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   BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07   

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BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07 (https://dejure.org/2007,4722)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07 (https://dejure.org/2007,4722)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 2 BvR 1046/07 (https://dejure.org/2007,4722)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 56 f Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 33 a StPO
    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm erteilte Weisungen; beharrliches Sich-Entziehen; Erfordernis negativer Kriminalprognose; Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften; verlängerter Aufenthaltstitel); rechtliches Gehör ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und 2 GG durch Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ohne hinreichende fachgerichtliche Darlegung einer prognostischen Gefahr weiterer Straftatbegehung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung bei Entziehung des Verurteilten der Aufsicht und Leitung seines Bewährungshelfers über einen längeren Zeitraum; Grober und beharrlicher Verstoß gegen die Bewährungsauflagen als negatives Indiz für das ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2
    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen die Meldeauflage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 338
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 04.12.1995 - 1 Ws 952/95
    Auszug aus BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07
    Maßgeblich ist nach allgemeiner Auffassung vielmehr, ob unter Berücksichtigung der gesamten Umstände der Verstoß zu der kriminellen Neigung oder Auffälligkeit des Verurteilten so in einer kausalen Beziehung steht, dass die Gefahr weiterer Straftaten besteht (Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 54. Aufl. 2007, § 56 f Rn. 11; Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Aufl. 2006, § 56 f Rn. 7; Münchener Kommentar, Strafgesetzbuch, 2005, § 56 f Rn. 17; KG, Beschlüsse vom 15. Juni 2000 - 1 AR 599/00 - 5 Ws 402/00 u.a. -, juris, und vom 13. September 2000 - 1 AR 962/00 - 5 Ws 593/00 u.a. -, juris; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. Oktober 1982, 1 Ws 838/81 -, StV 1983, S. 70 und vom 4. Dezember 1995 - 1 Ws 952/95 -, StV 1996, S. 443 ).

    Der Verstoß gegen die Weisung, jeden Wohnungswechsel mitzuteilen und das Sich-Entziehen der Aufsicht und Leitung des Bewährungshelfers lässt nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf eine kriminelle Prognose zu (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Oktober 1982 - 1 Ws 838/81 -, StV 1983, S. 70 und Beschluss vom 4. Dezember 1995 - 1 Ws 952/95 -, StV 1996, S. 443 ; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 1976 - 3 Ws 49/76 -, MDR 1976, S. 505).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.1982 - 1 Ws 838/81
    Auszug aus BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07
    Maßgeblich ist nach allgemeiner Auffassung vielmehr, ob unter Berücksichtigung der gesamten Umstände der Verstoß zu der kriminellen Neigung oder Auffälligkeit des Verurteilten so in einer kausalen Beziehung steht, dass die Gefahr weiterer Straftaten besteht (Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 54. Aufl. 2007, § 56 f Rn. 11; Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Aufl. 2006, § 56 f Rn. 7; Münchener Kommentar, Strafgesetzbuch, 2005, § 56 f Rn. 17; KG, Beschlüsse vom 15. Juni 2000 - 1 AR 599/00 - 5 Ws 402/00 u.a. -, juris, und vom 13. September 2000 - 1 AR 962/00 - 5 Ws 593/00 u.a. -, juris; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. Oktober 1982, 1 Ws 838/81 -, StV 1983, S. 70 und vom 4. Dezember 1995 - 1 Ws 952/95 -, StV 1996, S. 443 ).

    Der Verstoß gegen die Weisung, jeden Wohnungswechsel mitzuteilen und das Sich-Entziehen der Aufsicht und Leitung des Bewährungshelfers lässt nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf eine kriminelle Prognose zu (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Oktober 1982 - 1 Ws 838/81 -, StV 1983, S. 70 und Beschluss vom 4. Dezember 1995 - 1 Ws 952/95 -, StV 1996, S. 443 ; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 1976 - 3 Ws 49/76 -, MDR 1976, S. 505).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07
    Die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (BVerfGE 18, 85 ; 34, 369 ).

    Allgemein gilt, dass die üblichen Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts so lange der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen sind, als Auslegungsfehler nicht sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Fall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 ).

