Weitere Entscheidungen unten: BGH, 25.04.2007 | OLG Nürnberg, 16.01.2007

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07   

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https://dejure.org/2007,6069
BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07 (https://dejure.org/2007,6069)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2007 - 2 StR 25/07 (https://dejure.org/2007,6069)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07 (https://dejure.org/2007,6069)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 6 StPO; § 355 StPO; § 51 StGB; § 260 Abs. 4 StPO; § 15 StGB; § 266 StGB; § 28 Abs. 1 StGB
    Gerichtliche Zuständigkeit (Prüfung durch das Revisionsgericht; Verweisung an das zuständige Gericht); Untreue (Vermögensverlust großen Ausmaßes: tatsächlicher Verlust; Vorsatz beim Gefährdungsschaden; Strafmilderung bei Beihilfe infolge mangelnder ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen des Beziehens der Feststellungen eines Strafurteils nur auf einen Gefährdungsschaden im Falle einer Verurteilung wegen Betrugs und wegen Untreue; Berücksichtigung des Verfahrenshindernisses fehlender gerichtlicher Zuständigkeit von Amts wegen; Fehlen eines ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 6; ; StPO § 355; ; StGB § 28 Abs. 1; ; StGB § 51 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2; ; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 266 Abs. 1; ; StGB § 266 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 6
    Fehlende sachliche Zuständigkeit bei unwirksamer Verfahrensverbindung; kein Betrugsschaden großen Ausmaßes bei bloßer Vermögensgefährdung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 269 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 65
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Anders als in dem dem Senatsurteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/05, zur Veröffentlichung in BGHSt 51, 100 bestimmt - zugrunde liegenden Fall lag hier auch, entgegen den missverständlichen Formulierungen des Landgerichts, nicht nur der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens vor; vielmehr war nach den Feststellungen ersichtlich direkter Vorsatz gegeben.

    Daher kommt es hier trotz der lückenhaften und unklaren Ausführungen des Landgerichts im Ergebnis auf den vom Senat im Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/05 - entschiedenen Rechtssatz nicht an, wonach ein nur bedingter Vorsatz eines Gefährdungsschadens für die Strafbarkeit nach § 266 Abs. 1 StGB nicht ausreicht.

  • BGH, 29.11.1996 - 2 StR 585/96

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Hinsichtlich des vom Landgericht gegen den Angeklagten S. als Fall 2 der Urteilsgründe abgeurteilten Sachverhalts bestand, wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, das Verfahrenshindernis fehlender gerichtlicher Zuständigkeit, das vom Senat gemäß § 6 StPO von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGHR StPO § 4 Verbindung 9, 12; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00; Senatsbeschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01).
  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94

    Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts entfiel hier eine doppelte Strafrahmenmilderung nicht schon deshalb, weil die Gehilfenstellung des Angeklagten allein auf dem Fehlen der Vermögensbetreuungspflicht beruhte (vgl. BGHSt 26, 53, 55; 41, 1 f.; Tröndle/Fischer aaO § 266 Rdn. 80 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99

    Verbindung von Strafsachen; Örtliche, sachliche Zuständigkeit; Gewährung des

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Die Sache ist insoweit daher bei dem Amtsgericht - Schöffengericht - Limburg an der Lahn rechtshängig geblieben, das das Hauptverfahren eröffnet hat; an dieses ist sie in entsprechender Anwendung des § 355 StPO zurückzuverweisen (BGH, Beschluss vom 21. März 2000 - 1 StR 609/99).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht eine bloße Gefährdung aber für einen "Verlust" im Sinne von § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB nicht aus (BGHSt 48, 354, 356 ff.; BGH NStZ 2002, 547, vgl. Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 263 Rdn. 122 m.w.N.).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 285/01

    Verbindungsbeschluß (Unwirksamkeit bezüglich sachlicher Zuständigkeit);

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Hinsichtlich des vom Landgericht gegen den Angeklagten S. als Fall 2 der Urteilsgründe abgeurteilten Sachverhalts bestand, wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, das Verfahrenshindernis fehlender gerichtlicher Zuständigkeit, das vom Senat gemäß § 6 StPO von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGHR StPO § 4 Verbindung 9, 12; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00; Senatsbeschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01).
  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts entfiel hier eine doppelte Strafrahmenmilderung nicht schon deshalb, weil die Gehilfenstellung des Angeklagten allein auf dem Fehlen der Vermögensbetreuungspflicht beruhte (vgl. BGHSt 26, 53, 55; 41, 1 f.; Tröndle/Fischer aaO § 266 Rdn. 80 m.w.N.).
  • BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95

    Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit -

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Hinsichtlich des vom Landgericht gegen den Angeklagten S. als Fall 2 der Urteilsgründe abgeurteilten Sachverhalts bestand, wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, das Verfahrenshindernis fehlender gerichtlicher Zuständigkeit, das vom Senat gemäß § 6 StPO von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGHR StPO § 4 Verbindung 9, 12; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00; Senatsbeschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01).
  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 105/00

    Unwirksamer Verbindungsbeschluß nach § 13 Abs. 2 StPO wegen Unzuständigkeit des

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Hinsichtlich des vom Landgericht gegen den Angeklagten S. als Fall 2 der Urteilsgründe abgeurteilten Sachverhalts bestand, wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, das Verfahrenshindernis fehlender gerichtlicher Zuständigkeit, das vom Senat gemäß § 6 StPO von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGHR StPO § 4 Verbindung 9, 12; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00; Senatsbeschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01).
  • BGH, 07.05.2002 - 3 StR 48/02

    Besonders schwerer Fall des Betrugs (kein Erfordernis der Dauerhaftigkeit des

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht eine bloße Gefährdung aber für einen "Verlust" im Sinne von § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB nicht aus (BGHSt 48, 354, 356 ff.; BGH NStZ 2002, 547, vgl. Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 263 Rdn. 122 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Wie der 2. Strafsenat selbst in einer späteren Entscheidung betonte, kommt es dagegen auf den vom Senat im Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/05 - entschiedenen Rechtssatz nicht an, wenn direkter Vorsatz hinsichtlich des Gefährdungsschadens vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07 -, wistra 2007, S. 306 ).
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 263/18

    Untreue durch den gesetzlichen Betreuer (kein Vermögensschaden durch Veranlassung

    Unter diesen Umständen ist der Strafrahmen nicht nochmals nach § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB zu mildern (BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54 f.; vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, wistra 2009, 105; vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07, wistra 2007, 306, 307).
  • LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11

    World Conference Center Bonn

    Insoweit soll - bei Überschreitung der Wertgrenze - ein Vermögensverlust großen Ausmaßes erst dann herbeigeführt sein, wenn der Geschädigte seine vertraglich geschuldete Leistung tatsächlich erbracht hat (BGH NJW 2003, 3717, 3719; NStZ-RR 2007, 269; Cramer/Perron , a.a.O., § 263 Rz. 188c).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 ARs 311/18

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (grundsätzlich keine

    Er hat eine nachträgliche Verbindung von Verfahren zudem auch auf Fälle beschränkt, in denen diese zu dem Zweck erfolgt, die Sache insoweit einer endgültigen Entscheidung zuzuführen (Senat, aaO; dagegen keine Verfahrensverbindung: Senat, Beschluss vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07 -, StraFo 2007, 327).'.

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe als zuständiges Revisionsgericht wird das angefochtene Urteil deshalb insoweit aufzuheben und die Sache in entsprechender Anwendung des § 355 StPO an das Amtsgericht - Strafrichter - Chemnitz zurückzuverweisen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 4 StR 145/18; Senatsbeschluss vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07, StraFo 2007, 327).

  • BGH, 20.05.2015 - 1 StR 578/14

    Eröffnungsbeschluss ohne zugrunde liegende Anklage (Verfahrenshindernis;

    Er ist gegenstandslos und die Verbindung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, wistra 2013, 473; vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07, wistra 2007, 306; vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 und vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9 mwN).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Er setzt diesen, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, auf 1:3 fest (vgl. Senat, Beschluss vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07, wistra 2007, 306).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Eine doppelte Strafmilderung gem. § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB und § 28 Abs. 1 StGB kommt dann nicht in Betracht, wenn der Sache nach Mittäterschaft vorliegt und die Gehilfenstellung allein auf dem Fehlen der Vermögensbetreuungspflicht beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.1975 - 2 StR 567/74 = NJW 1975, 837; BGH, Beschluss vom 22.04.1988 - 2 StR 111/88 -, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 01.03.2005 - 2 StR 507/04 -, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 26.11.2008 - 5 StR 440/08 -, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - 2 StR 25/07 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - 3 StR 206/11 -, juris Rn. 7 f.; KG Berlin, Beschluss vom 02.04.2012 - (4) 161 Ss 30/12 (67/12) -, juris Rn. 24).
  • LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12

