Weitere Entscheidung unten: KG, 29.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 13.02.2007 - Ss (OWi) 721/06   

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https://dejure.org/2007,8347
OLG Dresden, 13.02.2007 - Ss (OWi) 721/06 (https://dejure.org/2007,8347)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.02.2007 - Ss (OWi) 721/06 (https://dejure.org/2007,8347)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - Ss (OWi) 721/06 (https://dejure.org/2007,8347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigungsgrundlage und Rechtmäßigkeit einer einen Anleinzwang für Hunde im Gemeindegebiet anordnenden sächsische Polizeiverordnung (PolG, SN); Bußgeldtatbestand in der PolG, SN; Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit bei fehlendem ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; SächsPolG § 1 Abs. 1; ; SächsPolG § 9 Abs. 1; ; SächsPolG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hundeleine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein uneingeschränkter Anleinzwang für Hunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 216
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 08.04.2001 - 5 Ss OWi 1225/00

    Anleinpflicht für Hunde; Übermaßverbot

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2007 - Ss OWi 721/06
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass ein ordnungsbehördlich geregelter allgemeiner Leinenzwang für Hunde grundsätzlich weder gegen das höherrangige Tierschutzgesetz noch gegen das Grundrecht des Hundehalters auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verstößt (vgl. OLG Hamm, NVwZ 2002, 765 ff. m.w.N.).

    Anders als in der Entscheidung des OLG Hamm (NVwZ 2002, 765) erstreckt sich in Plauen der Leinenzwang nicht ausnahmslos auf das gesamte Gemeindegebiet.

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2007 - Ss OWi 721/06
    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 03. Juli 2002 (BVerwGE 116, 347 bis 358), in der Abgrenzung der Begriffe "abstrakte Gefahr" gegen "Gefahrenvorsorge" ausdrücklich festgehalten, dass von Hunden unzweifelhaft (abstrakte) Gefahren ausgehen, die grundsätzlich den Erlass von Verordnungen nach dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht rechtfertigen können.
  • VG Hamburg, 01.09.2003 - 5 VG 3300/00

    Nichtigkeit einer Hundeverordnung wegen Überschreitens der

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2007 - Ss OWi 721/06
    Die Auffassung, dass von freilaufenden Hunden abstrakte Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen, wird auch von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Übrigen geteilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06. Mai 2003, VBlBW 03, 354, 355; VG Hamburg, Urteil vom 01. September 2003, 5 VG 3300/2000; zuletzt: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2006, 7 C 10539/06.OVG; anderer Ansicht mit unzutreffender Begründung die vereinzelt gebliebene Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005, NdsVBl 2005, 130 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1989 - 1 S 3107/88

    Leinenzwang für Hunde

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2007 - Ss OWi 721/06
    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn er in einer abstrakt generellen Regelung atypische Besonderheiten des einzelnen Falles vernachlässigt (vgl. hierzu VGH BW NVwZ-RR 1990, 16 f.; OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 7 C 10539/06

    Hunde müssen angeleint werden

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2007 - Ss OWi 721/06
    Die Auffassung, dass von freilaufenden Hunden abstrakte Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen, wird auch von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Übrigen geteilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06. Mai 2003, VBlBW 03, 354, 355; VG Hamburg, Urteil vom 01. September 2003, 5 VG 3300/2000; zuletzt: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2006, 7 C 10539/06.OVG; anderer Ansicht mit unzutreffender Begründung die vereinzelt gebliebene Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005, NdsVBl 2005, 130 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2005 - 11 KN 38/04

    Genereller Leinenzwang auf öffentlichen Wegen einer Hundeverordnung und

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2007 - Ss OWi 721/06
    Die Auffassung, dass von freilaufenden Hunden abstrakte Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen, wird auch von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Übrigen geteilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06. Mai 2003, VBlBW 03, 354, 355; VG Hamburg, Urteil vom 01. September 2003, 5 VG 3300/2000; zuletzt: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2006, 7 C 10539/06.OVG; anderer Ansicht mit unzutreffender Begründung die vereinzelt gebliebene Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005, NdsVBl 2005, 130 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 1 S 411/03

