Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.10.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05, 3 Ws 1021/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3946
OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05, 3 Ws 1021/05 (https://dejure.org/2005,3946)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.12.2005 - 3 Ws 972/05, 3 Ws 1021/05 (https://dejure.org/2005,3946)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 3 Ws 972/05, 3 Ws 1021/05 (https://dejure.org/2005,3946)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 98 Abs 2 StPO, § 100a StPO, § 163f StPO, § 304 StPO, Art 19 Abs 4 GG
    Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Telefonüberwachung und einer längerfristigen Observation; Rechtsschutzgarantie; Zulässigkeit der Beschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine rechtmäßige Anordnung einer längerfristigen Observation ; Anforderungen an eine rechtmäßige Anordnung einer Telefonüberwachung ; Gerichtszuständigkeit bei der gerichtlichen Überprüfung von den Ermittlungsbehörden angeordneter Maßnahmen; Auslegung ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine rechtmäßige Anordnung einer längerfristigen Observation ; Anforderungen an eine rechtmäßige Anordnung einer Telefonüberwachung ; Gerichtszuständigkeit bei der gerichtlichen Überprüfung von den Ermittlungsbehörden angeordneter Maßnahmen; Auslegung ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 IV; ; StPO § 100 a; ; StPO § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 IV; StPO § 100 a; StPO § 163
    Observation; Telefonüberwachung; Rechtswidrigkeit; Anordnung; Vollziehung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 IV ; StPO § 100 a ; StPO § 163
    Observation; Telefonüberwachung; Rechtswidrigkeit; Anordnung; Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 44
  • StV 2006, 122
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04

    Grundrecht auf effektiven, lückenlosen Rechtsschutz (Anspruch auf wirksame und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
    Es kann dahinstehen, ob dies bereits aus § 305 S. 2 StPO bzw. aus dem Umstand folgt (in diese Richtung BVerfG, NJW 2005, 1855, 1856 f.), dass das Hauptverfahren nur der Feststellung von Tat und Schuld dient, die vorliegenden Beschwerdeverfahren hingegen der Überprüfung der mit der Anordnung der längerfristigen Observation und der Telefonüberwachung verbundenen Grundrechtseingriffen ("Trennungsprinzip").

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt NJW 2005, 1855) und des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGHSt 44, 265; 45, 183), welcher der Senat in ständiger Rechsprechung folgt (vgl. z.B. Senat, NStZ-RR 2003, 175), kann in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe durch richterliche Ermittlungsanordnungen der Betroffene auch nach Vollzug der Anordnung und nach damit eingetretener Erledigung Beschwerde einlegen, wenn sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verlauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren nicht erlangen kann.

    Wurde eine derartige Maßnahme durch die Ermittlungsbehörden angeordnet, steht dem Betroffenen entsprechend § 98 II 2 StPO die richterliche Überprüfung einschließlich des Beschwerdeverfahrens (vgl. zuletzt BVerfG, NJW 2005, 1855) offen.

    Diese nachträgliche Kontrolle gilt für Telefonüberwachungen gem. § 100a StPO (vgl. BVerfG) ebenso wie für die - gleichermaßen während ihres Vollzugs dem Betroffenen typischerweise unbekannt bleibende - Anordnung der längerfristigen Observation gem. § 163f StPO (vgl. Meyer-Goßner, § § 163f Rn 9; vor § 296a Rn 18a; Schoreit/Wache, § 163f Rn 34; Wolter, in: SK-StPO, § 163f Rn 21; Krehl, in: HK-StPO, 3. Aufl., § 163f Rn 21; zweifelnd Rieß, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 163 f Rn 21, seine Argumentation ist aber überholt durch das in BVerfG, NJW 2005, 1855 konstatierte, oben dargelegte "Trennungsprinzip").

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt NJW 2005, 1855) und des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGHSt 44, 265; 45, 183), welcher der Senat in ständiger Rechsprechung folgt (vgl. z.B. Senat, NStZ-RR 2003, 175), kann in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe durch richterliche Ermittlungsanordnungen der Betroffene auch nach Vollzug der Anordnung und nach damit eingetretener Erledigung Beschwerde einlegen, wenn sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verlauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren nicht erlangen kann.

    Dies hat der Bundesgerichtshof (NStZ 1999, 200, 202) u.a. aus § 100d VI StPO a.F. gefolgert, der eine entsprechende Regelung für den Rechtsschutz gegen eine erledigte Maßnahme nach § 100c I Nr. 3 StPO a.F. (Einsatz technischer Mittel in einer Wohnung) enthielt.

    Auch der BGH hat in seinen Entscheidungen vom 7.12.1998 (BGHSt 44, 265 = NStZ 1999, 200, 202) und vom 25.8.1999 (BGHSt 45, 183 = NJW 1999, 3499) nicht etwa § 100d VI StPO a.F. analog angewandt, sondern lediglich die darin enthaltene Zuständigkeitsregelung als Beleg für eine gesetzgeberische Umsetzung des von der Rechtsprechung entwickelten Prinzips der Konzentration der Entscheidungszuständigkeit über erledigte Ermittlungsmaßnahmen mit Grundrechtsrelevanz angesehen.

  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt NJW 2005, 1855) und des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGHSt 44, 265; 45, 183), welcher der Senat in ständiger Rechsprechung folgt (vgl. z.B. Senat, NStZ-RR 2003, 175), kann in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe durch richterliche Ermittlungsanordnungen der Betroffene auch nach Vollzug der Anordnung und nach damit eingetretener Erledigung Beschwerde einlegen, wenn sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verlauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren nicht erlangen kann.

    Auch der BGH hat in seinen Entscheidungen vom 7.12.1998 (BGHSt 44, 265 = NStZ 1999, 200, 202) und vom 25.8.1999 (BGHSt 45, 183 = NJW 1999, 3499) nicht etwa § 100d VI StPO a.F. analog angewandt, sondern lediglich die darin enthaltene Zuständigkeitsregelung als Beleg für eine gesetzgeberische Umsetzung des von der Rechtsprechung entwickelten Prinzips der Konzentration der Entscheidungszuständigkeit über erledigte Ermittlungsmaßnahmen mit Grundrechtsrelevanz angesehen.

  • BVerfG, 27.05.1993 - 2 BvR 744/93

    Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft und Effektivität des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
    Der Senat erlaubt sich in diesem Zusammenhang abschließend den Hinweis, dass Art. 19 IV GG nicht sofortigen Rechtsschutz fordert, sondern nur Rechtsschutz in angemessener Zeit (vgl. BVerfG, NJW 1985, 1019; StV 1994, 1, 465).
  • BGH, 01.02.1980 - StB 3/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
    Diese Grundsätze entsprechen einer lang andauernden Tradition in der Rechtsprechung namentlich des Bundesgerichtshofs (BGHSt 27, 253; 29, 200; OLG Karlsruhe, wistra 1998, 76), die - entgegen der Ansicht der Kammer - nicht etwa auf das Haftrecht beschränkt ist (vgl. etwa Meyer-Goßner, § 162 Rn 19; Rieß, in: Löwe/Rosenberg, § 162 Rn 52; OLG Karlsruhe, Justiz 1998, 130; Senat, Beschl. v. 27.11.2001 - 3 Ws 1049/01).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.1997 - 2 Ws 174/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
    Diese Grundsätze entsprechen einer lang andauernden Tradition in der Rechtsprechung namentlich des Bundesgerichtshofs (BGHSt 27, 253; 29, 200; OLG Karlsruhe, wistra 1998, 76), die - entgegen der Ansicht der Kammer - nicht etwa auf das Haftrecht beschränkt ist (vgl. etwa Meyer-Goßner, § 162 Rn 19; Rieß, in: Löwe/Rosenberg, § 162 Rn 52; OLG Karlsruhe, Justiz 1998, 130; Senat, Beschl. v. 27.11.2001 - 3 Ws 1049/01).
  • BVerfG, 28.12.1984 - 2 BvR 1541/84