    Angeklagter

    Es war für den Angeklagten - auch aufgrund seiner vorherigen langjährigen und durchwegs negativen Erfahrungen - in hohem Maße offensichtlich, dass es sich um eine Hochrisiko-Anlage mit erheblicher, nahe liegender Verlustgefahr handelte (vgl. auch BGH wistra 2007, 306).
  • KG, 30.09.2020 - 3 Ss 48/20

    Strafgewalt bei fehlender Gesamtstrafenbildung

    Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs (vgl. BGHSt 10, 74; NStZ-RR 2002, 257 und StraFo 2007, 327; Senat, Beschluss vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) - Scheuten a.a.O.).
  • KG, 30.09.2020 - 161 Ss 49/20
    Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs (vgl. BGHSt 10, 74 ; NStZ-RR 2002, 257 und StraFo 2007, 327 ; Senat, Beschluss vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) - Scheuten a.a.O.).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2007 - 1 StR 181/07   

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https://dejure.org/2007,6859
BGH, 25.04.2007 - 1 StR 181/07 (https://dejure.org/2007,6859)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2007 - 1 StR 181/07 (https://dejure.org/2007,6859)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einziehung eines anlässlich einer Festnahme sichergestellten Mobiltelefons; Anforderungen an die Urteilsformel im Fall der kumulativen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Verwirklichung von Urkundendelikten und Betrugsdelikten

  • Judicialis

    StGB § 74; ; StGB § 263 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 74 Abs. 1
    Voraussetzungen der Einziehung bei Tatmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 269 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.07.1996 - 2 StR 256/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Einziehung

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 181/07
    Die Einziehung von Tatmitteln nach § 74 StGB ist jedoch nur dann zulässig, wenn sie zur Begehung oder Vorbereitung einer Tat gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, die den Gegenstand der Anklage bildet und vom Tatrichter festgestellt worden ist (BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 6).
  • OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12

    Begründen eines hinreichenden Tatverdachts wegen Betruges zum Nachteil der

    Bei kumulativem Vorliegen dieser beiden Merkmale wäre jedoch der Qualifikationstatbestand des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs nach § 263 Abs. 5 StGB erfüllt, der die Taten zu Verbrechen machen würde (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 269; Fischer, StGB 58. Aufl. § 263 Rn. 229).
  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 214/19

    Untreue zu Lasten einer ausländischen Gesellschaft

    Ist aber ein eigener Straftatbestand mit besonderen Qualifikationsmerkmalen verwirklicht, hat das Tatgericht dies im Urteilstenor durch Aufführung dieser Qualifikationsmerkmale zum Ausdruck zu bringen (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 181/07 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 09.09.2008 - 1 StR 414/08

    Fassung des Tenors

    Die Schuldsprüche hat der Senat geändert, weil die Verurteilung wegen des Qualifikationstatbestandes der gewerbsmäßigen sowie der bandenmäßigen Begehung nach § 152b Abs. 2 StGB in der Urteilsformel auszusprechen ist (BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 1 StR 181/07; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 260 Rdn. 25).
  • BGH, 18.12.2018 - 4 StR 301/18

    Urteil (Kennzeichnung besonders schwerer Fälle in der Urteilsformel)

    In den Fällen II. 12. Fall 18 und II. 28. Fall 44 der Urteilsgründe war demgegenüber die vom Angeklagten verwirklichte Qualifikation des § 263 Abs. 5 StGB in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 181/07 Rn. 8, NStZ-RR 2007, 269; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 263 Rn. 229).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8630
OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06 (https://dejure.org/2007,8630)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06 (https://dejure.org/2007,8630)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 286/06 (https://dejure.org/2007,8630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • blutalkohol PDF, S. 358

    Strafbarkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StGB trotz Innehabung einer EU-Fahrerlaubnis

  • streifler.de

    Keine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Faherlaubnis trotz Erteilung während der Sperrzeit und Rechtsmissbrauch wegen Führerschein-Tourismus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis im Inland innerhalb der Sperrfrist

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei ausländischem Führerschein

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 269
  • StV 2007, 194 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Nach dem Urteil des EuGH vom 29.04.2004 (EuGH NJW 2004, 1725 Rn. 45 ­ 49 [= BA 2004, 450]) istArt.