    Ermächtigungsgrundlage für HuV BW - polizeiliche Generalklausel

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2007 - Ss OWi 721/06
    Die Auffassung, dass von freilaufenden Hunden abstrakte Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen, wird auch von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Übrigen geteilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06. Mai 2003, VBlBW 03, 354, 355; VG Hamburg, Urteil vom 01. September 2003, 5 VG 3300/2000; zuletzt: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2006, 7 C 10539/06.OVG; anderer Ansicht mit unzutreffender Begründung die vereinzelt gebliebene Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005, NdsVBl 2005, 130 ff.).
  • BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05

    Strafzumessung (Vorverhalten des Täters: konkrete Feststellungen;

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2007 - Ss OWi 721/06
    Jedoch ist dies nur zulässig, wenn es so genau mitgeteilt wird, dass dem Rechtsbeschwerdegericht die erforderliche Nachprüfung ermöglicht wird (vgl. BGH, StraFo 2005, 515).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2012 - 2 (6) SsBs 12/12

    Allgemeiner Leinenzwang für Hunde in Heidelberg

    Die Auffassung, dass von freilaufenden Hunden abstrakte Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen, wird auch im Übrigen von der obergerichtlichen Rechtsprechung ganz überwiegend geteilt (OLG Dresden NStZ-RR 2007, 216; Sächs. OVG, U. v. 18.01.2011 - 3 C 15/09, bei juris; OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 27.05.2010, bei juris.; VGH BW VBlBW 2008, 134; OVG NW, B. v. 20.12.2007 - 5 A 83/07; ThürOVG, B. v. 26.04 2007 - 3 N 699/05, bei juris, OVG Rheinland-Pfalz DÖV 2007, 82; a. A. nur NdsOVG, U v. 27.01.2005 - 11 KN 38/04, bei juris, unter unzutreffender Berufung auf das Bundesverwaltungsgericht).
  • OLG Jena, 10.01.2012 - 1 SsRs 70/11

    Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen Leinenzwang: Wirksamkeit einer

    Dies betrifft insbesondere die mit der Zulassungsrechtsbeschwerde angesprochenen Fragen der Vereinbarkeit solcher Normen mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Bestimmtheitsgebot, mit denen sich im Übrigen - für ähnliche Regelungen außerhalb Thüringens - auch schon andere Oberlandesgerichte beschäftigt haben (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.20.2010, IV-1 RBs 188/09; OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.2007, 3 Ss OWi 663/07; OLG Dresden, Beschlüsse vom 13.02.2007, Ss (OWi) 721/06, 07.02.2007, Ss (OWi) 188/06, 301/06 und 395/06; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.11.2003, 1 Ss 203/03, bei juris).
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Rechtsprechung
   KG, 29.09.2006 - (3) 1 Ss 349/05 (93/05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28391
KG, 29.09.2006 - (3) 1 Ss 349/05 (93/05) (https://dejure.org/2006,28391)
KG, Entscheidung vom 29.09.2006 - (3) 1 Ss 349/05 (93/05) (https://dejure.org/2006,28391)
KG, Entscheidung vom 29. September 2006 - (3) 1 Ss 349/05 (93/05) (https://dejure.org/2006,28391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 216
  • StV 2007, 5
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.04.1956 - 4 StR 60/56
    Auszug aus KG, 29.09.2006 - 1 Ss 349/05
    Bloßes Mitverprassen wäre nicht tatbestandsmäßig (vgl. BGHSt 9, 137).
  • OLG Köln, 17.05.1994 - 25 WF 98/94

