Rechtsprechung
BGH, 26.01.2007 - 2 ARs 2/07, 2 AR 9/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 14 StPO
Zuständigkeitsbestimmung; Zuständigkeitskonzentration bei Vollstreckung von Jugendstrafe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Übertragung der Bewährungsaufsicht vom Amtsgericht - Jugendrichter - auf die Strafvollstreckungskammer; Zuständigkeit des Jugendrichters für die Überwachung der Bewährung bei Verhängung einer Jugendstrafe
- Judicialis
StPO § 14; ; StPO § 462 a Abs. 4; ; StPO § 462 a Abs. 4 Satz 3; ; JGG § 85 Abs. 6 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 14 § 462a Abs. 4
Zuständigkeit für die Vollstreckung einer Jugendstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg - 15 StVK 1976/06
- AG Hannover, 30.11.2006 - 314a BRs 13/04
- BGH, 26.01.2007 - 2 ARs 2/07, 2 AR 9/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 190
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.06.1996 - 2 ARs 130/96
Jugendstrafe - Bewährungsüberwachung - Zuständigkeit des Aussetzungsgericht
Auszug aus BGH, 26.01.2007 - 2 ARs 2/07
Für die Vollstreckung von Jugendstrafen bleibt bis zu deren Abschluss der Jugendrichter zuständig, auch wenn der Verurteilte zwischenzeitlich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist und diese ganz oder zum Teil verbüßt hat (BGHSt 28, 351, 353 f.; BGHR StPO § 462 a Abs. 2 Einheitsjugendstrafe 1).Der Sonderfall der Abgabe der Vollstreckung einer im Erwachsenenvollzug vollzogenen Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. 6 Satz 1 JGG, in dem ausnahmsweise die Strafvollstreckungskammer zuständig wäre (BGHR StPO § 462a Abs. 2 Einheitsjugendstrafe 1; Senatsbeschluss vom 15. Januar 1997 - 2 ARs 481/96), liegt hier nicht vor.
- BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96
Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zweier Gerichte aus unterschiedlichen …
Auszug aus BGH, 26.01.2007 - 2 ARs 2/07
Der Sonderfall der Abgabe der Vollstreckung einer im Erwachsenenvollzug vollzogenen Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. 6 Satz 1 JGG, in dem ausnahmsweise die Strafvollstreckungskammer zuständig wäre (…BGHR StPO § 462a Abs. 2 Einheitsjugendstrafe 1; Senatsbeschluss vom 15. Januar 1997 - 2 ARs 481/96), liegt hier nicht vor. - BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79
Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Widerruf der Aussetzung …
Auszug aus BGH, 26.01.2007 - 2 ARs 2/07
Für die Vollstreckung von Jugendstrafen bleibt bis zu deren Abschluss der Jugendrichter zuständig, auch wenn der Verurteilte zwischenzeitlich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist und diese ganz oder zum Teil verbüßt hat (BGHSt 28, 351, 353 f.;… BGHR StPO § 462 a Abs. 2 Einheitsjugendstrafe 1).
- OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 Ws 396/16
Heranwachsender; Widerruf; Strafaussetzung zur Bewährung; mündliche Anhörung
Die Jugendkammer war nach §§ 58 Abs. 3 S. 1, 109 Abs. 2 S. 1 JGG für die weiteren Entscheidungen, die infolge der von ihr angeordneten Aussetzung erforderlich wurden, zuständig, auch wenn gegen den Verurteilten zwischenzeitlich eine Freiheitsstrafe vollstreckt wurde; die Zuständigkeitskonzentration des § 462a Abs. 4 StPO gilt in diesem Fall nicht, sondern der Jugendrichter bleibt für sämtliche Entscheidungen betreffend die Jugendstrafe zuständig, während sich die Zuständigkeit der Stravollstreckungskammer auf die Freiheitsstrafe beschränkt (BGH, Beschluss vom 22. Juni 1977 - 2 Ars 180/77, juris und Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 ARs 2/07 (ergangen auf Vorlage des LG Oldenburg), NStZ-RR 2007, 190; OLG Rostok…, Beschluss vom 3. Juni 2003 - I Ws 167/03, juris, Rdnr. 7). - KG, 04.06.2013 - 2 Ws 224/13
Vollstreckung einer Jugendstrafe gegen einen betäubungsmittelabhängigen …
Das der gesetzlichen Regelung in § 462a Abs. 4 StPO zugrunde liegende Konzentrationsprinzip gilt im Übrigen auch sonst nicht ausnahmslos, insbesondere nicht bei der parallelen Vollstreckung von Freiheits- und Jugendstrafe gegen denselben Verurteilten ohne Vollstreckungsabgabe nach § 85 Abs. 6 Satz 1 JGG (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 190). - BGH, 26.01.2007 - 2 AR 9/07 2 ARs 2/07 2 AR 9/07.