    Es trifft zwar zu, dass der Europäische Gerichtshof sowohl im Fall "Kapper" (NJW 2004, 1725) als auch im Fall "Halbritter" (NJW 2006, 2173) die Pflicht zur Anerkennung der von Mitgliedstaaten der EU ausgestellten Führerscheine ausdrücklich nur für den Fall gefordert hat, dass der Führerschein durch einen anderen Mitgliedstaat erst ausgestellt wurde, nachdem die Sperrfrist im Inland bereits abgelaufen war.

    Da die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität zu erfolgen hat (EuGH NJW 2004, 1725 Rn. 45 und NJW 2006, 2174 Rn. 34), konnte die Anerkennung der Wirksamkeit des tschechischen Führerscheins auch nicht von einer Umschreibung abhängig gemacht werden.

    Der Senat sieht sich zur Nichtanwendung des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV und zur richtlinienkonformen einschränkenden Auslegung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV im Hinblick auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 ­ Fall "Kapper" (NJW 2004, 1725) ­ und 06.04.2006 ­ Fall "Halbritter" (NJW 2006, 2173) ­ auch im vorliegenden Fall veranlasst, weil die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtsnatur, zur unmittelbaren Wirkung und zur Auslegung der für das Gemeinschaftsrecht prägenden EG-Richtlinie von jedem nationalen Gericht bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen ist (vgl. Franke in Löwe-Rosenberg StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rn. 28 m. w. N.).

    Nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofes (NJW 2004, 1725 Rn. 48) ist jedoch zur Eindämmung eines etwaigen Missbrauchs folgende Vorgehensweise von staatlicher Seite möglich: "Hat ein Aufnahmemitgliedstaat ernsthafte Gründe, die Ordnungsmäßigkeit eines oder mehrerer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Führerscheine zu bezweifeln, so hat er dies dem anderen Mitgliedstaat im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung und des Informationsaustausches nach Art. 12 III der Richtlinie mitzuteilen.

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    (EuGH Beschluss v. 28.09.2006 ­ C-340/05 ­ [in diesem Heft] und EuGH NJW 2006, 2173 Rn. 29 [= BA 2006, 307]).

    Es trifft zwar zu, dass der Europäische Gerichtshof sowohl im Fall "Kapper" (NJW 2004, 1725) als auch im Fall "Halbritter" (NJW 2006, 2173) die Pflicht zur Anerkennung der von Mitgliedstaaten der EU ausgestellten Führerscheine ausdrücklich nur für den Fall gefordert hat, dass der Führerschein durch einen anderen Mitgliedstaat erst ausgestellt wurde, nachdem die Sperrfrist im Inland bereits abgelaufen war.

    Insbesondere im Fall "Halbritter" hat der Europäische Gerichtshof (erneut) betont, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439-EWG eingeführten Systems darstellt, geradezu negiert werden würde, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (EuGH NJW 2006, 2173 Rn. 28).

    Der Senat sieht sich zur Nichtanwendung des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV und zur richtlinienkonformen einschränkenden Auslegung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV im Hinblick auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 ­ Fall "Kapper" (NJW 2004, 1725) ­ und 06.04.2006 ­ Fall "Halbritter" (NJW 2006, 2173) ­ auch im vorliegenden Fall veranlasst, weil die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtsnatur, zur unmittelbaren Wirkung und zur Auslegung der für das Gemeinschaftsrecht prägenden EG-Richtlinie von jedem nationalen Gericht bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen ist (vgl. Franke in Löwe-Rosenberg StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rn. 28 m. w. N.).

  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Der im Wege der richtlinienkonformen Auslegung reduzierte tatbestandliche Anwendungsbereich dieser Bestimmung erfasst jedenfalls nicht Inhaber einer erst nach Ablauf der letzten im Inland verhängten Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Saarbrücken in NStZ-RR 2005, 50; OLG Karlsruhe in DAR 2004, 714 [= BA 2007, 111]; OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2004, Az: Ss 182/04) bzw. nach Verzicht auf eine Fahrerlaubnis im Inland erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Bamberg Urteil vom 07.11.2006 ­ 2 Ss 155/2005 ­).

    Vielmehr ist die in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis im Inland ipso iure wirksam (vgl. OLG Saarbrücken in NStZ-RR 2005, 50).

