Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.03.2007

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07 - 54   

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https://dejure.org/2007,8306
OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07 - 54 (https://dejure.org/2007,8306)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.2007 - 83 Ss 22/07 - 54 (https://dejure.org/2007,8306)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 2007 - 83 Ss 22/07 - 54 (https://dejure.org/2007,8306)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    StGB § 47

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 47
    Berücksichtigung der Wirkung gegenwärtiger Hafterfahrung bei Verhängung kurzer Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 47
    Berücksichtigung der Wirkung gegenwärtiger Hafterfahrung bei Verhängung kurzer Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 266
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07
    In einem solchen Fall bedarf es einer näheren tatrichterlichen Prüfung und Entscheidung (vgl. SenE v. 28.10.2003 - Ss 464/03; vgl. OLG Karlsruhe StV 2003, 622).

    Auch unter Berücksichtigung der zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe (StV 2003, 622 f. = NJW 2003, 1825) dürfte der Auffassung der Revision, dass die Verhängung von jeweils kurzen Einzelfreiheitsstrafen im Fall des Angeklagten bereits gegen das Übermaßverbot verstößt, nicht zu folgen sein.

  • OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 Ss 402/93

    Schädliche kurzfristige Freiheitsstrafe; Schuldangemessene Sanktion;

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07
    Neben dem Gegenstand und dem Zeitpunkt der Verurteilung, der Art und der Höhe der Strafen sind daher in der Regel die den als belastend eingestuften Vorverurteilungen zugrundeliegenden Sachverhalte zwar knapp, aber doch in einer aussagekräftigen Form zu umreißen (vgl. OLG Frankfurt StV 1995, 27; st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur VRS 70, 210; VRS 100, 123; SenE v. 30.01.2007 - 81 Ss 7/07 -).
  • OLG Köln, 07.11.2006 - 83 Ss 70/06

    Divergenz bezüglich der Urteilsformel zwischen Sitzungsniederschrift und

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07
    Bei einer solchen Fallgestaltung entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass das Tatgericht bei der Beurteilung, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, im Rahmen der Prognose auch darauf eingehen muss, welche Wirkungen die Haft auf den Angeklagten hatte (SenE v. 31.10.2003 - Ss 448/03 - m. w. Nachw.; SenE v. 03.05.2005 - 8 Ss 64/05 - SenE v. 07.11.2006 - 83 Ss 70/06 -).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2005 - 1 Ss 203/04

    Bewährungsentscheidung im Strafurteil: Notwendige Begründung einer positiven

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07
    Gerade bei einem Erstverbüßer lässt nämlich der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt erwarten, dass dieser sich die Strafvollstreckung zur Warnung dienen lässt und künftig keine Straftaten mehr begeht (OLG Karlsruhe, zfs 2005, 410 = VRS 108, 423).
  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 2 Ss 3/03

    Verfahrensrüge, gesetzlicher Richter, Aliasname, ausreichender Vortrag,

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07
    Auch bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe bzw. mit vergleichsweise untergeordnetem Gewicht ist die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Täter mehrfach und zudem einschlägig vorbestraft ist (BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Hamm VRS 106, 189 f.) und insgesamt ein hartnäckiges gemeinschädliches Verhalten festgestellt werden kann (OLG Hamm VRS 105, 136 f.).
  • BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07
    Auch bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe bzw. mit vergleichsweise untergeordnetem Gewicht ist die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Täter mehrfach und zudem einschlägig vorbestraft ist (BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Hamm VRS 106, 189 f.) und insgesamt ein hartnäckiges gemeinschädliches Verhalten festgestellt werden kann (OLG Hamm VRS 105, 136 f.).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07
    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen zwar weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40, 42 f.; OLG Hamm VRS 97, 410 [411]).
  • BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71

    Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07
    Zwar setzt das nicht zwingend voraus, dass auch der Vollzug und dessen Einwirkung auf den Täter geboten sein müssen (BGHSt 24, 164; Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 47 Rdnr. 12; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 47 Rdnr. 8 m. w. Nachw.); es genügt vielmehr, dass das gewichtigere Unwerturteil, das im Ausspruch einer Freiheitsstrafe liegt, oder dass die Einwirkung während einer Bewährungszeit unerlässlich ist (Tröndle/Fischer a.a.O.).
  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 566/99

    Kurze Freiheitsstrafe unerläßlich, Sprungrevision, Begründungsmangel

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07
    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen zwar weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40, 42 f.; OLG Hamm VRS 97, 410 [411]).
  • OLG Bremen, 07.05.2007 - Ss 7/07

    Anforderungen an die Begründung der Aufklärungsrüge; Fehlerhafte Besetzung der

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07
    Neben dem Gegenstand und dem Zeitpunkt der Verurteilung, der Art und der Höhe der Strafen sind daher in der Regel die den als belastend eingestuften Vorverurteilungen zugrundeliegenden Sachverhalte zwar knapp, aber doch in einer aussagekräftigen Form zu umreißen (vgl. OLG Frankfurt StV 1995, 27; st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur VRS 70, 210; VRS 100, 123; SenE v. 30.01.2007 - 81 Ss 7/07 -).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03

    kurzfristige Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Bagatelldelikt;

  • OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 245/11

    Pflichtverteidigung: Rechtsmittelverzicht eines nicht verteidigten Angeklagten

    Insoweit war zu erörtern, ob die erstmalige Hafterfahrung den Angeklagten nachhaltig beeindruckt und einen positiven Effekt auf sein künftiges Leben sowie seine Einstellung zur Rechtsordnung ausgeübt hatte (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2007, 266; OLG Hamburg, StV 2000, 353, 354) und deshalb eine Freiheitsstrafe nicht unerlässlich im Sinne von § 47 Abs. 1 StGB war.
  • OLG Naumburg, 12.03.2012 - 2 Ss 157/11

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung in Strafsachen; Schuldumfang beim

    Im Falle erstmaliger Verbüßung von Freiheitsstrafe sind deren zu erwartenden Auswirkungen auf den Täter bei der Prüfung der Frage, ob die Verhängung (weiterer) kurzer Freiheitsstrafen unerlässlich ist, in der Regel zu erörtern (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2007, 266, Fischer, StGB, 59. Aufl., Rdn. 10 zu § 47).
  • OLG Koblenz, 03.08.2017 - 1 OLG 4 Ss 105/17

    Revision: Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Entscheidung

    Aus diesem Grund kann die Frage, ob die Anwendung des § 47 StGB bei der Strafzumessung die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Aussetzungsfrage ausschließt, nicht generell bejaht werden (so auch Quentin, in: MüKo/StPO, § 318 Rdn. 61), zumal es keineswegs widersprüchlich ist, eine kurze Freiheitsstrafe, die unter Anwendung des § 47 Abs. 1 StGB zur Einwirkung auf den Angeklagten für unerlässlich gehalten wird, dennoch zur Bewährung auszusetzen (Senat, 1 Ss 11/13 v. 04.03.2013; BGHSt 24, 164, 166; OLG Hamburg, a. a. O. v. 15.03.2015; OLG Köln, 83 Ss 22/07 v. 02.03.2007, Rdn. 10 - juris m. w. N.; Fischer, a. a. O., § 47 Rdn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.03.2007 - 81 Ss 15/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7003
OLG Köln, 27.03.2007 - 81 Ss 15/07 (https://dejure.org/2007,7003)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.03.2007 - 81 Ss 15/07 (https://dejure.org/2007,7003)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. März 2007 - 81 Ss 15/07 (https://dejure.org/2007,7003)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Wirksamkeit der Beschränkung einer Revision auf die Bewährungsfrage; Erstverbüßerprivileg bei erstmaligem Freiheitsentzug nach Bewährungsbruch; Erforderlichkeit einer positiven Beschreibung der ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 266
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 88/01

    Notar; Falschbeurkundung im Amt; Deutsche Sprache; Rechtlich erhebliche Tatsache;

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 81 Ss 15/07
    Hat der Angeklagte zwischen Begehung und Aburteilung der Tat durch Haft erstmals einen längeren Freiheitsentzug erlitten, so muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte (vgl. BGH StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2001, 626 u. StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; Senat NStZ 1994, 205; OLG Karlsruhe StV 2001, 625; SenE v. 31.10.2003 - Ss 448/03 - Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 56 Rn. 6 b m.w.N.).

    Damit erfährt der "persönliche Eindruck" zugleich auch die erforderliche inhaltliche Konkretisierung (vgl. dazu für den Fall einer günstigen Prognose: OLG Düsseldorf NZV 2000, 214 [215]; für den Fall einer negativen Prognose: OLG Karlsruhe StV 2001, 625).

  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 81 Ss 15/07
    Der erste (längere) Freiheitsentzug wird nämlich in der Regel am spürbarsten empfunden - eine Erwägung, die auch dem Erstverbüßerprivileg in § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB zugrunde liegt (vgl. Stree in Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage, § 57 Rn. 23 a; vgl. auch BGH StV 2003, 678 = NStZ-RR 2003, 200 - und kann durchaus eine spezialpräventive Wirkung - z.B. in Form der Nachreifung und Stabilisierung (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 38) - entfaltet haben, die eine günstige Prognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB rechtfertigt (SenE v. 07.11.2006 - 83 Ss 70/06).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 81 Ss 15/07
    Damit erfährt der "persönliche Eindruck" zugleich auch die erforderliche inhaltliche Konkretisierung (vgl. dazu für den Fall einer günstigen Prognose: OLG Düsseldorf NZV 2000, 214 [215]; für den Fall einer negativen Prognose: OLG Karlsruhe StV 2001, 625).
  • OLG Köln, 07.11.2006 - 83 Ss 70/06

