Rechtsprechung
OLG Jena, 29.01.2007 - 1 Ws 16/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Einstweilige Unterbringung
Verfahrensgang
- AG Mühlhausen - Gs 536/06
- LG Mühlhausen, 28.12.2006 - 3 Qs 278/06
- OLG Jena, 29.01.2007 - 1 Ws 16/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 217
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.01.1975 - 2 StR 579/74
Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Auszug aus OLG Jena, 29.01.2007 - 1 Ws 16/07
Nach anderer Ansicht geht auch bei einem Zusammentreffen von fehlender strafrechtlicher Verantwortlichkeit i. S. d. § 3 S. 1 JGG und Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit i. S. d. §§ 20, 21 StGB letztere vor mit der Folge, dass in solchen Fällen einer strafrechtlichen Unterbringung grundsätzlich nichts entgegen steht (vgl. BGHSt 26, 67, 68 für § 21 StGB;… Brunner/Dölling, JGG, 11. Aufl. 2002, § 3 Rn. 10;… Diemer in: Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG, 4. Aufl. 2002, § 3 Rn. 28;… Streng, Jugendstrafrecht, 2003, § 4 Rn. 15).In einem solchen Fall hält der Senat indes in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 67) eine Unterbringung nach §§ 7 JGG, 61 Nr. 1, 63 StGB prinzipiell für zulässig.
- BVerfG, 12.05.2005 - 2 BvR 332/05
Voraussetzungen von Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei …
Auszug aus OLG Jena, 29.01.2007 - 1 Ws 16/07
a) Der Unterbringungsbefehl ist nicht schon deshalb aufzuheben, weil er vom Ermittlungsrichter anstatt von dem nach §§ 126 a Abs. 2 S. 1, 125 Abs. 1 StPO, 34 Abs. 1 JGG zuständigen Jugendrichter beim AG Mühlhausen und damit nicht vom gesetzlichen Richter i. S. d. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG erlassen worden ist (vgl. BVerfG NStZ 2005, 643). - OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99
Unterbringung eines Jugendlichen
Auszug aus OLG Jena, 29.01.2007 - 1 Ws 16/07
Nach einer in Literatur und Rechtsprechung vertretenen, den dogmatischen Vorrang des § 3 JGG betonenden Ansicht ist die strafrechtliche Unterbringung eines nach § 3 S. 1 JGG nicht verantwortlichen und zugleich i. S. d. §§ 20, 21 StGB schuldunfähigen oder vermindert schuldfähigen Jugendlichen ausgeschlossen (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 2000, 485, 486 für § 20 StGB;… Eisenberg, JGG, 11. Aufl. 2006, § 3 Rn. 39;… Ostendorf, JGG, 6. Aufl. 2003, § 3 Rn. 4 für § 20 StGB;… Böhm/Feuerhelm, JGG, 4. Aufl. 2002, S. 45/46).
- BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16
Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (Voraussetzungen); Anordnung der …
Der Senat braucht daher hier nicht zu entscheiden, ob er der Ansicht folgen könnte, beim Zusammentreffen entwicklungsbedingter und psychopathologischer Zustände, die einerseits eine fehlende Verantwortlichkeit nach § 3 JGG, andererseits einen Zustand im Sinne des § 21 StGB begründen, sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB anzuordnen, soweit deren Voraussetzungen vorliegen (BGH, Urteil vom 29. Januar 1975 - 2 StR 579/74, BGHSt 26, 67; Thüringer OLG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 1 Ws 16/07, NStZ-RR 2007, 217; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2000 - 2 Ss 225/99, Die Justiz 2000, 151 (zum Verhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 StGB); Renzikowski, NJW 1990, 2905, 2910 Fn. 67;… Übersicht zum Meinungsstand bei Eisenberg, aaO § 3 Rn. 35 ff.). - OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07
ADHS; Schuldfähigkeit; Erörterungsmangel
ADHS kann eine schwere andere seelische Abartigkeit i.S.d. §§ 20, 21 StGB darstellen und die Steuerungsfähigkeit bei Begehung einer Straftat in rechtserheblicher Weise beeinträchtigen (vgl. Thüringer OLG, Beschl. v. 29.01.2007 - 1 Ws 16/07). - AG Köln, 19.11.2007 - 533 Ds 77/07
Postentgeldpauschale; vorbereitendes Verfahren; gerichtliches Verfahren; dieselbe …
Denn in diesem Fall hätte es auf der Hand gelegen, dass dies für das Verhältnis des Ermittlungsverfahrens zu dem sich nach dessen Einstellung anschließenden Bußgeldverfahren erst Recht gilt (OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2007, 217).Zwischen dem Ermittlungsverfahren und dem anschließenden strafgerichtlichen Verfahren besteht daher von Anfang an eine wesentlich engere Bindung als dies in anderen Rechtsgebieten bei den dort dem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden Verfahren der Fall ist (OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2007, 217).