- OLG Jena, 21.08.2020 - 1 Ws 234/20
Bewährungswiderruf in Jugendstrafsachen: Verfahren bei Abgabe der Vollstreckung …
Mit der diesbezüglich am 01.10.2014 gem. §§ 110 Abs. 1, 89a Abs. 3, 85 Abs. 6 Satz 1 JGG erfolgten Abgabe der Vollstreckung an die Staatsanwaltschaft sind gem. § 85 Abs. 6 Satz 2 JGG die Vorschriften der StPO über die Strafvollstreckung anwendbar geworden, so dass nicht nur gem. § 462a Abs. 1 StPO die Strafvollstreckungskammer anstelle des Jugendrichters für nachträgliche, die Bewährung betreffende Entscheidungen zuständig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12.06.1996, Az. 2 ARs 130/96; Beschl. v. 26.01.2007, Az.2 ARs 2/07; Senat, Beschl. v. 22.06.2005, Az. 1 Ws 219/05, bzgl. Reststrafenaussetzung, bei juris), sondern sich auch das diesbezügliche Verfahren nicht mehr nach § 58 JGG, sondern nach § 453 StPO bestimmt (vgl. Senat, Beschl. v. 03.05.2006., Az. 1 Ws 87/06, bei juris; Beschl. v. 30.10.2013, Az. 1 Ws 389/13; Beschl. v. 27.11.2014, Az. 1 Ws 505/14).
Rechtsprechung
BGH, 14.02.2007 - 2 ARs 63/07, 2 AR 31/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 462a StPO; § 56f StGB
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Befasstsein mit der Sache; konkrete Anhaltspunkte für Widerruf der Bewährung: Mitteilung nach MiStra) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf einer gewährten Aussetzung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe zur Bewährung; Begriff des "Befassens" eines Gerichts mit einer Sache
- Judicialis
- rechtsportal.de
StPO § 462 a Abs. 1
Beginn des "Befasstseins" - rechtsportal.de
StPO § 462 a Abs. 1
Beginn des "Befasstseins" - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG - 5 Ws 653/06
- LG Berlin - 543 StVK 984/06
- LG Regensburg, 10.06.2005 - StVK 176/05
- BGH, 14.02.2007 - 2 ARs 63/07, 2 AR 31/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 190
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …
Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 2 ARs 63/07
Befasst im Sinne von § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Gericht mit der Sache, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (BGHSt 26, 187, 188; 30, 189, 191). - BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75
Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts - …
- BGH, 12.08.2009 - 2 ARs 364/09
Zuständigkeit über den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der …
Denn bei dem am 16. Juli 2008 beim Landgericht Berlin eingegangenen Schreiben des Landgerichts Krefeld handelte es sich lediglich um die kommentarlose Bitte um Übersendung des Bewährungsheftes, ohne dass sich hieraus Anhaltspunkte für einen Widerruf der Strafaussetzung ergaben (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 2 ARs 63/07). - BGH, 14.02.2007 - 2 AR 31/07 2 ARs 63/07 2 AR 31/07 .