    Divergenz bezüglich der Urteilsformel zwischen Sitzungsniederschrift und

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 81 Ss 15/07
    Der erste (längere) Freiheitsentzug wird nämlich in der Regel am spürbarsten empfunden - eine Erwägung, die auch dem Erstverbüßerprivileg in § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB zugrunde liegt (vgl. Stree in Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage, § 57 Rn. 23 a; vgl. auch BGH StV 2003, 678 = NStZ-RR 2003, 200 - und kann durchaus eine spezialpräventive Wirkung - z.B. in Form der Nachreifung und Stabilisierung (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 38) - entfaltet haben, die eine günstige Prognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB rechtfertigt (SenE v. 07.11.2006 - 83 Ss 70/06).
  • OLG Dresden, 11.07.2002 - 1 Ss 346/02

    Kriminalprognose bei Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 81 Ss 15/07
    Hat der Angeklagte zwischen Begehung und Aburteilung der Tat durch Haft erstmals einen längeren Freiheitsentzug erlitten, so muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte (vgl. BGH StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2001, 626 u. StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; Senat NStZ 1994, 205; OLG Karlsruhe StV 2001, 625; SenE v. 31.10.2003 - Ss 448/03 - Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 56 Rn. 6 b m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04

    Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 81 Ss 15/07
    Der erste (längere) Freiheitsentzug wird nämlich in der Regel am spürbarsten empfunden - eine Erwägung, die auch dem Erstverbüßerprivileg in § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB zugrunde liegt (vgl. Stree in Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage, § 57 Rn. 23 a; vgl. auch BGH StV 2003, 678 = NStZ-RR 2003, 200 - und kann durchaus eine spezialpräventive Wirkung - z.B. in Form der Nachreifung und Stabilisierung (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 38) - entfaltet haben, die eine günstige Prognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB rechtfertigt (SenE v. 07.11.2006 - 83 Ss 70/06).
  • OLG Karlsruhe, 02.04.2001 - 1 Ss 247/00
    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2007 - 81 Ss 15/07
    Hat der Angeklagte zwischen Begehung und Aburteilung der Tat durch Haft erstmals einen längeren Freiheitsentzug erlitten, so muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte (vgl. BGH StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2001, 626 u. StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; Senat NStZ 1994, 205; OLG Karlsruhe StV 2001, 625; SenE v. 31.10.2003 - Ss 448/03 - Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 56 Rn. 6 b m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.05.2011 - 1 RVs 80/11

    Strafrecht - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Erforderlichkeit der Mitteilung

    Gründet das Tatgericht eine Entscheidung auch auf den Eindruck, den es von der Person des Angeklagte in der Hauptverhandlung gewonnen hat (im hier aufgehobenen Urteil: u.a. Heranziehung des negativen Eindrucks zur Begründung des Fahrverbots), dann hat es eine inhaltliche Konkretisierung durch die Mitteilung nachvollziehbarer Tatsachen vorzunehmen (vgl. SenE v. 27.03.2007 - 81 Ss 15/07 -).
  • OLG Köln, 06.07.2007 - 82 Ss 93/07

    Antrag auf Gewährung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung; Voraussetzungen für

    Hat aber der Angeklagte zwischen Begehung und Aburteilung der Tat durch Haft einen längeren Freiheitsentzug erlitten, so muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) jedenfalls dann auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte, wenn es sich um die erste Inhaftierung gehandelt hat (BGH StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2001, 626 u. StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; OLG Karlsruhe StV 2001, 625 u. zfs 2005, 410 = VRS 108, 423; SenE v. 31.10.2003 - Ss 448/03 - SenE v. 27.03.2007 - 81 Ss 15/07 - Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 56 Rn. 6 b m.w.N.) oder wenn er zuvor lediglich den Jugendstrafvollzug kennengelernt hatte und dieser schon längere Zeit zurückliegt (vgl. SenE v. 05.10.1993 - Ss 399/93 = NStZ 1994, 205, 206; SenE v. 19.06.2007 - 83 Ss 70/07 -).

    Denn ein solcher Freiheitsentzug zwischen Tatbegehung und Aburteilung kann durchaus eine spezialpräventive Wirkung - z.B. in Form der Nachreifung und Stabilisierung - entfaltet haben, die eine günstige Prognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB rechtfertigt (zum sog. Erstverbüßer, vgl. insgesamt SenE v. 27.03.2007 - 81 Ss 15/07 -).

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