    Ablehnung der Akteneinsicht durch Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
    Der Senat erlaubt sich in diesem Zusammenhang abschließend den Hinweis, dass Art. 19 IV GG nicht sofortigen Rechtsschutz fordert, sondern nur Rechtsschutz in angemessener Zeit (vgl. BVerfG, NJW 1985, 1019; StV 1994, 1, 465).
  • OLG Frankfurt, 22.10.1982 - 1 Ws 266/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
    Vielmehr war die Entscheidung aufzuheben und die Sache an die Kammer zurückzuverweisen (vgl. Senat, NStZ 1983, 426 - st. Rspr.; Meyer-Goßner, § 309 Rn 9 mwN).
  • BGH, 15.09.1977 - StB 196/77

    Beschwerden gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
    Diese Grundsätze entsprechen einer lang andauernden Tradition in der Rechtsprechung namentlich des Bundesgerichtshofs (BGHSt 27, 253; 29, 200; OLG Karlsruhe, wistra 1998, 76), die - entgegen der Ansicht der Kammer - nicht etwa auf das Haftrecht beschränkt ist (vgl. etwa Meyer-Goßner, § 162 Rn 19; Rieß, in: Löwe/Rosenberg, § 162 Rn 52; OLG Karlsruhe, Justiz 1998, 130; Senat, Beschl. v. 27.11.2001 - 3 Ws 1049/01).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 3 Ws 301/03

    Rechtsmittel gegen eine erledigte Ermittlungsmaßnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt NJW 2005, 1855) und des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGHSt 44, 265; 45, 183), welcher der Senat in ständiger Rechsprechung folgt (vgl. z.B. Senat, NStZ-RR 2003, 175), kann in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe durch richterliche Ermittlungsanordnungen der Betroffene auch nach Vollzug der Anordnung und nach damit eingetretener Erledigung Beschwerde einlegen, wenn sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verlauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren nicht erlangen kann.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • OLG Hamburg, 20.01.1999 - 1 VAs 3/98

    Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung

  • KG, 04.03.1999 - 4 VAs 42/97
  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07

    Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des

    Weitergehend soll die Dokumentationspflicht eine verlässliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der längerfristigen Observationen im Hauptsache- und Rechtsmittelverfahren gewährleisten, wo die Rechtmäßigkeit der Maßnahme für die Verwertbarkeit der aus ihr gewonnenen Erkenntnisse Bedeutung erlangt (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - 3 Ws 972/05 + 1021/05 -, NStZ-RR 2006, S. 44 ; Walther, in: Anwaltkommentar zur StPO 2007, § 163f Rn. 13; Krehl, a.a.O., § 163f Rn. 6; Schoreit, a.a.O., § 163f Rn. 26; Rieß, a.a.O., § 163f Rn. 17; Meyer-Goßner, a.a.O., § 163f Rn. 8; Wolter, a.a.O., § 163f Rn. 13 ).
  • BGH, 08.10.2008 - StB 12/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    Auch wenn eine Entscheidung des Anordnungs- bzw. Beschwerdegerichts über die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Maßnahme sowie der Art und Weise ihres Vollzuges keine Entscheidung über die Verwertbarkeit der hierdurch gewonnenen Beweismittel beinhaltet (OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 44, 45; Nack in KK 6. Aufl. § 101 Rdn. 35; Nöding StraFo 2007, 456, 463) und für das im Hauptverfahren erkennende Gericht auch nicht präjudizierend ist (BTDrucks. 16/5846 S. 62; Meyer-Goßner aaO § 101 Rdn. 25; Nack aaO § 101 Rdn. 35; Eisenberg aaO Rdn. 2535), soll der Gefahr divergierender Entscheidungen dadurch begegnet werden, dass dieses über den Antrag nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO in der das Verfahren abschließenden Entscheidung einheitlich befindet.