  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07
    Die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (BVerfGE 18, 85 ; 34, 369 ).
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03

    Zulässigkeit einer Anordnung der Mitteilungspflicht über einen Wohnungswechsel

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07
    Die im Einzelnen in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob die Verpflichtung des Verurteilten, dem Gericht jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen, eine Weisung im Sinne des § 56 c StGB darstellt, die bei einem Verstoß einen Bewährungswiderruf auslösen kann (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 1 Ws 12-14/04 -, SchlHA 2005, S. 255; OLG Köln, Beschluss vom 8. März 1994 - 2 Ws 137/94 -, NStZ 1994, S. 509; OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2003 - 2 Ws 328/03 -, NStZ 2004, S. 627), kann hier offen bleiben, weil es an dem zusätzlichen Merkmal fehlt, das Anlass zur Besorgnis gibt, dass der Beschwerdeführer erneut Straftaten begehen werde.
  • OLG Köln, 08.03.1994 - 2 Ws 137/94

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen die auferlegte

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07
    Die im Einzelnen in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob die Verpflichtung des Verurteilten, dem Gericht jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen, eine Weisung im Sinne des § 56 c StGB darstellt, die bei einem Verstoß einen Bewährungswiderruf auslösen kann (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 1 Ws 12-14/04 -, SchlHA 2005, S. 255; OLG Köln, Beschluss vom 8. März 1994 - 2 Ws 137/94 -, NStZ 1994, S. 509; OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2003 - 2 Ws 328/03 -, NStZ 2004, S. 627), kann hier offen bleiben, weil es an dem zusätzlichen Merkmal fehlt, das Anlass zur Besorgnis gibt, dass der Beschwerdeführer erneut Straftaten begehen werde.
  • OLG Köln, 28.03.2006 - 2 Ws 123/06

    (Keine) Verlängerung der Bewährungszeit bei Verstoß gegen Anordnung zur

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07
    Die im Einzelnen in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob die Verpflichtung des Verurteilten, dem Gericht jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen, eine Weisung im Sinne des § 56 c StGB darstellt, die bei einem Verstoß einen Bewährungswiderruf auslösen kann (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 1 Ws 12-14/04 -, SchlHA 2005, S. 255; OLG Köln, Beschluss vom 8. März 1994 - 2 Ws 137/94 -, NStZ 1994, S. 509; OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2003 - 2 Ws 328/03 -, NStZ 2004, S. 627), kann hier offen bleiben, weil es an dem zusätzlichen Merkmal fehlt, das Anlass zur Besorgnis gibt, dass der Beschwerdeführer erneut Straftaten begehen werde.
  • OLG Hamm, 06.02.1976 - 3 Ws 49/76
    Auszug aus BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07
    Der Verstoß gegen die Weisung, jeden Wohnungswechsel mitzuteilen und das Sich-Entziehen der Aufsicht und Leitung des Bewährungshelfers lässt nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf eine kriminelle Prognose zu (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Oktober 1982 - 1 Ws 838/81 -, StV 1983, S. 70 und Beschluss vom 4. Dezember 1995 - 1 Ws 952/95 -, StV 1996, S. 443 ; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 1976 - 3 Ws 49/76 -, MDR 1976, S. 505).
  • OLG Schleswig, 15.01.2004 - 1 Ws 12/04
    Auszug aus BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07
    Die im Einzelnen in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob die Verpflichtung des Verurteilten, dem Gericht jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen, eine Weisung im Sinne des § 56 c StGB darstellt, die bei einem Verstoß einen Bewährungswiderruf auslösen kann (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 1 Ws 12-14/04 -, SchlHA 2005, S. 255; OLG Köln, Beschluss vom 8. März 1994 - 2 Ws 137/94 -, NStZ 1994, S. 509; OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2003 - 2 Ws 328/03 -, NStZ 2004, S. 627), kann hier offen bleiben, weil es an dem zusätzlichen Merkmal fehlt, das Anlass zur Besorgnis gibt, dass der Beschwerdeführer erneut Straftaten begehen werde.
  • KG, 15.06.2000 - 5 Ws 402/00
    Auszug aus BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07
    Maßgeblich ist nach allgemeiner Auffassung vielmehr, ob unter Berücksichtigung der gesamten Umstände der Verstoß zu der kriminellen Neigung oder Auffälligkeit des Verurteilten so in einer kausalen Beziehung steht, dass die Gefahr weiterer Straftaten besteht (Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 54. Aufl. 2007, § 56 f Rn. 11; Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Aufl. 2006, § 56 f Rn. 7; Münchener Kommentar, Strafgesetzbuch, 2005, § 56 f Rn. 17; KG, Beschlüsse vom 15. Juni 2000 - 1 AR 599/00 - 5 Ws 402/00 u.a. -, juris, und vom 13. September 2000 - 1 AR 962/00 - 5 Ws 593/00 u.a. -, juris; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. Oktober 1982, 1 Ws 838/81 -, StV 1983, S. 70 und vom 4. Dezember 1995 - 1 Ws 952/95 -, StV 1996, S. 443 ).
  • KG, 13.09.2000 - 5 Ws 593/00
  • BVerfG, 16.01.2020 - 2 BvR 252/19

