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   BGH, 06.10.2005 - 3 StR 328/05   

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https://dejure.org/2005,4778
BGH, 06.10.2005 - 3 StR 328/05 (https://dejure.org/2005,4778)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2005 - 3 StR 328/05 (https://dejure.org/2005,4778)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 3 StR 328/05 (https://dejure.org/2005,4778)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 55 StGB; § 63 StGB; § 72 StPO
    Feststellung einer schweren anderen seelischen Abartigkeit; Feststellung erheblich eingeschränkter Steuerungsfähigkeit; sachverständige Beratung; Aufgaben des Sachverständigen; Urteilsformel

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern; Positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts; Erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit; Störung der Sexualpräferenz als eine ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 55; ; StGB § 63

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    Abgrenzung der Aufgaben zwischen Richter und Sachverständigem

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 73
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - 3 StR 328/05
    b) Erst recht ist der für die Unterbringung nach § 63 StGB notwendige länger andauernde, nicht nur vorübergehende Defekt (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 34) beim Angeklagten nicht festgestellt.
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - 3 StR 328/05
    Die Maßregelanordnung nach § 63 StGB setzt u. a. die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 26; 42, 385).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - 3 StR 328/05
    Es fehlt zudem an einer Beschreibung des Ausprägungsgrades der angenommenen Störung und ihrer Auswirkung auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Angeklagten, so dass der Senat nicht nachvollziehen kann, warum das Landgericht von einer beim Angeklagten vorliegenden schweren anderen seelischen Abartigkeit ausgegangen ist (vgl. BGHSt 49, 45, 52).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - 3 StR 328/05
    Die Maßregelanordnung nach § 63 StGB setzt u. a. die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 26; 42, 385).
  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 154/08

    Sexuelle Nötigung (Strafrahmenwahl; Qualifikation; Regelbeispiel; minder schwerer

    Für die sich an die Subsumtion unter ein Eingangsmerkmal des § 20 StGB anschließende Frage, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten im Sinne des § 21 StGB erheblich eingeschränkt ist, lassen sich den Urteilsgründen ebenfalls keine eigenen Erwägungen der Strafkammer entnehmen; auch solche wären erforderlich gewesen (vgl. BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 40).
  • BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Sichverschaffen kinderpornographischer

    Ob dieses Störungsbild unter eines der Eingangsmerkmale der §§ 20, 21 StGB zu subsumieren ist und dadurch die Schuldfähigkeit des Angeklagten erheblich eingeschränkt ist, entscheidet nach sachverständiger Beratung das Gericht (BGH NStZ-RR 2006, 73).
  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 131/08

    Jugendstrafe (Absehen von der Verhängung; Unterbringung des Angeklagten in einem

    Gleiches gilt für die sich daran anschließende Frage, ob dadurch die Schuldfähigkeit des Angeklagten erheblich eingeschränkt ist (vgl. BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 40).
  • BGH, 06.10.2009 - 3 StR 326/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (strenge Anforderungen;

    Gleiches gilt für die sich daran anschließende Frage, ob dadurch die Schuldfähigkeit des Angeklagten erheblich eingeschränkt ist (BGH NStZ-RR 2006, 73 unter Hinweis auf Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß NStZ 2005, 57, 58; vgl. BVerfG NStZ-RR 2007, 29 f.).
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