Weitere Entscheidungen unten: OLG Nürnberg, 30.08.2006 | KG, 24.03.2006

Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5302
BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06 (https://dejure.org/2006,5302)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2006 - 3 StR 238/06 (https://dejure.org/2006,5302)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2006 - 3 StR 238/06 (https://dejure.org/2006,5302)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 16
  • StV 2006, 694
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 218/90

    Unterlassene Feststellung einer erpresserischen Absicht

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06
    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muss in dem Bedrohten die Vorstellung geweckt werden, dass der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; Senat, StV 1996, 482; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 18.01.1955 - 2 StR 284/54

    uneheliches Kind - Schweigegeld - §§ 253, 263 StGB, Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06
    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muss in dem Bedrohten die Vorstellung geweckt werden, dass der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; Senat, StV 1996, 482; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96

    Weitergeleitetes Schutzgeld - §§ 263, 253 StGB, Abgrenzung Erpressung - Betrug,

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06
    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muss in dem Bedrohten die Vorstellung geweckt werden, dass der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; Senat, StV 1996, 482; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Soll das Übel von einem Dritten verwirklicht werden, muss er also die Vorstellung erwecken wollen, er könne den Dritten in der angekündigten Richtung beeinflussen und wolle dies für den Fall der Verweigerung des verlangten Verhaltens auch tun (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693; Träger/Altvater in LK-StGB, 11. Aufl., § 240 Rn. 56; insoweit vergleichbar zur Erpressung BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 238/06, NStZ-RR 2007, 16; Urteil vom 18. Januar 1955 - 2 StR 284/54, BGHSt 7, 197, 198 jew. mwN).
  • LG Aachen, 10.11.2016 - 67 KLs 17/16

    Androhung von Schlägen zur Erhaltung der Beute nach der Wegnahme von Bargeld und

    Eine Drohung im Sinne dieser Vorschrift ist in Fällen, in denen das in Aussicht gestellte Übel nicht durch den Drohenden selbst, sondern durch Dritte verwirklicht werden soll, dann gegeben, wenn der Drohende in dem Bedrohten die Vorstellung weckt, dass er den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und dies - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (vgl. BGH, Beschluss vom 17.08.2006, 3 StR 2238/06, NStZ-RR 2007, S. 16).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 94/06   

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https://dejure.org/2006,17024
OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 94/06 (https://dejure.org/2006,17024)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 94/06 (https://dejure.org/2006,17024)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. August 2006 - 2 St OLG Ss 94/06 (https://dejure.org/2006,17024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der "unechten Urkunde" im Sinne des § 267 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei fotografischer Reproduktion der Originalurkunde mittels Farbkopierer; "Gebrauchen" einer unechten Urkunde im Sinne von § 267 Abs. 1 Alt. 3 StGB; Definition der "lückenhaften Beweiswürdigung"

  • Judicialis

    StGB § 267 Abs. 1; ; StPO § 261

  • rechtsportal.de

    StGB § 267 Abs. 1; StPO § 261

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 16 (Ls.)
  • StV 2007, 133
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.02.1988 - RReg. 5 St 251/87
    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 94/06
    Eine unechte Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB liegt auch nach einer fotografischen Reproduktion des Originals mittels Farbkopierer (hier: Kopie eines Privatrezeptes zum Zwecke der Vorlage in der Apotheke als Originalrezept) vor (im Anschluss an BayObLGSt 1988, 30).

    Ein solcher Anschein besteht schon dann, wenn die Reproduktion einer Originalurkunde soweit ähnlich ist, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht auszuschließen ist (BayObLGSt 1988, 30; Tröndle / Fischer a.a.O.).

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 94/06
    Das kann ausnahmsweise aber dann nicht gelten, wenn sich die Schlussfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht begründen (BGH NStZ 1981, 33).
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Rechtsprechung
   KG, 24.03.2006 - 1 AR 323/06 - 4 Ws 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,38427
KG, 24.03.2006 - 1 AR 323/06 - 4 Ws 52/06 (https://dejure.org/2006,38427)
KG, Entscheidung vom 24.03.2006 - 1 AR 323/06 - 4 Ws 52/06 (https://dejure.org/2006,38427)
KG, Entscheidung vom 24. März 2006 - 1 AR 323/06 - 4 Ws 52/06 (https://dejure.org/2006,38427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anwendung des deutschen Strafrechts auf Auslandstaten; Begriff des Taterfolgs i.S.d. § 9 Abs. 1 Alt. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Haftgrund der Fluchtgefahr

  • Judicialis

    StGB § 7 Abs. 1; ; StGB § 9 Abs. 1 dritte Alternative

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf im Ausland begangene Hehlerei