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen nicht erbrachter

    Die Fachgerichte haben unter Einbeziehung des Verhaltens des Verurteilten während der Bewährungszeit eine erneute Prognose zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2007 - 2 BvR 1046/07 -, Rn. 16-19 m.w.N.).

    Der behauptete Verstoß gegen die Weisung zur Abgabe einer Urinprobe auf Aufforderung des Gerichts lässt aber nicht ohne Weiteres Rückschlüsse auf eine kriminelle Prognose zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2007 - 2 BvR 1046/07 -, Rn. 21 m.w.N.).

  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 261/22

    Wertersatzeinziehung (Angabe in Euro); Weisungen (Anzeige des Wohnsitzes oder

    a) Eine gemeinhin als "Meldeauflage" bezeichnete und üblicherweise in Bewährungsbeschlüssen enthaltene Anordnung an einen Verurteilten, dem bewährungsaufsichtführenden Gericht jeden Wechsel des Wohnbeziehungsweise ständigen Aufenthaltsortes mitzuteilen, stellt regelmäßig eine zulässige Weisung im Sinne des § 56c StGB dar (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 fair-trial 9; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2003 - 2 Ws 328/03, NStZ 2004, 627 Rn. 3; SSW-StGB/Claus, 5. Aufl., § 56c Rn. 9; offengelassen von BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 BvR 1046/07, NStZ-RR 2007, 338).

    Denn ein Bewährungswiderruf kommt nur in Betracht, wenn auch die übrigen Voraussetzungen des § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 BvR 1046/07, NStZ-RR 2007, 338 f.).

  • BVerfG, 28.03.2019 - 2 BvR 252/19

    Einstweilige Anordnung gegen einen Bewährungswiderruf wegen nicht erbrachter

    Dabei lässt der Verstoß gegen eine Weisung nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf eine kriminelle Prognose zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2007 - 2 BvR 1046/07 -, Rn. 16-19, 21 m.w.N.).
  • AG Backnang, 13.08.2014 - 2 BWL 90/11

    Strafaussetzung, Widerruf, Bestellung, Pflichtverteidiger

    Für sich alleine genommen lässt der Verstoß aber nicht den Rückschluss auf eine kriminelle Prognose zu (BVerfG NStZ-RR 2007, 338).

    Der Verstoß selbst ist dabei nicht mit der negativen Prognose gleichzusetzen, darüber hinaus ist der Widerruf auch keine Sanktion für den Weisungsverstoß (BVerfG NStZ-RR 2007, 338).