    Der dem § 162 StPO zu entnehmende allgemeine Rechtsgedanke, dass mit Anklageerhebung jedwede Kompetenz des Ermittlungsrichters beendet ist und diese auf das erkennende Gericht übergeht (OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 44, 45; Erb in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 162 Rdn. 52, 52a; Griesbaum in KK 6. Aufl. § 162 Rdn. 20), hat in § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO eine spezialgesetzliche Konkretisierung erfahren.

    Daher hat nunmehr das erkennende Gericht zu entscheiden (siehe auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 44, 45; Meyer-Goßner aaO § 162 Rdn. 19).

  • BGH, 08.10.2008 - StB 13/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    Auch wenn eine Entscheidung des Anordnungs- bzw. Beschwerdegerichts über die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Maßnahme sowie der Art und Weise ihres Vollzuges keine Entscheidung über die Verwertbarkeit der hierdurch gewonnenen Beweismittel beinhaltet (OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 44, 45; Nack in KK 6. Aufl. § 101 Rdn. 35; Nöding StraFo 2007, 456, 463) und für das im Hauptverfahren erkennende Gericht auch nicht präjudizierend ist (BTDrucks. 16/5846 S. 62; Meyer-Goßner aaO § 101 Rdn. 25; Nack aaO § 101 Rdn. 35; Eisenberg aaO Rdn. 2535), soll der Gefahr divergierender Entscheidungen dadurch begegnet werden, dass dieses über den Antrag nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO in der das Verfahren abschließenden Entscheidung einheitlich befindet.

    Der dem § 162 StPO zu entnehmende allgemeine Rechtsgedanke, dass mit Anklageerhebung jedwede Kompetenz des Ermittlungsrichters beendet ist und diese auf das erkennende Gericht übergeht (OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 44, 45; Erb in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 162 Rdn. 52, 52a; Griesbaum in KK 6. Aufl. § 162 Rdn. 20), hat in § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO eine spezialgesetzliche Konkretisierung erfahren.

    Daher hat nunmehr das erkennende Gericht zu entscheiden (siehe auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 44, 45; Meyer-Goßner aaO § 162 Rdn. 19).

  • BGH, 08.10.2008 - StB 15/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    Auch wenn eine Entscheidung des Anordnungs- bzw. Beschwerdegerichts über die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Maßnahme sowie der Art und Weise ihres Vollzuges keine Entscheidung über die Verwertbarkeit der hierdurch gewonnenen Beweismittel beinhaltet (OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 44, 45; Nack in KK 6. Aufl. § 101 Rdn. 35; Nöding StraFo 2007, 456, 463) und für das im Hauptverfahren erkennende Gericht auch nicht präjudizierend ist (BTDrucks. 16/5846 S. 62; Meyer-Goßner aaO § 101 Rdn. 25; Nack aaO § 101 Rdn. 35; Eisenberg aaO Rdn. 2535), soll der Gefahr divergierender Entscheidungen dadurch begegnet werden, dass dieses über den Antrag nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO in der das Verfahren abschließenden Entscheidung einheitlich befindet.

    Der dem § 162 StPO zu entnehmende allgemeine Rechtsgedanke, dass mit Anklageerhebung jedwede Kompetenz des Ermittlungsrichters beendet ist und diese auf das erkennende Gericht übergeht (OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 44, 45; Erb in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 162 Rdn. 52, 52a; Griesbaum in KK 6. Aufl. § 162 Rdn. 20), hat in § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO eine spezialgesetzliche Konkretisierung erfahren.

    Daher hat nunmehr das erkennende Gericht zu entscheiden (siehe auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 44, 45; Meyer-Goßner aaO § 162 Rdn. 19).