  • BGH, 27.11.1984 - 1 StR 376/84

    Lenkzeitenverordnung - § 121 Abs. 2 GVG, keine Divergenzvorlage an den BGH, wenn

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Die [erneute] Anrufung des EuGH kann hier unterbleiben, da der Europäische Gerichtshof die Auslegungsfrage in einem anderen Verfahren schon beantwortet hat, der Sachverhalt gleich gelagert ist und der Senat von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht abweichen will (vgl. BGHSt 33, 76/78; OLG München Beschluss vom 21.10.2005 ­ 4 St RR 176/05 ­).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    (EuGH Beschluss v. 28.09.2006 ­ C-340/05 ­ [in diesem Heft] und EuGH NJW 2006, 2173 Rn. 29 [= BA 2006, 307]).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2004 - 3 Ss 103/04

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafbarkeit des Führens eines Kraftfahrzeuges auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Der im Wege der richtlinienkonformen Auslegung reduzierte tatbestandliche Anwendungsbereich dieser Bestimmung erfasst jedenfalls nicht Inhaber einer erst nach Ablauf der letzten im Inland verhängten Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Saarbrücken in NStZ-RR 2005, 50; OLG Karlsruhe in DAR 2004, 714 [= BA 2007, 111]; OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2004, Az: Ss 182/04) bzw. nach Verzicht auf eine Fahrerlaubnis im Inland erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Bamberg Urteil vom 07.11.2006 ­ 2 Ss 155/2005 ­).
  • OLG Köln, 04.11.2004 - Ss 182/04

    Fahren des Inhabers eines EU-Führerscheins ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Der im Wege der richtlinienkonformen Auslegung reduzierte tatbestandliche Anwendungsbereich dieser Bestimmung erfasst jedenfalls nicht Inhaber einer erst nach Ablauf der letzten im Inland verhängten Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Saarbrücken in NStZ-RR 2005, 50; OLG Karlsruhe in DAR 2004, 714 [= BA 2007, 111]; OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2004, Az: Ss 182/04) bzw. nach Verzicht auf eine Fahrerlaubnis im Inland erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Bamberg Urteil vom 07.11.2006 ­ 2 Ss 155/2005 ­).
  • OLG Zweibrücken, 14.03.2006 - 1 Ss 146/05

    Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung einer vor

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Der Senat zieht daraus den Schluss, dass ein Mitgliedstaat zwar während des Laufs einer eigenen Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis die Gültigkeit der durch einen anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis verweigern darf, nicht mehr jedoch nach Ablauf der Sperrfrist, auch wenn die ausländische Fahrerlaubnis ­ wie hier ­ noch während einer gesetzlichen Sperrfrist nach § 4 Abs. 10 S. 1 StVG ausgestellt worden ist (ebenso Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken 1 Ss 146/05 für den Fall, dass der ausländische Führerschein nach der vorläufigen, aber vor der endgültigen Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis und der Anordnung einer Sperrfrist ausgestellt worden ist; vgl. auch OLG München Beschluss vom 21.10.2005 ­ 4 St RR 176/05 ­, in dem ebenfalls ausgeführt wird, dass es "nicht darauf ankommen kann, ob die Fahrerlaubnis noch innerhalb der Sperrfrist erworben wurde").
  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06

    Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb ausländischer Fahrerlaubnis während

    Das Amtsgericht ist darüber hinaus in rechtlich nicht zu beanstandender Weise davon ausgegangen, dass es für die strafrechtliche Beurteilung keinen Unterschied macht, ob der Erwerb einer Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat noch während einer im Inland verhängten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis erfolgt oder erst nach Ablauf einer solchen Frist (ebenso OLG Nürnberg vom 16.01.2007, Az: 2St OLG Ss 286/06).
  • OLG Jena, 06.03.2007 - 1 Ss 251/06

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein -

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  • OLG Nürnberg, 15.05.2007 - 2 St OLG Ss 50/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren mit EU-Führerschein

    a) Der Senat hat mit Urteil vom 16.1.2007 (StV 2007, 194) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH in den Fällen Kapper und Halbritter und die erforderliche richtlinienkonforme Auslegung der Vorschrift des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV zur Folge entschieden, dass eine Fahrerlaubnis, die von der Fahrerlaubnisbehörde eines EU-Mitgliedsstaats während des Laufes einer gesetzlichen Sperrfrist nach § 4 Abs. 10 S. 1 StVG ausgestellt wurde, nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland anerkannt werden muss (ebenso: OLG München NJW 2007, 1152; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 15.1.2007 - 1 Ss 560/06).
  • OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von