  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 72/11

    Entscheidungsgrundlage in Kindschaftssachen; Reichweite des Rechts auf

    Das Verfassungsgericht prüft lediglich, ob dem Fachgericht hierbei Fehler unterlaufen sind, die auf einem Übersehen betroffener Grundrechte oder der nicht hinreichenden Berücksichtigung bzw. unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite der Grundrechte beruhen, oder Folge sachfremder und damit objektiv willkürlicher Erwägungen sind (ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; für das Bundesrecht: BVerfGE 18, 85, 92 f.; BVerfG NStZ-RR 2007, S. 338 f.).
  • OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen Arbeitsauflagen:

    Das Sich-Entziehen der Aufsicht und Leitung des Bewährungshelfers lässt für sich allein nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf eine kriminelle Prognose zu (BVerfG, Beschluss vom 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07 [bei juris] = NStZ-RR 2007, 338).
  • LG Saarbrücken, 01.06.2011 - 2 Qs 11/11

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Der Bewährungswiderruf nach § 56 f Abs. 1 S. 1 Ziffer 2 StGB ist keine Strafe für den Weisungsverstoß, sondern das Ergebnis einer erneut anzustellenden, negativ ausfallenden Kriminalprognose (BVerfG NStZ-RR 2007, 338, 339).

    Maßgebend ist hierbei, ob unter Berücksichtigung der Gesamtumstände der Weisungsverstoß zu der kriminellen Neigung oder Auffälligkeit der Verurteilten so in einer kausalen Beziehung steht, dass die Gefahr weiterer Straftaten besteht (BVerfG, NStZ-RR 2007, 338; OLG Nürnberg, StV 2010, 314).

  • KG, 30.10.2020 - 5 Ws 198/20

    Bewährungswiderruf nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB

    Maßgeblich ist vielmehr, ob unter Berücksichtigung der gesamten Umstände der Verstoß zu der kriminellen Neigung oder Auffälligkeit des Verurteilten so in einer kausalen Beziehung steht, dass die Gefahr weiterer Taten besteht (vgl. BVerfG NStZ-RR 2007, 338; KG a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2018 - 2 Ws 156/18

    Maßregelvollstreckung: Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung im

    Das Gericht hat somit unter Abwägung des Verstoßes und des gesamten Verhaltens der verurteilten Person in der Bewährungszeit eine erneute Prognose zu stellen (zum Erfordernis hinreichender fachgerichtlicher Darlegung einer prognostischen Gefahr weiterer Straftatbegehung im Rahmen des § 56f StGB vgl. BVerfG NStZ-RR 2007, 338 mwN).
  • OLG Nürnberg, 09.11.2009 - 2 Ws 457/09

    Bewährungswiderruf wegen Weisungsverstoßes: Verletzung des Bestimmtheitsgebots;

    Maßgeblich ist nach allgemeiner Auffassung vielmehr, ob unter Berücksichtigung der gesamten Umstände der Verstoß zu der kriminellen Neigung oder Auffälligkeit des Verurteilten so in einer kausalen Beziehung steht, dass die Gefahr weiterer Straftaten besteht (BVerfG NStZ-RR 2007, 338 m.w.N.) Dem Verurteilten ist unter Einbeziehung seines Verhaltens während der bisherigen Bewährungszeit eine erneute Prognose zu stellen.
  • OLG Hamm, 26.03.2013 - 1 Ws 124/13

    Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • AG Backnang, 04.07.2013 - 2 BWL 117/12

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungsverfahren, Widerruf, Weisungsverstoß

  • OLG Dresden, 23.07.2009 - 2 Ws 368/09

    Arbeitsauflage; gemeinnützige Arbeit; Bewährung; Strafaussetzung; zwei Drittel;

  • VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 20/12

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 136-IV-09
  • OLG Koblenz, 09.07.2019 - 4 Ws 407/19

    Bewährungswiderrug, Nichterfüllung von Weisungen, Kontakt zum Bewährungshelfer,

  • LG Bochum, 30.09.2014 - 9 Qs 82/14

    Widerruf der Bewährung bei Verstoß gegen eine Meldeauflage

  • VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12
  • VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 2/12

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12

    Qualifizierung eines Bewährungswiderrufs als Strafe für einen Weisungsverstoß

  • OLG Oldenburg, 06.08.2013 - 1 Ws 438/13

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung bei einem beharrlichen Entzug der

  • AG Backnang, 20.06.2014 - 2 BWL 74/12

    Bewährungswiderruf, Verlängerung, Zusammenarbeit, Bewährungshilfe

  • OLG München, 14.06.2023 - 2 Ws 387/23

    Verzicht auf die mündliche Anhörung beim Bewährungswiderruf

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