Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.01.2007 - 2 VAs 7/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11021
OLG Brandenburg, 26.01.2007 - 2 VAs 7/06 (https://dejure.org/2007,11021)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2007 - 2 VAs 7/06 (https://dejure.org/2007,11021)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2007 - 2 VAs 7/06 (https://dejure.org/2007,11021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weigerung der Aushändigung einer Spielekonsole (Nintendo Game Cube) an einen Gefangenen im Jugendstrafvollzug; Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt durch den Besitz eines internetfähigen "Nintendo Game Cube"

  • OLG Brandenburg PDF
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 188
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2007 - 2 VAs 7/06
    Die Missbrauchsgefahr muss nicht in der Person des Antragstellers liegen; die Versagung ist auch gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm, ZfStrVo 1996, 119, 121 und StV 2000, 270; OLG Karlsruhe BISTVK 2/2001, 5-7; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156 f.; KG Berlin NStZ-RR 2004, 157 f.) und diesem Missbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann.
  • OLG Hamm, 24.03.1995 - 1 Vollz (Ws) 226/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2007 - 2 VAs 7/06
    Die Missbrauchsgefahr muss nicht in der Person des Antragstellers liegen; die Versagung ist auch gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm, ZfStrVo 1996, 119, 121 und StV 2000, 270; OLG Karlsruhe BISTVK 2/2001, 5-7; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156 f.; KG Berlin NStZ-RR 2004, 157 f.) und diesem Missbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann.
  • OLG Frankfurt, 12.02.1999 - 3 Ws 1108/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2007 - 2 VAs 7/06
    Die Missbrauchsgefahr muss nicht in der Person des Antragstellers liegen; die Versagung ist auch gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm, ZfStrVo 1996, 119, 121 und StV 2000, 270; OLG Karlsruhe BISTVK 2/2001, 5-7; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156 f.; KG Berlin NStZ-RR 2004, 157 f.) und diesem Missbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann.
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2007 - 2 VAs 7/06
    Diese auf die generell-abstrakte Gefährlichkeit eines Gegenstands abstellende Betrachtung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG NJW 2003, 2447; NStZ 1994, 453).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2007 - 2 VAs 7/06
    Diese auf die generell-abstrakte Gefährlichkeit eines Gegenstands abstellende Betrachtung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG NJW 2003, 2447; NStZ 1994, 453).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2007 - 2 VAs 7/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1673/04 und 2 BvR 2402/04 -, NStZ 2007 S. 41 f., herausgestellt, dass staatliche Eingriffe in Grundrechte einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.
  • OLG Brandenburg, 26.01.2007 - 2 Ws (Vollz) 103/06
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2007 - 2 VAs 7/06
    c) Die Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt durch den Besitz des "Nintendo Game Cube" folgt - worauf sich die Antragsgegnerin in anderer Sache berufen hat, vgl. Senat vom 26. Januar 2007 - 2 Ws (Vollz) 103/06 - jedenfalls aus der Internetfähigkeit der Spielkonsole.
  • OLG Nürnberg, 04.07.2016 - 2 Ws 681/15

    The Walking Dead - Sicherungsverwahrung

    Dies zugrunde gelegt ist festzustellen, dass Filme mit der FSK-Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" jedenfalls nicht zu den Gegenständen gehören, die die Fähigkeit eines Sicherungsverwahrten, nach seiner Entlassung in Freiheit ein gesetzmäßiges Leben zu führen, zu fördern geeignet sind (ebenso - zu Telespielen - KG NStZ-RR 2004, 157 f. Rdn. 10 nach juris und OLG Brandenburg NStZ-RR 2007, 188 Rdn. 11 nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 2 Ws 64/19

    Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf FSK "ab 18" Film

    Dies zugrunde gelegt ist festzustellen, dass optische Medien mit der FSK-18-Kennzeichnung jedenfalls nicht zu den Gegenständen gehören, die die Fähigkeit eines Sicherungsverwahrten, nach seiner Entlassung in Freiheit ein gesetzmäßiges Leben zu führen, zu fördern geeignet sind (ebenso OLG Nürnberg, a.a.O.; zu Telespielen - KG NStZ-RR 2004, 157 und OLG Brandenburg NStZ-RR 2007, 188).
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07

    Anspruch eines Gefangenen auf Aushändigung einer Spielkonsole "Nintendo Game

    Soweit ersichtlich, ist diese Frage bisher nur vom Brandenburgischen Oberlandesgericht (B. v. 26.01.2007 - 2 VAs 7/06 - bei juris) entschieden worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht