Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 02.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.02.2007 - 3 Ws 159/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9426
OLG Frankfurt, 12.02.2007 - 3 Ws 159/07 (https://dejure.org/2007,9426)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.02.2007 - 3 Ws 159/07 (https://dejure.org/2007,9426)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 3 Ws 159/07 (https://dejure.org/2007,9426)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 44 S 2 StPO, § 45 StPO
    Wiedereinsetzungsantrag: Fristversäumung aufgrund unterbliebener Belehrung

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44; StPO § 45
    Rechtsmittelbelehrung; Belehrung; Kausalität; Zusammenhang; Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsbehelf gegen eine versagte Wiedereinsetzung bei Versäumnis der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl; Ordnungsgemäße Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs bei Geltendmachung der Unkenntnis von der Rechtsmittelfrist; Erforderlichkeit eines ursächlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2712 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 206
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 09.01.1989 - 2 Ws 1/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2007 - 3 Ws 159/07
    Bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung hebt die Vermutung des § 44 S. 2 StPO nach herrschender Auffassung - verfassungsrechtlich unbedenklich (vergl. BVerfG NJW 1991, 2277) - nur das Erfordernis des fehlenden Verschuldens des Antragstellers auf; ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis ist aber auch in diesem Fall erforderlich (verg. BGH NStZ 2001, 45; OLG Düsseldorf NStZ 89, 242; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 44 Rz. 22 m.w.N).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 1996/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2007 - 3 Ws 159/07
    Bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung hebt die Vermutung des § 44 S. 2 StPO nach herrschender Auffassung - verfassungsrechtlich unbedenklich (vergl. BVerfG NJW 1991, 2277) - nur das Erfordernis des fehlenden Verschuldens des Antragstellers auf; ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis ist aber auch in diesem Fall erforderlich (verg. BGH NStZ 2001, 45; OLG Düsseldorf NStZ 89, 242; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 44 Rz. 22 m.w.N).
  • BGH, 16.08.2000 - 3 StR 339/00

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2007 - 3 Ws 159/07
    Bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung hebt die Vermutung des § 44 S. 2 StPO nach herrschender Auffassung - verfassungsrechtlich unbedenklich (vergl. BVerfG NJW 1991, 2277) - nur das Erfordernis des fehlenden Verschuldens des Antragstellers auf; ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis ist aber auch in diesem Fall erforderlich (verg. BGH NStZ 2001, 45; OLG Düsseldorf NStZ 89, 242; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 44 Rz. 22 m.w.N).
  • OLG Bamberg, 01.07.2014 - 3 Ss 84/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsfrist im Strafverfahren:

    Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis ist jedoch auch in diesem Fall erforderlich (u.a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.08.2000 - 3 StR 339/00 [bei Nack] = NStZ 2001, 45; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 242 und OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 206).

    Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis ist jedoch auch in diesem Fall erforderlich (BGH, Beschluss vom 16.08.2000 - 3 StR 339/00 [bei Nack] = NStZ 2001, 45; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 242 und NStZ 1986, 233 m. zust. Anm. Wendisch und schon MDR 1984, 71; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 206; vgl. auch Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 44 Rn. 22 und KK/ Maul StPO 7. Aufl. § 44 Rn. 36, jeweils m.w.N.).

  • OLG Köln, 26.05.2008 - 2 Ws 249/08

    Bevollmächtigung der in der Einrichtung tätigen Personen zur Entgegennahme von

    Damit wird jedoch nur das Erfordernis des fehlenden Verschuldens aufgehoben, nicht aber das eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis (vgl. Meyer-Goßner § 44 StPO Rdnr. 22, OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 206f).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 3 Ws 1055/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19914
OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 3 Ws 1055/06 (https://dejure.org/2006,19914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.11.2006 - 3 Ws 1055/06 (https://dejure.org/2006,19914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. November 2006 - 3 Ws 1055/06 (https://dejure.org/2006,19914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 StPO, § 43 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Fristwahrung durch Eingang der Rechtsmittelschrift im Gerichtspostfach

  • Judicialis

    StPO § 42; ; ZPO § 167

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustellung und Fristwahrung durch Bereitlegen einer an die Postfachanschrift des Gerichts adressierten Berufungsschrift zur Abholung im Gerichtspostfach am Tag des Fristendes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 206
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.1986 - VII ZB 20/85

    Einhaltung einer Rechtsmittelfrist durch Einsortierung der Rechtsmittelschrift in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 3 Ws 1055/06
    Dies reichte zur Fristwahrung aus, ohne dass es darauf ankommt, wann das Schriftstück durch den empfangsberechtigten Bediensteten des Amtsgerichts abgeholt wurde, oder ob noch mit einer Abholung an demselben Tage zu rechnen war (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1986 - VII ZB 20/85 = BGHR ZPO § 577 Abs. 2 Postfach 1 m.Nachw.; Greger in: Zöller, ZPO 25. Aufl. § 167 Rdn. 6; AK-Lemke §§ 42, 43 Rdn. 26; W. Schmid in Dünnebier-FS S. 114 ff.).

    Die im Hinblick auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 114, 289, 292; 142, 408) und die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH DB 1955, 214) in der Kommentarliteratur weit verbreitete Gegenauffassung (z.B. Wendisch in LR, 25. Aufl. Vor § 42 Rdn. 25; Maul in KK-StPO 5. Aufl. § 43 Rdn. 17; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. Vor § 42 Rdn. 13; Pfeiffer, StPO 5. Aufl. § 43 Rdn. 2) ist angesichts BGHR ZPO § 577 Abs. 2 Postfach 1 überholt.

  • BGH, 19.01.1955 - IV ZR 160/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 3 Ws 1055/06
    Die im Hinblick auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 114, 289, 292; 142, 408) und die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH DB 1955, 214) in der Kommentarliteratur weit verbreitete Gegenauffassung (z.B. Wendisch in LR, 25. Aufl. Vor § 42 Rdn. 25; Maul in KK-StPO 5. Aufl. § 43 Rdn. 17; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. Vor § 42 Rdn. 13; Pfeiffer, StPO 5. Aufl. § 43 Rdn. 2) ist angesichts BGHR ZPO § 577 Abs. 2 Postfach 1 überholt.
  • RG, 12.07.1926 - I 294/25

    Haftet, wer einem anderen eine Bescheinigung ausstellt und aushändigt in dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 3 Ws 1055/06
    Die im Hinblick auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 114, 289, 292; 142, 408) und die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH DB 1955, 214) in der Kommentarliteratur weit verbreitete Gegenauffassung (z.B. Wendisch in LR, 25. Aufl. Vor § 42 Rdn. 25; Maul in KK-StPO 5. Aufl. § 43 Rdn. 17; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. Vor § 42 Rdn. 13; Pfeiffer, StPO 5. Aufl. § 43 Rdn. 2) ist angesichts BGHR ZPO § 577 Abs. 2 Postfach 1 überholt.
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