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   LG Fulda, 16.07.2007 - 5 StVK 214/07   

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https://dejure.org/2007,31500
LG Fulda, 16.07.2007 - 5 StVK 214/07 (https://dejure.org/2007,31500)
LG Fulda, Entscheidung vom 16.07.2007 - 5 StVK 214/07 (https://dejure.org/2007,31500)
LG Fulda, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - 5 StVK 214/07 (https://dejure.org/2007,31500)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafvollzugsarchiv.de (Leitsatz und Auszüge)

    Telefonieren im Strafvollzug: Beschränkung der Telefonzeit kann rechtswidrig sein

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 387
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LG Fulda, 16.07.2007 - 5 StVK 214/07
    Vor allem aber verbietet der Gleichheitssatz des GG auch die Gleich behandlung von Personen, bei denen Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass eine Ungleichbehandlung ihrer Eigenart entsprechend erforderlich wird (s. BverfGE 98, 365 (385)); Pieroth/Schlinck , Grundrechte, 20. Aufl. 2004, Rn. 436).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus LG Fulda, 16.07.2007 - 5 StVK 214/07
    Denn dabei verkennt die Antragsgegnerin den Inhalt des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG, demzufolge auf der Basis der sogenannten "neuen Formel" des BVerfG (erstmals BVerfGE 50, 1 (3), seitdem st. Rspr., dazu etwa Heun , in: Dreier (Hrsg.), GG I, 2. Aufl. 2004, Art. 3 Rn. 21 f.; Herzog , in: Maunz/Dürig (Begr.), Anh Art. 3 (Stand: Mai 1994) Rn. 6 ff.) nicht absolute Gleichheit erforderlich ist, sondern zum einen solche Ungleich behandlungen gerechtfertigt sind, für die es eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gibt, wie sie nach den vorstehenden Darlegungen bei besuchslosen Gefangenen wie dem Antragsteller gegeben ist.
  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 3 Ws 1308/00

    Einschränkung für Strafgefangene; Sozialtherapeutische Anstalt ;

    Auszug aus LG Fulda, 16.07.2007 - 5 StVK 214/07
    Außerdem kann das Telefon vor allem in Krisensituationen ein wichtiges Element psychischer Entlastung sein" (so OLG Frankfurt/Main, NStZ 2001, 669 (670)).
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