Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 19.09.2006

Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2006 - 4 StR 374/06   

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https://dejure.org/2006,6023
BGH, 14.11.2006 - 4 StR 374/06 (https://dejure.org/2006,6023)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2006 - 4 StR 374/06 (https://dejure.org/2006,6023)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2006 - 4 StR 374/06 (https://dejure.org/2006,6023)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten; Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels; Anklage wegen Beihilfe zur versuchten schweren räuberischen Erpressung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27 Abs. 1
    Beihilfe durch bloßes Dabeisein

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 37
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.03.1995 - 2 StR 32/95

    Beihilfe - Täterschaft - Mittäterschaft - Mittäter - Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 14.11.2006 - 4 StR 374/06
    Zwar kann auch das bloße Dabeisein die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13, 14, 18 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95

    Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe

    Auszug aus BGH, 14.11.2006 - 4 StR 374/06
    Zwar kann auch das bloße Dabeisein die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13, 14, 18 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93

    Betäubungsmittel: unerlaubte Einfuhr - Mittäterschaft durch bloße körperliche

    Auszug aus BGH, 14.11.2006 - 4 StR 374/06
    Es bedarf aber bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, dass und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 15).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Wird die Tat ohne Zutun eines Beteiligten nicht vollendet, worunter der Fall des Fehlschlags des Versuches fällt (BGH, Beschluss vom 14.11.2006 - 4 StR 374/06 -, juris), ist für den Rücktritt eines Tatbeteiligten das freiwillige und ernsthafte Bemühen um die Verhinderung ausschlaggebend, § 24 Abs. 2. S. 2 StGB.
  • OLG Koblenz, 25.08.2014 - 2 OLG 3 Ss 100/14

    Jugendstrafverfahren wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung:

    Eine Beteiligung an der Tat eines anderen - sei es als Mittäter oder als Gehilfe - setzt in jedem Fall einen die Tatbegehung objektiv fördernden Beitrag voraus (BGH NStZ 2013, 104; NStZ 2010, 224; NStZ-RR 2007, 37), der hier, da den Angeklagten keine Garantenpflicht traf, die Tat zu verhindern oder sich von ihr zu distanzieren (vgl. BGH NStZ 2010, 224, 225), nur durch positives Tun geleistet werden konnte.

    Jedoch bedarf es in einer solchen Fallkonstellation sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, dass und wodurch die Tatbegehung in ihrem konkreten Ablauf objektiv gefördert oder erleichtert worden ist (BGH NStZ-RR 2007, 37).

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 9 U 43/11

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Psychische Beihilfe eines 13-jährigen

    (Vgl. BGH, NStZ 1993, 233; BGH, NStZ 1993, 385; BGH, Beschluss vom 03.03.1995 - 2 StR 32/95 -, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 17.03.1995 - 2 StR 84/95 -, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 22.08.1995 - 4 StR 422/95 -, zitiert nach Juris; BGH, NStZ 1996, 563; BGH, NStZ 2002, 139; BGH, NStZ-RR 2005, 336; BGH, NStZ-RR 2007, 37.).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.09.2006 - 3 Ss 106/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19429
OLG Bamberg, 19.09.2006 - 3 Ss 106/05 (https://dejure.org/2006,19429)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.09.2006 - 3 Ss 106/05 (https://dejure.org/2006,19429)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. September 2006 - 3 Ss 106/05 (https://dejure.org/2006,19429)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 37
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.2005 - 1 StR 287/05

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (erforderlicher kommunikativer

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.2006 - 3 Ss 106/05
    Hierbei kann dahin stehen, ob in der erst nach Rechtskraft des Schuldspruchs erfolgten schriftlichen Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten bzw. seinen Bevollmächtigten eine hinreichende Anbahnung des notwendigen 'kommunikativen Prozesses' zwischen Täter und Opfer im Sinnes eines umfassenden, friedensstiftenden Ausgleichs der durch die Straftat verursachten Folgen (BGH NStZ-RR 2003, 263 und zuletzt BGH NStZ 2006, 275/276; ferner Schönke/Schröder/Stree StGB 27. Aufl. § 46 a Rn. 2 sowie Schädler, NStZ 2005, 366/367 f. jew. m. weit. Nachw.) erblickt werden könnte.

    Erforderlich ist vielmehr vorrangig die Prüfung, ob die konkret erfolgten oder ernsthaft angebotenen Leistungen des Täters nach einem objektivierenden Maßstab als so erheblich anzusehen sind, dass damit das Unrecht der Tat oder deren Folgen als 'ausgeglichen' erachtet werden können (BayObLGSt 2004, 17/20 f.), was schon daraus folgt, dass überhaupt nur angemessene und nachhaltige Leistungen die erlittenen Schädigungen ausgleichen und zu einer Genugtuung für das Opfer führen können (BGH NStZ 2006, 275/276).

