Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.10.2006

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   BGH, 07.11.2006 - 1 StR 307/06   

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BGH, 07.11.2006 - 1 StR 307/06 (https://dejure.org/2006,5968)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2006 - 1 StR 307/06 (https://dejure.org/2006,5968)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2006 - 1 StR 307/06 (https://dejure.org/2006,5968)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 212 StGB; § 15 StGB; § 46 StGB
    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen (Messerstich in den Oberkörper ohne Ausweichmöglichkeiten; Darlegungsanforderungen beim Freispruch; bloß denktheoretische Zweifel versus bloß lebensfremde Feststellungen); versuchter Totschlag; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Messerstichs in den Oberkörper als eine äußerst gefährliche Gewalthandlung; Anforderungen an die Annahme einer Tötungsabsicht; Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung; Voraussetzungen einer Nebenklägerrevision

  • Judicialis

    StPO § 400

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 337 Abs. 1
    Beweiswürdigung und Revision; lebensfremde Feststellungen; Anscheinsbeweis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 86
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - 1 StR 307/06
    Eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit ist nicht erforderlich; es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ-RR 2005, 147; 2005 149, jew. m. w. N.).
  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    Seine verbliebenen Zweifel stützen sich nicht auf bloß denktheoretische Möglichkeiten ohne jeden Anhaltspunkt (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2006 - 1 StR 307/06 Rn. 7 f.), sondern sind sachlich begründet.
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Eine Stelle im vorderen Bereich des Oberkörpers, die den Tötungsvorsatz deshalb in Frage stellte, weil ein wuchtiger Stich gerade hierhin zielte, ist kaum vorstellbar (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2006 - 1 StR 307/06), bei einem Stich in den Brustbereich ist dies jedenfalls nicht der Fall.

    Bei alledem ist verkannt, dass richterliche Überzeugung keine absolute, das Gegenteil zwingend ausschließende, letztlich mathematische Gewissheit erfordert (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Urteile vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 327/08 und 7. November 2006 - 1 StR 307/06 mwN).

  • BGH, 19.01.2011 - 1 StR 640/10

    Vollendung der Steuerhinterziehung bei Fälligkeitssteuern und

    Das Tatgericht ist weder nach dem Zweifelssatz noch sonst gehalten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen es an zureichenden Anhaltspunkten fehlt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 124/07, NStZ 2007, 530; BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324; BGH, Urteil vom 7. November 2006 - 1 StR 307/06, NStZ-RR 2007, 86; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, NStZ-RR 2007, 381, 382).
  • BGH, 23.05.2007 - 1 StR 220/07

    Strafzumessung bei Vergewaltigung in der Ehe (religiös-kultureller Hintergrund)

    Ergänzend bemerkt der Senat: Der religiös-kulturelle Hintergrund stellt auch bei Vergewaltigung der Ehefrau keinen Strafmilderungsgrund i.S.v. § 46 StGB dar (BGH NStZ-RR 2007, 86, 87).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 351/09

    Maßgeblichkeit der Wertvorstellungen des deutschen Kulturkreises bei der

    Der Generalbundesanwalt hat hierzu in seiner Antragsschrift vom 29. Juni 2009 (hinsichtlich des Angeklagten U. G.) unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2006 - 1 StR 307/06 -, Rdn. 15 (vgl. auch BGH, Urteile vom 12. September 1995 - 1 StR 437/95 (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Kulturkreis, fremder 1); und vom 22. August 1996 - 4 StR 280/96 (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Kulturkreis, fremder 2)) bemerkt, dass die Annahme, die Verwurzelung in einem archaischen Wertesystem spräche grundsätzlich für einen minder schweren Fall, rechtsfehlerhaft - zu Gunsten des Angeklagten - ist.
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 159/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: überspannte Anforderungen an die zur

    Dies ist auch der Fall, wenn zu besorgen ist, dass die Zweifel des Gerichts ohne konkrete Anhaltspunkte hierfür auf bloß denktheoretische Möglichkeiten gestützt sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2006 - 1 StR 307/06, NStZ-RR 2007, 86, 87).
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 5 Ss 127/08

