Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.02.2007

Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4754
BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06 (https://dejure.org/2007,4754)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2007 - 4 StR 598/06 (https://dejure.org/2007,4754)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 4 StR 598/06 (https://dejure.org/2007,4754)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 315c StGB; § 315b StGB; § 316 StGB
    Mord (gemeingefährliche Mittel: Einsatz eines PKW); Straßenverkehrsgefährdung (Ursachenzusammenhang hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit) und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer gefährlicher Eingriff); vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Mordmerkmals der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln im Fall des gezielten Einsatzes eines Pkws zum Zwecke der Selbsttötung und Fremdtötung; Maßgeblichkeit der Eignung eines objektiv nicht gemeingefährlichen Mittels zur Gefährdung Dritter in der konkreten ...

  • blutalkohol PDF, S. 354

    Ermittlung der Tatzeit-BAK, Konkurrenzverhältnis §§ 315b, 315c Abs. 1 Nr. 1 a StGB und Pkw als gemeingefährliches Mittel i. S. d. § 211 StGB

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 315 b; ; StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a; ; StGB § 316 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2 § 315 c Abs. 1 Nr. 1
    Gemeingefährlichkeit eines Pkws; Gefährdung des Straßenverkehrs bei Tötung mittels Pkw

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Keine Kausalität

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 330
  • NStZ-RR 2007, 174
  • NZV 2007, 371
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06
    Bereits dieser Rechtsfehler, der sich nur auf die Verurteilung wegen versuchten Mordes bezieht, zwingt zur Aufhebung des Schuldspruchs insgesamt, mithin auch wegen der weiteren tateinheitlich begangenen Taten (vgl. BGHR StPO § 353, Aufhebung 1).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06
    Maßgeblich ist dann jedoch die Eignung des Mittels zur Gefährdung Dritter in der konkreten Situation (vgl. BGHSt 38, 353, 354; BGHR StGB § 211 Abs. 2, gemeingefährliches Mittel 2).
  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06
    Dass die für die Trunkenheitsfahrt auf der Grundlage der entnommenen Blutprobe ermittelte Tatzeitblutalkoholkonzentration (2,97 ?) auf einer fehlerhaften Berechnung beruht, da das Landgericht ersichtlich übersehen hat, dass insoweit die ersten zwei Stunden nach Trinkende (Fahrtantritt) grundsätzlich von der Rückrechnung auszunehmen sind (vgl. BGHSt 25, 246; BGH, Beschluss vom 25. September 2006- 4 StR 322/06 m.w.N.), beschwert den Angeklagten im Ergebnis nicht.
  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit (Ursächlichkeit für die Gefährdung im Sinne des

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06
    Eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs kommt deshalb neben dem vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 b StGB nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 108, 109).
  • BGH, 25.09.2006 - 4 StR 322/06

    Rückrechnung auf die Tatzeit-BAK

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06
    Dass die für die Trunkenheitsfahrt auf der Grundlage der entnommenen Blutprobe ermittelte Tatzeitblutalkoholkonzentration (2,97 ?) auf einer fehlerhaften Berechnung beruht, da das Landgericht ersichtlich übersehen hat, dass insoweit die ersten zwei Stunden nach Trinkende (Fahrtantritt) grundsätzlich von der Rückrechnung auszunehmen sind (vgl. BGHSt 25, 246; BGH, Beschluss vom 25. September 2006- 4 StR 322/06 m.w.N.), beschwert den Angeklagten im Ergebnis nicht.
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Lässt der Unfallverlauf es als möglich erscheinen, dass eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer von vornherein ausgeschlossen war, weil sich das Unfallereignis nur außerhalb des Gefahrenbereichs Dritter zutragen konnte, so ist das Mordmerkmal nicht erfüllt (BGH, Beschluss vom 16.01.2007 - 4 StR 598/06 -, NStZ-RR 2007, 174).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB kommt daher nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Januar 2007 - 4 StR 598/06, NStZ 2007, 330 mwN).
  • LG Kleve, 17.02.2020 - 140 Ks 6/19

    Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen; verbotenes Kraftfahrzeugrennen

    Denn "gemeingefährliche Mittel" liegen vor, wenn der Täter Mittel anwendet, die in der konkreten Tatsituation Leib oder Leben einer unbestimmten Vielzahl von Menschen gefährden, sofern der Täter die Gefahr nicht beherrscht; vgl. BGHSt 34, 13, 14; 38, 353, 354; BGH NStZ 2019, 607, 608. Für die Gemeingefährlichkeit ist nicht auf die abstrakte Wirkung, sondern die Eignung zur Gefährdung Dritter in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters abzustellen. Ein PKW ist nicht an sich ein gemeingefährliches Mittel (BGH NStZ 2007, 330).

    Zwar ist die Verursachung einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben Dritter nicht erforderlich, sondern die Eignung der Tötungshandlung zur Gefährdung einer unbestimmten Zahl von Menschen in der konkreten Situation ist ausreichend (BGHSt 38, 353, 354 und BGH NStZ 2007, 330).

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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7029
BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06 (https://dejure.org/2007,7029)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2007 - 4 StR 467/06 (https://dejure.org/2007,7029)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 4 StR 467/06 (https://dejure.org/2007,7029)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Mordmerkmals Heimtücke bei einem Tötungsdelikt; Bewusstes Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers zu dessen Tötung; Beseitigung des Argwohns des Opfers im Hinblick auf einen möglichen Angriff durch den Täter; Möglichkeit einer Beseitigung ...