  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.2006 - 3 Ss 106/05
    Insbesondere darf die Vorschrift nicht als Instrument zur einseitigen Privilegierung reuiger Täter ("Freikauf") missverstanden werden (Anschluss an BGHSt 48, 134/137 f.).

    Insbesondere darf die Vorschrift nicht als Instrument zur einseitigen Privilegierung reuiger Täter ("Freikauf") missverstanden werden (BGHSt 48, 134/137 f. m. weit. Nachw.).

  • BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verletzung der Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.2006 - 3 Ss 106/05
    Erforderlich ist vorrangig die Prüfung, ob die erfolgten oder angebotenen Leistungen des Täters nach einem objektivierenden Maßstab als so erheblich anzusehen sind, dass damit das Unrecht der Tat oder deren Folgen als "ausgeglichen" erachtet werden können (Anschluss an BayObLGSt 2004, 17/20 f.).

    Erforderlich ist vielmehr vorrangig die Prüfung, ob die konkret erfolgten oder ernsthaft angebotenen Leistungen des Täters nach einem objektivierenden Maßstab als so erheblich anzusehen sind, dass damit das Unrecht der Tat oder deren Folgen als 'ausgeglichen' erachtet werden können (BayObLGSt 2004, 17/20 f.), was schon daraus folgt, dass überhaupt nur angemessene und nachhaltige Leistungen die erlittenen Schädigungen ausgleichen und zu einer Genugtuung für das Opfer führen können (BGH NStZ 2006, 275/276).

  • OLG Frankfurt, 14.07.2003 - 3 Ss 114/03

    Unvermeidbarer Verbotsirrtum bei Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unrichtige

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.2006 - 3 Ss 106/05
    Hierbei kann dahin stehen, ob in der erst nach Rechtskraft des Schuldspruchs erfolgten schriftlichen Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten bzw. seinen Bevollmächtigten eine hinreichende Anbahnung des notwendigen 'kommunikativen Prozesses' zwischen Täter und Opfer im Sinnes eines umfassenden, friedensstiftenden Ausgleichs der durch die Straftat verursachten Folgen (BGH NStZ-RR 2003, 263 und zuletzt BGH NStZ 2006, 275/276; ferner Schönke/Schröder/Stree StGB 27. Aufl. § 46 a Rn. 2 sowie Schädler, NStZ 2005, 366/367 f. jew. m. weit. Nachw.) erblickt werden könnte.
  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01

    Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung;

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.2006 - 3 Ss 106/05
    b) Auf einen derartigen "Freikauf" liefe vorliegend angesichts des Tatvorwurfs eines Eingehungsbetrugs allerdings die Anerkennung einer Strafrahmenverschiebung zugunsten des Angeklagten nach der allein in Betracht zu ziehenden und vom Landgericht erörterten Strafmilderung gemäß §§ 46 a Nr. 1, 49 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 StGB auch dann hinaus, wenn man den Anwendungsbereich der ersten Alternative des § 46 a StGB nicht auf den Ausgleich immaterieller Tatfolgen beschränkt, sondern auch für Vermögensdelikte als prinzipiell eröffnet ansieht (zum Verhältnis zwischen den beiden Alternativen des § 46 a StGB vgl. BGH NStZ 2002, 364/365 f. m. weit. Nachw.).
  • OLG Bamberg, 31.01.2017 - 3 OLG 6 Ss 4/17

    Rechtmäßigkeit einer Gewaltschutzanordnung

    Im Hinblick auf die Möglichkeit einer fakultativen Strafmilderung nach § 46a Nr. 1 StGB werden gegebenenfalls die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Voraussetzungen (sog. kommunikativer Prozess') näher in den Blick zu nehmen sein (vgl. neben BGH, Urteil vom 19.10.2011 - 2 StR 344/11 = StV 2012, 150 = BGHR StGB § 46a Nr. 1 und BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - 3 StR 174/16 [bei juris] auch OLG Bamberg, Urteil vom 19.09.2006 - 3 Ss 106/05 = NStZ-RR 2007, 37, jeweils m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 04.12.2012 - 2 Ss 101/12

    Voraussetzungen für das Absehen auf Strafe

    Das Verhalten des Täters muss Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein, die erfolgten Leistungen des Täters müssen nach einem objektivierenden Maßstab als so erheblich anzusehen sein, dass damit das Unrecht der Tat als ausgeglichen erachtet werden kann (BayObLG a.a.O. sowie OLG Bamberg, Urteil vom 19.09.2007 - 3 Ss 106/05 = NStZ-RR 2007, 37 f.).
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