Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.03.2007 - 2 Ss OWi 202/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8445
OLG Hamm, 22.03.2007 - 2 Ss OWi 202/07 (https://dejure.org/2007,8445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2007 - 2 Ss OWi 202/07 (https://dejure.org/2007,8445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2007 - 2 Ss OWi 202/07 (https://dejure.org/2007,8445)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung der Verfahrensrüge der Gewährung nur unvollständiger Akteneinsicht als Beschränkung der Verteidigung

  • Judicialis

    StPO § 344; ; StPO § 147

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344; StPO § 147
    Rechtsbeschwerde; Begründung; nicht ausreichende Akteneinsicht; Rechtsbeschwerdevortrag; formelle Rüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 37a OWi 55 Js 1263/06
  • OLG Hamm, 22.03.2007 - 2 Ss OWi 202/07

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 209 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 10.10.2003 - 3 Ss OWi 598/03

    Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Rüge der Verletzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2007 - 2 Ss OWi 202/07
    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass für die Annahme, dass die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt beschränkt worden ist (§ 338 Nr. 8 StPO i.V.m. § 79 OWiG) eine Beschränkung der Verteidigung, die nur generell abstrakt geeignet ist, die gerichtliche Entscheidung zu beeinflussen, nicht ausreicht (vgl. Senat im Beschluss vom 25. Mai 2005 in 2 Ss OWi 261/05 OLG und Senat in NJW 2004, 381 = NStZ 2004, 166 = DAR 2004, 104 = VRS 106, 54 StV 2004, 310).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 261/05

    Nichtgewährung von Akteneinsicht; Beschränkung der Verteidigung; Begründung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2007 - 2 Ss OWi 202/07
    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass für die Annahme, dass die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt beschränkt worden ist (§ 338 Nr. 8 StPO i.V.m. § 79 OWiG) eine Beschränkung der Verteidigung, die nur generell abstrakt geeignet ist, die gerichtliche Entscheidung zu beeinflussen, nicht ausreicht (vgl. Senat im Beschluss vom 25. Mai 2005 in 2 Ss OWi 261/05 OLG und Senat in NJW 2004, 381 = NStZ 2004, 166 = DAR 2004, 104 = VRS 106, 54 StV 2004, 310).
  • OLG Hamm, 10.10.2003 - 2 Ss OWi 598/03

    Akteneinsicht, während der Hauptverhandlung; Aussetzung der Hauptverhandlung;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2007 - 2 Ss OWi 202/07
    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass für die Annahme, dass die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt beschränkt worden ist (§ 338 Nr. 8 StPO i.V.m. § 79 OWiG) eine Beschränkung der Verteidigung, die nur generell abstrakt geeignet ist, die gerichtliche Entscheidung zu beeinflussen, nicht ausreicht (vgl. Senat im Beschluss vom 25. Mai 2005 in 2 Ss OWi 261/05 OLG und Senat in NJW 2004, 381 = NStZ 2004, 166 = DAR 2004, 104 = VRS 106, 54 StV 2004, 310).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.04.2007 - 3 Ws 1163/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15446
OLG Frankfurt, 23.04.2007 - 3 Ws 1163/06 (https://dejure.org/2007,15446)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.04.2007 - 3 Ws 1163/06 (https://dejure.org/2007,15446)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. April 2007 - 3 Ws 1163/06 (https://dejure.org/2007,15446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 172 Abs 2 S 1 StPO, § 172 Abs 3 StPO
    Klageerzwingung: Anforderungen an den Klageerzwingungsantrag im Hinblick an die Darlegung der Antragsfrist; Sorgfaltsanforderungen an Kraftfahrer beim Vorbeifahren an Kleinkindern

  • Judicialis

    StVO § 1; ; StVO § 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers beim Vorbeifahren an Kleinkindern; Pflicht einer Verminderung der Geschwindigkeit auf 10 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; Gesetzliche Formerfordernisse für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Begriff des ...

Verfahrensgang

  • StA Limburg - 3 Js 13078/05
  • OLG Frankfurt, 23.04.2007 - 3 Ws 1163/06

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 209 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 22.11.2004 - 1 Ws 271/04

    Klageerzwingungsantrag: Unzulässigkeit bei Zweifeln des Antragstellers an der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2007 - 3 Ws 1163/06
    Die erforderliche Sachverhaltsschilderung muss hinsichtlich des objektiven und subjektiven Tatbestandes so konkret sein, dass bei Unterstellung ihrer Richtigkeit die Erhebung der öffentlichen Klage formell und materiell gerechtfertigt ist (st. Rspr. d. Senat, Beschl. v. 26.7.2006 - 3 Ws 668/06; Beschl. v. 05.04.2004 - 3 Ws 556/0; Beschluss v. 3.3.2003 - 3 Ws 1242/02; Beschl. v. vom 28.09.2000 - 3 Ws 745/00; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 113; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 172 Rz. 27).
  • BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99

    Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2007 - 3 Ws 1163/06
    Hinreichender Verdacht bedeutet die Feststellung von Tatsachen, die nach praktischer Erfahrung zu einer Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweisen führen werden (verg. BGH StV 2001, 579 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2003 - 3 Ws 751/03