  • BGH, 08.10.2008 - StB 14/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    Auch wenn eine Entscheidung des Anordnungs- bzw. Beschwerdegerichts über die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Maßnahme sowie der Art und Weise ihres Vollzuges keine Entscheidung über die Verwertbarkeit der hierdurch gewonnenen Beweismittel beinhaltet (OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 44, 45; Nack in KK 6. Aufl. § 101 Rdn. 35; Nöding StraFo 2007, 456, 463) und für das im Hauptverfahren erkennende Gericht auch nicht präjudizierend ist (BTDrucks. 16/5846 S. 62; Meyer-Goßner aaO § 101 Rdn. 25; Nack aaO § 101 Rdn. 35; Eisenberg aaO Rdn. 2535), soll der Gefahr divergierender Entscheidungen dadurch begegnet werden, dass dieses über den Antrag nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO in der das Verfahren abschließenden Entscheidung einheitlich befindet.

    Der dem § 162 StPO zu entnehmende allgemeine Rechtsgedanke, dass mit Anklageerhebung jedwede Kompetenz des Ermittlungsrichters beendet ist und diese auf das erkennende Gericht übergeht (OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 44, 45; Erb in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 162 Rdn. 52, 52a; Griesbaum in KK 6. Aufl. § 162 Rdn. 20), hat in § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO eine spezialgesetzliche Konkretisierung erfahren.

    Daher hat nunmehr das erkennende Gericht zu entscheiden (siehe auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 44, 45; Meyer-Goßner aaO § 162 Rdn. 19).

  • VG Düsseldorf, 23.03.2006 - 24 K 1020/05

    Rücknahme der während des Aufenthaltes des Ausländers in der Bundesrepublik

    Die Kläger wurden als Kinder der Kläger des Verfahrens 24 K 1021/05 am 7. Juli 1990 (P), 15. März 2000 (P1), 8. November 1996 (P2), 29. Dezember 1994 (P3), 27. Februar 1998 (P4) und 19. März 1989 (P5) in Deutschland geboren und erhielten mit Rücksicht auf den Aufenthaltsstatus ihrer Eltern als Libanesen ungeklärter Staatsangehörigkeit Aufenthaltsbefugnisse nach § 32 AuslG i.V.m. den Runderlassen des Innenministeriums NRW vom 25. Juni 1991 (I B 5/44.104/44.394) und vom 26. Juli 1991 (I B 5/44.101/44.394) am 11. März 1993 (P), 3. Juli 2000 (P1), 25. November 1996 (P2), 10. Januar 1995 (P3), 1. April 1998 (P4) und 11. März 1993 (P5) erstmals Aufenthaltsbefugnisse, zuletzt (einheitlich) am 16. Juli 2001 bis zum 15. Juli 2003.
  • LG Verden, 11.08.2010 - 7 KLs 3/10

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung von Personen und eines Pkw aufgrund kurz zuvor

    Der Umstand, dass die zugelassene Anklage derzeit vor der Kammer verhandelt wird, steht der Zulässigkeit der Anträge nicht entgegen (vgl. OLG Frankfurt vom 02.12.2005 - 3 Ws 972/05 und 3 Ws 1021/05 m.w.N.).
  • EGMR, 12.01.2021 - 50160/13

    ALBUQUERQUE FERNANDES c. PORTUGAL

    La pratique interne pertinente La jurisprudence de la section du contentieux de la Cour suprême portugaise 39. Selon sa jurisprudence constante, la section du contentieux de la Cour suprême ne joue qu'un rôle de contrôle de la légalité dans les affaires portant sur le contrôle des décisions adoptées par le CSM (voir, par exemple, l'arrêt rendu le 29 mai 2006 dans la procédure no 757/06, l'arrêt rendu le 7 février 2007 dans la procédure no 4115/05, l'arrêt rendu le 19 septembre 2007 dans la procédure no 1021/05, l'arrêt rendu le 10 juillet 2008 dans la procédure no 4265/07 et l'arrêt rendu le 17 décembre 2009 dans la procédure no 365/09.9YFLSB).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2005 - 1 StR 320/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5829
BGH, 25.10.2005 - 1 StR 320/05 (https://dejure.org/2005,5829)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2005 - 1 StR 320/05 (https://dejure.org/2005,5829)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 320/05 (https://dejure.org/2005,5829)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 354 Abs. 1, Abs. 1a, Abs. 1b StPO
    Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf effektive Verteidigung; rechtliches Gehör; Recht auf einen gesetzlichen Richter); Rechtsweggarantie; Aufrechterhaltung der Gesamtfreiheitsstrafe gemäß § 354 Abs. 1, Abs. 1a, Abs. 1b StPO in zumindest analoger Anwendung (Anwendung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Grenzwertunterschreitung des Wirkstoffgehalts eines Heroingemisches

