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   BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1293/07   

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BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1293/07 (https://dejure.org/2007,8906)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.2007 - 2 BvR 1293/07 (https://dejure.org/2007,8906)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 (https://dejure.org/2007,8906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und der Speicherung des dadurch gewonnenen DNA-Identifizierungsmusters zum Zweck der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten; Anforderungen an die Begründung der Gefahr einer neuerlichen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 81g; ; StPO § 81g Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81g
    Verfassungsmäßigkeit der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und der Speicherung des dadurch gewonnenen DNA-Identifizierungsmusters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 378
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1028/06

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1293/07
    Dabei sei eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhe und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belege, erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 2006 - 2 BvR 1028/06 -, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 287/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Speicherung des "genetischen

    Die an die Zulässigkeit der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und die Begründung entsprechender richterlicher Anordnungen zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht hinreichend geklärt und wiederholt ausgesprochen worden (vgl. nur BVerfGE 103, 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, [...]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, [...]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, [...]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 -, [...]).

    Deswegen muss das Gericht im Fall einer Anordnung nach § 81g Abs. 1 Satz 2 StPO einzelfallbezogen darlegen, warum die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 -, [...], Rn. 5).

  • BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 939/08

    Richterliche Anordnung der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von

    Dies gilt auch insoweit, als § 81g Abs. 1 Satz 2 StPO die Erhebung eines DNA-Identifizierungsmusters auch wegen sonstiger Straftaten erlaubt, die isoliert betrachtet nicht von erheblicher Bedeutung sind, deren wiederholte Begehung aber im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 - juris, Rn. 5).

    In den Fällen des § 81g Abs. 1 Satz 2 StPO setzt eine Anordnung der Maßnahme daher zunächst voraus, dass das Gericht einzelfallbezogen und unter strenger Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes darlegt, warum die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 - juris, Rn. 5).

  • VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11

    Löschung eines DNA-Identifizierungsmusters aus der DNA-Analysedatei des

    In einem solchen Beschluss ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einzelfallbezogen darzulegen, warum die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 14.8.2007 - 2 BvR 1293/07 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09

    Anordnung molekulargenetischer Untersuchung zum Zwecke der Identitätsfeststellung

    Deswegen muss das Gericht im Fall einer Anordnung nach § 81g Abs. 1 Satz 2 StPO einzelfallbezogen darlegen, warum die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 287/09

    Anordnung molekulargenetischer Untersuchung zum Zwecke der Identitätsfeststellung

    Deswegen muss das Gericht im Fall einer Anordnung nach § 81g Abs. 1 Satz 2 StPO einzelfallbezogen darlegen, warum die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 -, juris, Rn. 5).
  • EGMR, 04.06.2013 - 7841/08

    PERUZZO AND MARTENS v. GERMANY

    In einem späteren Beschluss vom 14. August 2007 (2 BvR 1293/07) stellte das Bundesverfassungsgericht ferner fest, dass die Möglichkeit, die Entnahme einer DNA-Probe anzuordnen, wenn die wiederholte Begehung von Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichstehe (eine durch das Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vom 12. August 2005 eingeführte Alternative), keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne.
  • LG Paderborn, 19.11.2014 - 1 Qs 56/14

    Molekulargenetische Untersuchung, Auftypisierung, BtM-Delikte

    Hierbei ist eine schematische Betrachtung, welche mit einem gewissen Automatismus zur Annahme der Voraussetzungen des § 81g Abs. 1 S. 2 StPO führt unzulässig (BVerfG, NStZ 2001, 328; BVerfG, NStZ-RR 2007, 378; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 19.2.2009, Az.: 2 BvR 287/09; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 10.3.2009, Az.: 2 BvR 400/09).
  • LG Düsseldorf, 16.10.2015 - 7 Ns 35/15

    Entnahme von Körperzellen des Angeklagten zwecks Durchführung

    (vgl. BVerfG NStZ-RR 07, 378) Die Anordnung der Maßnahme setzt voraus, dass das Gericht einzelfallbezogen und unter strenger Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes darlegt, warum die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht (vgl. BVerfG StV 09, 1).
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