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3016
  • NStZ-RR 2007, 16
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus KG, 24.03.2006 - 4 Ws 52/06
    Nach dem Sinn und Zweck des § 9 StGB soll deutsches Strafrecht - auch bei Vornahme der Tathandlung im Ausland - Anwendung finden, sofern es im Inland zu der Schädigung von Rechtsgütern oder zu Gefährdungen kommt, deren Vermeidung Zweck der jeweiligen Strafvorschrift ist (vgl. BGHSt 46, 212, 220; KG NJW 1999, 3500, 3502; OLG Stuttgart NStZ 2004, 402, 403; Gribbohm in Leipziger Kommentar, StGB 11. Aufl., § 9 Rdnr. 24; Ambos/Ruegenberg in Münchner Kommentar, StGB, § 9 Rdnrn. 16, 19; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl., § 9 Rdnr. 6; Hoyer in Systematischer Kommentar, StGB, § 9 Rdnrn. 6 f; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl., § 9 Rdnr. 4; Sieber NJW 1999, 2065, 2066 f).

    Dabei ist das Merkmal "zum Tatbestand gehörender Erfolg" nicht ausgehend von der Begriffsbildung der allgemeinen Tatbestandslehre zu ermitteln (vgl. BGHSt 46, 212, 220, 222).

  • OLG Stuttgart, 30.10.2003 - 1 Ws 288/03

    Räumliche Geltung des Strafgesetzbuches: Anwendung auf Auslandstaten gegen

    Auszug aus KG, 24.03.2006 - 4 Ws 52/06
    Nach dem Sinn und Zweck des § 9 StGB soll deutsches Strafrecht - auch bei Vornahme der Tathandlung im Ausland - Anwendung finden, sofern es im Inland zu der Schädigung von Rechtsgütern oder zu Gefährdungen kommt, deren Vermeidung Zweck der jeweiligen Strafvorschrift ist (vgl. BGHSt 46, 212, 220; KG NJW 1999, 3500, 3502; OLG Stuttgart NStZ 2004, 402, 403; Gribbohm in Leipziger Kommentar, StGB 11. Aufl., § 9 Rdnr. 24; Ambos/Ruegenberg in Münchner Kommentar, StGB, § 9 Rdnrn. 16, 19; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl., § 9 Rdnr. 6; Hoyer in Systematischer Kommentar, StGB, § 9 Rdnrn. 6 f; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl., § 9 Rdnr. 4; Sieber NJW 1999, 2065, 2066 f).
  • OLG München, 17.04.1990 - 2 Ws 339/90
    Auszug aus KG, 24.03.2006 - 4 Ws 52/06
    Bloße faktische Wirkungen und solche Tatwirkungen, die für die Verwirklichung des Tatbestandes nicht oder nicht mehr erheblich sind und somit aus der Deliktsbeschreibung herausfallen, begründen keinen Tatort (vgl. KG aaO 3502; OLG Köln NStZ 2000, 39, 40; OLG München StV 1991, 504, 505; Gribbohm in Leipziger Kommentar aaO § 9 Rdnr. 19; Ambos/Ruegenberg in Münchner Kommentar aaO § 9 Rdnr. 16; Eser in Schönke/Schröder aaO § 9 Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 27.04.1999 - Ss 118/99
    Auszug aus KG, 24.03.2006 - 4 Ws 52/06
    Bloße faktische Wirkungen und solche Tatwirkungen, die für die Verwirklichung des Tatbestandes nicht oder nicht mehr erheblich sind und somit aus der Deliktsbeschreibung herausfallen, begründen keinen Tatort (vgl. KG aaO 3502; OLG Köln NStZ 2000, 39, 40; OLG München StV 1991, 504, 505; Gribbohm in Leipziger Kommentar aaO § 9 Rdnr. 19; Ambos/Ruegenberg in Münchner Kommentar aaO § 9 Rdnr. 16; Eser in Schönke/Schröder aaO § 9 Rdnr. 6).
  • KG, 16.03.1999 - 1 Ss 7/98

    im deutschen Fernsehen übertragener Hitlergruß im polnischen Fußballstadion - §

    Auszug aus KG, 24.03.2006 - 4 Ws 52/06
    Nach dem Sinn und Zweck des § 9 StGB soll deutsches Strafrecht - auch bei Vornahme der Tathandlung im Ausland - Anwendung finden, sofern es im Inland zu der Schädigung von Rechtsgütern oder zu Gefährdungen kommt, deren Vermeidung Zweck der jeweiligen Strafvorschrift ist (vgl. BGHSt 46, 212, 220; KG NJW 1999, 3500, 3502; OLG Stuttgart NStZ 2004, 402, 403; Gribbohm in Leipziger Kommentar, StGB 11. Aufl., § 9 Rdnr. 24; Ambos/Ruegenberg in Münchner Kommentar, StGB, § 9 Rdnrn. 16, 19; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl., § 9 Rdnr. 6; Hoyer in Systematischer Kommentar, StGB, § 9 Rdnrn. 6 f; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl., § 9 Rdnr. 4; Sieber NJW 1999, 2065, 2066 f).
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