    Es entsprach zwar der jedenfalls im Jahr 2007 herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Strafbewehrung nach § 21 StVG für zeitlich erst nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist liegende Fahrten ausscheide, auch wenn die EU-Fahrerlaubnis während einer Sperrfrist ausgestellt worden ist (vgl. dazu OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2007, NStZ-RR 2007, 269; OLG München, Urteil vom 29.01.2007, NZV 2007, 214; OLG Jena, Beschluss vom 06.03.2007, DAR 2007, 404; OLG Bamberg, Urteil vom 24.07.2007, NStZ-RR 2008, 77).
  • LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten

    Während das Oberlandesgericht Stuttgart (DAR 2007, 15) die Auffassung vertritt, dass eine während des Laufs einer im Inland strafrechtlich verhängten Sperrfrist im Ausland erteilte EU-Fahrerlaubnis auch nicht durch Ablauf der Sperrfrist wirksam werde, haben die Oberlandesgerichte München (NJW 2007, 1153), Nürnberg (DAR 2007, 278), Saarbrücken (NStZ-RR 2005, 50) und Zweibrücken (Az.: 1 Ss 146/05) den gegenteiligen Standpunkt eingenommen.
  • OLG Hamm, 24.06.2009 - 3 Ss 235/09

    Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während einer laufenden Sperrfrist

    Während diese Frage zum Teil verneint wurde (zu vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OVG Koblenz in ZfS 2006, 593), vertraten mehrere Oberlandesgerichte die Ansicht, dass während einer Sperrfrist im EU-Ausland ausgestellte Führerscheine jedenfalls nach Ablauf der Sperre zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigen (zu vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 14. März 2006 - 1 Ss 146/05; OLG Nürnberg in NStZ-RR 2007, 269; OLG München in NJW 2007, 1152; OLG Bamberg in NStZ-RR 2008, 77).
  • OLG Jena, 01.04.2009 - 1 Ss 164/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen

    Mit Beschluss vom 06.03.2007 (Az.: 1 Ss 251/06, DAR 2007, 404) hatte der Senat im Anschluss an die Oberlandesgerichte Nürnberg (Urteil vom 16.01.2007, Az.: 2 St OLG Ss 286/06, DAR 2007, 278 (Ls)) und München (Urteil vom 29.01.2007, Az.: 4 StRR 222/06, DAR 2007, 276, 277), erkannt, dass es für die Strafbarkeit nach § 21 StVG trotz Innehabung einer in einem anderen EU-Staat erteilten Fahrerlaubnis nur darauf ankomme, ob von der Fahrerlaubnis bereits vor oder erst nach Ablauf der in der Bundesrepublik verhängten Sperrfrist Gebrauch gemacht werde.
  • OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren im Inland mit einer nach Führerscheinentzug im

    Der Senat hat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2007 - 4St RR 222/06 -, veröffentlicht u.a. NJW 2007, 1152; ebenso OLG Nürnberg NStZ-RR 2007, 269; OLG Jena DAR 2007, 404; OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 77; a.M. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 271).
  • OLG Bamberg, 24.07.2007 - 3 Ss 132/06

    Verweigerung der Anerkennung der Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat

    Aus den Abs. 3 und 4 des Art. 8 der Richtlinie 91/439/EWG, die neben dem straf- auch auf das polizeirechtliche Territorialitätsprinzip verweisen, ergibt sich, dass die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis unter Berufung auch auf innerstaatliches Verwaltungsrecht über die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verweigert werden kann, wenn sie in einer zeitlich befristeten Beschränkung, Entziehung oder Aufhebung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht (vgl. EuGH NJW 2006, 2173/2174 Rn. 27 bis 29 sowie insb. NJW 2007, 1863 ; OVG Rheinland-Pfalz NJW 2005, 3228/3229; OLG Nürnberg VD 2007, 130 ff. = BeckRS 2007, 01840; Heilbronner/Thoms NJW 2007 1089/1092).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 Ss 81/08

    Strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem während einer Sperrfrist erteilten

    Das Amtsgericht stützt seine Rechtsauffassung, der Angeklagte habe sich nicht eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht, auf die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Nürnberg ( NStZ-RR 2007, 269) und München ( NJW 2007, 1152).
  • LG Zweibrücken, 02.12.2008 - Qs 136/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Fahren mit

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