    Prozeßkostenhilfe und Prozeßkostenvorschußpflicht - PKH, Raten

    Auszug aus KG, 29.09.2006 - 1 Ss 349/05
    Die bewirkte teilweise Einstellung des Verfahrens ist ebenso wie ein in der Rechtsmittelinstanz erzielter Teilfreispruch (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1995, 209; Rpfleger 1996, 303) kein Teilerfolg im Sinne des § 473 Abs. 4 StPO, bei dem unter Billigkeitsgesichtspunkten über eine Entlastung des Beschwerdeführers von Kosten zu befinden ist.
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1996 - 1 Ws 70/96
    Auszug aus KG, 29.09.2006 - 1 Ss 349/05
    Die bewirkte teilweise Einstellung des Verfahrens ist ebenso wie ein in der Rechtsmittelinstanz erzielter Teilfreispruch (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1995, 209; Rpfleger 1996, 303) kein Teilerfolg im Sinne des § 473 Abs. 4 StPO, bei dem unter Billigkeitsgesichtspunkten über eine Entlastung des Beschwerdeführers von Kosten zu befinden ist.
  • BayObLG, 22.10.2004 - 1St RR 150/04

    Keine Revision des Angeklagten bei ungünstiger Berufungsentscheidung nach

    Auszug aus KG, 29.09.2006 - 1 Ss 349/05
    Der Angeklagte ist in diesen Fällen darauf beschränkt, was für ihn spricht, im Berufungsverfahren geltend zu machen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22. Oktober 2004 - 1 St RR 150/04 -, bei juris; OLG Düsseldorf VRS 78, 292; OLG Schleswig SchlHA 1984, 89).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.1989 - 5 Ss 459/89
    Auszug aus KG, 29.09.2006 - 1 Ss 349/05
    Der Angeklagte ist in diesen Fällen darauf beschränkt, was für ihn spricht, im Berufungsverfahren geltend zu machen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22. Oktober 2004 - 1 St RR 150/04 -, bei juris; OLG Düsseldorf VRS 78, 292; OLG Schleswig SchlHA 1984, 89).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.1999 - 2 Ss 31/99

    Voraussetzungen einer wahlweisen Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei;

    Auszug aus KG, 29.09.2006 - 1 Ss 349/05
    Dass über die Aufhebung der Sache in dem betroffenen Umfang und die Zurückverweisung an das Berufungsgericht das Prozesshindernis kurzfristig behoben werden könnte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 304 f.), steht nicht in Aussicht.
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

    Auszug aus KG, 29.09.2006 - 1 Ss 349/05
    Der Eindruck eines nach Tatzeit, Tatort, Tatobjekt und Tatbild einheitlichen geschichtlichen Vorgangs, wie etwa bei der Aufteilung der Tatbeute unmittelbar im Anschluss an die Vortat in Tatortnähe (vgl. BGH NStZ 1999, 363 f.), bietet sich hier nicht.
  • BGH, 08.12.2004 - 1 StR 483/04

    Gesetzlicher Richter: eigene Sachentscheidung bei nicht rechtsfehlerfreiem

    Auszug aus KG, 29.09.2006 - 1 Ss 349/05
    Der Senat lässt dessen ungeachtet nach dem Rechtsgedanken, der den neuen Bestimmungen des § 354 Abs. 1 a und 1 b StPO zugrunde liegt, welche den Handlungsraum des Revisionsgerichts zur eigenen Sachentscheidung ausweiten (vgl. BGH NStZ 2005, 461 f.), das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch einschließlich der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung bestehen; denn er ist unter Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte auch im Hinblick auf den verbliebenen Schuldumfang angemessen.
  • KG, 23.02.2009 - 1 Ss 518/08

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Ausschluss eines zweiten Rechtsmittels im

    Daher ist die Revision des Angeklagten, obwohl er zuvor bereits in zulässiger Weise Berufung eingelegt hatte, ausnahmsweise statthaft, wenn und soweit er in erster Instanz wegen einer von mehreren Taten freigesprochen (und wegen der übrigen Taten verurteilt) worden ist, er gegen die Verurteilung in zulässiger Weise Berufung eingelegt hat und auf gleichzeitige Berufung der Staatsanwaltschaft (oder der Nebenklage) gegen den Freispruch durch das Berufungsgericht (erstmals) verurteilt worden ist (KG NStZ-RR 2007, 216; BayObLG, Beschluss vom 22. Oktober 2004, a.a.O. Rdnr. 10 und BayObLGSt 1972, 274; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1974, 137; Eisenberg, a.a.O. Rdnr. 64; Ostendorf, a.a.O. Rdnr. 37).
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