    Beweiswürdigung; Zweifelssatz; Anforderungen; Urteilshründe; Lücke

    Es gibt im Strafprozess keinen Beweis des ersten Anscheins, der nicht auf der Gewissheit des Richters, sondern auf der Wahrscheinlichkeit eines Geschehensablaufs beruht (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 86, NStZ-RR 2005, 147).
  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

    Dabei handelt es sich um eine äußerst gefährliche Gewalthandlung, die bereits für sich genommen die Annahme einer Tötungsabsicht nahelegt (vgl. BGH, Urteil vom 07.11.2006, Az. 1 StR 307/06); dies gilt umso mehr, wenn das Opfer, wie hier, aufgrund des Überraschungseffekts keine Chance hat, die Wirkung des Stichs durch Ausweichbewegungen oder Abwehrhandlungen abzumildern.
  • VG Münster, 20.02.2008 - 16 K 1597/07
    Der sog. Anscheinsbeweis" beruht nicht auf der Gewissheit des Richters, sondern auf der Wahrscheinlichkeit eines Geschehensablaufs (BGH, z. B. Urteil vom 7. November 2006 - 1 StR 307/06 -, NStZ-RR 2007, 86; Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04 -, NStZ-RR 2005, 147).
  • BerG Heilberufe Münster, 20.02.2008 - 16 K 1597/07
    Der sog. "?Anscheinsbeweis" beruht nicht auf der Gewissheit des Richters, sondern auf der Wahrscheinlichkeit eines Geschehensablaufs (BGH, z. B. Urteil vom 7. November 2006 - 1 StR 307/06 -, NStZ-RR 2007, 86; Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04 -, NStZ-RR 2005, 147).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.2006 - 2 StR 417/06   

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https://dejure.org/2006,7629
BGH, 31.10.2006 - 2 StR 417/06 (https://dejure.org/2006,7629)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2006 - 2 StR 417/06 (https://dejure.org/2006,7629)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - 2 StR 417/06 (https://dejure.org/2006,7629)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufhebung eines Urteils mit den Feststellungen nach einer Revision; Einfuhr von Heroin aus fernöstlichen Ländern

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Indizien zum Nachteil des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 86
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Bei der Würdigung indizieller Beweisergebnisse ist es in der Regel erforderlich, in den Urteilsgründen die tatsächlichen Anknüpfungspunkte der Würdigung so mitzuteilen, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung möglich ist; den Angeklagten belastende Schlussfolgerungen dürfen nicht auf Vermutungen oder bloße Möglichkeiten gestützt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2006 ? 2 StR 417/06, NStZ-RR 2007, 86; SSW-StPO/Schluckebier, 4. Aufl., § 261 Rn. 15; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 62).
  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 408/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen

    a) Will das Tatgericht seine Überzeugungsbildung auf indizielle Beweisergebnisse stützen, müssen die dafür maßgeblichen tatsächlichen Anknüpfungspunkte so mitgeteilt werden, dass eine revisionsgerichtliche Überprüfung möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 2 StR 417/06, NStZ-RR 2007, 86; MüKo-StPO/Wenske, 1. Aufl., § 267 Rn. 69).
  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20

    Beihilfe (keine psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort; Beihilfevorsatz:

    Bei der Würdigung indizieller Beweisergebnisse ist es in der Regel erforderlich, in den Urteilsgründen die tatsächlichen Anknüpfungsergebnisse der Würdigung so mitzuteilen, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung möglich ist; den Angeklagten belastende Schlussfolgerungen dürfen nicht auf Vermutungen oder bloße Möglichkeiten gestützt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 2006 - 2 StR 417/06 Rn. 5 und vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 13 mwN).
  • BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20

    Vorläufige Dienstenthebung einer Soldatin und vorläufiges Uniformtrageverbot;

    Die Einlassungen der Soldatin richten sich nicht gegen die Richtigkeit (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 2 StR 417/06 - NStZ-RR 2007, 86), sondern gegen die Überzeugungskraft einzelner, vom Landgericht herangezogener Indizien.
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