    Anforderungen an die Sachdarstellung im Klageerzwingungsantrag bei früherer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2007 - 3 Ws 1163/06
    Der Senat schließt sich unter Aufgabe der ständigen Rechtsprechung (grundlegend Senat, Beschl. v. 19.9.2002 - 3 Ws 947/02; bestätigt Senat, NStZ-RR 2003, 268) nunmehr insoweit der Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt an (vergl. NStZ-RR 2006, 311).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.09.2006 - 1 Ws 298/06   

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https://dejure.org/2006,26981
OLG Jena, 06.09.2006 - 1 Ws 298/06 (https://dejure.org/2006,26981)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.09.2006 - 1 Ws 298/06 (https://dejure.org/2006,26981)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. September 2006 - 1 Ws 298/06 (https://dejure.org/2006,26981)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 209
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.1994 - 1 Ws 271/94
    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2006 - 1 Ws 298/06
    Zweifelhaft ist bereits, ob bei Ermittlung des Berufungsziels überhaupt auf Umstände außerhalb der Rechtsmittelschriften zurückgegriffen werden kann, die in die Zeit vor Erlass des angefochtenen Urteils fallen (in diesem Sinne: OLG Düsseldorf NStZ 1994, 507, 508).
  • OLG Zweibrücken, 27.02.2009 - 1 Ws 26/09

    Nebenklage: Anfechtungsrecht des Nebenklägers; Benennung des Berufungsziels

    Auch der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 6. September 2006 -Ws 298/06 - (NStZ-RR 2007, 209) ist nicht die Rechtsauffassung zu entnehmen, dass der Nebenkläger seine Beschwer i.S.v. § 400 Abs. 1 StPO nur innerhalb der Frist des § 317 StPO geltend machen kann.
  • OLG Köln, 15.12.2010 - 2 Ws 815/10

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung des Nebenklägers

    Eine nicht näher begründete Berufung ist in der Regel unzulässig (OLG Düsseldorf NStZ 94, 507; OLG Jena NStZ-RR 07, 209; Meyer-Goßner a.a.O., Randz.
  • OLG Köln, 27.06.2011 - 2 Ws 351/11

    Unzulässigkeit eines allein auf die Änderung des Rechtsfolgenausspruchs

    Eine nicht näher begründete Berufung ist in der Regel unzulässig (OLG Düsseldorf NStZ 1994, 507 ; OLG Jena NStZ-RR 2007, 209 ; Meyer-Goßner, StPO , 53. Aufl., § 400 , Rdn. 5).
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Rechtsprechung
   KG, 18.07.2006 - 3 Ws 355/06   

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https://dejure.org/2006,25108
KG, 18.07.2006 - 3 Ws 355/06 (https://dejure.org/2006,25108)
KG, Entscheidung vom 18.07.2006 - 3 Ws 355/06 (https://dejure.org/2006,25108)
KG, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 3 Ws 355/06 (https://dejure.org/2006,25108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 209
  • StV 2006, 686
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 07.02.2000 - 1 Ss 4/00

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den nicht anwaltlich vertretenen

    Auszug aus KG, 18.07.2006 - 3 Ws 355/06
    Soweit abweichend davon die Meinung vertreten wird, für die Frage der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts komme es lediglich darauf an, ob der Angeklagte sich der Bedeutung und der Tragweite seiner Erklärung bewußt gewesen ist oder nicht (vgl. OLG Brandenburg StraFO 2001, 136), kann dem entgegengehalten werden, daß § 140 StPO nicht nur vor, sondern auch nach der Urteilsverkündung Bedeutung hat (vgl. Meyer-Goßner a.a.O., § 302 Rdn. 25 a m.N.).
  • OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 245/11

    Pflichtverteidigung: Rechtsmittelverzicht eines nicht verteidigten Angeklagten

    Der hiervon abweichenden Ansicht, in solchen Fällen setze die Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts zusätzlich besondere Umstände voraus, aufgrund derer Bedenken bestehen, dass der Angeklagte sich der Bedeutung und der Tragweite seiner Erklärung bewusst gewesen ist (OLG Hamburg, NStZ 1997, 53, 54; OLG Brandenburg, StraFo 2001, 136), ist entgegenzuhalten, dass § 140 Abs. 2 StPO nicht nur vor, sondern auch nach der Urteilsverkündung Bedeutung hat (KG, NStZ-RR 2007, 209; OLG Hamm, StV 2010, 67; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 5 Ws 91/09

    Unwirksamkeit eines mangels Beistands eines

    Der von einem Angeklagten in derartiger Weise abgegebene Rechtsmittelverzicht wird als unwirksam angesehen, weil sich der Angeklagte nicht mit einem Verteidiger beraten konnte, der ihn vor übereilten Erklärungen hätte abhalten können (vgl. Kammergericht NStZ-RR 2007, 209; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 25 a zu § 302).
  • KG, 02.05.2012 - 4 Ws 41/12

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Rechtsmittelverzicht des nicht verteidigten

    Infolge dieser gravierenden, gemessen an den Anforderungen an ein faires Verfahren nicht hinnehmbaren Einschränkung der Verteidigungsrechte des Beschwerdeführers muss sein Rechtsmittelverzicht als von Anfang an unwirksam gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 617/01 - OLG Hamm, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 Ws 91/09 - KG, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 3 Ws 355/06 -) [alle bei juris].
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