  • Judicialis

    StGB § 211 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Heimtücke trotz verbaler Auseinandersetzung und "generellem Misstrauen"; niedrige Beweggründe bei Motivbündel

  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Heimtücke trotz verbaler Auseinandersetzung und "generellem Misstrauen"; niedrige Beweggründe bei Motivbündel

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 174 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06
    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und besonders verwerflich sind (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20; BGH NStZ 2004, 34; 2006, 338, 340 m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund hält es sich im Rahmen des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 79, 80; NStZ 2006, 338, 340), dass das Landgericht die für den Angeklagten bestimmenden Motive in ihrer Gesamtheit nicht als niedrig im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB gewertet hat.

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96

    Opfer - Tötungsdelikt - Offene Auseinandersetzung - Arglosigkeit - Ende der

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06
    Erforderlich ist vielmehr für die Beseitigung der Arglosigkeit auch bei einem vorangegangenen Streit, dass das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363; 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21; BGH NStZ 2003, 146).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06
    Erforderlich ist vielmehr für die Beseitigung der Arglosigkeit auch bei einem vorangegangenen Streit, dass das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363; 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21; BGH NStZ 2003, 146).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06
    Nach der Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt, wobei auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs abzustellen ist (vgl. BGHSt 32, 382, 384).
  • BGH, 09.09.2003 - 1 StR 153/03

    Urteil im Fall der Tötung des Sohnes aufgehoben

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06
    Vor diesem Hintergrund hält es sich im Rahmen des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 79, 80; NStZ 2006, 338, 340), dass das Landgericht die für den Angeklagten bestimmenden Motive in ihrer Gesamtheit nicht als niedrig im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB gewertet hat.
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02

    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut,

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06
    Erforderlich ist vielmehr für die Beseitigung der Arglosigkeit auch bei einem vorangegangenen Streit, dass das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363; 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21; BGH NStZ 2003, 146).
  • BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90

    Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06
    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und besonders verwerflich sind (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20; BGH NStZ 2004, 34; 2006, 338, 340 m.w.N.).
  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06
    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und besonders verwerflich sind (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20; BGH NStZ 2004, 34; 2006, 338, 340 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06
    Erforderlich ist vielmehr für die Beseitigung der Arglosigkeit auch bei einem vorangegangenen Streit, dass das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363; 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21; BGH NStZ 2003, 146).
  • BGH, 13.05.2015 - 3 StR 460/14

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Zeitpunkt; Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz

    Ein bloßer, der Tat vorausgegangener Wortwechsel, eine nur feindselige Atmosphäre oder ein generelles Misstrauen schließen die Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2007 - 4 StR 467/06, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord

    Erforderlich ist vielmehr für die Beseitigung der Arglosigkeit auch bei einem vorangegangenen Streit, dass das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2007 - 4 StR 467/06 mwN).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18

    Mord (Heimtücke: Maßstab, kein Ausschluss durch feindselige Atmosphäre im

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atomsphäre beruhende latente Angst des Opfers der Annahme von Arglosigkeit nicht entgegen, da es darauf ankommt, ob das Opfer gerade im Tatzeitpunkt weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem (nur) gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten (erheblichen) Angriff gerechnet hat (vgl. BGH, Urteile vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, NJW 1991, 1963; vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 368 f.; vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00, NStZ-RR 2001, 14; vom 22. Januar 2004 - 4 StR 319/03, NStZ-RR 2004, 234; vom 15. Februar 2007 - 4 StR 467/06, NStZ-RR 2007, 174 f. (Ls); vom 10. Februar 2010 - 2 StR 503/09, NStZ 2010, 450 f.; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338; vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; vom 11. November 2015 - 5 StR 259/15, NStZ-RR 2016, 72, 73; vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ 2018, 97, 98; Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 StR 517/10, juris).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 346/11

    Mord (niedrige Beweggründe, Heimtücke und Arglosigkeit); verminderte

    Erforderlich ist vielmehr für die Beseitigung der Arglosigkeit auch bei einem vorangegangenen Streit, dass das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2007 - 4 StR 467/06, NStZ-RR 2007, 174 mwN).
  • BGH, 06.09.2012 - 3 StR 171/12

    Mord; Heimtücke (kein automatischer Ausschluss der Arglosigkeit bei vorherigen

    Erkennt der im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer von ihm ausgehenden bloß verbalen Attacke zur Tötung seines Opfers ansetzende Täter dessen dennoch erhalten gebliebene Arglosigkeit gegenüber der Möglichkeit eines tätlichen Angriffs und nutzt er diese bewusst zur Tat aus, so handelt er heimtückisch (BGH, Urteile vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85, BGHSt 33, 363, 365; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13; vom 30. Mai 1996 - 4 StR 150/96, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21 und vom 15. Februar 2007 - 4 StR 467/06, NStZ-RR 2007, 174 nur LS).
  • LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12

    Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht

    Arglos ist ein Opfer dann, wenn es zum Zeitpunkt des Versuchsbeginns weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (BGH, Urteil vom 15.02.2007 - 4 StR 467/06, BeckRS 2007, 03789; BGH, Urteil vom 16.2.2005 - 5 StR 14/04 in NStZ-RR 2005, 310; BGH, Urteil vom 3.9.2002 - 5 StR 139/02 in NStZ 2003, 146).
  • LG Düsseldorf, 18.08.2014 - 1 Ks 6/14

    Feststellung der Schuldigkeit wegen Totschlags; Übertragung der Spuren nach der

    Erforderlich ist vielmehr für die Beseitigung der Arglosigkeit auch bei einem vorangegangenen Streit, dass das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGH Urteil vom 15. Februar 2007 - 4 StR 467/06 -).
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