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 nF; ; StPO § 354 Abs. 1a nF; ; StPO § 354 Abs. 1b nF

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 § 29a § 30
    Grenzwert zur nicht geringen Menge bei Heroin bzw. Heroingemisch

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 44 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 320/05
    Ausgehend von einem Wirkstoffgehalt von 7 % und einer Gesamtmenge von 20 Gramm Heroingemisch bleibt der Wirkstoffgehalt von 1, 4 Gramm Heroinhydrochlorid in diesem Fall unterhalb des Grenzwerts von 1, 5 Gramm Heroinhydrochlorid, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge rechtfertigt (vgl. BGHSt 32, 162).
  • BGH, 08.12.2004 - 1 StR 483/04

    Gesetzlicher Richter: eigene Sachentscheidung bei nicht rechtsfehlerfreiem

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 320/05
    Angesichts von Zahl und Gewicht der verbleibenden Taten, den für sie ausgeworfenen Einzelstrafen und aller sonstiger im angefochtenen Urteil getroffener für die Strafzumessung bedeutsamer Feststellungen hält der Senat trotz des eingestellten Falles die Gesamtstrafe für angemessen (vgl. auch BGH NJW 2005, 912 = StV 2005, 118 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Eine Entscheidung des Tatgerichts sei nur dann veranlasst, wenn es für die Strafzumessung in besonderem Maße auf den persönlichen Eindruck vom Angeklagten ankomme (BGH, a.a.O.) oder wenn zu erwarten sei, dass eine zweite tatrichterliche Hauptverhandlung neue, für den Angeklagten günstige Erkenntnisse erbringen werde (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 320/05 -, www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen, ohne Gründe abgedruckt in NStZ-RR 2006, S. 44).
  • BGH, 07.03.2007 - 1 StR 301/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt bei einem durch türkische Scheinfirmen

    Auch angesichts von Zahl und Gewicht der verbleibenden 129 Taten, der Höhe der für sie verhängten Einzelstrafen und aller sonstiger im angefochtenen Urteil getroffener für die Strafzumessung bedeutsamer Feststellungen hält der Senat die verhängte Gesamtstrafe jedenfalls für angemessen (§ 354 Abs. 1a StPO; vgl. BGH StV 2005, 118; NStZ-RR 2006, 44; Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 StR 445/05).
  • BGH, 07.03.2007 - 1 StR 646/06

    Recht auf ein faires Verfahren und Konfrontationsrecht (audiovisuelle Vernehmung

    Angesichts von Zahl und Gewicht der verbleibenden Taten, den für sie ausgeworfenen Einzelstrafen und aller sonstiger im angefochtenen Urteil getroffener für die Strafzumessung bedeutsamer Feststellungen hält der Senat trotz des eingestellten Falles die zweite Gesamtstrafe für angemessen (vgl. auch BGH NStZ-RR 2006, 44; BGH NJW 2005, 912 = StV 2005, 118 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 70/18

    Eigene Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts bei rechtsfehlerhafter

    Der 2 Senat kann daher gemäß § 354 Absatz 1a, § 354 Absatz 1b S. 3 StPO von einer Aufhebung der Gesamtstrafe absehen (BGH NStZ-RR 2006, 44; Senat Beschl. vom 9. November 2004 - 3 StR 382/04).'.
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