Abs. 1 StPO).

    Ein solcher Ausschluss ist nämlich möglich, wenn - wie hier durch die dienstliche Äußerung des Vorsitzenden, die diesbezügliche Eintragung in die Terminsrolle und die Entschädigungsfestsetzungen für die Schöffen zur Überzeugung des Senats belegt - die abschließende Urteilsberatung (am 3. März 2006) sicher innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO stattgefunden hat (vgl. RGSt 57, 422, 423; BGH StV 1982, 4, 5; 2006, 516).

  • BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06  

    Revisibilität der Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die

    Es hält an der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts zitiert worden ist, fest (so auch noch der 5. Strafsenat im Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 432/05, StV 2006, 516).
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